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Ein Landesbesoldungsgesetz z T auch nur Besoldungsgesetz mit Namenszusatz des Bundeslandes ist die gesetzliche Regelung in einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland fur die Besoldung Alimentation der Landesbeamten und Landesrichter sowie der Kommunalbeamten Bis zur Foderalismusreform im August 2006 war die Besoldung von Beamten und Richtern die nicht im Bundesdienst stehen nach Artikel 74a des Grundgesetzes in der damaligen Fassung Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung Der Bund hatte die Regelungen weitgehend durch das Bundesbesoldungsgesetz ausgeschopft Nunmehr ist das Besoldungsrecht fur die Landes und Kommunalbediensteten Landesrecht Wahrend bisher die bereits existenten Landesbesoldungsgesetze nur geringfugige erganzende Regelungen erhielten wird nun sukzessive in den einzelnen Landern das Bundesbesoldungsgesetz durch eigenstandige Landesregelungen abgelost und gilt nur solange fort bis diese erlassen sind Die meisten Bundeslander haben bereits umfassende Regelungen getroffen Zuletzt hat Nordrhein Westfalen zum 1 Juli 2016 sein altes Landesbesoldungsgesetz und ein zwischenzeitlich in Landesrecht ubergeleitetes Bundes Besoldungsgesetz in ein vollstandig eigenes Landesbesoldungsgesetz uberfuhrt Das Besoldungsrecht der Lander hat die Bestimmungen des Beamtenstatusgesetzes und des Grundgesetzes insbesondere dessen Art 33 welcher der Berucksichtigung der hergebrachten Grundsatze des Berufsbeamtentums Verfassungsrang verleiht zu beachten Diesbezuglich erklarte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27 Februar 2014 dass der Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Landern verfassungsrechtlich gehindert sei die Beamtenbesoldung von der Einkommensentwicklung die in den Tarifabschlussen zum Ausdruck komme abzukoppeln Az 2 C 1 13 1 Seit der Foderalismusreform haben sich die aus den Besoldungsgesetzen abgeleiteten Besoldungstabellen des Bundes und der einzelnen Bundeslander deutlich auseinanderentwickelt Dies ergab sich durch die in den vergangenen Jahren nur teilweise am Tarifniveau des offentlichen Dienstes orientierte Besoldungsgesetzgebung teils durch das Kurzen aber auch durch das Einbeziehen bisheriger Sonderzahlungen Weihnachtsgeld in die monatlichen Tabellenentgelte in einigen Landern Anfang 2014 ergibt sich zwischen den am besten und am schlechtesten bezahlten Beamten der einzelnen Lander in ansonsten identischen Eingruppierungen ein Unterschiedsbetrag bis zu einer Besoldungsgruppe Beispiel Jahresbruttobezuge 2014 inklusive Sonderzahlung fur einen Beamten in Besoldungsgruppe A 11 Endstufe ledig ohne Kinder Baden Wurttemberg 48 313 98 Euro Berlin 41 839 84 Euro 2 Weblinks BearbeitenLandesbesoldungsgesetz Baden Wurttemberg PDF Bayerisches Besoldungsgesetz PDF 1 1 MB Besoldungsgesetz Brandenburg Bremisches Besoldungsgesetz Hamburger Besoldungsgesetz Hessisches Besoldungsgesetz Besoldungsgesetz Mecklenburg Vorpommern Niedersachsisches Besoldungsgesetz Landesbesoldungsgesetz Nordrhein Westfalen Neufassung vom 1 Juli 2016 Landesbesoldungsgesetz Rheinland Pfalz Saarlandisches Besoldungsgesetz Sachsisches Besoldungsgesetz Besoldungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt Besoldungsgesetz Schleswig Holstein Thuringer Besoldungsgesetz Ubersicht uber erganzende LeistungsbezugeverordnungenEinzelnachweise Bearbeiten Beamtenrechtliches Streikverbot beansprucht weiterhin Geltung Gesetzgeber muss die Kollision mit der Europaischen Menschenrechtskonvention auflosen Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr 16 2014 vom 27 Februar 2014 Auf BVerwG de abgerufen am 26 November 2019 Archivierte Kopie Memento des Originals vom 8 Februar 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www dbb de Besoldungstabellen des Bundes und der Lander Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landesbesoldungsgesetz amp oldid 200563022