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E Government Demokratie Partizipation E Demokratie E PartizipationE Administration fur Exekutive Legislative Judikative Verwaltung und Burger Einwohner Organi sationen Unternehmen e service public ein schliesslich dd Elektronische StimmabgabeICT SystemeAls I Voting Internetwahl Onlinewahl oder Remote E Voting en internet voting i voting bezeichnet e man die elektronische Form einer Stimmabgabe Wahlen oder Abstimmungen uber das Internet Das hier beschriebene I Voting ist eine Alternative zur eine Weiterentwicklung von Stimmabgabe mittels eines im Wahllokal befindlichen Wahlcomputers USA I Voting ist heute Bestandteil modernerer E Voting ICT Systeme und auch der E Democracy Bei allen E Voting Systemen so auch bei I Voting liegen die Herausforderungen in Wahrung des Wahlgeheimnisses bei gleichzeitiger Nachvollziehbarkeit und Unverfalschbarkeit der Stimmabgabe Die meisten I Voting Projekte zielen derzeit darauf ab den im Ausland wohnenden Wahlberechtigten eine einfache Wahlmoglichkeit zu bieten I Voting soll auch die politische Beteiligung vor allem unter jungen Leuten erhohen und kostengunstigere Wahlen sowie eine schnellere Auswertung ermoglichen Inhaltsverzeichnis 1 Internetwahlsysteme und initiativen 1 1 Fruhe Systeme 1 2 Deutschland 1 3 Estland 1 4 Schweiz 1 5 USA 2 Kryptologie 3 Sicherheit 4 Rechtliche Aspekte 5 Politische Aspekte 6 Technische Aspekte 7 Siehe auch 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseInternetwahlsysteme und initiativen BearbeitenFruhe Systeme Bearbeiten Fruhe I Voting Systeme aus den 90er Jahren sind Sensus von Lorrie Faith Cranor 1 sowie E Vox von Mark Herschberg 2 Deutschland Bearbeiten Seit dem Jahr 2001 verfolgt die deutsche Bundesregierung das Ziel stufenweise internetbasierte Volksvertreterwahlen einzufuhren Dazu wurde bereits im Oktober 2000 eine Arbeitsgruppe im Bundesinnenministerium eingerichtet Bis zur ursprunglich im Jahr 2006 vorgesehenen Bundestagswahl sollten zunachst die Wahllokale untereinander vernetzt werden Die Forschungsgruppe Internetwahlen unter Fuhrung des Forschungsleiters Prof Dr Dieter Otten M A Universitat Osnabruck war Wegbereiter fur die Untersuchung der Moglichkeiten Wahlen uber das Internet abzuwickeln Mit dem entwickelten System i vote welches ein blindes Beglaubigungsverfahren einsetzt wurden Wahlen online zum Studierendenparlament an der Universitat Osnabruck 2001 eine Personalratswahl im Landesbetrieb fur Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg 2002 eine Betriebsratswahl mit vernetzten Wahllokalen bei der Telekom Tochter T Systems CSM 2002 eine Vorstandswahl elektronisch als Prasenzwahl beim Stadte und Gemeindebund Brandenburg 2004 sowie Vorstandswahlen des Weimarer Kreises 2005 durchgefuhrt Zuletzt engagierte sich die Forschungsgruppe Internetwahlen im vom Bundeswirtschaftsministerium geforderten Forschungsprojekt W I E N Wahlen in elektronischen Netzen welches die Machbarkeit von ausserparlamentarischen Wahlen uber das Internet erforscht hat Das Forschungsprojekt W I E N liegt seit Beginn des Jahres 2005 in der Alleinverantwortung der T Systems Enterprise Services GmbH Am 3 Marz 2009 fallte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Urteil uber den Einsatz von Wahlautomaten bei Bundestagswahlen 3 Demnach setzt der Einsatz elektronischer Wahlgerate voraus dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Burger zuverlassig und ohne besondere Sachkenntnis uberpruft werden konnen Das Gericht kommt zu dem Schluss dass diese Voraussetzung in der naheren Zukunft nicht erfullt werden kann Seine Argumentation kann im Prinzip auf alle Wahlvorgange angewendet werden die nach 15 Abs 2 des Parteiengesetzes geheim erfolgen mussen Auch Abstimmungen konnen