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Das Oberste Verwaltungsgericht der Tschechischen Republik tschechisch Nejvyssi spravni soud Ceske republiky in Brunn Brno ist die letzte Instanz fur die in den Kompetenzbereich der Verwaltungsgerichte fallenden Rechtsstreitigkeiten Oberstes Verwaltungsgericht in BrnoDie Verwaltungsgerichtsbarkeit hat den Schutz der offentlich rechtlichen Individualrechte naturlicher und juristischer Personen zur Aufgabe Diese Aufgabe wird von den Verwaltungsgerichten Fachkammern innerhalb der Landesgerichte und dem Obersten Verwaltungsgericht als Gericht letzter Instanz ausgefuhrt Eine spezielle zusatzliche Funktion des Obersten Verwaltungsgerichts ist die Einheit und Gesetzesmassigkeit der Entscheidungspraxis der Landesgerichte sowie der Verwaltungsbehorden zu gewahrleisten Hierzu dient die Kassationsbeschwerde gegen Urteile der Landesgerichte uber verwaltungsrechtliche Angelegenheiten in denen der Beschwerdefuhrer die Aufhebung eines Verwaltungsaktes begehrt Der gerichtliche Schutz gegen Verwaltungsakte wird um den Rechtsschutz gegen Untatigkeit einer Verwaltungsbehorde sowie gegen rechtswidrige Einwirkungen einer Verwaltungsbehorde erganzt Die Kompetenz dieses Gerichtes umfasst ausserdem Wahlsachen Streitigkeiten bezuglich lokaler Referenden sowie die Grundung und Auflosung von politischen Parteien und Bewegungen Im Ubrigen entscheidet das Oberste Verwaltungsgericht uber sowohl negative als auch positive Kompetenzstreitigkeiten zwischen Verwaltungsbehorden und oder gebiets oder fachspezifischen Selbstverwaltungseinheiten und es ist auch das disziplinare Gericht fur Verfahren in Angelegenheiten der Richter Staatsanwalte und Gerichtsvollzieher Inhaltsverzeichnis 1 Generelle Informationen 2 Geschichte 2 1 1867 1918 2 2 1918 1945 2 3 1945 1952 2 4 1989 2002 2 5 2003 bis heute 3 Zusammenfassung 4 WeblinksGenerelle Informationen BearbeitenIn der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch die Landesgerichte und das Oberste Verwaltungsgericht der Schutz den offentlichen subjektiven Rechten von naturlichen und juristischen Personen in Verfahren uber die Klagen gegen Entscheidungen von Verwaltungsorganen gewahrt erganzt um den Schutz gegen die Untatigkeit des Verwaltungsorgans und gegen rechtswidrige Einwirkungen Weisungen und Zwangsmassnahmen der Verwaltungsorgane Die Landesgerichte entscheiden daneben bestimmte Streitigkeiten in Wahlangelegenheiten und in Angelegenheiten des lokalen und regionalen Referendums In die Gerichtsbarkeit des Obersten Verwaltungsgerichts fallen vor allem Entscheidungen uber Kassationsbeschwerden gegen die Entscheidungen der Landesgerichte uber die Klagen und Antrage auf Schutz der offentlichen subjektiven Rechte Das Oberste Verwaltungsgericht entscheidet zusatzlich in einziger Instanz in bestimmten Rechtsgebieten vor allem in Wahlangelegenheiten in Sachen der Auflosung von politischen Parteien und politischen Bewegungen Einstellung oder Wiederaufnahme ihrer Tatigkeit sowie auch in Verfahren uber bestimmte positive und negative Kompetenzstreitigkeiten unter den Organen der offentlichen Verwaltung Neu wurde auf das Oberste Verwaltungsgericht die Kompetenz delegiert uber die disziplinare Verfolgung der Richter Staatsanwalte und Gerichtsvollzieher zu entscheiden Das Oberste Verwaltungsgericht entscheidet uber die Kassationsbeschwerden gegen die Entscheidungen der Landesgerichte uber Aufhebung von Massnahmen allgemeiner Natur oder ihres Teils wegen Gesetzwidrigkeit sowie auch in Sachen