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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Unter Kontoplunderung werden verschiedene Straftatbestande im Zusammenhang mit Bankkonten zusammengefasst bei denen der Tater ohne Kenntnis oder Billigung des Kontoinhabers unberechtigt uber vorhandene Guthaben ganz oder teilweise verfugt oder sogar Kontouberziehungen verursacht sodass der Kontoinhaber oder Dritte hierdurch geschadigt werden Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Plunderung durch Angehorige 2 1 Ehegatten in Scheidung 2 2 Betreute Personen 2 3 Erbschaftsfalle 3 Plunderung durch Kriminelle 4 Straftatbestand 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenBei der Kontoplunderung konnen allgemein zwei Fallgruppen unterschieden werden Die eine Fallgruppe betrifft Angehorige des Kontoinhabers wie Ehegatten in Scheidung betreute Personen oder Erblasser und deren erbende Verwandte Die andere Fallgruppe beinhaltet kriminelle Tater die illegal in den Besitz von Kontodaten gelangen systematisch Sicherungsmechanismen umgehen oder ausschalten und uber die Konten zunachst ohne Kenntnis des Kontoinhabers verfugen Plunderung durch Angehorige BearbeitenEhegatten in Scheidung Bearbeiten Uber ein Gemeinschaftskonto finanzieren Eheleute die gemeinsame Lebensfuhrung Wahrend der Scheidung verletzt ein Partner das Vertrauensverhaltnis wenn er in rucksichtsloser Weise das gemeinsame Konto fast leer raumt Das gilt erst recht vor einer Trennung dann durfen die Partner nicht mehr unbeschrankt jederzeit und nach Belieben im eigenen Interesse Geld abheben weil das Guthaben nicht mehr familiaren Zwecken zugutekommt 1 Ist auf einem Gemeinschaftskonto ein Guthaben vorhanden so steht dieses Guthaben im Zweifel jedem Ehegatten zur Halfte zu Als Gesamtglaubiger trifft die Eheleute im Innenverhaltnis nach 428 BGB eine gegenseitige Ausgleichspflicht unabhangig von ihren bestehenden guterrechtlichen Verhaltnissen 1 Die Ehegatten sind im Innenverhaltnis zu gleichen Teilen berechtigt sofern nichts anderes vereinbart ist 2 Dabei spielt es keine Rolle von wem das Guthaben stammt Hat etwa nur der Ehemann Einkommen das auf das Gemeinschaftskonto uberwiesen wird so steht das Guthaben dennoch zur Halfte auch der Ehefrau zu wenn die Ehegatten nichts anderes vereinbart haben Beide Ehegatten haften fur Sollsalden halftig auch dann wenn ein Ehegatte ohne Zustimmung des anderen einen grosseren Betrag bis zum Kreditlimit fur sich abgehoben hat In diesem Falle entstehen Erstattungsanspruche des anderen Ehegatten wenn der entsprechende Betrag etwa ausgegeben wurde Hierbei handelt es sich um einen Unterfall der Schadigung nach 826 BGB wenn ein Ehegatte kurz vor der Trennung ohne Wissen des anderen Kontoinhabers beim Gemeinschaftskonto Verfugungen uber den ihm zustehenden Anteil hinaus vornimmt und dabei im Schadigungsvorsatz handelt Dieser Vorsatz ist immer dann vorhanden wenn der Ehegatte weiss dass er mehr abhebt als ihm zusteht Hebt er mehr als die Halfte des Guthabens ab so muss er dem anderen Ehegatten den Unterschiedsbetrag erstatten Dieser Erstattungsanspruch ist allerdings moglicherweise nicht mehr durchsetzbar wenn der betroffene Ehepartner das Geld etwa fur Umzugskosten bereits ausgegeben hat Schulden auf einem Gemeinschaftskonto sind gemeinsame Schulden Jeder Ehegatte haftet im Innenverhaltnis also die Eheleute untereinander halftig fur gemeinsame Sollsalden aus einem Gemeinschaftskonto unabhangig davon wodurch und durch wen die Schulden entstanden sind die Bank darf jedoch einen der Kontoinhaber fur den Gesamtbetrag haftbar machen Entstanden die Schulden durch den nicht verdienenden Ehegatten wird sich die Bank an den verdienenden Ehegatten wegen