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Zur Zeit des Deutschen Kaiserreichs verwalteten die Kolonialbehorden die Deutschen Kolonien und Schutzgebiete Schaubild zum Verhaltnis zwischen Reichsgebiet und Kolonien Inhaltsverzeichnis 1 Gliederung 2 Gesellschaftsschutzgebiete 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGliederung BearbeitenDie oberste Kolonialbehorde war der Reichskanzler Unter ihm fuhrte die Kolonialabteilung des Auswartigen Amtes die gesamte Verwaltung der Kolonien und Schutzgebiete ab 1907 das Reichskolonialamt Als Beirat der obersten Organe fungierte der Kolonialrat An der Spitze der Organisation in den Kolonien standen Gouverneure auf den Marshallinseln ein Landeshauptmann Ihnen waren Kanzler zur Vertretung und Rechtspflege Sekretare und sonstige Beamte beigegeben Die Stationen wurden durch Bezirksamtmanner verwaltet denen teilweise Nebenstellen unterstanden Dazu kamen Schutztruppen in Deutsch Ostafrika Kamerun und Deutsch Sudwestafrika militarisch organisierte Polizeitruppen und nach dem Vorbild der Konsulargerichte geschaffene Schutzgebietsgerichte Ihre oberste Instanz war das Reichsgericht in Leipzig Das deutsche Pachtgebiet Kiautschou wurde durch das Reichsmarineamt verwaltet also nicht wie die Schutzgebiete durch das Auswartige Amt beziehungsweise das Reichskolonialamt Gesellschaftsschutzgebiete BearbeitenAnfanglich wollte das Reich dass private Gesellschaften die Gebiete verwalteten Diese Form der Verwaltung hatte jedoch nur wenige Jahre Bestand so dass auch die Gesellschaftsschutzgebiete in Ostafrika und im Pazifik in sogenannte Kronschutzgebiete umgewandelt wurden 1 Die Gebiete Deutsch Westafrikas standen hingegen von Anfang an unter direkter Verwaltung der Kolonialbehorden Literatur BearbeitenErhard Georg Schippel Die Stellung der Schutzgebietsgerichte in der deutschen Rechtspflegeordnung Dissertation 1909 GoogleBooksWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Kolonialbehorde Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Winfried Speitkamp Deutsche Kolonialgeschichte Reclam Stuttgart 2005 ISBN 3 15 017047 8 S 30ff Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text public domain aus Brockhaus Konversationslexikon 14 Auflage von 1893 1897 Bitte entferne diesen Hinweis nur wenn Du den Artikel so weit uberarbeitet oder neu geschrieben hast dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genugt und wenn er keine Wertungen enthalt die den Wikipedia Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kolonialbehorden des Deutschen Reiches amp oldid 234817408