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Die Kalkumer Fehde war eine spatmittelalterliche Auseinandersetzung zwischen bergischen Rittern und der Burgerschaft von Koln die in zwei kurz nacheinander erklarten Fehden ausgetragen wurde Wahrend in der ersten Fehde zusatzlich nur der Herzog von Berg mit eingeschaltet wurde waren in der zweiten auch dessen Sohn sowie der Kolner Erzbischof beteiligt Die erste Fehde dauerte von 1398 bis 1402 die zweite von 1404 bis 1406 Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Erste Kalkumer Fehde 3 Zweite Kalkumer Fehde 4 Fazit 5 Literatur 6 Einzelnachweise 7 AnmerkungenVorgeschichte BearbeitenAusloser des Streits war das Raubrittertum bergischer Ritter gegen Kolner Kaufleute und deren Besitzungen ausserhalb von Koln sowie die Gefangennahme und Hinrichtung von Mitgliedern der Adelsfamilie von Kalkum die an derartigen Ubergriffen beteiligt waren durch die Kolner Erste Kalkumer Fehde BearbeitenDie Gefangennahme und Einkerkerung der Ritter Hermann von Goch und Goswin von Kemnate durch die Kolner im Jahr 1395 war die Ursache der ersten Fehde Beide gehorten zur Familie der Herren von Kalkum auch Calcum Caelcheim oder Calcheym geschrieben Wegen dieser Inhaftierung in Koln intervenierten die Bruder Conrad und Wilhelm von Calcheym schriftlich beim Kolner Rat 1 Neben diesen beiden Verwandten der Inhaftierten schlossen sich weitere bergische Ritter diesem Einspruch an In den nun folgenden Verhandlungen wurde Herzog Wilhelm von den Kolnern zu dieser Angelegenheit eingeschaltet In allen Antworten der Kolner zu diesem Vorfall fuhrte der Stadtrat an dass die beiden Ritter wegen einiger Vorkommnisse die die Kolner betrafen festgesetzt worden seien und ihnen kein Unrecht widerfahren werde Nach langeren Versuchen die Angelegenheit friedlich zu beenden wurden da fur beide Seiten keine befriedigende Losung erreicht werden konnte die Gefangenen von den Kolnern vor Gericht gestellt Am 26 April 1398 kam es zum Prozess gegen Goswin von Kemnate und es folgte am 4 Mai die Verhandlung gegen Hermann von Goch Die Urteile fur beide Angeschuldigten waren gleich und lauteten Hinrichtung durch das Schwert Darauf wurden am 7 Mai 1398 die Urteile vollstreckt und die beiden Ritter enthauptet 2 Wegen dieser Enthauptung wurde der erste Fehdebrief von den Brudern Zeris und Adolf von Kalkum sowie einigen weiteren Mitglieder der Familie am 20 Dezember 1398 an die Kolner ubergeben Es folgte noch ein Fehdebrief am 25 September 1399 da sich weitere bergische Ritter dieser Fehde anschlossen Mit mehreren Versuchen wurde versucht die Fehde gutlich zu beenden Auch an Herzog Wilhelm sandten die Kolner ein weiteres Schreiben um durch dessen Hilfe die Fehde zu entscharfen Der Herzog erreichte auch dass Zeris von Kalkum am 31 Juli 1400 eine Friedenszeit von vierzehn Tagen erklarte und erneut Suhneverhandlungen mit den Kolnern erfolgten Diese fuhrten jedoch zunachst zu keinem positiven Ergebnis 3 In der Zwischenzeit gelang es den Kalkumern uber vierzig weitere bergische und niederrheinische Ritter als Unterstutzer fur ihre Fehde zu gewinnen Am 13 November 1400 sandten diese neuen Mitstreiter der Kalkumer einen weiteren Fehdebrief an Koln Trotz dieses weiteren Fehdebriefes wurden die Bemuhungen die Angelegenheit friedlich zu beenden fortgesetzt Der Herzog teilte den Kolnern mit Schreiben vom 4 Dezember mit dass mit Zeris von Kalkum vereinbart wurde die Fehde zu beenden 4 Diese Entscharfung der Fehde fuhrte dazu dass am 13 Dezember 1400 Zeris und am 12 August 1401 Conrad und Wilhelm von Kalkum schriftlich ein Ende der Fehde erklarten 5 Mit diesen schriftlichen Zusagen war die Fehde aber noch nicht erledigt Mit Schreiben vom 5 Juni 1402 widerrief Conrad von Kalkum seine Zusage vom Ende der Fehde 5 Die Verhandlungen wurden deshalb