des lokalen und regionalen Referendums Das Oberste Verwaltungsgericht entscheidet in Senaten von drei sechs sieben und neun Mitgliedern Bestimmte einfache Prozessentscheidungen kann auch der Vorsitzende des Senates treffen Alle Richter bilden das Plenum das auf den Vorschlag des Gerichtsprasidenten uber die Zahl den Kollegien des Gerichts entscheidet Das Oberste Verwaltungsgericht befolgt bei seiner Tatigkeit die die Organisation Gerichtsbarkeit und Verfahren vor dem Obersten Verwaltungsgericht regulierenden Vorschriften Das Oberste Verwaltungsgericht ist Mitglied der Vereinigung der Staatsrate und obersten Verwaltungsgerichte der Europaischen Union ACA Europe und der Internationalen Vereinigung der obersten Verwaltungsgerichte IASAJ Geschichte BearbeitenDas Oberste Verwaltungsgericht der Tschechischen Republik in seiner heutigen Form wurde erst am 1 Januar 2003 mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung Gesetz Nr 150 2002 Slg vollstandig errichtet Die tatsachliche Geschichte des Obersten Verwaltungsgerichts reicht jedoch weitaus mehr in die Vergangenheit zuruck 1867 1918 Bearbeiten Im Osterreichisch ungarischen Kaiserreich waren die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Gebieten die die heutige Tschechische Republik darstellen in der sogenannten Dezemberverfassung 1867 niedergelegt Art 15 Staatsgrundgesetz vom 21 Dezember 1867 Nr 144 1867 des Reichsgesetzes uber die richterliche Gewalt etablierte den Verwaltungsgerichtshof VwGH in Wien Der VwGH war als alleiniges Verwaltungsgericht fur den gesamten osterreichischen Teil des Kaiserreiches das sogenannte Cisleithanien zustandig Die Verwaltungsgerichtsbarkeit war somit als zentralistisches und spezialisiertes System der gerichtlichen Nachprufung konzipiert Im ungarischen Teil der damaligen osterreichisch ungarischen Monarchie des sogenannten Transleithaniens wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeit erst spater geschaffen Sie beruhte auf anderen vermutlich nicht so modernen Prinzipien Ein zentrales Prinzip war der Ausschluss der gerichtlichen Zustandigkeit der Verwaltungsgerichte von Angelegenheiten bei denen eine Verwaltungsbehorde in Ausubung ihrer rechtlichen Zustandigkeit uber privatrechtliche Angelegenheiten entschied Dieser Grundsatz wurde gleich zu Beginn der Schaffung des Verwaltungsgerichtshofes verankert spater in die erste Verfassung der Tschechoslowakischen Republik von 1920 aufgenommen und schliesslich mit der Reform von 1993 nach der Trennung Tschechiens und der Slowakei vollstandig ubernommen Die gerichtliche Uberprufung von Entscheidungen in diesen Angelegenheiten wurde fortan der Entscheidung durch Zivilgerichte uberlassen Es dauerte beinahe zehn Jahre bis ein Durchfuhrungsgesetz erlassen wurde und der Verwaltungsgerichtshof am 2 Juli 1876 tatsachlich seine Tatigkeit aufnehmen konnte Dieser Schritt wurde durch den Erlass des Verwaltungsgerichtshofgesetzes in der Literatur bekannt unter dem Begriff Oktober Gesetz vom 22 Oktober 1875 Slg Nr 10 1985 verwirklicht Die ersten Verhandlungen des Gerichtshofes wurden im Juli 1876 unter dem Vorsitz des Barons Stahlin des ersten Prasidenten des Gerichtshofes abgehalten Der geistige Vater des Verwaltungsgerichtshofgesetzes welches immer noch als exzellentes Beispiel der Gesetzesausarbeitung angesehen wird war ein Verwaltungsbeamter im hoheren Dienst des Ministeriums fur Kultur und Bildung Karl von Lemayer Er wurde Richter Senatsprasident und spater Vizeprasident des Verwaltungsgerichtshofes Das Gesetz