Ruckzahlung wenden 430 BGB Auch bei Und Konten haften die Inhaber des Kontos als Gesamtschuldner fur die Schulden Die Bank kann daher jeden Inhaber einzeln in Anspruch nehmen Bei den fur Eheleute weniger tauglichen Einzelkonten erteilt der Kontoinhaber seinem Ehegatten eine Kontovollmacht Falls Abhebungen durch die zwischen den Ehegatten bestehende haufig schlussig vereinbarte Zweckbestimmung der Vollmachtseinraumung nicht mehr gedeckt sein sollten hat der benachteiligte Kontoinhaber einen Herausgabeanspruch aus angemasster vermeintlicher Eigengeschaftsfuhrung 687 Abs 2 BGB und einen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung gegen den Ehegatten Dann namlich greift der verfugende Ehegatte schuldhaft und unberechtigt in die Sphare des anderen Ehegatten ein und ist zur Erstattung 681 Satz 2 BGB und 667 BGB des Schadens verpflichtet 3 Verfugungen erfolgen dann in eigennutziger Absicht und werden vom unberechtigt abhebenden Ehegatten schuldhaft als ein eigenes Geschaft in positiver Kenntnis von dessen Fremdheit angesehen obwohl es objektiv als fremdes Geschaft gilt Es empfiehlt sich fur den Kontoinhaber bereits wahrend der Trennungsphase bei Einzelkonten die Kontovollmachten zugunsten des Ehepartners beim kontofuhrenden Kreditinstitut ausdrucklich zu widerrufen und bei Gemeinschaftskonten Oder Konten eine Umschreibung auf Einzelkonten vornehmen zu lassen Dabei ist zu beachten dass die Eheleute nur gemeinsam ein Gemeinschaftskonto auflosen konnen Die Umwandlung eines Oder Kontos in ein Und Konto bedarf ebenfalls einer einvernehmlichen Anderung des Kontovertrags durch beide Eheleute ist also einseitig nicht moglich 4 Betreute Personen Bearbeiten Der gerichtlich bestellte Betreuer hat die Funktion eines gesetzlichen Vertreters 1902 BGB Der Betreute kann daher nicht selbst wenn er geschaftsfahig ist den Betreuer bevollmachtigen fur ihn Geschafte zu tatigen die der Zustimmung oder Genehmigung des Betreuungsgerichts bedurfen Die gerichtliche Bestellung hat Vorrang vor einer privatrechtlichen Vollmachtserteilung Die Vermogenssorge ist bereits durch die Betreuung abschliessend geregelt sodass eine Bestellung von Kontovollmachten fur den Betreuer unwirksam ist Dies ergibt sich aus der Kontrollfunktion des Gerichtes die durch eine Bevollmachtigung unterlaufen werden konnte Den Verwandten des Betreuten bleibt wegen der gesetzlich vorgesehenen Kompetenzen des Betreuers die Moglichkeit die Tatigkeit des Betreuers zu uberwachen Der Betreuer ist ohnehin dem Gericht gegenuber rechenschaftspflichtig Der mit dem Betreuten nicht verwandte Betreuer bedarf insbesondere bei Verfugungen uber Anlagekonten des Betreuten der Zustimmung des Betreuungsgerichts 1813 Abs 1 Nr 2 BGB in Verbindung mit 1908i BGB sofern sie 3 000 Euro ubersteigen Sollte der Betreuer seine weitgehenden gesetzlichen Vollmachten ubertreten bleibt den Verwandten des Betreuten die Moglichkeit der Strafanzeige wegen Betrugs oder Untreue zivilrechtlich der Weg uber vorsatzliche sittenwidrige Schadigung Erbschaftsfalle Bearbeiten Erbrechte der Erben entstehen erst mit dem Tod des Erblassers Zuvor haben sie keinerlei Anspruche gegen den zukunftigen Erblasser oder Dritte insbesondere auch nicht darauf dass das Vermogen des Erblassers erhalten bleibt Verfugen kunftige Erblasser uber ihr Vermogen ganz oder teilweise zugunsten anderer potenzieller Erben so konnen derartige Schenkungen zu Lebzeiten im Rahmen der Erbauseinandersetzung von Gesetzes wegen nach dem Tod des Erblassers aufgegriffen werden indem sich die Erben die vorab erhaltenen Schenkungen unter bestimmten Voraussetzungen auf ihren Erbanteil anrechnen lassen mussen Erst wenn der Erblasser verstorben ist konnen Erben die vorangegangenen