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Die Rechtsanwaltskammer LIRAK in Liechtenstein ist die weitgehend unabhangige eigenverantwortliche Standesvertretung der niedergelassenen und in die Rechtsanwaltsliste eingetragenen Rechtsanwalte Rechtsagenten und Rechtsanwaltsanwarter Konzipienten sowie den in die Liste eingetragenen niedergelassenen europaischen Rechtsanwalten Art 91 ff RAG 1 2 Ihren Sitz hat die Rechtsanwaltskammer in Schaan Die Gesamtzahl der eingetragenen Rechtsanwalte in Liechtenstein betragt 189 im Jahr 2011 2010 181 3 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Organisation der Kammern 2 1 Selbstverwaltung und Zwangsmitgliedschaft 2 1 1 Selbstverwaltung der Kammern 2 1 2 Zwangsmitgliedschaft 2 2 Plenarversammlung 2 3 Vorstand 2 4 Disziplinargewalt 2 5 Kontrollstelle 3 Anderung der Aufgaben und Starkung der LIRAK 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAufgaben BearbeitenDie Aufgabengebiete der Rechtsanwaltskammer in Liechtenstein reichen von der Vertretung der Rechtsanwalte und deren Uberwachung wie auch die Forderung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder sowie die Begutachtung von Gesetzen und das Erstellen von Gutachten Im Unterschied zu den osterreichischen Rechtsanwaltskammern gehort zur Aufgabe der liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer nicht die Uberwachung der Einhaltung der Berufspflichten im Wege der selbst ausgeubten Disziplinargerichtsbarkeit 4 Im Gegensatz zu Osterreich wird auch die Prufungskommission fur Rechtsanwalte von der liechtensteinischen Regierung auf jeweils vier Jahre bestellt und nicht von der Rechtsanwaltskammer selbst 5 Die Hauptaufgabe der Rechtsanwaltskammer in Liechtenstein ist es die Ehre und Wurde des Rechtsanwaltsstandes aufrechtzuerhalten Art 92 RAG Diese Hauptaufgabe beruht auf der Autonomie der Rechtsanwaltskammern Selbstverwaltungskorper und sichert wiederum die Unabhangigkeit der einzelnen Rechtsanwalte als auch des ganzen Rechtsanwaltstandes 6 Die Hauptaufgabe zur Sicherung der Ehre und des Ansehens des Standes wird unter anderem auch durch die Disziplinargerichtsbarkeit des Obergerichts ausgeubt Weitere wesentliche Aufgaben sind Einberufung der Vollversammlung Bestellung der Verfahrenshelfer im Rahmen der Prozesskostenhilfe Vorschreibung und Hereinbringung der Kammerumlage Bearbeitung und Prufung der Antrage auf Zulassung zur Rechtsanwaltsprufung und Einhebung der Prufungsgebuhren ab 1 Januar 2014 Erstellung von Gutachten in Honorarfragen und anderes mehr Uber die Rechtmassigkeit der Verwaltungsfuhrung der Rechtsanwaltskammer besteht ein Aufsichtsrecht der Regierung Art 91 Abs 2 RAG iVm Art 78 Abs 4 LV 7 Organisation der Kammern BearbeitenDie Rechtsanwaltskammer wird durch die in der Liste eingetragenen Rechtsanwalte gebildet Die Tatigkeit der Rechtsanwaltskammer wird durch die Plenarversammlung Vollversammlung den Vorstand den Prasidenten die Kontrollstelleausgeubt Selbstverwaltung und Zwangsmitgliedschaft Bearbeiten Selbstverwaltung der Kammern Bearbeiten Ein wesentliches Kennzeichen der liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer ist die Selbstverwaltung sowie die begrenzt ubertragenen hoheitlichen Befugnissen Die Selbstverwaltung der Rechtsanwaltskammern in Liechtenstein beruht wesentlich auf der Rechtspersonlichkeit der Kammern als Korperschaften offentlichen Rechts Art 91 Abs 2 RAG der Pflichtmitgliedschaft der demokratischen Struktur innerhalb der Kammer z B Wahlen der Richtlinienkompetenz Da im Gegensatz zu den osterreichischen Rechtsanwaltskammern in Liechtenstein die direkte Disziplinargerichtsbarkeit und Disziplinargewalt