weitergefuhrt und es gelang nun endgultig eine einvernehmlichen Losung zu erreichen Mit Schreiben vom 16 Juni bestatigten Conrad Wilhelm und Zeris von Kalkum die Annahme der angebotene Suhne durch die Kolner mit der Zahlung von 56 Gulden 6 Zeris von Kalkum bestatigte am gleichen Tag auch schriftlich den Empfang des Geldes Adolf von Kalkum war in der Zwischenzeit verstorben so dass dieser das Ende der Auseinandersetzung nicht mehr erlebte Es folgte noch am 10 Juni ein weiterer Suhnebrief von Ritter Gerad von Reymscheit und die erste Fehde zwischen den Rittern von Kalkum und der Stadt Koln war nach vier Jahren ohne Kriegshandel beendet 7 Zweite Kalkumer Fehde BearbeitenNur zwei Jahre nachdem die erste Fehde in der Folge der Hinrichtung von Mitgliedern der Familie der Herren von Kalkum ohne kriegerische Handlungen beendet werden konnte kam es zu einer weiteren Fehde zwischen den Rittern von Kalkum und der Stadt Koln Ausloser war auch diesmal die Gefangennahme und Hinrichtung eines Ritters von Kalkum durch die Kolner Ludelein einer der Sohne des Edelherrn Arnold von Kalkum war bei einem Uberfall auf Kaufleute im Umfeld der Stadt Koln 1404 durch deren Soldner aufgegriffen und festgesetzt worden Er gab sich als Herr von der Tacken aus Duisburg aus Unter diesem Namen wurde er aber von den Kolnern nicht als Angehoriger der Herren von Kalkum erkannt und der Name war auch nicht im Kolner Fehderegister enthalten Er wurde deshalb als ein gemeiner Wegelagerer angesehen und verurteilt sowie hingerichtet Anm 1 Nach Kenntnis dieses Vorfalls mit Hinrichtung erhoben der Vater Arnold mit seinem weiteren Sohn Wilhelm Klage in Koln wegen unzulassiger Totung des Sohnes beziehungsweise des Bruders Die Kolner wehrten sich mit dem Hinweis dass ihnen unbekannt gewesen sei ein Mitglied der Familie von Kalkum gefangen und verurteilt zu haben und verwiesen auf die Schoffen des Hochgerichtes Mit diesen Aussagen waren die Kalkumer nicht einverstanden und betrachteten die Angelegenheit weiterhin als eine unzulassige Handlung der Kolner Zudem lehnten sie es ab mit den Schoffen zu verhandeln 8 Am 21 August 1404 ubersandten die Bruder Heinkin Wilhelm und Heinrich von Kalkum wegen der Hinrichtung einen Fehdebrief an Koln Am gleichen Tag folgten noch zwei weitere Fehdebriefe von verbundeten Rittern der Familie von Kalkum Einer der Verbundeten war der Edelherr Johann von Redinghoven Die nun folgenden Verhandlungen fuhrten am 3 September 1404 zu einer zeitlich begrenzten Friedensvereinbarung bis zum 7 Oktober und weiteren diversen Verlangerungen bis zum 5 Mai 1405 obwohl am 15 November ein weiterer Fehdebrief von neuen Verbundeten der Kalkumer mit Bezug auf Arnold von Kalkum ubersandt wurde Zwischenzeitlich hatten am 28 Februar 1405 zudem Wilhelm und Peter von Kalkum sowie Johann von Redinghoven schriftlich einen Waffenstillstand erklart 9 Inzwischen verscharfte sich die Fehde erheblich da nun auch der Sohn des regierenden Herzoges von Berg die Kalkumer unterstutzte Dieser Sohn Graf Adolf von Ravensberg lag im Streit mit seinem Vater dem Herzog Wilhelm von Berg Er versuchte diesen nach dessen verlorener Schlacht von Kleverhamm zu entmachten und hatte ihn deshalb seit November 1403 auf Schloss Burg gefangen gesetzt Da der Herzog die Kolner in dieser Fehde unterstutzte wahlte der Sohn die Seite der Gegner da er seinerseits auch mit Koln bereits im Streit lag Dieser Streit betraf uberhohte Zollgebuhren und Abgaben im Bereich des Herzogtums Berg die Gefolgsleute des Grafen Kolnern Handlern auferlegt hatten und die nun zuruckgefordert wurden Diese unzulassig hohen Abgaben standen im Gegensatz zu gultigen Vereinbarungen zwischen Graf Adolf und den Kolnern Graf Adolf war am 30 April 1403 Kolner Ehrenburger geworden und hatte dabei zugesagt keinerlei Massnahmen zu ergreifen die