teilweise auf Antrag geheim durchgefuhrt werden Fur geheime Abstimmungen gelten die Erwagungen des Bundesverfassungsgerichts analog Estland Bearbeiten Als erstes Land weltweit hat Estland am 16 Oktober 2005 erstmals die Stimmabgabe fur die Kommunalwahlen per I Voting zugelassen und durchgefuhrt Dabei war es den Wahlern moglich sowohl per Internet als auch an fest installierten Wahlmaschinen ihre Stimme abzugeben Entgegen der weitlaufigen Meinung lag der Anteil der elektronisch abgegebenen Stimmen im Wahlbezirk JOGEVA mit 20 nicht so hoch wie erwartet Ein grosser Kritikpunkt bei dieser Wahl war und ist der Umstand dass abgegebene Stimmen im Nachhinein von den Wahlern selbst korrigiert bzw geandert werden konnten Das Prinzip der Wahl basierte auf einer Wahlkarte mit personlicher Identifikationsnummer und PIN die fur den Zugang und die Berechtigung zur Wahl notwendig waren Es ist jedoch hinsichtlich des Wahlgeheimnisses und der Verpflichtung zur einmaligen Entscheidung innerhalb eines Wahlganges fraglich ob bei diesen Moglichkeiten nicht doch das Wahlgeheimnis verletzt wurde da ohne eine Speicherung der abgegebenen Stimme und der zugehorigen ID eine nachtragliche Anderung der Stimmenabgabe und damit eine korrekte Auszahlung der Stimmen nicht moglich ist Insgesamt lag die Wahlbeteiligung per I Voting in den einzelnen Bezirken zwischen 10 5 Virumaa und den oben genannten 20 Angesichts der vorhandenen Infrastruktur des Landes und den Zugangsmoglichkeiten zu I Voting Geraten ob per Internet oder in Wahllokalen kann damit von einem erfolgreichen Versuch gesprochen werden I Voting auch bei staatlichen Wahlen einzusetzen Bei der Parlamentswahl im Jahre 2015 lag die Wahlbeteiligung insgesamt bei 64 wobei ungefahr 19 6 4 der Abstimmenden ihre Stimme per I Voting abgaben im Jahre 2019 lag sie bereits bei 43 8 5 Schweiz Bearbeiten Internetwahl als Teil der elektronischen StimmabgabeDie Schweiz verfugt seit 2003 uber eine Rechtsgrundlage fur ortlich zeitlich und sachlich begrenzte Versuche zur elektronischen Stimmabgabe 6 in der Schweiz fur alle drei Monate stattfindende Abstimmungen Gemeinde Kanton Bund siehe auch Urnengang und wie auch in anderen Landern ublich auch fur alle vier Jahre stattfindenden Wahlen Am 26 September 2004 wurde der so genannte Vote electronique erstmals im Rahmen einer eidgenossischen Abstimmung getestet Der Pilotversuch wurde in den Genfer Gemeinden Anieres Cologny Carouge und Meyrin durchgefuhrt und verlief vollig problemlos Insgesamt gaben 21 8 der Stimmberechtigten dieser Gemeinden ihre Stimme per Internet ab Bis Ende 2005 wurden insgesamt funf Pilotversuche mit Vote electronique im Rahmen eidgenossischer Abstimmungen durchgefuhrt Zahlreiche weitere Versuche fanden auf kommunaler und kantonaler Ebene statt Alle Pilotversuche verliefen problemlos und vollig pannenfrei Nach Ansicht des schweizerischen Bundesrates sind diese Versuche der erste Schritt auf dem langen Weg hin zu einem Vote electronique Am 31 Mai 2006 hat der Bundesrat den Bericht uber die Pilotprojekte zum Vote electronique verabschiedet und bekraftigt dass er Vote electronique schrittweise einfuhren mochte Gleichentags hat er das Geschaft ans Parlament uberwiesen Durch eine Gesetzes und Verordnungsanderung die am 1 Januar 2008 in Kraft trat stehen die neuen Normen fur das I Voting fest Versuche werden ausgeweitet und neue Kantone konnen sich beteiligen 2007 2011 Maximal 10 der Abstimmenden durfen elektronisch ihr demokratisches Recht ausuben Nach 5 erfolgreichen Abstimmungen ohne Probleme darf ein Gesuch eingereicht und die Anzahl der Abstimmenden erhoht werden Ziel ist es die Auslandschweizer einzubeziehen Dafur mussen zuerst die Stimmregister in den Kantonen harmonisiert werden 7 Das Konsortium Vote electronique