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Der Rechtsagent 1 ist aktuell ein nur noch im Kanton St Gallen Schweiz und im Furstentum Liechtenstein jedoch seit 1993 keine Neuzulassungen bekannter Beruf bei dem eine Person ohne rechtswissenschaftliches Studium berechtigt ist vor Gerichten und Verwaltungsbehorden aufzutreten und ahnlich den Rechtsanwalten Eingaben fur ihre Mandaten zu tatigen und deren Rechtsposition zur Erzielung von regelmassigen Einkunften zu vertreten Soweit der Rechtsagent vom Gesetz dazu berechtigt ist kann er auch in Rechtsfragen beraten und die Echtheit von Kopien und Unterschriften beglaubigen Der Beruf des Rechtsagenten wird auch als niedere Anwaltschaft bezeichnet 2 Inhaltsverzeichnis 1 Schweiz 1 1 Historische Entwicklung 1 2 Zulassung 1 3 Schutz der Bezeichnung 2 Liechtenstein 2 1 Historische Entwicklung 2 2 Voraussetzungen 2 3 Prufungen 2 4 Aufgaben und Aufsicht 2 5 Schutz der Berufsausubung und bezeichnung 2 6 Zeugnisentschlagungsrecht 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 5 1 Deutschland 5 2 Liechtenstein 5 3 Schweiz 6 EinzelnachweiseSchweiz BearbeitenHistorische Entwicklung Bearbeiten Der Beruf des Rechtsagenten ist in der Schweiz seit Beginn des 19 Jahrhunderts belegt Der Beruf ist jedoch in der Schweiz erst seit der Wende vom 19 zum 20 Jahrhundert bewilligungspflichtig 3 Zulassung Bearbeiten Die Zulassung von Rechtsagenten franz agent d affaire zur Parteienvertretung in der Schweiz obliegt dem jeweiligen Kanton in dem der Rechtsagent tatig wird sofern dieser Beruf vorgesehen ist Der Beruf des Rechtsagenten kann soweit kantonal zugelassen nach einer mehrjahrigen praktischen und theoretischen Ausbildung und der Erfullung weiterer Voraussetzungen durch Ablegung einer Prufung ausgeubt werden Schutz der Bezeichnung Bearbeiten Der Begriff Rechtsagent ist gemass der schweizerischen kantonalen Gesetzgebung ein geschutzter Begriff welcher nur von den Personen gefuhrt werden darf welche zur Ausubung des Berufes zugelassen sind Liechtenstein BearbeitenHistorische Entwicklung Bearbeiten Der Beruf des Rechtsagenten wurde in Liechtenstein erstmals 1943 geregelt 4 Voraussetzungen Bearbeiten Die Ausubung des Berufes eines Rechtsagenten bedurfte der Bewilligung der Regierung Den Beruf eines Rechtsagenten neu auszuuben ist seit 1993 in Liechtenstein nicht mehr moglich Bereits bestehende Bewilligungen bleiben jedoch aufrecht Aktuell sind gemass Geschaftsbericht der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein 2010 nur noch 4 Rechtsagenten in Liechtenstein zugelassen bzw 5 tatig 2008 und 2009 waren es noch 5 siehe auch Art 67 des Gesetz vom 9 Dezember 1992 uber die Rechtsanwalte Rechtsanwaltsgesetz LGBl 41 1993 Prufungen Bearbeiten Seit dem Inkrafttreten der Verordnung der Furstlichen Regierung vom 27 Februar 1958 uber die Erteilung von Rechtsagenten Bewilligungen 6 mussten die Rechtsagenten eine der Prufung der Rechtsanwalten nachempfundene Qualifikation in Form einer Prufung nachweisen 7 Die Rechtsagentenprufung umfasste je eine schriftliche Arbeit aus dem Zivil Straf und Verwaltungsrecht und ebenso eine mundliche Prufung wobei sich der Bewerber uber die Kenntnis des Wesentlichen dieser Rechtsgebiete ausweisen musste Aufgaben und Aufsicht Bearbeiten Die Tatigkeit der Rechtsagenten unterliegt nicht dem Gewerberecht Art 3 GewG 8 Rechtsagenten unterliegen in Liechtenstein wie auch die Rechtsanwalte den sie betreffenden Sorgfaltspflichten 9 Rechtagenten gelten im Strafvollzug in Liechtenstein ebenfalls als Rechtsbeistand wie auch die Rechtsanwalte 10 Die 1992 bereits eingetragenen Rechtsagenten sind auch weiterhin befugt die Tatigkeit eines verantwortlichen Geschaftsfuhrers einer Treuhandgesellschaft auszuuben Art 56 TrHG 11 Die Disziplinargewalt uber die Rechtsagenten wird vom Obergericht nach den Bestimmungen der Art 31 bis 37 ausgeubt Art 67 RAG Schutz der