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Als Kolmer auch Kulmer bezeichnete man im Mittelalter freie Grundbesitzer in Preussen Inhaltsverzeichnis 1 Stellung der Kolmer im Herzogtum Preussen 2 Siehe auch 3 Literatur 4 EinzelnachweiseStellung der Kolmer im Herzogtum Preussen BearbeitenWie im gesamten damaligen West und Mitteleuropa galt auch in Preussen eine Standeordnung Der zahlenmassig mit Abstand grosste und gleichzeitig hierarchisch am tiefsten stehende Stand war derjenige der Bauern der wiederum in zwei Untergruppen zerfiel in die nach Kulmer und die nach prussischem Recht lebenden Bauern Das Landrecht von 1685 bewertet den kolmischen Besitz als volles Eigentum So bilden die kulmischen Bauern Kolmer wie sie genannt wurden einen angesehenen Stand weit uber den Bauern stehend Die meisten Kolmer waren entweder im 13 und 14 Jahrhundert aus dem Westen zugewandert oder stammten von Zuwanderern ab Eine der ersten so gebildeten Siedlungen war die Stadt Kulm Die Rechte und Pflichten die fur deren Bewohner galten hatte man in einer Handfeste genannten Urkunde zusammengefasst die bei der Ansiedlung spaterer Zuwanderer als Muster diente Kolmer hatten der Herrschaft pro Jahr eine gewisse Geldsumme zu erlegen Naturalien zu liefern und bestimmte Dienstleistungen wie Reiterdienst bei der Verteidigung des Landes zu erbringen die in der Regel in vier bis sechs Tagen abgeleistet werden konnten Das sogenannte Kolmische Recht gewahrte vor allem grosse Freiheiten wie die Vererbung des Gutes an Sohne und Tochter dessen Verkauf die Befreiung von allem Scharwerk oft auch die Privilegien der Fischerei mittleren und minderen Jagd Brauerei und dergleichen Innerhalb der Gruppe der Freien Grundbesitzer gab es neben den Kolmischen auch noch Magdeburgische Preussische und Adlige Freien oder Freisassen Die agrarische Gesellschaft im fruhneuzeitlichen Ostelbien kannte keine einheitliche Klasse der Bauern Fur die Bauern waren vielmehr die sehr unterschiedliche Rechtsstellung und der differenzierte soziale Status kennzeichnend 1 Ost Preussen beheimatete freie zu keinem Grundherrn in personlicher oder dinglicher Abhangigkeit stehende Bauern Um 1750 standen dort etwa 10 000 dieser nach Kulmer Recht angesiedelten Bauern ca 40 000 horige Landwirten gegenuber 2 3 Neben diesen freien Bauern besassen alle ubrigen Bauern den Status der Erbuntertanigkeit sowohl auf landesherrlichen Domanen als auch auf den adligen Gutern 1 Die Erbuntertanigkeit bedeutete fur die Bauern dass sie an die Scholle gebunden glebae adscriptus waren und ohne Erlaubnis des Herrn den Dienstort nicht wechseln durften Ausserdem waren sie zum Frondienst verpflichtet und vom Heiratskonsens der Gutsherren abhangig Das Besitzrecht war innerhalb der Erbuntertanigkeit erheblich abgestuft 1 Nur uber ihren frei vererbbaren und verkauflichen Boden an dem sie eine Art von Untereigentum innehatten 4 waren die Erbzinsbauern an ihren Gutsherrn gebunden 5 In der Altmark dem Magdeburger Gebiet sowie Niederschlesien war diese Rechtsstellung verbreitet 5 sowie in den Kolonisationsgebieten im Oder und Warthebruch in der Prignitz und in Pommern Die grosse Mehrheit der Bauern verfugte nicht uber Eigentumsrechte an ihrem Land sondern nur uber die Nutzungsrechte also uber sogenannten Lass Besitz In der Lasswirtschaft waren die wichtigsten Betriebsmittel der Lassiten Eigentum ihrer Gutsherren v a im 18 Jahrhundert 4 Die Lassiten besassen z T vererbbaren Besitz z T war der Leihzyklus auf die Lebenszeit oder auf eine noch kurzere Zeitspanne begrenzt Im Erbfalle konnte der Gutsherr aus den Nachkommen des Lassiten den Erben auswahlen Unerbliche Lassbauern waren so schlecht gestellt dass sie mitsamt ihrer Bauernstelle verkauft werden konnten Siehe auch BearbeitenAgrarverfassung des DeutschordensstaatesLiteratur BearbeitenHartmut Boockmann Ostpreussen und Westpreussen Reihe Deutsche Geschichte im Osten Europas Siedler Berlin 1992 ISBN 3 88680 212 4 Peter Brandt u a Bearb Preussen Zur Sozialgeschichte eines Staates Eine Darstellung in Quellen Preussen Versuch einer Bilanz Bd 3 Rowohlt Reinbek bei Hamburg 1981 ISBN 3 499 34003 8 Horst Kenkel Amtsbauern und Kolmer im nordlichen Ostpreussen um 1736 nach der Repeuplierung des Distrikts Litauen nach der Generaltabelle und den Prastationstabellen Verein fur Familienforschung in Ost u Westpreussen e V Hamburg 1972 Sonderschriften des Vereins fur Familienforschung in Ost und Westpreussen e V 23 ISSN 0505 2734 Theodor Schieder Friedrich der Grosse Ein Konigtum der Widerspruche Ullstein Frankfurt am Main Berlin 1986 ISBN 3 550 08526 5 Hans Erich Stier Hg u a Grosser Atlas zur Weltgeschichte Munchen 1991 Walter zur Ungnad Deutsche Freibauern Kolmer und Kolonisten 2 Auflage Hanseatische Verlagsanstalt Hamburg 1932 Einzelnachweise Bearbeiten a b c Theodor Schieder Friedrich der Grosse Ein Konigtum der Widerspruche Ullstein Frankfurt am Main Berlin 1986 S 78 Hans Erich Stier u a Hg Grosser Atlas zur Weltgeschichte Munchen 1991 S 121 II Hartmut Boockmann Ostpreussen und Westpreussen Reihe Deutsche Geschichte im Osten Europas Siedler Berlin 1992 S 128 a b Peter Brandt u a Bearb Preussen Zur Sozialgeschichte eines Staates Eine Darstellung in Quellen Rowohlt Reinbek bei Hamburg 1981 S 27 a b Theodor Schieder Friedrich der Grosse Ein Konigtum der Widerspruche Ullstein Frankfurt am Main Berlin 1986 S 28 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kolmer amp oldid 214572938