wurde 2015 aufgegeben Die Kosten fur die notigen Sicherheitsupdates solcher Systeme seien zu hoch Das System wird mit Stand November 2018 von sechs Kantonen genutzt Drei weitere Kantone nutzen das Konkurrenzprodukt der Post die das System der spanischen Firma Scytl einsetzt 8 SMS Wahl Uni ZurichDie Wahl in den Studierendenrat der Universitat Zurich wird seit Jahren mittels Internet und SMS abgehalten Dabei wurde bis 2006 die offizielle E Voting Plattform des Kantons Zurich genutzt Die Wahl im Winter 2006 musste durch die Wahlleitung fur ungultig erklart werden und wurde im Januar 2007 wiederholt 9 Grund dafur war ein Informatikfehler innerhalb der Universitat Zurich Bemerkt wurde dieser Fehler aber nur weil sich mehrere Studenten uber fehlerhafte Stimmrechtsausweise beklagten USA Bearbeiten In den USA fanden bei den Prasidentenwahlen 2004 Tests mit einem SERVE genannten Online Wahlsystem statt Das Projekt wurde vom zum US amerikanischen Verteidigungsministerium gehorenden Federal Voting Assistance Program in Auftrag gegeben und unter Leitung der Firma Accenture durchgefuhrt Online wahlen konnten in Ubersee lebende US Amerikaner sowie uniformierte Krafte Militar einschliesslich Familienangehorige Ein im Rahmen des Experiments mit der Uberprufung der Sicherheit des Systems beauftragtes Expertenteam riet jedoch dringend dazu das Projekt zu stoppen und kam in seiner Analyse zu dem Fazit dass eine sichere Internetwahl unter gegebenen Bedingungen derzeit unmoglich sei Seither wurden die Bemuhungen in Richtung Internetwahlen in den USA auf unbestimmte Zeit eingestellt 10 Kryptologie BearbeitenSeit mehr als zwanzig Jahren werden in der Kryptologie Wahlprotokolle erforscht Dabei stellt sich die Herausforderung dass diese Wahlprotokolle moglichst viele sich zum Teil scheinbar widersprechende Anforderungen genugen sollen U a gehoren zu diesen Anforderungen Einhaltung des Wahlgeheimnisses Es darf ohne Zutun des Wahlers nicht moglich sein seine Stimme seiner Person zuzuordnen Eine schlichte Trennung von Wahlserver und Urnenserver wird dieser Anforderung nicht gerecht da sich durch Kollaboration der beiden der Wahler identifizieren lasst Quittungsfreiheit Der Wahler darf nach der Wahl nicht nachweisen konnen wofur er seine Stimme abgegeben hat Unmittelbarkeit der Wahl Allgemeinheit der Wahl Es darf keine technisch bedingte Einschrankung des wahlberechtigten Personenkreises geben hohe Robustheit Auch der Ausfall von beliebigen Teilsystemen darf die Ergebnisermittlung nicht behindern Authentifikation Die Identitat des Wahlers muss zuverlassig uberpruft werden Korrektheit Es muss ein korrektes Wahlergebnis ermittelt werden Ubertragungsintegritat Es muss sichergestellt werden dass bei der Ubertragung der Stimmzettel diese nicht manipuliert werden konnen Nichtvermehrbarkeit Es muss sichergestellt werden dass Stimmzettel nicht vermehrt werden konnen Individuelle Verifizierbarkeit Einzelne Wahler konnen die Zahlung ihrer Stimme mathematisch uberprufen Universelle Verifizierbarkeit Jedermann kann die Korrektheit des Gesamtergebnisses mathematisch uberprufen geringe Kommunikationskomplexitat Es werden moglichst wenig Daten zwischen den einzelnen Parteien ubertragen geringe Rechenkomplexitat hohe Skalierbarkeit Bei einem linearen Anstieg der Wahlerzahl steigen auch die Hardwarekosten moglichst nur linear an d h die Wahlsoftware lasst sich einfach auf viele Rechner verteilen hohe Flexibilitat des Stimmzettelformats Es sind nicht nur einzelne Multiple Choice Abstimmungen sondern auf Wunsch der Wahlbehorden beliebige Datenformate moglich Orts und Hardwareunabhangigkeit Das Protokoll lasst eine Wahl von einem beliebigen PC mit Internetanschluss aus zu Zur Stimmabgabe ist keine besondere Hardware wie z B Chipkartenlesegerat