selber war sehr knapp und beinhaltete lediglich 50 Artikel Wenn auch in einer gewissen Weise inspiriert von einem alteren Modell suddeutscher Verwaltungsgerichtsbarkeit war das Gesetz perfekt durchdacht und ganzlich originell Der zeitgenossische Stil des Gesetzentwurfes im Bestreben jedes kleinste Detail des Verfahrens zu erfassen und zu regeln und dabei grosstmoglichen Individualrechtsschutz zu garantieren schuf Gesetze mit aberhunderten von Artikeln welche einem verworrenen Dickicht glichen Ein solches formalistisches Regelwerk bedurfte infolgedessen standiger Gesetzesanderung Der Verfasser des Gesetzes wahlte jedoch einen vollig anderen Weg Das straffe Oktober Gesetz dagegen mit seinen weitgefassten Formulierungen und seinen dennoch starren Aussengrenzen die nicht uberschritten werden konnten liess absichtlich grossen Spielraum fur richterliche Rechtsfortbildung Die Tatsache dass nach dem Zerfall Osterreich Ungarns im Jahre 1918 das Gesetz sowohl in Osterreich als auch in der neu entstandenen Tschechoslowakei weiterhin in Kraft blieb belegt dessen Qualitat Auf dem tschechischen Gebiet blieb das Gesetz bis zur Auflosung der Verwaltungsgerichtsbarkeit infolge der kommunistischen Machtergreifung im Jahre 1948 in Kraft Seine Einflussnahme dauert weiterhin an da das Gesetz die primare Inspirationsquelle sowohl fur die moderne osterreichische verwaltungsrechtliche Kodifizierung als auch fur die neue tschechische Kodifizierung darstellte Die richtungweisende und qualitativ hochwertige Rechtsprechung des Wiener Verwaltungsgerichtshofes zeigt sich durch die umfangreiche und erstklassige Rechtsprechungssammlung herausgegeben von Exel Alter Popelka Reissig und besonders erwahnenswert Adam Budwinski 1918 1945 Bearbeiten Als eines der ersten Gesetze wurde das Gesetz uber das Oberste Verwaltungsgericht und die Losung von Kompetenzkonflikten Nr 3 1918 Slg von Gesetzen und Verordnungen Verwaltungsgerichtsgesetz in der neuen Tschechoslowakischen Republik erlassen welches bis Ende 1952 in Kraft bleiben sollte Es bildete den grundlegenden rechtlichen Rahmen fur das Oberste Verwaltungsgericht in Prag Zudem wurde das Oktober Gesetz von 1875 mit geringfugigen Anderungen den sogenannten Pantucek Aussparungen angenommen Der anfangliche Prasident im Amt des Ersten Prasidenten Prasident des Obersten Verwaltungsgerichtes war Ferdinand Pantucek 1863 1925 Er war ein wichtiger tschechischer Staatsmann und beteiligt am Umsturz der Habsburger Monarchie im Jahre 1918 Ferdinand Pantucek war ausserdem Mitglied des Reichsrates und spater Prasident eines Senates am Wiener Verwaltungsgerichtshof Der anfangliche Zweite Prasident Vizeprasident des Obersten Verwaltungsgerichtes war Emil Hacha 1872 1945 Vor 1918 war Hacha Rat am Wiener Verwaltungsgerichtshof Er war einer der wichtigsten tschechischen Verwaltungsjuristen und zugleich eine tragische Figur der neueren tschechischen Geschichte Paradoxerweise war es Herr Pantucek der unter Androhung sein Amt niederzulegen die Ernennung Hachas durchsetzte und dies sogar gegen den Willen der Regierung die sich einen Politiker im Amt des Vizeprasidenten wunschte Nach Pantuceks Tod war Hacha von 1925 bis November 1938 Prasident des Obersten Verwaltungsgerichts Im November 1938 wurde Hacha zum Prasidenten der sogenannten Zweiten Republik des am Boden zerstorten Uberbleibsels des Staates der die Zerstuckelung der Tschechoslowakischen Republik durch das Dritte Reich uberlebt hatte gewahlt Es wird oft hervorgehoben dass die tschechoslowakische