gegenuber den eigenen Mitgliedern fehlt ist die Selbstverwaltung nicht so stark ausgepragt Zwangsmitgliedschaft Bearbeiten Die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer besteht fur die eingetragenen Rechtsanwalte RA und die Rechtsanwaltsanwarter RAA sowie in die Liste eingetragenen niedergelassene europaische Rechtsanwalte Damit verbunden ist auch die Verpflichtung zur Bezahlung von Beitragen Kammerumlage Plenarversammlung Bearbeiten Die Aufgaben der Plenarversammlung der Rechtsanwalte sind in Art 41 RAG geregelt Diese sind zum Beispiel die Wahl des Prasidenten des Vizeprasidenten und der weiteren Mitglieder des Vorstandes die Wahl einer Kontrollstelle die Festsetzung der Geschaftsordnung der Rechtsanwaltskammer die Festsetzung der Jahresbeitrage der Kammermitglieder zur Bestreitung der Verwaltungskosten die Genehmigung des Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben die Genehmigung der Jahresrechnung der Erlass von Standesrichtlinien der Erlass von Honorarrichtlinien der Erlass von Ausbildungsrichtlinien Die Beschlussfassung erfolgt grundsatzlich mit einfacher Mehrheit Art 93 Abs 3 RAG Vorstand Bearbeiten Oberstes Entscheidungsgremium und Verwaltungsorgan der Rechtsanwaltskammer ist der Vorstand der durch die Plenarversammlung der Rechtsanwalte in geheimer Wahl mit absoluter Stimmenmehrheit gewahlt wird Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer wird durch ein Sekretariat unterstutzt Dem Ausschuss steht ein Prasident sowie ein Vizeprasident vor Die Mitglieder des Vorstandes konnen ausschliesslich aus dem Kreis der eingetragenen Rechtsanwalte gewahlt werden keine Konzipienten Die Funktionsperiode betragt jeweils drei Jahre Die Aufgaben des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer ist in Art 94 RAG demonstrativ aufgezahlt Prasident der Rechtsanwaltskammer ist seit 2014 Stefan Ritter er loste Mario Frick ab der von 2005 bis 2014 die Rechtsanwaltskammer prasidierte 8 Disziplinargewalt Bearbeiten Die Disziplinargewalt uber die Rechtsanwalte ist in Liechtenstein dem Obergericht ubertragen Art 85 108 Abs 5 RAG Als direkte Disziplinarstrafen stehen zur Verfugung Art 48 RAG schriftlicher Verweis Geldbusse bis CHF 50 000 Untersagung der Ausubung der Rechtsanwaltschaft bis zu einem Jahr Dauer Streichung von der Rechtsanwaltsliste Als indirekte Disziplinarstrafen steht das Verbot der Beschaftigung von Konzipienten zur Verfugung Art 48 Abs 4 RAG Als einstweilige Massnahme kann unter Umstanden nach Art 57 RAG auch die Uberwachung der Kanzleifuhrung oder die Entziehung des Vertretungsrechts vor bestimmten Gerichten oder Verwaltungsbehorden ein Verbot der Beschaftigung von Konzipienten die vorlaufige Untersagung der Ausubung der Rechtsanwaltschaftangeordnet werden Kontrollstelle Bearbeiten Die Rechnungsprufer werden aus dem Kreis der eingetragenen Rechtsanwalte von der Plenarversammlung gewahlt Anderung der Aufgaben und Starkung der LIRAK BearbeitenGemass dem Vernehmlassungsbericht der Regierung vom 16 Oktober 2012 RA 2012 2060 1752 betreffend der Totalrevision des Gesetzes uber die Rechtsanwalte RAG und die Anderung der Zivilprozessordnung ZPO sollen verschiedene Anpassungen stattfinden welche in Summe eine deutliche Starkung der LIRAK als Korperschaft offentlichen Rechts zu Lasten der Liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht FMA zur Folge haben Geplant ist unter anderem die Anpassungen der wesentlichen Regelungsbereiche des RAG und der ZPO durch Konkretisierung der Anforderungen an Ausbildungserfordernisse fur Rechtsanwalte Anpassung der nachzuweisenden Dauer der praktischen Tatigkeit welche fur die Zulassung als Rechtsanwalt