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Das Leistungserbringungsrecht regelt im Sozialrecht insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen den Leistungstragern und den Leistungserbringern Ein Beispiel ist das Zulassungswesen der Vertragsarzte und deren Vergutung durch die Krankenkassen Das Leistungsrecht regelt dagegen vor allem Voraussetzungen und Inhalt der von den Leistungstragern an die Leistungsberechtigten zu erbringenden Sozialleistungen 1 Inhaltsverzeichnis 1 Sozialrechtliches Dreiecksverhaltnis 2 Verantwortung und Pflichten des Leistungstragers 2 1 Rechtsweg 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseSozialrechtliches Dreiecksverhaltnis BearbeitenIm Bereich der stationaren und teilstationaren Sozialhilfeleistungen ist das Leistungserbringungsrecht gepragt durch die rechtlichen Beziehungen zwischen den zur Leistung verpflichteten Sozialleistungstragern gemeinnutzigen oder privaten Leistungserbringern und dem leistunsgberechtigten Hilfebedurftigen dem gegenuber die Sozialleistungstrager durch die Leistungserbringer ihre Leistungspflicht erfullen Das sog sozialrechtliche Dreiecksverhaltnis stellt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Leistungstrager dem Leistungserbringer und dem Leistungsberechtigten sinnbildlich dar 2 Diese Konstellation wird von der neueren Rechtsprechung als Sachleistungsverschaffung bezeichnet 3 Das sozialhilferechtliche Dreiecksverhaltnis beschreibt die Gesamtheit der Rechtsbeziehungen wenn Sozialhilfeleistungen nicht durch den Sozialhilfetrager selbst erbracht werden sondern sich dieser zur Leistungserbringung der Dienste Dritter bedient etwa bei teilstationaren oder stationaren Leistungen zur Eingliederungshilfe 54 Abs 2 SGB XII 4 aber auch bei der Heimerziehung 34 SGB VIII Da die Pflegekassen in der Regel keine eigenen Einrichtungen und Dienste betreiben durfen mussen sie in Wahrnehmung ihres Sicherstellungsauftrags mit geeigneten Leistungserbringern Versorgungsvertrage abschliessen in denen Art Inhalt Umfang und Vergutung der Heimpflege festgelegt werden 69 73 SGB XI Die Rechtsbeziehungen kann man sich als gleichseitiges Dreieck vorstellen Es bestehen 5 ein offentlich rechtliches Sozialrechtsverhaltnis Grundverhaltnis zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungstrager in dem bestimmte Sozialleistungen durch Verwaltungsakt bewilligt werden ein privatrechtlicher Vertrag Erfullungsverhaltnis zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungserbringer aus dem der Leistungsberechtigte Zahlungsanspruchen des Leistungserbringers fur die erbrachten Vertragsleistungen ausgesetzt ist und ein offentlich rechtlicher Vertrag Leistungsverschaffungsverhaltnis zwischen dem Leistungstrager und dem Leistungserbringer der Leistungs Vergutungs und Prufungsvereinbarungen enthalt beispielhaft 75 Abs 3 79 SGB XII 6 Eine Zahlung erfolgt ohne Umweg uber den Leistungsberechtigten direkt an die Einrichtung Verantwortung und Pflichten des Leistungstragers BearbeitenAus 17 Abs 1 SGB I ergibt sich dabei eine umfassende Strukturverantwortung des Sozialhilfetragers die uber die Sicherstellung der Leistungserbringung im Einzelfall hinausgeht und dem die Literatur zumindest eine Reflexwirkung zugunsten des einzelnen Leistungsberechtigten zuspricht Daraus wird zumindest ein rechtserhebliches Interesse des einzelnen Leistungsberechtigten daran abgeleitet dass der Sozialhilfetrager seiner in dieser Vorschrift normierten Verpflichtung nachkommt 7 Die Gesamtverantwortung der Trager der offentlichen Jugendhilfe fur die Erfullung der Aufgaben der Kinder und Jugendhilfe ist beispielsweise in 79 SGB VIII ausdrucklich geregelt Rechtsweg Bearbeiten Hinsichtlich