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Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland und Osterreich dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Elternvertretung ist ein Mitwirkungsorgan fur Eltern an Schulen Kindertagesstatten und anderen padagogischen Bildungseinrichtungen Sie ist nicht zu verwechseln mit einem Eltern Unterstutzungs oder Forderverein Es gibt in Deutschland keine einheitliche Bezeichnung fur Elternvertretungen Diese werden je nach Bundesland auch Elternbeirat Elternrat Elternausschuss Elternkuratorium oder Elternpflegschaft genannt Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Organisation 1 2 Aufgaben 1 3 Ausgestaltung in einzelnen deutschen Bundeslandern 1 3 1 Baden Wurttemberg 1 3 2 Bayern 1 3 3 Berlin 1 3 4 Hessen 1 3 5 Nordrhein Westfalen 1 3 6 Rheinland Pfalz 1 3 7 Sachsen 1 3 8 Sachsen Anhalt 1 4 Geschichte 1 4 1 DDR 1 5 Elternvertretung an Kindertagesstatten 2 Osterreich 3 Schweiz 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenDie Einrichtung von Elternvertretungen ist in den Schulgesetzen aller Bundeslander vorgeschrieben Aufgrund der Bildungshoheit der Lander sind neben den Gremienbezeichnungen auch die Aufgaben und genauen Mitwirkungsrechte zwischen den einzelnen Bundeslandern uneinheitlich geregelt Jedoch gibt es bundesweit ahnliche Strukturen und Ziele Elternvertretungen sollen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhausern ermoglichen und Eltern an allen wesentlichen die Schule betreffenden Entscheidungen beteiligen Dies gilt insbesondere fur die Erstellung Fortschreibung oder Anderung padagogischer Konzepte und die Kostengestaltung Organisation Bearbeiten Fur offentliche Schulen sehen die Schulgesetze aller Bundeslander regelmassige Versammlungen aller Eltern bzw Erziehungsberechtigten einer Schulklasse und die Wahl eines Sprechers fur diese Ebene vor Daruber hinaus ist die Vertretung der Eltern durch zu wahlende Gremien auf schulischer Ebene sowie auf regionaler und uberregionaler Ebene in den jeweiligen Landesschulgesetzen verankert Die Landeselternbeirate arbeiten mit den zustandigen Ministerien eng zusammen und haben ihrerseits als gemeinsame Arbeitsgemeinschaft und freiwilligen Zusammenschluss ohne spezielle gesetzliche Legitimation den Bundeselternrat BER ins Leben gerufen Aufgaben Bearbeiten Die Elternvertretung ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schuler einer Schule Sie wirkt in Angelegenheiten die fur die Schule von allgemeiner Bedeutung sind beratend in einzelnen Bundeslandern auch beschliessend mit Somit stellt sie neben anderen moglichen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar das gemeinsame Verantwortung fur die Gestaltung des Lebens der Kinder und Schuler ubernimmt Die Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehoren unter anderem die Interessen der Elternschaft zu wahren Wunsche und Vorschlage der Eltern zu bundeln und diese an die Schulleitung weiterzugeben an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen Schultrager und Schulleiter unterrichten die Elternvertretung uber alle Angelegenheiten die fur die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskunfte Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehort werden Je nach Bundesland erstreckt sich die Mitwirkung auch auf Detailfragen der schulischen Erziehung und z B die Auswahl von Lehrmitteln oder einem geeigneten Anbieter fur Schulessen uber die Bestimmungen der Hausordnung und Teile der Finanzen oder die Mitsprache bei einer Bestimmung eines Namens fur die