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In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen Offenlegung nach Verordnung EU Nr 575 2013 Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Die Pflicht zur Offenlegung der Eigenmittel aus Grunden der Marktdisziplin ist ein Instrument der europaischen Bankenaufsicht Als sog 3 Saule von Basel II ist das Ziel eine Starkung der Marktdisziplin durch umfangreiche Veroffentlichungspflichten um den Marktteilnehmern einen besseren Einblick in das Risikoprofil und die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung einer Bank zu ermoglichen 1 Die Offenlegungspflichten sind zu unterscheiden von den Meldepflichten gegenuber Aufsichtsbehorden Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Marktdisziplin 1 2 Offenlegungsintervalle 1 3 Anwendungsbereich 1 4 Quantitative und qualitative Offenlegung 2 Siehe auch 3 Literatur 4 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenSeit dem Basler Konsultationspapier von 1999 bzw der uberarbeiteten Basler Rahmenvereinbarung vom Juni 2004 Basel II 2 wird zur Starkung der Marktdisziplin die Offenlegung fur Kreditinstitute auf europaischer Ebene vorgeschrieben Fur deutsche Kreditinstitute verbindlich geregelt ist die Offenlegung seit Inkrafttreten der Solvabilitatsverordnung SolvV am 1 Januar 2007 3 Die entsprechenden Vorschriften 319 bis 337 SolvV wurden mit Wirkung zum 1 Januar 2014 durch Teil 8 Art 431 451 der Verordnung EU Nr 575 2013 Kapitaladaquanzverordnung englische Abkurzung CRR abgelost 4 Marktdisziplin Bearbeiten Bereits mit der Basler Rahmenvereinbarung wurde das Ziel verfolgt durch die Offenlegung die sogenannte dritte Saule die Vorschriften zu den Eigenkapitalanforderungen Saule I und den aufsichtlichen Uberprufungsprozessen Saule II fur Institute zu erganzen Der Basler Ausschuss fur Bankenaufsicht beabsichtigte die Marktdisziplin zu erhohen indem den Kreditinstituten eine Reihe von Offenlegungsanforderungen englisch disclosure requirements vorgegeben wurden die es den Marktteilnehmern gestatten Kerninformationen uber den Anwendungsbereich das Eigenkapital die Risikopositionen die Risikomessverfahren und daraus abgeleitet die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung des Instituts beurteilen zu konnen Textziffer 809 Einen Drei Saulen Ansatz verfolgt auch die internationale Versicherungsaufsicht Offenlegungsintervalle Bearbeiten Wahrend die Basler Rahmenvereinbarung fur den Regelfall eine halbjahrliche Offenlegung empfahl Textziffer 818 ging das deutsche Recht in der Regel von einem jahrlichen Offenlegungsintervall aus In einzelnen Fallen kann die Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin eine haufigere als jahrliche Offenlegung anordnen insbesondere wenn dies aufgrund des Umfangs und der Struktur der Geschafte sowie der Marktaktivitat des Instituts angemessen ist 321 SolvV In jedem Fall hatte die Offenlegung zeitnah zu erfolgen und zwar nach Massgabe der technischen Verfugbarkeit der Daten sowie in Anlehnung an die externen Rechnungslegungsvorschriften Gerade grossere und international tatige Institute sind in den letzten Jahren aus Imagegrunden und mit Rucksichtnahme auf die krisenbedingt erhohte Sensibilitat des Bankenpublikums dazu ubergegangen die jahrliche Offenlegung durch unterjahrige Aktualisierungen und Berichterstattungen zu erganzen Hinzu kommen die gesetzlichen Implikationen der Bankenkrise aus denen seit 2011 eine Verscharfung der