notwendig Es wurden eine sehr grosse Zahl verschiedener Protokolle entwickelt die sich meist grob in Klassen vollkommen unterschiedlicher Verfahrensweisen einteilen lassen dezentrale Protokolle Hier existieren keine zentralen Wahlserver Diese Protokolle zeichnen sich durch eine sehr hohe Kommunikationskomplexitat aus konventionelle Protokolle Diese Protokolle ermitteln das Ergebnis auf eine moglichst direkte und einfache Art und Weise die an das Prozedere von Papierwahlen angelehnt ist und verwenden dafur Standard PublicKey Kryptographieverfahren Diese Protokolle verlassen sich sowohl bei der Korrektheit der Ergebnisermittlung als auch bei der Einhaltung des Wahlgeheimnisses auf die Vertrauenswurdigkeit der beteiligten Wahlbehorden Wahler und Dritte Netzwerkteilnehmer konnen jedoch bosartig sein ohne die korrekte Ergebnisermittlung oder die Einhaltung des Wahlgeheimnisses zu gefahrden Protokolle dieser Art schranken die Komplexitat der Stimmzettelstruktur nicht ein Protokolle basierend auf blinden Signaturverfahren Blinde Signaturverfahren verwenden anonyme Kanale um Stimmzettel zu versenden Ausgefullte verschlusselte und signierte Stimmzettel werden an eine Wahlbehorde versendet welche die Stimmberechtigung uberpruft Ist diese gegeben so signiert diese den verschlusselten und bereits vom Wahler signierten Stimmzettel blind und schickt diesen an den Wahler zuruck Der Wahler entfernt seine personliche Signatur und schickt den nunmehr verschlusselten und von der stimmberechtigungsprufenden Behorde blind signierten Stimmzettel an die stimmzahlende Wahlbehorde weiter Diese pruft die Stimmberechtigungssignatur entschlusselt den Stimmzettel und zahlt die Stimme Falls tatsachlich ein anonymer Kanal zum Einsatz kommt und ausgeschlossen werden kann dass die erste Wahlbehorde ihre blinde Signatur heimlich mit einem wahleridentifizierenden Tag ausstatten kann so ist bei dieser Protokollklasse tatsachlich die Einhaltung des Wahlgeheimnisses unabhangig von der Vertrauenswurdigkeit der Wahlbehorden der Wahler sowie dritter Netzteilnehmer gewahrleistet Jedoch bieten diese Art von Protokollen keine universelle Verifizierbarkeit der Ergebnisse Zudem kann der ausgefullte Stimmzettel unwiederbringlich verloren gehen falls er bereits blind signiert wurde aber noch nicht bei der stimmzahlenden Wahlbehorde abgegeben wurde und der Rechner des Wahlers ausfallt Protokolle basierend auf Mixen Bei dieser Klasse von Protokollen wird Anonymitat hergestellt indem eine Reihe von Mixern in den Kommunikationskanal eingebaut werden die die Reihenfolge der eingehenden Stimmzettel vertauschen Mix Netze konnen eine universelle Verifizierbarkeit gleichzeitige Quittungsfreiheit und Einhaltung des Wahlgeheimnisses aufweisen Die Quittungsfreiheit kann jedoch nur garantiert werden falls ausschliesslich eine Ja Nein Fragestellung zur Abstimmung steht da ansonsten Markierungen durch den Wahler moglich sind und diese durch die Veroffentlichung durch jedermann einsehbar sind Protokolle basierend auf homomorpher Verschlusselung Diese Art von Protokollen setzen homomorphe Verschlusselung ein so dass die Wahlbehorden die verschlusselten Stimmzettel addieren konnen und dieses dadurch erzielte verschlusselte Endergebnis schliesslich entschlusseln konnen um an das Ergebnis zu erlangen Dieser Vorgang kann durch jedermann nachvollzogen werden falls die verschlusselten Einzelstimmzettel auf einem Black Board veroffentlicht werden Damit konnen Protokolle die auf homomorpher Verschlusselung basieren universelle Verifizierbarkeit erreichen Falls anonyme Kanale eingesetzt werden kann auch eine gleichzeitige Quittungsfreiheit erzielt werden Es liegt jedoch in der Natur der homomorphen Verschlusselung dass diese Verfahren ausschliesslich fur Stimmzettel