Verwaltungsgerichtsbarkeit anhand des osterreichischen Modells entwickelt wurde Tatsachlich haben jedoch vielmehr faktische Ereignisse zu dieser Entwicklung gefuhrt Die von Pantucek und Hacha bevorzugte ursprungliche Konzeption war anders Die Tschechoslowakische Verfassung von 1920 sah ein verwaltungsrechtliches System vor welches dem norddeutschen preussischen System nachgebildet war Dieses System sah erstinstanzliche Gerichte in den Kreisen und Bezirken vor Diese Gerichte sollten mit einem qualifizierten Beamten und einem Laienrichter der von einem Bezirksausschuss gewahlt werden sollte besetzt werden Das Oberste Verwaltungsgericht sollte als Gericht letzter Instanz fungieren und nur uber Rechtsfragen entscheiden Zusammen mit der Verfassung von 1920 wurde das Gesetz uber die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Kreis und Bezirksbehorden Gesetz Nr 158 1920 Slg von Gesetzen und Verordnungen erlassen Dieses Gesetz trat wahrscheinlich aufgrund von politischen Meinungsverschiedenheiten jedoch nie in Kraft es wurde daruber hinaus bis heute nicht wortlich aufgehoben Der Mangel an erstinstanzlichen Gerichten wirkte sich drastisch auf die Arbeitsbelastung des Obersten Verwaltungsgerichtes aus Bereits Mitte der zwanziger Jahre uberstieg die Zahl der anhangigen neuen Falle die Kapazitat des Gerichtes Die Lange der Verfahren stieg nach und nach bis auf mehrere Jahre an und auch eine kontinuierliche Erhohung der Anzahl an Richtern von ursprunglich 26 auf circa 50 zurzeit der Auflosung der freien Tschechoslowakei war vergebens Die im Jahre 1937 erfolgten grosseren Anderungen des Verwaltungsgerichtsgesetzes Gesetz Nr 164 1937 Slg dessen Anhang der erste offizielle tschechische Text des Oktobergesetzes war konnte jedoch auch keine Abhilfe schaffen Wahrend der Zeit der Ersten Republik 1918 1938 war das tschechoslowakische Oberste Verwaltungsgericht auf Augenhohe mit den entsprechenden Verwaltungsgerichtsbarkeiten in Europa Die Tatigkeit des Gerichts zeigt sich in den Rechtsprechungssammlungen des Gerichtes Die offizielle Rechtsprechungssammlung ist benannt nach deren Herausgeber Josef V Bohuslav Die Bohuslav Fallsammlung genoss hohes Ansehen Zwischen 1918 und 1948 wurden Zehntausende von Entscheidungen in dieser Sammlung veroffentlicht Die Bohuslav Fallsammlung wurde in zwei Ausgaben unterteilt eine verwaltungsrechtliche Ausgabe abgekurzt mit Boh A und eine finanzrechtliche Ausgabe abgekurzt mit Boh F Mindestens ein Sechstel dieser Entscheidungen sind bis heute aktuell Die komplette Sammlung ist schwer zuganglich und zurzeit nur aus Auszugen bekannt die jedoch in der Presse herausgegeben werden und auch in rechtlichen elektronischen Informationsdateien eingeschlossen werden Die Zeit wahrend der deutschen Okkupation des sogenannten Protektorats Bohmen und Mahren in den Jahren von 1939 bis 1945 stellt eine dunkle Epoche fur die Tatigkeit des Gerichts dar Die rechtsprechende Tatigkeit des Gerichts beinhaltete oft die Auslegung von antisemitischen Gesetzestexten Jedoch aufgrund der begrenzten Befugnis des Gerichts und der Trennung zwischen inlandischen Angelegenheiten und solchen die in den Kompetenzbereich des Dritten Reiches fielen wurde ein Grossteil der bereits vor Beginn des Krieges anhangigen Verfahren erledigt Daher konnte das Oberste Verwaltungsgericht zumindest teilweise mit einer weissen Weste in die Nachkriegszeit eintreten und dies sowohl in juristischer als auch personeller Hinsicht da einige Richter das Gericht nach dem Krieg verliessen 1945 1952 