Offenlegungsanforderungen fur bestimmte Portfolios und Forderungsklassen Verbriefungen folgte 5 was mittelfristig auch die Haufigkeit der Offenlegung betraf Bereits im Basler Rahmenwerk wird fur grosse und international tatige Kreditinstitute und wesentliche Tochtergesellschaften gefordert ihre Kernkapital und Gesamtkapitalkoeffizienten einschliesslich ihrer Bestandteile vierteljahrlich offen zu legen Textziffer 818 Anwendungsbereich Bearbeiten Der Anwendungsbereich der Offenlegungsvorschriften wurde im deutschen Recht konkretisiert in 319 SolvV a F wonach die Vorgaben auf Institute Institutsgruppen und Finanzholding Gruppen im Sinne des Kreditwesengesetzes KWG anzuwenden sind Bei einer Instituts oder Finanzholding Gruppe waren die Offenlegungsvorschriften nur von dem ubergeordneten Institut der Gruppe anzuwenden Die Vorschriften entfielen fur Tochterunternehmen eines Instituts oder einer Finanzholding Gruppe mit Sitz in einem anderen Staat des Europaischen Wirtschaftsraums soweit im Rahmen einer gruppenbezogenen Berichterstattung regelmassig Informationen publiziert wurden die mit den Offenlegungsvorschriften der Solvabilitatsverordnung vergleichbar sind Quantitative und qualitative Offenlegung Bearbeiten Je nach Ansatzwahl des Instituts Kreditrisiko Standardansatz KSA oder auf internen Ratings basierender Ansatz IRBA und den institutsrelevanten Portfolios und Forderungsklassen schrieb die Solvabilitatsverordnung die quantitative Offenlegung von 20 bis 40 Berichten vor die sich auf den Anwendungsbereich die Kapitalstruktur das Kreditrisiko derivative Adressenausfallrisiken Verbriefungen das Marktrisiko Beteiligungsinstrumente operationelle Risiken und Zinsanderungsrisiken beziehen Erganzend waren qualitative Offenlegungspflichten vorgeschrieben die insbesondere die definitorische Eingrenzung der verwendeten Metriken und Begriffe sowie die Darstellung von institutseigenen Ansatzen und Methoden betrafen so beispielsweise eine Erlauterung des Ansatzes nach dem das Institut die Angemessenheit seines internen Kapitals zur Unterlegung der aktuellen und der zukunftigen Aktivitaten beurteilt 325 Abs 1 SolvV a F Als fachliche Implementierungshilfen wurden den Instituten sogenannte Umsetzungsempfehlungen an die Hand gegeben die seit 2004 unter Leitung der Bundesbank regelmassig aktualisiert und veroffentlicht wurden 6 Tendenziell hatten schon die Bundesbank Vorgaben zu einer Vereinheitlichung in der institutsubergreifenden Darstellung der Offenlegungsberichte und zur Verkleinerung von gesetzlichen und inhaltlichen Interpretationsspielraumen gefuhrt Die Offenlegungsberichte waren gemass 320 SolvV a F auf der hauseigenen Internetplattform oder einem vergleichbaren Medium gesondert zu publizieren 7 Die Veroffentlichung ist gemeinsam mit dem Hinweis auf das massgebliche Veroffentlichungsmedium im elektronischen Bundesanzeiger bekanntzumachen Von Institutsseite sollte das einmal gewahlte Offenlegungsmedium im Sinne der Markttransparenz stetig genutzt werden Bei der Berichtdarstellung war zum Schutz des Bankenpublikums pro Offenlegungsbericht eine Ruckverfolgung auf Einzelkunden bzw Transaktionsebene auszuschliessen das heisst die Offenlegung hatte ausdrucklich unter Wahrung des Wesentlichkeits Schutz und Vertraulichkeitsgrundsatzes nach 26a des Kreditwesengesetzes KWG zu erfolgen Stattdessen waren die Institute verpflichtet die qualitative und quantitative Struktur sowie Strukturveranderungen der wesentlichen Portfolios und