Berufsausubung und bezeichnung Bearbeiten Wer unbefugt eine durch Gesetz den Rechtsanwalten oder den Rechtsagenten vorbehaltene Tatigkeit in Liechtenstein geschaftsmassig ausubt kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessatzen bestraft werden Art 63 RAG Wer die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt oder Rechtsagent unberechtigt fuhrt kann mit einer Busse bis zu 50 000 Franken oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft werden Art 62 RAG Zeugnisentschlagungsrecht Bearbeiten Nach 107 StPO 12 ist der Rechtsagent uber das was ihm in seiner Eigenschaft als Rechtsagent vom Vollmachtgeber anvertraut worden ist von der Verbindlichkeit zur Ablegung eines Zeugnisses vor dem Strafgericht befreit Siehe auch BearbeitenRechtsanwalt Rechtsanwalt Schweiz Literatur BearbeitenHannes Siegrist Advokat Burger und Staat Sozialgeschichte der Rechtsanwalte in Deutschland Italien und der Schweiz 18 20 Jh Vittorio Klostermann Frankfurt am Main 1996 ISBN 3 465 02699 3 S 741 ff Weblinks BearbeitenDeutschland Bearbeiten Landesarchiv Baden Wurttemberg zum Begriff Gewerbeagent Liechtenstein Bearbeiten Finanzmarkt Liechtenstein Zahlen und Fakten zu den Finanzintermediaren unter Aufsicht der FMA Ausgabe 2011 PDF 823 kB zur aktuellen Zahl an Rechtsagenten im Furstentum S 28 Schweiz Bearbeiten St Gallischer Rechtagentenverband Rechtsgutachten Ivo Hangartner Andreas Kley Struller zur Diskussion uber die Abschaffung des Berufs des Rechtsagenten PDF 917 kB im Kanton St Gallen 1991 Der Beruf des patentierten Rechtsagenten nach dem neuen sanktgallischen Anwaltsgesetz von Andreas Kley Struller PDF 162 kB SJZ 91 1995 Nr 23 Einzelnachweise Bearbeiten Teilweise fruher auch als Geschaftsagent oder Gewerbeagent bezeichnet So zum Beispiel in der Prozessordnung fur geringe burgerliche Rechtsstreitigkeiten und geringe korrektionelle und polizeiliche Strafsachen vom 29 Dezember 1865 des Kantons Kanton St Gallen als Geschaftsagent ebenso im Nachtrags Gesetz vom 26 Mai 1924 zur Jurisdiktionsnorm Zivilprozessordnung und zu deren Einfuhrungsgesetz Liechtenstein LGBl 9 1924 Im Strafgesetz uber Verbrechen und Vergehen vom 25 November 1885 des Kantons St Gallen wurde dann der Begriff Rechtsagent verwendet Andreas Kley Struller in Der Beruf des patentierten Rechtsagenten nach dem neuen sanktgallischen Anwaltsgesetz SJZ 91 1995 Nr 23 unter Bezugnahme auf Carla Eugster Die Rechtsagentur in den Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft Dissertation Zurich Uster 1938 S 13 55 und Alois Fidek Das Berufsrecht der Anwalte und Rechtsagenten im Kanton St Gallen Dissertation Zurich St Gallen 1951 S 27 Andreas Kley Struller in Der Beruf des patentierten Rechtsagenten nach dem neuen sanktgallischen Anwaltsgesetz SJZ 91 1995 Nr 23 S 447 Verordnung der Furstlichen Regierung vom 13 Oktober 1943 betreffend die Ausubung der Berufe eines Rechtsanwaltes Rechtsagenten Steuerberaters Treuhanders Revisors und ahnlicher Tatigkeiten LGBl 19 1943 Zahlen und Fakten zu den Finanzintermediaren unter Aufsicht der FMA Ausgabe 2011 Finanzmarkt Liechtenstein archiviert vom Original am 9 Juni 2011 abgerufen am 2 Oktober 2019 LGBl 5 1958 Grundlage dafur in Art 2 Nachtrags Gesetz vom 26 Mai 1924 zur Jurisdiktionsnorm Zivilprozessordnung und zu deren Einfuhrungsgesetz Liechtenstein LGBl 9 1924 Gewerbegesetz vom 22 Juni 2006 LGBl 184 2006 Art 3 Abs 1 lit m des Gesetzes vom 11 Dezember 2008 uber berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekampfung von Geldwascherei organisierter Kriminalitat und Terrorismusfinanzierung Sorgfaltspflichtgesetz SPG LGBl 47 2009 Art 81 Abs 4 Strafvollzugsgesetz StVG vom 20 September 2007 LGBl 295 2007 Gesetz vom 9 Dezember 1992 uber die Treuhander Treuhandergesetz LGBl 42 1993 Strafprozessordnung vom 18 Oktober 1988 LGBl 62 1988 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsagent amp oldid 237899888