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Das Marktortprinzip ist eines von mehreren Prinzipien welches die Rechtsstellung von Waren und Dienstleistungsanbietern in einem gemeinsamen Markt wie etwa der Europaischen Union im grenzuberschreitenden Verkehr regeln soll Der Marktort ist der Ort auf welchem Interessen von Leistungsanbieter und Leistungsempfanger aufeinandertreffen Im Hinblick auf den Wettbewerb von Unternehmen an einem Markt ist es der Ort auf dem die unterschiedlichen wettbewerbsrechtlichen Interessen spurbar aufeinandertreffen 1 Dabei finden die Regeln des Ziellandes speziell des Marktes auf welches das Angebot gerichtet ist Anwendung Auch auslandische Unternehmen sind also dem Recht des Marktortes unterstellt wenn sie am Markt des Marktortes auftreten Dadurch soll es zu einer weitgehenden Gleichbehandlung in und auslandischer Unternehmen in bestimmten Bereichen auf dem entsprechenden Zielmarkt kommen Inhaltsverzeichnis 1 Europaischer Binnenmarkt 2 Unlauterer Wettbewerb 3 Herkunftslandprinzip versus Marktortprinzip 4 Besteuerung 5 Rechtsprechung 6 Siehe auch 7 Literatur 8 EinzelnachweiseEuropaischer Binnenmarkt Bearbeiten Hauptartikel Europaischer Binnenmarkt In Zusammenhang mit dem Binnenmarkt der Europaischen Union besagt das Marktortprinzip dass im Hinblick auf eine Ware oder eine Dienstleistung die nach den Rechtsvorschriften eines Unionsmitgliedstaates oder eines Drittstaates ordnungsgemass hergestellt und auf den Markt gebracht worden ist grundsatzlich das Recht des Unionsmitgliedstaates anzuwenden ist auf dessen Markt die Leistung zum Vertrieb ausgerichtet ist Das Marktortprinzip kann in der Praxis insbesondere im Zusammenhang mit dem Anbieten uber das Internet zu hohen Rechtsinformationskosten fur den Anbieter Unternehmen fuhren Grundsatzlich richtet sich eine uber das Internet angebotene Leistung an alle potentiellen Interessierten weltweit sofern nicht vom Anbieter im Hinblick auf bestimmte Markte Staaten vorab Einschrankungen getroffen werden vorherige Festlegung der Zielrichtung des Angebots Das Marktortprinzip findet im europaischen Binnenmarkt vor allem in den Bereichen des Wettbewerbsrechtes des Bankenrecht und Finanzmarktrechts sowie dem Kartellrecht Anwendung inkl Aufsichtsrecht Unlauterer Wettbewerb BearbeitenDas Marktortprinzip ist vor allem im Rahmen des Wettbewerbsrecht relevant sofern eine spurbare Beeintrachtigung 2 vorliegt Wird von einem Unternehmer im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tatigkeit insbesondere Werbetatigkeit gegen die guten Sitten verstossen kann ein Mitbewerber Unterlassungs und Schadensersatzanspruche geltend machen Dies wird als Unlauterer Wettbewerb bezeichnet und ist im Wettbewerbsrecht eine bestimmte Form des Rechtsbruchs Im Zusammenhang mit Angeboten auslandischer Unternehmer stellt sich primar meist die Frage inwieweit ihr Angebot uberhaupt auf einen bestimmten Markt ausgerichtet ist und selbst wenn es nach der innerstaatlichen Rechtslage des Leistungsanbieters zulassig ist 3 ob es fur den auslandischen Zielmarkt eine unzulassige Beeintrachtigung des Wettbewerbsrechtes darstellt Hierbei wird mit Hilfe des Marktortprinzips versucht festzulegen auf welchen potentiellen Interessenten das Angebot uberhaupt ausgerichtet war oder ist und ob daher einem anderen Unternehmer ein Unterlassungs oder Schadenersatzanspruch gegen diesen auslandischen Unternehmer zusteht Grundsatzlich ist jede im Internet publizierte Werbung eine solche welche Staatsgrenze uberschreitet grenzuberschreitende Werbung Die weltweite Allgegenwartigkeit Omniprasenz Ubiquitat des Angebotes im Internet bzw der Werbung fuhrt daher im Zusammenhang mit dem Marktortprinzip auch dazu dass sich im Falle von grenzuberschreitender Werbung regelmassig die Frage stellt ob nationale Gerichte uberhaupt zustandig sind und wie das Gericht die Werbung nach nationalem Recht beurteilen wurden Daraus folgen wiederum unter Umstanden hohe Rechtsinformationskosten fur den Anbieter der Leistung und zum Teil auch Rechtsunsicherheit da viele Regelungen nicht im Gesetz selbst normiert sind sondern von der nationalen Rechtsprechung herausgearbeitet wurden bzw werden Die aktuell gultige Rechtsprechung eines anderen Staates festzustellen und sein Angebot bzw die Werbung danach rechtskonform auszurichten ist wiederum