des im Streitfall eroffneten Rechtswegs ist uber das burgerliche Erfullungsverhaltnis gem 13 GVG durch die Zivilgerichte uber offentlich rechtliche Streitigkeiten aus dem Grund oder Leistungsverschaffungsverhaltnis hingegen von den Sozialgerichten zu entscheiden 51 Abs 1 Nr 6a SGG Nach hochstrichterlicher Rechtsprechung besteht im Grundverhaltnis ein Anspruch des Leistungsberechtigten auf kumulative Schuldubernahme der fur die Bedarfsdeckung entstehenden Aufwendungen gegen den Trager der Sozialhilfe Schuldbeitritt durch Verwaltungsakt mit Drittwirkung geltend zu machen mit einer Verpflichtungsklage Im Prozess ist der Leistungserbringer notwendig beizuladen wenn der Leistungsberechtigte nicht Zahlung an sich selbst sondern an die Einrichtung verlangt 8 9 Literatur BearbeitenFelix Welti Harry Fuchs Philipp Koster Das Leistungserbringungsrecht des SGB IX Rechtlicher Rahmen fur Vertrage zwischen Diensten und Einrichtungen und Rehabilitationstragern 21 SGB IX Rechtsgutachten ohne Jahr Michael Gotz Die vertragliche Konzeption des Leistungserbringungsrechts der sozialen Pflegeversicherung Unter besonderer Berucksichtigung von vergabe und kartellrechtlichen Problemstellungen Hamburg 2018 ISBN 978 3 339 10090 0Weblinks BearbeitenFranz Dillmann Menage a trois Das sozialhilferechtliche Dreiecksverhaltnis aus Sicht des Sozialhilfetragers Sozialrecht aktuell 2012 S 181 189 Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Anmerkungen zur Weiterentwicklung des Leistungserbringungsrecht Vertragsrecht in SGB XII und SGB IX 19 Januar 2015Einzelnachweise Bearbeiten Leistungserbringungsrecht Rechtslexikon net abgerufen am 27 Juni 2019 Sozialrechtliches Dreiecksverhaltnis In caritas de Abgerufen am 26 Mai 2021 Leitentscheidung BSG Urteil vom 28 Oktober 2008 B 8 SO 22 07 R Rdnr 17 im Ergebnis ebenso W Schellhorn in Schellhorn Schellhorn Hohm SGB XII 17 Aufl 2006 75 SGB XII RdNr 11 wohl auch Roscher in LPK SGB XII 8 Aufl 2008 10 RdNr 25 aA Adolph in Linhart Adolph SGB II SGB XII AsylbLG 75 SGB XII RdNr 50a Stand Oktober 2007 Schoenfeld in Grube Wahrendorf SGB XII 2 Aufl 2008 75 RdNr 9 Streichsbier in Grube WahrendorfSGB XII 2 Aufl 2008 10 RdNr 5 der bei einem vom Sozialhilfetrager selbst betriebenen Heim von einer Sachleistung ansonsten von einer Geldleistung ausgeht und Baur in Mergler Zink Handbuch der Grundsicherung und Sozialhilfe 75 SGB XII RdNr 42 Stand August 2008 aA wohl auch Munder in LPK SGB XII 8 Aufl 2008 Vor 75 ff RdNr 2 wonach bei der Ubernahme von Elementen des SGB V nicht bedacht worden sei dass die Sozialhilfe durch das Geldleistungsprinzip gepragt sei Angela Busse Das Sachleistungsverschaffungsprinzip der Eingliederungshilfe vom Grund zum Potenzial 2011 vgl Andreas Kurt Pattar Sozialhilferechtliches Dreiecksverhaltnis Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedurftigen Sozialhilfetragern und Einrichtungstragern Einfuhrung in die rechtlichen Grundlagen Sozialrecht aktuell 2012 S 85 99 Anderungen im Vertragsrecht zwischen Leistungstragern und Leistungserbringern durch das BTHG Rahmenvertrage sowie Leistungs und Vergutungsvereinbarungen aus rechtlicher Sicht der Leistungserbringer Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz des Deutschen Vereins fur offentliche und private Fursorge 28 Februar 2019 Matthias Frommann Sozialhilfe nach Vereinbarung Deregulierung und Rechtsgefahrdung im sozialrechtlichen Dreiecksverhaltnis Deutscher Verein fur offentliche und private Fursorge Frankfurt am Main 2002 S 60 f BSG Urteil vom 28 Oktober 2008 B 8 SO 22 07 R Rdnr 12 13 25 BSG Urteil vom 2 Februar 2012 B 8 SO 5 10 R Rdnr 10Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Leistungserbringungsrecht amp oldid 212413237