im Gegensatz zu den Interessen der Kolner stehen wurden 10 Graf Adolf sandte nach dem Einspruch der Kolner drei seiner Gefolgsleute als Unterhandler nach Koln Die Verhandlungen fuhrten aber zu keiner Einigung und die Ubergriffe auf die Kolner im gesamten Herzogtum Berg und sogar in Kurkolner Gebieten wurden fortgesetzt Zusatzlich drangsalierte besonders Arnold von Kalkum mit Billigung des Grafen Adolf weiter die Kaufleute zwischen Neuss und Bonn zu Land und auf dem Rhein mit der Abpressung von Abgaben 10 Inzwischen schaltete sich auch der Kolner Erzbischof Friedrich III von Saarwerden in den Konflikt ein da dieser den Herzog gegen seinen Sohn unterstutzte und zudem auch Ubergriffe in Kurkolner Gebieten erfolgten Der Erzbischof forderte die Kolner am 30 August 1405 auf mit ihm ein Bundnis gegen Graf Adolf und die Kalkumer zu schliessen Da trotz Verhandlungen die Ubergriffe nicht beendet worden waren schlossen die Kolner am 14 September dieses Bundnis mit dem Kolner Erzbischof Es folgte bereits am 18 September 1405 eine Kriegserklarung an Graf Adolf von Ravensberg Ritter Arnold von Kalkum und deren Mitstreiter Ein kurzzeitiger nochmalige Versuch uber Verhandlungen die Sache ohne Kriegsmassnahmen zu losen scheiterte 11 Die Soldner des Erzbischofs und der Kolner fielen daraufhin in die nordlich von Koln gelegenen Berger Gebiete ein und uberzogen diese mit Raub Brandschatzung Zerstorungen und Mord Teile der Stadt Ratingen wurden niedergebrannt und der Rest besetzt Arnold von Kalkums Haus Anm 2 vollig zerstort Schloss Burg erobert und die Stadt Solingen besetzt Nach einigen Wochen mit kriegerischen Handlungen zogen sich die Soldner bis Anfang 1406 aus den uberfallenen Gebieten weitgehend zuruck Solingen blieb aber fur einige Zeit noch im Besitz des Erzbischofs Die Friedensverhandlungen fuhrten am 15 Marz 1406 zum Friedensschluss mit Graf Adolf und seinen Gefolgsleuten 12 Als Gegenleistung erhielt Graf Adolf am 28 Marz 1406 vom Erzbischof das Versprechen ihn zum Marschall von Westfalen zu ernennen 13 Auch Ritter Arnold von Kalkum einigte sich nach weiteren Verhandlungen mit den Kolnern Die Annahme der Suhne und damit das Ende der Fehde bestatigte Arnold mit Schreiben vom 23 Oktober 1406 14 Hiermit war das Ende der Zweiten Fehde erreicht da der Hauptfehdefuhrer die angebotene Suhne annahm Aber einige Familienmitglieder der Kalkumer und deren Mitstreiter waren mit der erreichten Suhne fur das Ende der Fehde nicht zufrieden Bereits am 31 Oktober 1406 ubersandte Peter von Kalkum einen neuen Fehdebrief der sich erneut auf die Hinrichtung seines Bruders bezog Bis Ende 1407 zogen sich aber weitere Anhanger der Kalkumer die sich bisher der Aufhebung der Fehde nicht angeschlossen hatten ebenfalls durch Annahme der Friedensvereinbarung von Marz 1406 von der Fehde zuruck Am 5 Januar 1408 ubersandten trotzdem die Bastardbruder des Hingerichteten Heinrich Evert und Ailf von Kalkum ebenfalls einen erneuten Fehdebrief 15 Auch Peter von Kalkum hatte sich bis 1409 noch nicht mit den Kolnern uber eine Suhne geeinigt 16 Fazit BearbeitenDie Kalkumer Fehden waren typische Ereignisse des Spatmittelalters die durch die teilweise Verarmung des Niederen Adels und besonders des Ritterstandes mit verursacht wurden Die Fehde war zu dieser Zeit eine zulassige Form der Selbsthilfe die angewandt wurde wenn man anders sein Recht nicht erreichen konnte Die zweite Fehde wich in ihrer Bedeutung aber von einer normalen Fehde ab da durch die Beteiligung des spateren Herzogs Adolf von Julich Berg zusatzliche territoriale Aspekte mit in die Fehde einbezogen wurden die uber die eigentliche Ursache der Fehde hinausgingen und die zu einem lokal begrenzten und kurzzeitigen Krieg in den nordlichen Gebieten des Herzogtums Berg fuhrten Literatur BearbeitenHeinrich Ferber Die