eingesetzt werden kann deren Ergebnis sich additiv ermitteln lasst Da verschiedene Protokolle also unterschiedliche Eigenschaften aufweisen gibt es leider kein optimales Wahlprotokoll welches fur alle I Voting Einsatze gleich gut geeignet ware 11 Sicherheit BearbeitenJe nach Verwendungszweck des I Voting Systems ist die Sicherheit bei der korrekten Ergebnisermittlung sowie der Einhaltung des Wahlgeheimnisses unterschiedlich kritisch zu sehen Gegebenenfalls sind die folgenden Aspekte zu berucksichtigen Das eingesetzte Protokoll muss die Anonymitat des Wahlers sicherstellen Der Wahler darf seine Wahl spater nicht nachweisen konnen Quittungsfreiheit Dritte durfen nicht in der Lage sein das Wahlgeheimnis zu brechen Die Wahlbehorden und die Administratoren etwaiger zentraler Wahlserver durfen nicht in der Lage sein das Wahlgeheimnis zu brechen Das eingesetzte Protokoll muss die Korrektheit des Ergebnisses sicherstellen Weder Wahler Dritte noch die Administratoren etwaiger zentraler Wahlserver durfen in der Lage sein die Ermittlung des korrekten Wahlergebnisses zu verhindern Das eingesetzte Protokoll muss eine universelle Verifizierbarkeit des Ergebnisses zulassen damit gewahrleistet ist dass jeder Wahler Vertrauen in das Ergebnis gewinnen kann Ein schwierig zu kontrollierendes Sicherheitsproblem bei Internetwahlen ist die Sicherheit der Client Rechner Es muss sichergestellt werden dass der PC oder das Eingabegerat des Wahlers tatsachlich den Stimmzettel so ausgefullt abgibt wie der Wahler ihn ausgefullt hat und angezeigt bekommt Ansonsten konnten die PCs der Wahler massenhaft automatisiert angegriffen werden und somit das Wahlergebnis beliebig verfalscht werden ohne dass dazu eine Sicherheitslucke in der Wahlsoftware oder in der Systemsoftware der zentralen Wahlserver vorhanden sein muss Dies kann z B mit dem Einsatz von Chipkarten erreicht werden jedoch nur falls sichergestellt wird dass die Leser ausschliesslich Kartenlesegerate verwenden die uber eine eigene Tastatur und uber ein eigenes Display verfugen und die Verschlusselung des Stimmzettels auf der Chipkarte vorgenommen wird Eine andere Moglichkeit stellt die Installation der Wahlclientsoftware auf einer selbstbootenden CD dar falls es gelingt diese CD mit samtlichen von den Wahlern eingesetzten Hardwarekonfigurationen lauffahig zu bekommen Solange nicht ein universell verifizierbares Wahlprotokoll eingesetzt wird ist sicherzustellen dass die verwendete Systemsoftware Betriebssystem Compiler etc der zentralen Wahlserver keine Sicherheitslucken aufweist sowie die Wahlsoftware im Allgemeinen wie auch das verwendete Protokoll im Speziellen keine Sicherheitslucken aufweist Dies kann eine ausserordentlich schwierige Aufgabe sein Bei besonders kritischen Wahlen wie z B Bundestagswahlen ist zudem sicherzustellen dass die Wahler tatsachlich Vertrauen in die ergriffenen Sicherheitsmassnahmen haben sollen diese das Ergebnis auch tatsachlich akzeptieren Auch dies kann angesichts der technischen Komplexitat eine enorm schwierige Aufgabe sein Rechtliche Aspekte BearbeitenAus juristischer Sicht ist es auch durchaus umstritten ob es sich bei einer elektronischen Wahl uber das Internet um ein Pendant zur Briefwahl handelt Denn schon die Briefwahl an sich steht bereits im Konflikt mit dem obligatorischen Wahlgeheimnis in der Verfassung und diese eigentlich nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Grunde erlaubt Wichtige Grunde sind beispielsweise die Abwesenheit vom Wahlbezirk aus wichtigem Grund zu dem streng genommen Urlaub nicht zahlt die korperliche Unfahigkeit das Wahllokal aufzusuchen oder eine sonstige schwerwiegende Verhinderung In den meisten Fallen wird dies jedoch nicht so eng gesehen da man dem Wahlberechtigten eine Ausubung seines