Bearbeiten Das Gericht konnte 1945 seine Arbeit jedoch nicht vollstandig wiederaufnehmen Dies lag einerseits daran dass es immer noch Probleme mit der Besetzung des Gerichtes gab und andererseits an der gleichzeitigen Tatigkeit des rivalisierenden slowakischen Verwaltungsgerichts in Bratislava das wahrend des Krieges in dem unabhangig gewordenen neuen slowakischen Staat gegrundet worden war Die Aufteilung der Kompetenzen zwischen den beiden Gerichten war unklar und wurde erst spater mit der Verlegung durch das Gesetz Nr 166 1949 Slg des Obersten Verwaltungsgerichtshofes nach Bratislava im Jahre 1949 vollstandig gelost Dies war jedoch nur ein Teil eines grosseren Planes das Gericht vollstandig abzuschaffen Dieser Plan basierte auf einer politischen Entscheidung die schon bald nach dem kommunistischen Umsturz im Februar 1948 getroffen wurde Eine als Verwaltungsgericht bezeichnete Institution war in Art 137 der neuen Verfassung vom 9 Mai 1948 weiterhin vorgesehen Nichtsdestotrotz wurde gleich nach der kommunistischen Machtergreifung im Februar 1948 sichtbar dass einer unabhangigen gerichtlichen Kontrolle der offentlichen Verwaltung und dem Schutz subjektiver offentlich rechtlicher Individualrechte unter dem neuen kommunistischen Regime keine Beachtung geschenkt wird Es folgte eine rigorose Sauberung des wiederbelebten Prager Obersten Verwaltungsgerichts und altere Richter wurden gezwungen auszuscheiden Aufgrund der mangelnden Richter konnten einige Senate nicht einmal mehr tagen Neuernennungen von Richtern wurden nicht vorgenommen Eine weitere Konsequenz war das nicht funktionsfahige System von Satellitengerichten des offentlichen Rechts die personell vom Obersten Verwaltungsgericht waren Patentgericht Kartellgericht Wahlgericht Schon bald gab es keinen einzigen Senat mehr der uber einen den Vorsitz fuhrenden Prasidenten verfugte Infolge dieser Ereignisse legte das Gericht seine Arbeit 1952 vollstandig nieder Im Herbst 1949 wurde das Gericht schliesslich nach Bratislava verlegt Eigentlich sollte das Gericht bis 1952 tatig sein fur eine solche Tatigkeit gibt es in den Archiven jedoch keine eindeutigen Belege Letztendlich wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeit durch das Verfassungsgesetz uber die Gerichte und die Staatsanwaltschaft Gesetz Nr 64 1952 Slg vollstandig abgeschafft Dieses Verfassungsgesetz sah eine Anderung der verfassungsrechtlichen Vorschriften uber die rechtsprechende Gewalt vor und beseitigte ohne Begrundung alle Vorschriften uber das Verwaltungsgericht Zusatzlich enthielt dieses Verfassungsgesetz in Art 18 Gesetz Nr 65 1952 Slg uber die Staatsanwaltschaft eine Allgemeinklausel die alle Rechtsakte bezuglich des Verwaltungsgerichtes aufhob Das letzte Uberbleibsel der tschechoslowakischen Verwaltungsgerichtsbarkeit war die Versicherungsgerichtsbarkeit ursprunglich vorgesehen im Gesetz uber Arbeitnehmerversicherung im Falle von Krankheit Arbeitsunfahigkeit und des hohen Alters Gesetz Nr 221 1924 Slg Die Versicherungsgerichtsbarkeit wurde jedoch in ein spezielles Verfahren uber Rechtsmittel gegen Entscheidungen von Verwaltungsbehorden umgestaltet und als Teil in die Zivilprozessordnung eingefugt Aufgrund dieser Vorgange anderte sich die Wahrnehmung der Verwaltungsgerichtsbarkeit sie wurde zu einer speziellen Unterkategorie der Zivilgerichtsbarkeit 1989 2002 Bearbeiten Die Renaissance der Verwaltungsgerichtsbarkeit war erst nach 1989 moglich und auch notwendig Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Verwaltungsgerichtsbarkeit