Schule Die Elternvertretung kann sich daruber hinaus auch selbst Aufgaben setzen und ist in manchen Bundeslandern auch Ansprechpartner in Fragen zu Schulbussen und Schulerlotsen oder wirkt auf Wunsch auch bei der Konfliktlosung zwischen einzelnen Eltern und der Schule mit Ebenso konnen auch Auswahl und Organisation zusatzlicher Bildungsangebote etwa von Sprach oder Skikursen in der Verantwortung der Elternvertretung liegen Die konkreten Aufgaben orientieren sich dabei an den spezifischen Belangen der entsprechenden Einrichtung Ausgestaltung in einzelnen deutschen Bundeslandern Bearbeiten Baden Wurttemberg Bearbeiten Grundlage fur die Ausgestaltung der Elternvertretung in Baden Wurttemberg ist das baden wurttembergische Schulgesetz 1 Auf Schulklassenebene ist fur jedes Schulhalbjahr eine Versammlung der Klassenpflegschaft vorgeschrieben der neben den Eltern der Klasse auch die in der Klasse unterrichtenden Lehrer angehoren 2 Die Eltern wahlen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und einen Stellvertreter Der Klassenelternvertreter kann auch unterjahrig Sitzungen der Klassenpflegschaft einberufen und hat die Aufgabe diese zu leiten Die gewahlten Klassenelternvertreter und Stellvertreter bilden den Elternbeirat Verpflichtend vorgeschrieben sind mindestens zwei Sitzungen des Elternbeirates pro Schuljahr 3 Der Elternbeirat wahlt aus seiner Mitte den Elternbeiratsvorsitzenden und im Regelfall zwei weitere Vertreter fur die Schulkonferenz Der Elternbeiratsvorsitzende kann auch unterjahrig Sitzungen des Elternbeirats einberufen und leitet diese Die Elternbeiratsvorsitzenden der Schulen eines Schultragers bilden den Gesamtelternbeirat Vertreter der verschiedenen Schularten und Regierungsbezirke bilden den Landeselternbeirat Bayern Bearbeiten Nach Abschnitt IX Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens des Bayerischen Gesetzes uber das Erziehungs und Unterrichtswesen BayEUG wird in Artikel 64 die Elternvertretung Elternbeirat naher beschrieben An allen Grundschulen Mittelschulen Realschulen Wirtschaftsschulen Gymnasien Fachoberschulen und an Berufsfachschulen in Bayern sowie an entsprechenden Schulen zur sonderpadagogischen Forderung wird ein Elternbeirat gebildet An Berufsschulen sitzt ein Elternvertreter im Berufsschulbeirat Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schuler sowie der fruheren Erziehungsberechtigten volljahriger Schuler einer Schule Fur je 50 Schuler einer Schule bei Grundschulen Mittelschulen und Forderschulen fur je 15 Schuler ist ein Mitglied des Elternbeirats zu wahlen der Elternbeirat hat jedoch mindestens funf und hochstens zwolf Mitglieder Da es in Bayern keine gesetzliche Landeselternvertretung gibt vertreten privatrechtliche Elternverbande die Eltern auf Bezirks und Landesebene Diese Verbande sind schulartbezogen schulartunabhangig oder konfessionell gebunden Berlin Bearbeiten Die Aufgaben des Landeselternausschusses sind gemass 114 Berliner Schulgesetz die Wahrnehmung der Interessen der Eltern sowie die Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit des Landesschulbeirates Die Landesausschusse bestehen aus den in den jeweiligen Bezirksausschussen gewahlten Vertretern Zwei Vertreter der Lehrkrafte Schuler oder Erziehungsberechtigten die nach 111 Abs 1 Satz 3 Mitglieder der Bezirksschulbeirate sind gehoren mit beratender Stimme dem jeweiligen Landesausschuss an Die stimmberechtigten Mitglieder eines jeden Landesausschusses wahlen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und drei Stellvertreter Hessen Bearbeiten