fur Unternehmen mit einem sehr erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden Unter Umstanden kann auch eine Handlung welche ausschliesslich im Ausland gesetzt wurde aufgrund des Marktortprinzips ein Verstoss gegen das nationale Wettbewerbsrecht eines anderen Staates darstellen und zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates und damit zur Verurteilung eines auslandischen Unternehmens fuhren sofern sich die Handlung auf den Markt Unternehmen eines anderen Staates spurbar auswirkt 4 Wurde ein Wettbewerbsverstoss begangen wird dies nach dem Tatortprinzip von den nationalen Gerichten beurteilt 5 Es ist daher aufgrund des Marktortprinzips fur den Tatort des potentiellen Wettbewerbsverstosses nicht der Sitz des Unternehmens relevant sondern der Ort auf den die Werbung Leistung spurbar eingewirkt hat Herkunftslandprinzip versus Marktortprinzip BearbeitenDas Marktortprinzip kann durch den Gesetzgeber durch das Herkunftslandprinzip ersetzt werden Dann muss zum Beispiel Internetwerbung eines europaischen Unternehmens nach dem Recht des Staates beurteilt werden in dem dieses Unternehmen den Sitz hat Dadurch hatte das nationale Wettbewerbsrecht weitgehend keine Geltung mehr gegenuber auslandischen Unternehmen welche auf einen inlandischen Markt ihre Leistung und Werbung ausrichten Besteuerung BearbeitenDas Marktortprinzip regelt nicht die Besteuerung einer Lieferung oder Leistung wie dies beim Ursprungs oder Herkunftslandprinzip bzw dem Bestimmungslandprinzip der Fall ist Rechtsprechung BearbeitenBeispiele zur Rechtsprechung deutscher Gerichte im Zusammenhang mit dem Marktortprinzip Auswahl BGH Urteil vom 4 Juni 1987 I ZR 109 85 GRUR 1988 453 454 BGH Urteil vom 11 Februar 2010 I ZR 85 08 Tz 12 15 Ausschreibung in Bulgarien OLG Dusseldorf Urteil vom 21 Oktober 2008 Az I 20 U 189 08 zur Reichweite des Marktortprinzips OLG Koln Urteil vom 19 Februar 2014 6 U 163 13 Tz 11 LG Karlsruhe Urteil vom 16 Dezember 2011 14 O 27 11 KfH III LG Siegen Urteil vom 9 Juli 2013 Az 2 O 36 13 LG Stuttgart Urteil vom 15 Mai 2007 17 O 490 06 nicht rechtskraftig Berufung an das OLG Stuttgart 2 U 48 07 Dusseldorfer Verwaltungsgericht zur Anwendung des Marktortprinzips im offentlichen Recht Urteil vom 22 September 2011 27 K 4285 09 Beispiel einer Rechtsprechung des OGH in Osterreich zum MarktortprinzipOGH in 4 Ob 161 15b Tenor Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruche sind gemass Art 6 Abs 1 Rom II Verordnung nach dem jeweiligen Marktortrecht zu beurteilen Siehe auch BearbeitenEU Datenschutzreform Herkunftslandprinzip Schutzlandprinzip Auswirkungsprinzip Volkerrecht Literatur BearbeitenFabian L Christoph Zulassigkeit grenzuberschreitender Bankenaufsicht nach dem Marktortprinzip in Zeitschrift fur Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB Koln 2009 Bd 21 2009 2 15 Apr S 117 126 ISSN 0936 2800 Eva Maria Kieninger Die Lokalisierung von Wettbewerbsverstossen im Internet ist das Marktortprinzip zukunftsfahig in Die Bedeutung des Internationalen Privatrechts im Zeitalter der neuen Medien Stuttgart 2003 Recht und Neue Medien S 121 133 Helena Isabel Maier in Marktortanknupfung im internationalen Kartelldeliktsrecht eine internationalzustandigkeits und kollisionsrechtliche Untersuchung unter Einbeziehung rechtsvergleichender Uberlegungen zum englischen Recht Frankfurt am Main 2011 Lang Verlag ISBN 978 3 631 60995 8 Stefan Modemann in Die rechtliche Zulassigkeit von Werbe E Mails Diss Koln 2003 Peter Ruess Andrea Patzak Marktortprinzip und Nutzerortung Gedanken zum Problemfeld Internationales Wettbewerbsrecht und Datenschutz im Internet in Recht der Datenverarbeitung RDV Zeitschrift fur Datenschutz Informations und Kommunikationsrecht Frechen Konigsdorf 2003 Bd 19 2003 4 S 167 177 ISSN 0178 8930 Einzelnachweise Bearbeiten Siehe hierzu 2 Abs 1 Zif 3 dUWG BGH GRUR 2007 245 Tz 11 Stefan Modemann in Die rechtliche Zulassigkeit von Werbe E Mails S 195 Siehe z B 3 Abs 1 dUWG Zum Beispiel unerwunschte E Mail Werbung Spam oder unerwunschte telefonische Werbung Cold Calling Siehe hierzu zur Unzulassigkeit 7 dUWG Vergleiche z B OLG Dusseldorf Urteil vom 21 Oktober 2008 Az I 20 U 189 08 zur Reichweite des Marktortprinzips Siehe dazu z B LG Munchen CR 1997 155 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Marktortprinzip amp oldid 225810062