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Die Lex Aebutia de formulis war ein romisches Gesetz das zwischen 149 und 125 v Chr in die Volksversammlung eingebracht worden war Weder uber den Inhalt noch uber den Antragsteller ist Naheres bekannt Nachweislich uberliefert ist lediglich dass der Prator als Gerichtsmagistrat nach der Formularpraxis agieren durfte Insoweit anderte das Gesetz den prozessordnungsrechtlichen Rahmen denn Bestandteil war dass das Legisaktionenverfahren abgelost wurde Gaius fuhrte in seinen Institutionen aus dass das Prozessrecht mit den Legisaktionen zu kompliziert fur das Volk gewesen sei als dass man es hatte aufrechterhalten konnen Insbesondere die spitzfindigen formalisierten Wechselreden dieses Prozesstyps hatten zumeist eine Uberforderung dargestellt Die Auswahl der korrekten Klageart habe immer wieder zu vermeidbaren Prozessfehlern gefuhrt der kleinste Irrtum konnte Unterliegen im Prozess bedeuten Die daraus resultierende soziale Ungerechtigkeit habe nur durch Abschaffung des alten Zivilrechtstyps beseitigt werden konnen Max Kaser vermutet dass sich die lex im Weiteren auf die kondiktorische Klage aus Gelddarlehen beschrankt habe actio certae creditae pecuniae und honorarrechtlichen Zuschnitts gewesen sei 1 Quellen BearbeitenGaius Institutiones 4 30 Aulus Gellius Noctes Atticae 16 10 8 Literatur BearbeitenJochen Bleicken Lex publica Gesetz und Recht in der romischen Republik Walter de Gruyter Berlin u a 1975 ISBN 3 11 004584 2 S 414 Max Kaser Ius honorarium und ius civile In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung 101 1984 S 1 114 Einzelnachweise Bearbeiten Max Kaser Romische Rechtsquellen und angewandte Juristenmethode in Forschungen zum Romischen Recht Band 36 Verlag Bohlau Wien Koln Graz 1986 ISBN 3 205 05001 0 S 98 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lex Aebutia de formulis amp oldid 220961127