Nach Art 56 Abs 6 der Hessischen Verfassung haben die Erziehungsberechtigten das Recht an den hessischen Schulen die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen Als Erstes wahlen die Eltern einer Klasse zusammen einen Elternsprecher der Klassenelternbeirat genannt wird Dieser muss einmal pro Schulhalbjahr einen Elternabend einberufen Die Elternvertretung auf Schulebene heisst Schulelternbeirat SEB und wird aus allen Klassenelternbeiraten gebildet Auf Kreisebene heisst die Elternvertretung Kreiselternbeirat KEB bzw in Kreisfreien Stadten Stadtelternbeirat StEB und wird aus einer bestimmten Zahl Abgeordneter fur jede Schulform Realschule Gymnasium etc gebildet Aus den Kreis und Stadtelternbeiraten wird der Landeselternbeirat Hessen LEB Hessen gebildet Deren Abgeordnete werden auch nach Schulform bestimmt Diese Wahlen erfolgen nach den Bestimmungen der Wahlordnung vom 14 Juli 1993 in der jeweils geltenden Fassung Nordrhein Westfalen Bearbeiten Nach Artikel 10 2 der Verfassung fur das Land Nordrhein Westfalen wirken die Erziehungsberechtigten durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit das Schulgesetz fur das Land Nordrhein Westfalen 2005 regelt die Elternmitwirkung konkret In der einzelnen Schule besteht auf der Ebene der Klassen die Klassenpflegschaft 73 SchulG ein traditioneller Begriff aus dem Schulordnungsgesetz von 1952 Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft 72 SchulG Im obersten Mitwirkungsgremium der Schule der Schulkonferenz 65 SchulG wirken die Eltern durch gewahlte Vertreter mit Die Schule ist verpflichtet die Mitwirkungsgremien durch Bereitstellung der notwendigen Einrichtungen und Hilfsmittel zu unterstutzen Uberschulische Mitwirkung ist im Rahmen einer Stadtschulpflegschaft moglich 72 Abs 4 SchulG Eine institutionelle Mitwirkung der Eltern auf Landesebene Landeselternbeirat besteht in NRW nicht Sie war zwar durch das Schulgesetz 2005 eingefuhrt worden 77 Abs 4 wurde aber 2006 bei der ersten Novellierung nach dem Regierungswechsel aufgehoben Sie wird nun durch die regelmassige Beteiligung der Elternverbande beim Schulministerium ersetzt 77 Abs 4 SchulG Rheinland Pfalz Bearbeiten Die Elternvertretung beginnt auf Klassenebene mit der Klassenelternversammlung Dies sind alle Eltern der Kinder aus einer Klasse Diese wahlen aus ihrer Mitte den Klassenelternsprecher und dessen Vertreter Auf Schulebene wird ein Elternbeirat gewahlt Wahlberechtigt hierzu sind alle Klassenelternsprecher und vertreter sowie zwei in jeder Klasse zu wahlende Wahlvertreter Der Schulelternbeirat wiederum wahlt aus seiner Mitte einen Schulelternsprecher sowie Mitglieder fur den Schulausschuss und den Schulbuchausschuss Weiterhin gibt es fur jeden der drei Schulaufsichtsbezirke Trier Koblenz und Neustadt einen Regionalelternbeirat REB und fur das gesamte Land den Landeselternbeirat LEB Rheinland Pfalz Sachsen Bearbeiten Die abstrakt oberste Grundlage der Elternmitwirkung in Sachsen leitet sich neben Burgerrechten aus dem Grundgesetz im Speziellen von der Sachsischen Verfassung ab Art 86 2 In der weiteren Gesetzgebung regelt die verfassungsrechtlich begrundete Elternmitwirkung das Sachsische Schulgesetz 43 45 49 die Elternmitwirkungsverordnung EMVO bes 15 und partikular die Rechtsverordnungen fur die Schultypen Schulordnung Grundschulen SOGS Schulordnung Oberschulen Abschlussprufungen SOMIAP Schulordnung Gymnasien SOGY 19 4 Schulordnung Forderschulen SOFS sowie die Schulkonferenzverordnung SchulKonfVO 7 3 Ferner ergibt sich aus der Schulnetzplanungsverordnung SchulnetzVO 