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Ein Mehrrechtsstaat ist ein Staat in dem fur verschiedene Teilgebiete oder Personengruppen unterschiedliches Recht gilt Zumeist wird der Begriff auf das Privatrecht bezogen Mehrrechtsstaaten mit territorialer Rechtsspaltung sind oftmals Bundesstaaten Typische Mehrrechtssaaten mit territorial gespaltenem Privatrecht sind etwa im angloamerikanischen Bereich das Vereinigte Konigreich die USA Kanada und Australien im kontinentaleuropaischen Rechtskreis das Konigreich der Niederlande Spanien Foralrechte sowie Mexiko nach US amerikanischem Vorbild ferner Athiopien aus dem ehemaligen sozialistischen Rechtskreis die Sowjetunion und Jugoslawien Welche territoriale Teilrechtsordnung im konkreten Fall zur Anwendung kommt bestimmt das interlokale Privatrecht Hinsichtlich des Verwaltungsrechts ist etwa auch Deutschland weitgehend ein Mehrrechtsstaat mit territorialer Rechtsspaltung Personale Rechtsspaltung ist oftmals religios bedingt teilweise auch ethnisch z B Adatrecht in Indonesien Im Privatrecht sind insbesondere das Familien und Erbrecht betroffen Viele islamisch gepragte Staaten sind Mehrrechtsstaaten mit personaler Rechtsspaltung wobei verschiedene Rechtsschulen zu unterscheiden sind Typische Beispiele sind Agypten Indien oder Israel nicht dazu gehoren etwa die Nachfolgestaaten der Sowjetunion oder Tunesien seit 1957 Welche Teilrechtsordnung im konkreten Fall zur Anwendung kommt bestimmt das interpersonale interreligiose Privatrecht Verweist das deutsche IPR auf einen Mehrrechtsstaat ohne die massgebende Teilrechtsordnung zu bezeichnen so bedarf es einer Unteranknupfung Fehlt es im auslandischen Recht an interlokalem interpersonalem Kollisionsrecht so ist die Teilrechtsordnung anzuwenden mit welcher der Sachverhalt am engsten verbunden ist Art 4 Abs 3 Satz 2 EGBGB entsprechend osterr IPRG 5 Abs 3 Satz 2 Zum rechtssoziologischen Phanomen siehe Rechtspluralismus Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mehrrechtsstaat amp oldid 228606924