und zur Rechtsanwaltsprufung absolviert werden muss Anpassung weitgehend an die Regelungen im Rechtsanwaltsgesetz in Osterreich Zustandigkeitsregelungen fur Bewilligungserteilungen etc Kompetenzverschiebung von der FMA zur LIRAK Disziplinarrecht uber Rechtsanwalte vor allem im Bereich der Verfahrensregelungen Verfahrenshilfebestimmungen neu in einem eigenen Kapitel Gesetzliche Regelung fur Rechtsanwalte im Anstellungsverhaltnis Anpassungen bei den Verfahrensbestimmungen neues Kapitel in Bezug auf die Rechtsmittel insbesondere auch aufgrund der Kompetenzverschiebung von der FMA zur LIRAK Anpassungen der Zusammenarbeit mit in und auslandischen Behorden Schaffung einer Gebuhrenordnung der LIRAK Der erste Schritt zur Starkung der LIRAK wurde durch die Gesetzesanderungen zum 1 Januar 2014 durchgefuhrt z B durch das neue Rechtsanwaltsgesetz u a m Weblinks BearbeitenRechtsanwaltskammer in Liechtenstein Christoph Maria Merki Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer In Historisches Lexikon des Furstentums LiechtensteinEinzelnachweise Bearbeiten Rechtsanwaltsgesetz LGBl 415 2013 Gemass der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Reinhard Gebhard Rs C 55 94 darf auch ein im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit vorubergehend tatiger Rechtsanwalt im betreffenden EWR Mitgliedstaat eine Kanzleieinrichtung unterhalten soweit dies fur die Erbringung der vorubergehenden Dienstleistung erforderlich ist Europaische Rechtsanwalte mussen im Rahmen der Ausubung der Dienstleistungsfreiheit unter der Bezeichnung auftreten welche sie im Heimatstaat verwenden mussen durfen In Osterreich kommen auf einen Rechtsanwalt im Jahr 2010 rund 1450Einwohner Wohnbevolkerung rund 8 000 000 Personen In Liechtenstein kommen auf einen Rechtsanwalt rund 212 Einwohner Wohnbevolkerung rund 36 000 Personen Im Verhaltnis ist die Versorgungsdichte mit Rechtsanwalten in Liechtenstein daher fast 7 mal hoher als in Osterreich Die Anzahl der Rechtsanwalte in Liechtenstein entspricht etwa der Anzahl der zugelassenen Rechtsanwalte im benachbarten Bundesland Vorarlberg Osterreich siehe auch Rechtsanwaltskammer Vorarlberg Vorarlberg hat eine rund zehnmal grossere Wohnbevolkerung als Liechtenstein In der Bundesrepublik Deutschland betragt die Anzahl der eingetragenen Anwalte zur Wohnbevolkerung Jahr 2006 1 525 USA 1 270 Italien 1 454 England 1 490 Schweiz 1 1032 Osterreich 1 1751 Russland und GUS 1 7520 Vietnam 1 24824 Quelle Heussen Die Anwaltsdichte in der Schweiz Osterreich und Deutschland im Verhaltnis zu anderen Staaten Ein internationaler Vergleich in Anwaltspraxis 2006 392 396 1 Gemass Art 91 Abs 3 RAG hat die LIRAK in Disziplinarverfahren nach Art 46 ff RAG Parteistellung mit uneingeschrankten Parteirechten Art 96 RAG Diese Prufungskommission besteht aus funf Mitgliedern und ebenso vielen Ersatzmitgliedern gemass 5 RAG Die Unabhangigkeit des Rechtsanwaltes ist eine der drei Saulen der liechtensteinischen Rechtsanwaltschaft 1 Saule ist die Unabhangigkeit vor staatlichen Einflussen 2 Saule ist die Verschwiegensheitspflicht und das Recht zur Verschwiegenheit Anwaltsgeheimnis Anwaltsimmunitat 3 Saule ist die absolute Treuepflicht des Rechtsanwaltes gegenuber seinem Mandanten Die LIRAK untersteht gemass Art 78 Abs 4 Landesverfassung zwingend der Oberaufsicht der Regierung Im eigenen Wirkungsbereich ist jedoch die Oberaufsicht der Regierung auf die Uberprufung der Rechtmassigkeit der Verwaltungsfuhrung der Rechtsanwaltskammer beschrankt Rechtsanwaltskammer mit neuem Prasidium In vaterland li vom 25 Marz 2014Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer amp oldid 219255517