deren produktbezogene und oder graphische Verteilung anzuzeigen wodurch potentiellen Investoren Anlegern Kunden und Kooperationspartnern eine nachhaltige Einordnung der Vermogens und Ertragslage des Instituts im Zeitablauf ermoglicht werden sollte Mit der Verpflichtung zur regelmassigen Offenlegung waren fur die Institute aufgrund der gesetzlich geforderten Informationsgute und der Notwendigkeit zur Abstimmung mit dem Meldewesen Bank sowie der externen Rechnungslegung hohe zusatzliche IT Aufwendungen verbunden insbesondere was die standardisierte Erhebung und die Zusammenfuhrung der institutweiten Daten in einem revisionssicheren Data Warehouse anbelangt Wahrend kleinere KSA Institute die mit der Offenlegung zusammenhangenden Reporting und Analyseerfordernisse im Wesentlichen fallweise bzw auf Grundlage unstrukturierter Informationsbeschaffung mit hohem manuellem Aufwand bewerkstelligten war bei mittleren und grossen Instituten und Institutsgruppen der Einsatz von Business Intelligence Systemen ublich um die in der SolvV vorgegebenen Historisierungserfordernisse erfullen und der Verpflichtung zur zeitnahen Berichterstellung 321 Abs 2 SolvV a F nachkommen zu konnen Uber den mit der Offenlegung fur die Institute entstehenden disziplinarischen Effekt hinaus wurden die bis dahin bestehenden handels und kreditwesengesetzlichen Regelungen zur Publizierung wesentlicher Kenngrossen in Richtung einer starkeren Markttransparenz deutlich verbessert Dass die Offenlegung allenfalls einen hinreichenden Schutzmechanismus darstellt und gegebenenfalls einer weiteren Feinjustierung in Richtung einer hoheren Frequentierung bedarf haben die Entwicklungen seit 2007 deutlich gemacht Siehe auch BearbeitenUnited States Generally Accepted Accounting Principles International Financial Reporting StandardsLiteratur BearbeitenDIIR Arbeitskreis Basel II Prufung des Meldewesens und der Offenlegung nach der SolvV Zeitschrift Interne Revision ZIR 04 2008 S 186 191 Roland Gabriel Guido Golla Tobias Hoppe et al Business Intelligence als Enabler des Basel II Berichtswesens Auswirkungen der Offenlegungspflichten gemass Saule III des Baseler Frameworks fur den Einsatz eines Reportingsystems in Controlling Zeitschrift fur erfolgsorientierte Unternehmenssteuerung 21 Jahrgang 2009 Heft 10 S 538 544 Karl Heinz Hillen Ullrich Hartmann Detlef Hosemann Hrsg Neue regulatorische Offenlegungspflichten fur Kreditinstitute Qualitative und quantitative SolvV Vorgaben Umsetzungshinweise Interne externe Prufungen Heidelberg 2008Einzelnachweise Bearbeiten Wolfgang Wieshofer Thema Neue Eigenkapitalvorschriften Aufsichtliches Uberprufungsverfahren und Marktdisziplin Raiffeisen Blatt 4 2001 Basler Ausschuss fur Bankenaufsicht Internationale Konvergenz der Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen Uberarbeitete Rahmenvereinbarung umfassende Version Basel Juni 2006 online BGBl I S 2926 vgl Halbjahres Offenlegungsbericht Offenlegungsbericht der Helaba Gruppe gemass CRR 30 Juni 2018 vgl 334 SolvV Entwurf vom 10 Dezember 2009 Deutsche Bundesbank Anwendungsbeispiele des Fachgremiums Offenlegungsanforderungen zur Umsetzung der quantitativen Anforderungen nach Teil 5 der Solvabilitatsverordnung SolvV i V m Basel II Saule 3 o O November 2006 vgl NRW Bank Offenlegungsbericht gemass Solvabilitatsverordnung Aufsichtsrechtlicher Risikobericht 31 Dezember 2013Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Offenlegung Marktdisziplin amp oldid 213340325