waren in Art 36 Abs 2 der Akte der Grundrechte und Grundfreiheiten Verfassungsgesetz ohne Nummer eingeleitet mit dem Verfassungsgesetz Nr 23 1991 Slg nach Entstehung der selbstandigen Tschechischen Republik veroffentlicht mit dem Beschluss des Tschechischen Nationalrates Nr 2 1993 Slg uber die Erklarung der Grundrechte und Grundfreiheiten als eines Teils der verfassungsrechtlichen Ordnung der Tschechischen Republik niedergelegt Da die Zeit drangte die verfassungsrechtlichen Vorschriften umzusetzen wurde jedoch weder eine unmittelbare Wiederbelebung des Obersten Verwaltungsgerichtes ermoglicht noch ein spezielles Gesetz uber die Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgearbeitet nach dem nur Sachen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit geregelt wurden Zwischen 1992 und 2002 wurde die gerichtliche Nachprufung in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten auf Grundlage von speziellen im funften Teil der Zivilprozessordnung enthaltenen Vorschriften Art 244 ff ZPO durchgefuhrt Diese Vorschriften waren zuvor durch eine Gesetzesanderung Gesetz Nr 519 1991 Slg in die Zivilprozessordnung eingefugt worden Die Nachprufung wurde von Gerichten mit allgemeiner Zustandigkeit durchgefuhrt Die entscheidende Tatigkeit im Bereich der Rechtsprechung wurde jedoch von den Landesgerichten und Obergerichten der Tschechischen Republik sowie der Slowakischen Republik nach der Teilung der Tschechoslowakei im Jahre 1993 von beiden Obergerichten in Prag bzw seit 1996 auch in Olomouc ausgefuhrt Die sachliche Zustandigkeit der Bezirksgerichte und der obersten Gerichte war insbesondere nach dem Jahr 1993 praktisch von keiner Bedeutung Rechtlich betrachtet wurde das Oberste Verwaltungsgericht der Tschechischen Republik am 1 Januar 1993 als die Verfassung der Tschechischen Republik in Kraft trat etabliert Art 91 der Verfassung sieht das Oberste Verwaltungsgericht als Gericht letzter Instanz des zweiten Gerichtszweiges des tschechischen ordentlichen Rechtsweges vor Trotz mehrfachen Gesetzesinitiativen in den 90er Jahren dauerte es 10 Jahre bis das Gericht tatsachlich errichtet wurde Die Lage war somit dem Jahre 1968 sehr ahnlich wo das Verfassungsgericht errichtet werden sollte das jedoch ebenfalls faktisch nie errichtet worden war Zwischen 1992 und 2002 hatte die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit vielen Problemen zu kampfen besonders was den Verwaltungsgerichtsprozess anging Die meisten Sorgen bereitete das Problem der Unvereinbarkeit des tschechischen Systems mit den volkerrechtlichen Verpflichtungen der Tschechischen Republik besonders im Hinblick auf Art 6 und 13 der Europaischen Menschenrechtskonvention Gerichtliche Nachprufung in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten war auf die Uberprufung der Rechtmassigkeit von Verwaltungsakten beschrankt Vom Anwendungsbereich dieser Uberprufung ausgenommen waren Handlungen der Verwaltung welche keinen Verwaltungsakt darstellten wie die Untatigkeit einer Verwaltungsbehorde oder deren rechtswidrige Einwirkung Realakte Ausserdem gab es keine Rechtsmittel gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte was unvermeidlich die Konsequenz nach sich zog dass die jeweiligen Landesgerichte in ihrer Entscheidungspraxis divergierten Das Verfassungsgericht wies in seinen Entscheidungen Mitte der 90er Jahre auf die Unzulanglichkeiten des tschechischen Rechtssystems hin und hob schlussendlich mit seiner Entscheidung vom 27 Juni 2001 veroffentlicht als Entscheidung