www.wikidata.de-de.nina.az
Eine Mehrlanderanstalt ist eine offentlich rechtliche Rundfunkanstalt in Deutschland die der Hoheit mehrerer Bundeslander unterliegt Die Regelungen fur eine Mehrlanderanstalt werden unter den beteiligten Bundeslandern ausgehandelt und in einem Staatsvertrag festgehalten Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Mehrlanderanstalten in Deutschland 3 Geschichte 4 Ausnahmen 5 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenNach dem Zweiten Weltkrieg wurde Deutschland in vier Besatzungszonen aufgeteilt Nach den Erfahrungen mit der Propaganda im Dritten Reich wurde ein zentraler staatlicher Rundfunk von den Besatzern abgelehnt Da im Nachkriegsdeutschland nicht die wirtschaftliche Kraft vorhanden war privatrechtlichen Rundfunk zu veranstalten einigten sich die drei Westmachte darauf dass Rundfunk nach dem Vorbild der britischen BBC British Broadcasting Corporation offentlich rechtlich organisiert sein soll Wahrend die Amerikaner in jedem der neu entstandenen Bundeslander ihrer Besatzungszone eine eigene Anstalt grundeten entschieden sich die Briten und Franzosen fur nur je eine Anstalt in ihren Besatzungszonen Da die britische und franzosische Besatzungszone in verschiedene Bundeslander aufgeteilt wurden entstanden Rundfunkveranstalter die mehrere Bundeslander versorgten NWDR und SWF 1 Da in Deutschland der Rundfunk unter Landerhoheit steht darf der Bund keinen Rundfunk veranstalten Nachdem die Regierung Adenauer versuchte mit der Deutschland Fernsehen GmbH einen privatrechtlichen Rundfunkveranstalter in mehrheitlich staatlichen Besitz zu grunden klagten die Lander vor dem Bundesverfassungsgericht BVerfG Im ersten Rundfunkurteil des BVerfG von 1961 wurde die Landerhoheit bestatigt und dem Bund oder einer einzelnen gesellschaftlichen Gruppe untersagt Rundfunk zu veranstalten 2 Mehrlanderanstalten in Deutschland BearbeitenDeutschlandradio alle 16 Bundeslander Mitteldeutscher Rundfunk MDR Sachsen Sachsen Anhalt und Thuringen Norddeutscher Rundfunk NDR Hamburg Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen und Schleswig Holstein Nordwestdeutscher Rundfunk NWDR bis 31 Dezember 1955 Berlin bis 1954 Hamburg Nordrhein Westfalen Niedersachsen und Schleswig Holstein Rundfunk Berlin Brandenburg RBB Berlin und Brandenburg Sudwestfunk SWF bis 1998 Rheinland Pfalz und die Teile Baden Wurttembergs die bis 1952 zu den damaligen Bundeslandern Baden und Wurttemberg Hohenzollern gehorten Sudwestrundfunk SWR Baden Wurttemberg und Rheinland Pfalz Zweites Deutsches Fernsehen ZDF alle 16 BundeslanderGeschichte BearbeitenVor der Wiedervereinigung 1990 gab es neben dem ZDF nur zwei Mehrlanderanstalten den NDR und den Sudwestfunk Dem gegenuber gab es mit dem Suddeutschen Rundfunk sogar eine Landesrundfunkanstalt die nur fur einen Teil eines Bundeslandes zustandig war Insgesamt kamen damit auf die 11 Lander der alten Bundesrepublik 9 Landesrundfunkanstalten 1991 schloss sich Mecklenburg Vorpommern dem NDR an der damit die einzige Vier Lander Anstalt wurde Der MDR wurde 1992 bereits als Drei Lander Anstalt gegrundet 1998 fusionierten der Sudwestfunk und der Suddeutsche Rundfunk zur neuen Zwei Lander Anstalt Sudwestrundfunk Schliesslich entstand mit dem Zusammenschluss des Senders Freies Berlin und des Ostdeutschen Rundfunks Brandenburg zum neuen Rundfunk Berlin Brandenburg im Mai 2003 eine weitere Mehrlanderanstalt Ausnahmen BearbeitenDie Deutsche Welle stellt eine Ausnahme dar Sie ist eine Anstalt des offentlichen Rechts nach Bundesrecht und untersteht der Bundesregierung Zur Wahrung der Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz und um den Urteilen des BVerfG gerecht zu werden ist der Bundesregierung eine Fachaufsicht untersagt Sie ubt lediglich eine Rechtsaufsicht aus 3 Einzelnachweise Bearbeiten Dussel Konrad 2010 Deutsche Rundfunkgeschichte 3 uberarbeitete Auflage Konstanz UVK S 179 201 Vgl Dussel Konrad 2010 Deutsche Rundfunkgeschichte 3 uberarbeitete Auflage Konstanz UVK S 226 231 Vgl 61 des Deutsche Welle Gesetzes Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mehrlanderanstalt amp oldid 223063044