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Der Begriff Gesamtelternbeirat GEB bezeichnet im baden wurttembergischen Schulgesetz und der Verordnung des Kultusministeriums fur Elternvertretungen und Pflegschaften an offentlichen Schulen Elternbeiratsverordnung das Organ welches sich aus je zwei Vertretern des Elternbeirats aller Schulen im Verwaltungsbereich und in Zustandigkeit des Schultragers zusammensetzt Inhaltsverzeichnis 1 Zustandekommen 2 Aufgaben 3 Personellen Besetzung eines Gesamtelternbeirats und dessen Vernetzung 4 Gesamtelternbeirat Kindertagesstatten GEB KiTas 5 LiteraturZustandekommen BearbeitenEin Gesamtelternbeirat GEB wird nicht vom Schultrager initiiert oder ist ein standiges Organ sondern muss sich auf Elterninitiative grunden In jeder Kommune mit mindestens zwei Schulen in offentlicher Tragerschaft kann sich ein GEB bilden Schultrager und Schulaufsichtsbehorden sind zur Unterstutzung der Tatigkeit eines GEB verpflichtet Aufgaben BearbeitenDie Aufgaben des Gesamtelternbeirates sind Fragen zu beraten die alle Eltern an offentlichen Schulen dieses Schultragers angehen zum Verstandnis fur die Entwicklung an offentlichen Schulen beitragen Anregungen Antrage und Wunsche von Mitgliedern im Schulbeirat zu diskutieren und zu unterstutzen Vorschlage und Empfehlungen an den Schultrager und an Schulamter zu transportieren die beweglichen Ferientage fur den Geltungsbereich des Schultragers festzulegen Personellen Besetzung eines Gesamtelternbeirats und dessen Vernetzung BearbeitenIn der Regel besteht ein Gesamtelternbeirat GEB aus den beiden Vorsitzenden der Elternbeirate jeder Schule in offentlicher Tragerschaft innerhalb der Kommune Die Schul Elternbeirate konnen aber auch spezielle Delegierte als Mitglieder entsenden Die Elternbeiratsvorsitzenden von Schulen in privater Tragerschaft konnen wenn sie fur ihre Wahl die gleichen Voraussetzungen erfullen wie die von Schulen in offentlicher Tragerschaft auch Mitglieder im Gesamtelternbeirat werden Aus der Mitte des Gesamtelternbeirats wird der Gesamtelternbeiratsvorsitzende und dessen Stellvertreter gewahlt Die Elternbeiratsverordnung sieht ausdrucklich vor dass Gesamtelternbeirate verschiedener Orte sich zu uberregionalen Arbeitskreisen zusammenschliessen konnen Gesamtelternbeirat Kindertagesstatten GEB KiTas BearbeitenEntsprechend gibt es in Baden Wurttemberg einen Gesamtelternbeirat fur Kinderbetreuungseinrichtungen wozu Kindergarten Kindertagesstatten und Schulerhorte gehoren dem die Elternbeiratsvorsitzenden aller Kinderbetreuungseinrichtungen im Kreis oder der Stadt angehoren und der zu allen Fragen rund um Kinderbetreuungseinrichtungen von Baumassnahmen uber den Personalschlussel bis zur Gebuhrenordnung gehort werden soll Literatur BearbeitenElternjahrbuch 2006 Handbuch fur Eltern und Elternbeirate in Baden Wurttemberg Jurgen Borstendorfer Dr Johannes Rux Michael Rux Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesamtelternbeirat amp oldid 226314427