Nr 279 2001 Slg den gesamten funften Teil der Zivilprozessordnung welcher bis dato die rechtliche Grundlage der tschechischen Verwaltungsgerichtsbarkeit darstellte auf Der Eintritt der formellen Rechtskraft dieser Entscheidung wurde jedoch bis zum 1 Januar 2003 aufgeschoben um den Gesetzgeber mit genugend Zeit zu versehen die notwendigen Gesetze zu erlassen Die Entscheidung des Verfassungsgerichts war der entscheidende Impuls fur die Verabschiedung des neuen rechtlichen Rahmens der Verwaltungsgerichtsbarkeit der von beiden Hausern des Parlamentes angenommen werden sollte Am 1 Januar 2003 schliesslich 50 Jahre nach seiner Auflosung wurde das Oberste Verwaltungsgericht wiederhergestellt 2003 bis heute Bearbeiten Zu Beginn seiner Grundung war die Besetzung des neuen Obersten Verwaltungsgerichtes eher sparlich Trotz der Tatsache dass die neue Verwaltungsgerichtsordnung die Moglichkeit vorsah dass die Verwaltungsrichter der beiden Obergerichte potentiell die Chance besassen zum Richter des Obersten Verwaltungsgericht ernannt zu werden machten nicht alle von dieser Moglichkeit Gebrauch Entgegen dem Vorschlag der Regierung wurde Brno als Sitz des Gerichts gewahlt Das Gericht nahm seine Tatigkeit mit einem Kontingent von 13 Richtern auf Bei Aufnahme seiner Tatigkeit verfugte das Gericht jedoch uber keine Assistenten wissenschaftliche Mitarbeiter uber lediglich vier Burokrafte der Gerichtskanzleien und uber zehn eigene Verwaltungsmitarbeiter Okonomie Investitionen Verkehr technische Abteilung usw Im Jahr 2003 wuchs das Gericht am schnellsten Ende 2003 arbeiteten bereits 88 Personen am Gericht 22 Richter 23 Assistenten und uber 40 Personen in der Verwaltung Die weitere Vergrosserung des Gerichts wurde zunachst durch mehrere Faktoren behindert Der Hauptfaktor war der mangelnde Platz aufgrund der Tatsache dass das Gericht vorubergehend in einem angemieteten Gebaude in Masarykova Strasse untergebracht war Dieses Problem wurde jedoch mit dem Umzug am 1 September Herbst 2006 in das neukonstruierte Gerichtsgebaude am Moravske namesti 6 in Brno aus der Welt geschafft Zusammenfassung BearbeitenDie Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Jahre 2002 liess immer noch einige Fragen offen Es war ungewiss ob der Gesetzgeber die Fehler die in der Zeit zwischen 1918 und 1938 begangen wurden nicht wiederholen wurde Besonders die Frage inwiefern die verwaltungsrechtlichen Vorschriften ein hierarchisch gegliedertes und funktionsfahiges verwaltungsgerichtliches System hervorbringen werden ist noch unbeantwortet Ein solches System konnte verschieden ausgestaltet sein Moglich ware ein funktionelles Modell angelehnt an die preussische Verwaltungsgerichtsbarkeit und liquidiert in der Tat erst von Hitler wie es von der Verfassung im Jahre 1920 vorhergesehen war Oder aber ein Modell bei dem die Verwaltungsgerichte von unabhangigen Verwaltungsausschussen die in Kontinentaleuropa dazu benutzt werden die richterliche Uberprufung in offentlich rechtlichen Angelegenheiten zu starken erganzt werden Ebenso denkbar ware ein Modell inspiriert von der anglo amerikanischen Tradition der unabhangigen richterlichen Uberprufung durch sogenannte boards Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Oberstes Verwaltungsgericht von Tschechien Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Oberstes Verwaltungsgericht49 1975 16 6067 Koordinaten 49 11 51 N 16 36 24 1 O Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Oberstes Verwaltungsgericht Tschechien amp oldid 232529136