4 ein ubergeordnetes Anhorungsrecht Die Schulkonferenz ist im Normalfall paritatisch mit vier Vertretern von Eltern Schulern und Lehrern zusammengesetzt Der Elternratsvorsitzende ist kraft seines Amtes sein stimmberechtigter Stellvertreter Entsprechend dieser Grundlagen haben die Eltern das Recht und die Aufgabe an der schulischen Erziehung und Bildung mitzuwirken SchulG 45 Die Mitwirkung dient dem Zweck den Ausgleich und die Koordination als kontinuierlichen Vorgang zwischen Staat und Eltern zu gewahrleisten Der Elternrat ist ein Organ der Schule handelt in Erfullung seiner Aufgaben weisungsfrei und ist allein den Eltern verpflichtet Es ist damit u a beabsichtigt dass Eltern im Fruhstadium von Entscheidungsprozessen ihre Auffassung zur Geltung zu bringen und durch Mitgestaltung Einfluss zu nehmen 4 Strukturell gliedert sich die Elternmitwirkung in Form von Elternvertretungen in Schuleinrichtungen und Kindertagesstatten in Kreiselternrate und dem Landeselternrat Letzterer entsendet gewahlte Vertreter in den Bundeselternrat Sachsen Anhalt Bearbeiten Als Stadtelternvertretung kreisfreie Stadte hier Magdeburg Halle und Dessau Rosslau oder auch Gemeindeelternvertretung mit Landkreise wird die auf kommunaler Ebene arbeitende Elternvertretung von Kindertagesstatten Krippe Kindergarten Hort und Tagespflege bezeichnet Die gesetzliche Grundlage fur dieses Gremium bildet in Sachsen Anhalt der 19 Abs 5 des Kinderforderungsgesetzes 5 Geschichte Bearbeiten DDR Bearbeiten In der DDR war der Elternbeirat ein alle zwei Jahre gewahltes ehrenamtliches Vertretungsorgan aller Eltern der Schuler einer zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen POS und erweiterten Oberschule EOS In die Elternbeirate wurden aber nur Eltern gewahlt die die sozialistische Bildungs und Erziehungsarbeit aktiv unterstutzten In den Anfangsjahren der DDR wirkten bis 1951 an den Schulen von der SED gelenkte Ausschusse Vereinigung der Freunde der neuen Schule die sich willkurlich zusammensetzten Erst durch die Verordnung vom 12 April 1951 wurden Elternbeirate geschaffen deren Wahl wiederum Wahlausschusse vorbereiteten Nach der Elternbeirats Verordnung vom 7 Januar 1961 hatte der Elternbeirat die Aufgabe die Bereitschaft der Eltern zur Mitarbeit bei der Losung schulischer und ausserschulischer Aufgaben zu fordern und zu lenken Zum Elternbeirat gehorten neben den gewahlten Mitgliedern Vertreter des Patenbetriebes des DFD der Pionierorganisation bzw der FDJ der Lehrer der Schule und des zustandigen Ausschusses der Nationalen Front an Der Elternbeirat konnte fur bestimmte Aufgaben zeitweilige oder standige Kommissionen bilden In den einzelnen Klassen fungierten Klassenelternaktivs zur Unterstutzung des Klassenleiters Die Arbeit des Elternbeirats wurde von seinem Vorstand auf der Grundlage eines mit dem Direktor bzw dem Klassenleiter und den Eltern abgestimmten Arbeitsplans durchgefuhrt der jeweils fur ein Schuljahr gultig war Der Elternbeirat sollte die Bereitschaft der Eltern wecken die materielle Ausstattung der Schule zu verbessern Eine weitere Aufgabe bestand darin fur eine gute Qualitat der Schulspeisung zu sorgen was als eine bedeutende Massnahme im Rahmen des sozialpolitischen Programms betrachtet wurde Elternvertretung an Kindertagesstatten Bearbeiten Die Elternvertretung und der Elternbeirat der Kindertagesstatten wird in den Landesausfuhrungsgesetzen zum Kinder und Jugendhilfegesetz gesetzlich geregelt Zu den Landesausfuhrungsgesetzen zahlen Auswahl Bayerisches Kinderbildungs und betreuungsgesetz