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Der Begriff Kassenkredit auch Liquiditatskredit oder Kassenverstarkungskredit stammt aus dem Kommunalrecht und bezeichnet die Kreditaufnahme im kommunalen Verwaltungshaushalt oder von anderen kommunalen Organisationsformen Eigen Regiebetriebe Anstalten Korperschaften des offentlichen Rechts Inhaltsverzeichnis 1 Legaldefinition der Gemeindeordnung 2 Bankrechtliche Einordnung 3 Verwendungszweck 4 Bedeutung 5 Einzelnachweise 6 WeblinksLegaldefinition der Gemeindeordnung BearbeitenEine Legaldefinition des Begriffs Kassenkredit liefert beispielsweise 105 Hessische Gemeindeordnung HGO ahnliche Regelungen finden sich auch in den anderen Gemeindeordnungen Danach kann die Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung ihrer Ausgaben Kassenkredite bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Hochstbetrag aufnehmen soweit fur die Kasse keine anderen Mittel zur Verfugung stehen Kommunalrechtlich interessant ist hieran dass trotz der Bezeichnung als Kassenkredit diese Mittelaufnahme nicht als Kredit angesehen wird weil der Kassenkredit im Verwaltungshaushalt gezeigt werden muss hierin ist eine Kreditaufnahme im Umkehrschluss aus 86 Abs 1 GemO NRW verboten Anders als die allgemeine kommunale Schuldenaufnahme durfen Kassenkredite also nur im Verwaltungshaushalt gezeigt werden also dort wo auch die Zahlungspflicht herkommt Kassenkredite stellen Fremdmittel dar die zum Ausgleich kurzfristiger Liquiditatsschwankungen 1 und somit zur Aufrechterhaltung einer ordnungsmassigen Kassenwirtschaft dienen 2 Da Kassenkredite nicht unter den haushaltsrechtlichen Kreditbegriff des 86 GemO NRW fallen beruhren sie auch nicht den in der Haushaltssatzung nach 79 Abs 2 Nr 1 c GemO NRW festzusetzenden Kreditrahmen fur Kredite fur Investitionen sondern bedurfen einer gesonderten Kreditermachtigung In der Haushaltssatzung wird indessen nicht die vorgesehene Kassenkreditaufnahme ausgewiesen sondern ein Hochstbetrag den die Summe an aktuell laufenden Kassenkrediten zu keinem Zeitpunkt des Haushaltsjahres uberschreiten darf 78 Abs 2 S 1 Nr 3 GemO NRW 3 Bankrechtliche Einordnung BearbeitenKassenkredite nehmen die Kommunen regelmassig bei Kreditinstituten auf Die zivil und bankrechtliche Klassifizierung folgt dieser kommunalrechtlichen Sichtweise nicht Der Kassenkredit ist ein Darlehen nach 488 Abs 1 BGB fallt nach 19 Abs 1 Nr 4 KWG unter den allgemeinen Kreditbegriff Forderungen an Kunden und wird deshalb melde und aufsichtsrechtlich wie ein normaler Kommunalkredit eingestuft Melderechtliche Erleichterungen fur alle Kommunalkredite enthalt 21 Abs 2 Nr 1 KWG nebst einer Befreiung von Offenlegungspflichten Kassenkredite sind auf allen Ebenen moglich und konnen durch Kreditinstitute gewahrt werden Einzig die Deutsche Bundesbank hat nach 20 Abs 1 Gesetz uber die Deutsche Bundesbank BBankG nicht mehr die Befugnis Kassenkredite zu gewahren Sie darf nur die in 19 Nr 2 bis 7 BBankG beschriebenen Bankgeschafte mit offentlichen Stellen betreiben wobei lediglich Kontouberziehungen im Verlauf eines Tages zulassig sind Verwendungszweck BearbeitenDie Aufnahme der Kassenkredite im Verwaltungshaushalt weist auch auf deren engen Verwendungszweck hin Sie finanzieren fallige laufende Verwaltungsausgaben sofern die dafur eingeplanten Einnahmen noch nicht vereinnahmt wurden Kassenkredite stellen deshalb eine Art Vorfinanzierung der im Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen dar Der in der Haushaltssatzung festgeschriebene Hochstbetrag fur Kassenkredite unterliegt im Gegensatz zu den sonstigen Krediten in der Regel nicht der Anzeige Genehmigungspflicht durch die Kommunalaufsicht In Kommunen mit defizitaren Verwaltungshaushalten haben sich Kassenkredite zu einem dauerhaften Finanzierungsinstrument fur laufende Ausgaben entwickelt Ihre Tilgung erfolgt bei Eingang der Einnahmen Die Gemeinde selbst darf nur unter strenger Beachtung des EU Beihilferechts Eigenbetrieben Sondervermogen nach 97 GemO oder Gesellschaften an denen sie zu mehr als 50 beteiligt ist und Kommunalunternehmen nach 106 a GemO und anderen Anstalten deren Trager sie ist Kassenkredite gewahren Bedeutung Bearbeiten nbsp Entwicklung der kommunalen Kassenkredite seit 1980Durch den Ruckgang der kommunalen Einnahmen zwischen 1992 und 2006 sind Kassenkredite wie der Deutsche Stadtetag betont 4 in diesem Zeitraum regelrecht explodiert Sie stiegen von etwa 1 2 Milliarden Euro 1992 auf 28 4 Milliarden Euro im Jahre 2007 und machen inzwischen 26 4 aller kommunalen Schulden aus 5 Grunde waren vor allem der starke Ruckgang der Gewerbesteuereinnahmen bei gleichzeitigem Anstieg der Sozialausgaben beide Posten werden im Verwaltungshaushalt veranschlagt 2012 erreichten Kassenkredite mit 48 Mrd Euro einen neuen Negativrekord 6 Die schwierige Situation hat einige Bundeslander dazu bewogen zum Kassenkredit umfangreiche und restriktive Regelungen vorzugeben Nach 87 Abs 1 GemO Schleswig Holstein kann eine Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung ihrer Ausgaben Kassenkredite bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Hochstbetrag aufnehmen soweit der Kasse keine anderen Mittel zur Verfugung stehen Kassenkredite werden dennoch nicht als Finanzierungsmittel angesehen Sie sollen vielmehr die standige Zahlungsfahigkeit der Gemeinde gewahrleisten 7 Die kommunale Situation hat in den letzten Jahren sogar dazu gefuhrt dass Kassenkredite nicht mehr im selben Haushaltsjahr vollstandig abgebaut werden konnten sodass bei der Neuaufnahme von Kassenkrediten ein nicht getilgter Bodensatz verblieb Diese Faktenlage wurde in Schleswig Holstein zum Inhalt eines Runderlasses gemacht Danach ist die Entscheidung einen Kassenkredit aufzunehmen dessen Laufzeit das Haushaltsjahr uberschreitet als wichtige Entscheidung nach 27 GemO anzusehen fur die ein Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung zu fassen ist 8 Einzelnachweise Bearbeiten Hamburgisches Verfassungsgericht 1 84 Urteil vom 30 Mai 1984 DOV 1985 S 456 vgl 18 Abs 2 Nr 2 Landeshaushaltsordnung Hamburg wo diese Kredite als Kassenverstarkungskredite bezeichnet sind S zum weiteren Verfahren Jan Stemplewski Die kommunale Kreditaufnahme in Nordrhein Westfalen Kovac Verlag 2015 S 119 der stadtetag 05 2007 Gemeindefinanzbericht 2007 Aufschwung der Gemeindesteuern aber nicht fur alle Memento vom 9 Marz 2010 im Internet Archive Prasident Ude Keine Experimente an der Gewerbesteuer Defizit der Kommunen steigt um zwei Milliarden Euro Memento vom 23 Februar 2008 im Internet Archive 29 September 2005 Deutscher Stadtetag Viele Stadte haben Hilfe dringend notig Jan Stemplewski Die kommunale Kreditaufnahme in Nordrhein Westfalen Kovac Verlag 2015 S 112 ff VOB mit Runderlass PDF Weblinks BearbeitenKassenkredit Schuldenbremsen vom 7 Marz 2011 Kommunale Kassenkredite vom 20 Juni 2011Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kassenkredit amp oldid 199848589