Calkumschen Fehden mit der Stadt Koln in Dusseldorfer Geschichtsverein Hrsg Beitrage zur Geschichte des Niederrheins Jahrbuch des Dusseldorfer Geschichtsvereins 8 Band Dusseldorf 1894 S 55 72 online Einzelnachweise Bearbeiten Ferber Heinrich in Die Calkumschen Fehden mit der Stadt Koln aus Beitrage zur Geschichte des Niederrheins Dusseldorfer Geschichtsverein 1894 Band 8 S 62 55 Onlinefassung Ferber Heinrich in Die Calkumschen Fehden mit der Stadt Koln aus Beitrage zur Geschichte des Niederrheins Dusseldorfer Geschichtsverein 1894 Band 8 S 63 56 Onlinefassung Ferber Heinrich in Die Calkumschen Fehden mit der Stadt Koln aus Beitrage zur Geschichte des Niederrheins Dusseldorfer Geschichtsverein 1894 Band 8 S 64 57 Onlinefassung Ferber Heinrich in Die Calkumschen Fehden mit der Stadt Koln aus Beitrage zur Geschichte des Niederrheins Dusseldorfer Geschichtsverein 1894 Band 8 S 66 59 Onlinefassung a b Ferber Heinrich in Die Calkumschen Fehden mit der Stadt Koln aus Beitrage zur Geschichte des Niederrheins Dusseldorfer Geschichtsverein 1894 Band 8 S 67 60 Onlinefassung Ferber Heinrich in Die Calkumschen Fehden mit der Stadt Koln aus Beitrage zur Geschichte des Niederrheins Dusseldorfer Geschichtsverein 1894 Band 8 S 68 61 Onlinefassung Ferber Heinrich in Die Calkumschen Fehden mit der Stadt Koln aus Beitrage zur Geschichte des Niederrheins Dusseldorfer Geschichtsverein 1894 Band 8 S 69 62 Onlinefassung Ferber Heinrich in Die Calkumschen Fehden mit der Stadt Koln aus Beitrage zur Geschichte des Niederrheins Dusseldorfer Geschichtsverein 1894 Band 8 S 70 63 Onlinefassung Ferber Heinrich in Die Calkumschen Fehden mit der Stadt Koln aus Beitrage zur Geschichte des Niederrheins Dusseldorfer Geschichtsverein 1894 Band 8 S 71 72 64 75 Onlinefassung a b Ferber Heinrich in Die Calkumschen Fehden mit der Stadt Koln aus Beitrage zur Geschichte des Niederrheins Dusseldorfer Geschichtsverein 1894 Band 8 S 73 65 Onlinefassung Ferber Heinrich in Die Calkumschen Fehden mit der Stadt Koln aus Beitrage zur Geschichte des Niederrheins Dusseldorfer Geschichtsverein 1894 Band 8 S 72 bis 75 65 bis 67 Onlinefassung Ferber Heinrich in Die Calkumschen Fehden mit der Stadt Koln aus Beitrage zur Geschichte des Niederrheins Dusseldorfer Geschichtsverein 1894 Band 8 S 75 68 Onlinefassung Axel Kolodziej Herzog Wilhelm I von Berg 1380 1408 Bergische Forschungen Band 29 Neustadt an der Aisch 2005 S 347 Ferber Heinrich in Die Calkumschen Fehden mit der Stadt Koln aus Beitrage zur Geschichte des Niederrheins Dusseldorfer Geschichtsverein 1894 Band 8 S 76 69 Onlinefassung Ferber Heinrich in Die Calkumschen Fehden mit der Stadt Koln aus Beitrage zur Geschichte des Niederrheins Dusseldorfer Geschichtsverein 1894 Band 8 S 78 71 Onlinefassung Dusseldorfer Geschichtsverein in Beitrage zur Geschichte des Niederrheins Die Ritterguter im Amte Angermund 1893 7 Band S 109 104 OnlinefassungAnmerkungen Bearbeiten Im Mittelalter wurden gefangene Wegelagerer die zum normalen Volk gehorten verurteilt und hingerichtet Dagegen wurden Angehorige einer Fehde fuhrenden Adelsfamilie die wegen Wegelagerei aufgegriffen wurden normalerweise nicht zum Tode verurteilt Bisher ging man davon aus dass mit dem in der Koelhoff Chronik genannten Herrn Arnolds Haus die Wasserburg in Kalkum Vorgangerbau des heutigen Schlosses Kalkum gemeint sei Nach neueren Untersuchungen handelt es sich bei dem niedergebrannten Herrn Arnolds Haus aber nicht um die Kalkumer Burg sondern um Haus Remberg Dietmar Ahlemann Haus Remberg in Burgerverein Duisburg Huckingen e V Hrsg Heimatbuch Band III Duisburg 2015 S 175 196 Sabine Merz Burg Remberg Herrn Arnolds Haus und die Kalkumer Fehde In Nordbote Jg 27 Nr 7 25 April 2014 S 14 PDF 12 2 MB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kalkumer Fehde amp oldid 196074066