Vermogensverfugungen zugunsten anderer Erben im Rahmen des Erbausgleichs anrechnen 2050 BGB Dabei ist es unerheblich ob diese Vermogensverfugungen durch Abhebungen des Erblassers oder durch Ausnutzung von Kontovollmachten zugunsten anderer Angehoriger entstanden sind Verschenkt der kunftige Erblasser sein Vermogen an dritte nicht erbberechtigte Personen oder Institutionen so sind die spateren Erben beweispflichtig wenn hierbei die Straftatbestande Betrug Unterschlagung oder Urkundenfalschung verwirklicht worden sind Ist der Erblasser alleiniger Kontoinhaber und hat seinen kunftigen Erben oder Dritten keine Kontovollmachten erteilt kann im Normalfall keine Kontoplunderung vorkommen Wurden jedoch Angehorigen oder Dritten Kontovollmachten erteilt so besteht die Gefahr dass durch diese Personen unberechtigte Verfugungen ohne Kenntnis des Erblassers vorgenommen werden Falls die Konten des Erblassers aufgrund einer Kontovollmacht vor dessen Tod ohne dessen Billigung leergeraumt wurden kann es sich um die Straftatbestande Untreue 266 StGB in Tateinheit mit Unterschlagung 246 StGB handeln wenn dadurch vorsatzlich der Kontoinhaber geschadigt wird Kontovollmachten gelten im Regelfall uber den Tod des Erblassers hinaus transmortale Bankvollmachten sodass der Bevollmachtigte auch nach dem Tod des Kontoinhabers weiterhin verfugen darf Deshalb ist ein Widerruf durch den Erben zu prufen der jedoch erst mit Vorlage eines Erbscheins oder eines beglaubigten Testaments von den Kreditinstituten beachtet werden darf Das OLG Bremen war der Auffassung 5 dass ein Bankbevollmachtigter der Geld vom Bankkonto des Erblassers abhebt beweisen muss dass fur diese Abhebung ein Rechtsgrund vorhanden war und dass er das abgehobene Geld auftragsgemass weitergeleitet hat Strafrechtlich stellen rechtsgrundlose Uberweisungen Auszahlungen zugunsten Kontobevollmachtigter einen Fall der Unterschlagung dar 246 Abs 1 StGB Da Bankbevollmachtigte eine Vertrauensstellung innehaben liegt sogar ein qualifizierter Fall des 246 Abs 2 StGB mit erhohter Strafandrohung vor Insbesondere altersschwache Erblasser sollten davor gewarnt werden anderen Personen unbedacht Kontovollmachten zu erteilen Solange diese Erblasser noch volle Geschaftsfahigkeit besitzen sind sie in der Erteilung dieser Kontovollmachten frei Nach dem Tod des Erblassers mussen die berechtigten Erben aufgrund des vorliegenden Erbscheins oder eines beglaubigten Testaments etwaige bestehende Kontovollmachten zugunsten nicht erbberechtigter Personen sofort widerrufen wenn die Gefahr droht dass durch solche angeblichen Erben juristisch sind sie Erbschaftsbesitzer nach 2018 BGB uber die Erbschaftsmasse unberechtigt verfugt wird Durch den Erbschein oder eines beglaubigten Testaments sind die Erben auch berechtigt Auskunft uber samtliche Kontovorgange der Vergangenheit von der Bank anzufordern Gutglaubige Bevollmachtigte konnen sich nach Urteil des OLG Dusseldorf 6 vor boswilligen Erben schutzen Diese erwarten eine hohe Erbschaft haben sich um den Erblasser nicht ausreichend gekummert und setzen den Bevollmachtigten durch Verdacht oder Klageandrohung unter Druck Der Bevollmachtigte darf unter Voraussetzungen diesen Erben die Rechnungslegung verweigern Plunderung durch Kriminelle BearbeitenDie Formen der Kontoplunderung durch Kriminelle sind vielfaltig und werden immer wieder modifiziert Allen gemeinsam sind folgende Vorgehensweisen der Tater Konto oder Kartendaten werden ausgespaht Skimming gestohlen auch im Wege des Identitatsdiebstahls oder gefalscht diese Daten werden zu unberechtigten Barabhebungen oder Kontobelastungen genutzt die unberechtigten Kontoverfugungen erfolgen schnell sodass der Kontoinhaber hiervon erst relativ spat