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Kreditermachtigung ist ein Begriff des deutschen Haushaltsrechts der bei offentlichen Haushalten die durch das Haushaltsgesetz bestimmte Ermachtigung zur Aufnahme von Krediten sowohl zur Deckung von Ausgaben als auch zur Aufrechterhaltung einer ordnungsmassigen Kassenwirtschaft Kassenverstarkungskredite oder Kassenkredite bezeichnet Staatliche Untergliederungen BearbeitenKreditermachtigungen gibt es auf allen staatlichen Untergliederungen Im Bundeshaushalt ist die Ermachtigung in 2 Abs 1 Bundeshaushaltsgesetz Deutschland in den Landern in 2 Abs 2 LHO und fur die kommunale Ebene in den Gemeindeordnungen z B 86 Abs 2 GemO NRW enthalten bei Gemeinden in den Haushaltssatzungen verankert Eine spezielle Kreditermachtigung fur den Bundesfinanzminister resultiert aus der Bankenrettung Nach 9 FMStFG durfen bis zu 70 Mrd Euro fur Zwecke der Bankenrettung als Kredit aufgenommen werden In Haushaltsgesetz Satzung wird genau bestimmt in welcher Hohe die haushaltsfuhrende Stelle Kredite aufnehmen darf Die Formulierung im Gesetz ist immer gleich wird ermachtigt zur Deckung von Ausgaben fur das Haushaltsjahr Kredite bis zur Hohe von aufzunehmen Hinzu kommen Tilgungen fur die im selben Haushaltsjahr fallig werdenden Kredite 2 Abs 2 LHO sofern diese nicht aus regularen Einnahmen bestritten werden konnen Diese Ermachtigung gilt allgemein bis zum Ende des Haushaltsjahres Ausnahmsweise erstreckt sie sich auch auf das Jahr danach wenn das Haushaltsgesetz fur das nachste Haushaltsjahr nicht rechtzeitig verkundet wurde 18 Abs 3 LHO Umfang BearbeitenKreditermachtigungen aus Haushaltsgesetz oder satzung stellen keine Verpflichtung zur Kreditaufnahme dar 1 Mithin muss eine bestehende Kreditermachtigung nicht vollstandig ausgenutzt werden wenn sich die geplante Haushaltslage in Wirklichkeit gunstiger darstellt Die Kreditermachtigung umfasst sowohl die Deckung von Ausgaben 18 Abs 2 Nr 1 LHO als auch die Aufnahme von Kassenverstarkungskrediten Kassenkredite 18 Abs 2 Nr 2 LHO Die Hohe der Ermachtigung zur Aufnahme von Krediten zur Deckung von Ausgaben ergibt sich im jeweiligen Haushaltsgesetz 2 LHO aus der Netto Kreditermachtigung zuzuglich der Einnahmen aus Krediten bei offentlichen Haushalten Gebietskorperschaften Sondervermogen und Gemeindeverbanden Dieser Kreditrahmen erhoht sich u a um die gemass 12 Abs 1 HGrG und 17 Abs 4 LHO nicht veranschlagten Betrage zur Tilgung von im jeweiligen Haushaltsjahr fallig werdenden Krediten Die Kreditaufnahme und damit auch die Kreditermachtigung war bis 2011 nach Art 115 GG und in den entsprechenden Landesverfassungen vgl 83 LV NRW auf die Hohe der Investitionsausgaben begrenzt Eine Ausnahme war nur bei Storung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts moglich Damit Investitionsvorhaben zugig durchgefuhrt werden konnen durfen nicht genutzte Kreditermachtigungen nach 22 GemHVO ubertragen werden Hiernach bleiben Kreditermachtigungen fur Auszahlungen bei Investitionen bis zur Falligkeit der letzten Zahlung fur ihren Zweck verfugbar In der Haushaltspraxis kommt es vor dass von einer Kreditermachtigung im laufenden Jahr kein Gebrauch gemacht werden kann weil eine Investition durch unvorhersehbare Ereignisse z B vergaberechtliche Grunde in das nachste Jahr verschoben werden muss Bei Baumassnahmen gilt jedoch eine Kreditermachtigung langstens 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres in dem die Investition wesentlich genutzt wird 19 Abs 1 KommHVO Nach 82 Abs 2 GemO NRW sind Kreditermachtigungen bei vorlaufiger Haushaltsfuhrung bis zu 25 des Betrages der letzten Haushaltssatzung fur Investitionen statthaft sie sind durch die Kommunalaufsicht zu genehmigen Kommunen mit einem Nothaushalt erstellen eine jahrliche Prioritatenliste nach der Kreditermachtigungen von der Kommunalaufsicht erteilt werden Der aus 82 GemO NRW abgeleitete Grundsatz eines maximal genehmigungsfahigen Kreditrahmens in Hohe einer Nettokreditaufnahme von Null fur unrentierliche Investitionsleistungen von Kommunen in der vorlaufigen Haushaltswirtschaft habe sich in der Praxis bewahrt 2 Einzelnachweise Bearbeiten Jorg Henkes Der Jahresabschluss kommunaler Gebietskorperschaften 2008 S 488 Deutscher Stadte und Gemeindebund NRW Mitteilung 525 2007 vom 9 August 2007 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kreditermachtigung amp oldid 208849919