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Die lex Apuleia de sponsu war ein fruhes romisches Gesetz das Ausgleichsanspruche der Burgen bei gesamtschuldnerischer Haftung regelte Die Bestimmung griff sobald einer der Burgen vom Glaubiger starker in Anspruch genommen worden war als es seine Haftungsquote vorgab 1 Tatbestandliche Voraussetzung war dass als Hauptverbindlichkeit eine Stipulationsschuld vorlag mithin ein abstraktes Versprechen im Sinne eines Verbalkontraktes Der alteste Typ der Stipulationsburgschaft war die sponsio Sie war dem romischen Burger vorbehalten Nichtburger burgten uber die fidepromissio Zum Ende der Republik etablierte sich noch die fortschrittlichere fideiussio Die Rechtsordnungen des vor klassischen Rechts erleichterten die ursprunglich strenge Einzelhaftung des Burgen zunehmend denn sie ebneten den Weg fur eine solidarische Mithaftung 2 Anders als im heutigen deutschen Recht 767 Abs 1 Satz 1 BGB waren Burgschaften nicht akzessorisch der Umfang der Burgschaftsschuld war vom Umfang der Hauptverbindlichkeit nicht abhangig 3 Anmerkungen Bearbeiten Gaius Institutiones 3 122 Max Kaser Das Romische Privatrecht Erster Abschnitt Das altromische das vorklassische und klassische Recht Handbuch der Altertumswissenschaft Zehnte Abteilung Dritter Teil Dritter Band Erster Abschnitt 2 Auflage C H Beck Munchen 1955 155 S 552 558 553 f Werner Flume Studien zur Akzessorietat der romischen Burgschaftsstipulationen Dissertation Bonn 1931 S 64 ff Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lex Apuleia de sponsu amp oldid 233687934