erfahrt Bei EC und Kreditkartenbetrug werden Kartendaten durch kriminelle Banden ausgespaht Karten gefalscht oder gestohlen und zu unberechtigten Kontoverfugungen verwendet die dem Kontoinhaber nicht sofort auffallen Den Karteninhabern muss die situative Gefahrdung bei Kartennutzung oder bei Diebstahlsgelegenheiten bewusst werden um Schadigungen zu vermeiden Den Karteninhaber trifft ein Mitverschulden wenn er sorgfaltswidrig eine PIN auf der Karte notiert oder mit der Karte zusammen in der Geldborse aufbewahrt 7 Fur den BGH 8 spricht der Beweis des ersten Anscheins dafur dass der Bestohlene die PIN auf der ec Karte vermerkt oder sie gemeinsam mit ihr aufbewahrt hat Der Beweis des ersten Anscheins ist dem BGH zufolge bei typischen Geschehensablaufen anwendbar also in Fallen in denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als massgeblich fur den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist Spricht ein Anscheinsbeweis fur einen bestimmten Ursachenverlauf so kann er widerlegt werden wenn Tatsachen vorgetragen werden die die ernsthafte Moglichkeit einer anderen Ursache nahelegen Eine relativ neue Methode sind Testgutschriften mit geringen Betragen die den Tatern zeigen ob eine bestimmte Bankverbindung nebst Kontonummer besteht Existiert sie nicht wird der Betrag automatisch zuruck uberwiesen Besteht sie jedoch und der Kontoinhaber widerspricht der Gutschrift nicht sofort kommt es zu Belastungen im Einzugsermachtigungsverfahren 9 Diesen kann der betroffene Kontoinhaber binnen 13 Monaten seit Belastung widersprechen weil es sich um eine unautorisierte Lastschrift handelt 676b Abs 2 BGB Generell gilt in diesem Zusammenhang dass der geschadigte Kontoinhaber unverzuglich nach Entdeckung unautorisierter Verfugungen seine EC oder Kreditkarte vor weiteren Verfugungen beim Kreditinstitut sperren lassen muss er handelt grob fahrlassig wenn er die Meldung verspatet abgibt oder gar unterlasst 10 Straftatbestand BearbeitenKontoplunderung ist als solche kein eigenstandiger Straftatbestand sondern wird nach Lage des Falles als Unterschlagung 246 StGB Betrug 263 StGB Untreue 266 StGB und oder Urkundenfalschung 267 StGB geahndet EC oder Kreditkartenbetrug sind hingegen seit Januar 2004 eigenstandige Straftatbestande Im Einzelnen gibt es den Kreditkartenbetrug nach 152a StGB Falschung von Zahlungskarten Schecks und Wechseln den EC Kartenbetrug nach 152b StGB Falschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken fur Euroschecks oder den Missbrauchstatbestand des 266b StGB Missbrauch von Scheck und Kreditkarten Werden diese Straftatbestandsvoraussetzungen erfullt kann der Geschadigte Strafanzeige erstatten die polizeiliche Ermittlungen auslost Da einige der genannten Straftatbestande zu den Offizialdelikten gehoren sind sie sogar von Amts wegen zu verfolgen Zivilrechtlich handelt es sich um sittenwidrige vorsatzliche Schadigungen 826 BGB Zu beweisen ist hierbei vom Geschadigten der Schadigungsvorsatz der bei einer Kontoplunderung durch Kriminelle leichter fallen durfte als bei Schadigungen durch Angehorige Siehe auch BearbeitenChurning PhishingEinzelnachweise Bearbeiten a b OLG Dusseldorf Urteil vom 27 Januar 1999 Az 11 U 67 98 BGH NJW 1990 705 BGH NJW RR 1989 834 BGH NJW 1991 S 441 OLG Bremen Urteil vom 10 Dezember 2009 Az 5 U 31 09 OLG Dusseldorf Urteil vom 18 12 2014 3 U 88 14 zitiert nach Grundmann Hantzschel Rechtsanwalte Leipzig OLG Frankfurt Main Urteil vom 30 Marz 2006 AZ 16 U 70 05 BGH NJW 2004 3623 Neue Masche zur Kontoplunderung Gottinger Tageblatt vom 17 Marz 2010 Homepage Kartensicherheit mit weiteren Hinweisen Memento vom 6 August 2009 im Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kontoplunderung amp oldid 224459166