Kindertagesforderungsgesetz Berlin Gesetz uber Tageseinrichtungen fur Kinder Niedersachsen Gesetz zur fruhen Bildung und Forderung von Kindern Nordrhein Westfalen Auf Bundesebene gibt es seit 2014 die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege BEVKi 6 Auf Landesebene sind die Interessenvertretungen z B als Vereine Arbeitsgemeinschaften oder als gesetzlich geregelte Ausschusse Landesausschuss organisiert 7 Osterreich BearbeitenIn Osterreich gibt es keine reine Elternvertretung an Schulen Am ehesten ist sie mit dem Schulgemeinschaftsausschuss zu vergleichen in welchem neben Eltern auch Schuler und Lehrer vertreten sind Hauptartikel SchulgemeinschaftsausschussSchweiz BearbeitenElternvertretungen in der Schweiz sind nicht einheitlich organisiert Teilweise existieren kantonale Vorgaben z B im Kanton Basel Stadt teilweise ist die Organisation den einzelnen Gemeinden uberlassen So gibt es Schulen ganz ohne Elternvertretungen aber auch Schulen mit einem Elternrat folgende Gemeinsamkeiten fur einen Elternrat lassen sich festhalten Oftmals besteht eine Informationspflicht der Schulleitung des Rektorats gegenuber des Elternrats Der Elternrat hat eine unterstutzende beratende Stimme oftmals jedoch kein Stimmrecht Der Elternrat fungiert als Bindeglied zwischen Eltern und Schule Der Elternrat unterstutzt die Schule bei der Organisation verschiedener Projekte und Anlasse Pausenkiosk Verkehrsdienste Schulschlussfeiern Sportanlasse Der Elternrat ist explizit nicht fur Probleme einzelner Schuler oder Eltern mit Lehrpersonen zustandig Literatur BearbeitenBayerisches Gesetz uber das Erziehungs und Unterrichtswesen Verlag J Maiss Munchen Eltern Jahrbuch 2006 Handbuch fur Eltern und Elternbeirate in Baden Wurttemberg Jurgen Borstendorfer Dr Johannes Rux Michael Rux ISBN 978 3 922366 56 0 Elternbeirats Verordnung der DDR vom 15 November 1966 GBl II 1966 Nr 133 S 837 Anordnung der DDR uber die Wahl von Elternvertretungen an den allgemeinbildenden Schulen Wahlordnung vom 15 Januar 1970 GBl II 1970 Nr 25 S 181 2 Durchfuhrungsbestimmung DB zur Elternbeirats VO vom 30 Juni 1984 GBl I 1984 Nr 22 S 273 Norbert Kuhne Elternkonfliktgesprach in Praxisbuch Sozialpadagogik Band 1 Bildungsverlag EINS Troisdorf 2005 ISBN 3 427 75409 X Adalbert Ruschel Eltern amp Schule Handbuch fur Elternmitwirkung Domino Verlag Gunther Brinek GmbH Munchen 1987 ISBN 3 926123 61 3 Werner Sacher Elternarbeit als Erziehungs und Bildungspartnerschaft Grundlagen und Gestaltungsvorschlage fur alle Schularten Bad Heilbrunn Klinkhardt Verlag 2 Auflage 2014 ISBN 978 3 7815 1946 6 Schulrechtshandbuch Nordrhein Westfalen Loseblatt Wolters Kluwer 2006 Verordnung der DDR uber die Schuler und Kinderspeisung vom 16 Oktober 1975 GBl I 1975 Nr 44 S 713 Weblinks BearbeitenSchulgesetze aller Bundeslander Elternrat im Kanton Basel Stadt Elternrat in der Stadt Bern Elternrat in ZurichEinzelnachweise Bearbeiten Online verfugbar Schulgesetz fur Baden Wurttemberg SchG in der Fassung vom 1 August 1983 Regelungen zur Klassenpflegschaft im Schulgesetz Baden Wurttemberg Laut Aussage des Kultusministeriums Schule und Eltern Elternarbeit Memento vom 25 Mai 2013 im Internet Archive Sachsisches Schulgesetz Praxiskommentar KronachWolters Kluwer Luchterhand 2004 S 181 182 ISBN 3 556 01007 0 Kinderforderungsgesetzes Sachsen Anhalt KiFog http www bevki de vgl Landeselternvertretungen Kindertagesbetreuung ErzieherIn deNormdaten Sachbegriff GND 4014532 3 lobid OGND AKS LCCN sh85098019 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Elternvertretung amp oldid 240329225