Wahlrechtes nicht erschweren oder gar verwehren will Sicherheitsprobleme konnten sogar zu einer Verletzung des im Grundgesetz garantierten Grundsatzes der Gleichheit der Wahl und somit zu erheblichen verfassungsrechtlichen Problemen fuhren 12 Politische Aspekte BearbeitenFolgende politische Argumente werden haufig pro contra des Einsatzes von I Votingsystemen bei staatlichen Wahlen angefuhrt Es ist umstritten ob nicht das Wahlergebnis verfalscht wird wenn Internetnutzer von zu Hause aus wahlen konnen aber die im Durchschnitt wohl weniger wohlhabenden Nichtnutzer sich zu einer Wahlstelle begeben mussen digital divide Durch die mogliche Vereinfachung des Wahlgangs konnte die Wahlbeteiligung erhoht werden Durch die mogliche Vereinfachung des Wahlgangs konnte eine Entwertung des Wahlens stattfinden Stimmen konnten verstarkt unreflektiert abgegeben werden junk vote 13 Technische Aspekte BearbeitenDas Problem eines potentiellen Denial of Service Angriffs auf die Wahl ist bisher noch nicht gelost Siehe auch BearbeitenE Government E PartizipationLiteratur BearbeitenHubertus Buchstein Harald Neymanns Hrsg Online Wahlen leske budrich ISBN 3 8100 3380 4 Germann Micha and Uwe Serdult 2014 Internet Voting for Expatriates The Swiss Case JeDEM eJournal of eDemocracy amp Open Government 6 2 197 215 Ulrich Karpen Elektronische Wahlen Nomos 2005 ISBN 3 8329 1249 5 Norbert Kersting Online Wahlen im internationalen Vergleich in Aus Politik und Zeitgeschichte B 18 2004 Hrsg Bundeszentrale fur politische Bildung Robert Krimmer Hrsg Electronic Voting 2006 GI Verlag P 86 2006 252 Seiten ISBN 3 88579 180 3 Christopher Lauer SPD Wen wird Putin wahlen Warum die Online Abstimmung uber die neuen SPD Vorsitzenden nicht sicher storanfallig eine Einladung an alle Hacker und somit komplett sinnlos ist In Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung 20 Oktober 2019 S 42 Alexander Prosser Hrsg Robert Krimmer Hrsg Electronic Voting in Europe Technology Law Politics and Society GI Verlag P 47 2004 183 Seiten ISBN 3 88579 376 8 Download at www e voting cc Memento vom 16 Februar 2009 im Internet Archive Dieter Richter Volker Hartmann Nils Meissner Online Wahlsysteme fur nicht parlamentarische Wahlen Anforderungskatalog Physikalisch Technische Bundesanstalt PTB 8 5 2004 1 Serdult Uwe Micha Germann Fernando Mendez Alicia Portenier and Christoph Wellig 2015 Fifteen Years of Internet Voting in Switzerland History Governance and Use in Teran Luis and Andreas Meier ICEDEG 2015 Second International Conference on eDemocracy amp eGovernment Quito Ecuador 8 10 April 2015 IEEE Xplore CFP1527Y PRT 126 132 doi 10 1109 ICEDEG 2015 7114482 Stefan G Weber Coercion Resistant Cryptographic Voting Implementing Free and Secret Electronic Elections VDM Verlag Saarbrucken 2008 ISBN 978 3 639 04694 6 Martin Will Internetwahlen Verfassungsrechtliche Moglichkeiten und Grenzen ISBN 3 415 03082 2Weblinks BearbeitenEmpfehlung 2004 11 des Europarates zu e voting Memento vom 19 Juni 2005 im Internet Archive PDF 687 kB CCC zum Thema Internetwahlen Nikolaus von Twickel IT Experten warnen vor Wahlcomputern SPIEGEL ONLINE 23 Marz 2006 Public Sector E Government Competence Center der Competence Site Linkkatalog zum Thema Elektronische Wahlen bei curlie org ehemals DMOZ Text der Bundeswahlgerateverordnung Zukunftsvision Internet Wahl Tagesschau de tagesschau de Archiv Bericht uber den Vote electronique Chancen Risiken und Machbarkeit elektronischer Ausubung politischer Rechte in der Schweiz Memento vom 9 April 2003 im Internet Archive PDF 228 kB E Voting CC Kompetenzzentrum fur Elektronische Partizipation und Elektronische Wahlen Europarat Kampagne E Voting Memento vom 16 August 2004 im Internet Archive E voting in Estland E voting in Frankreich Seite der CNIL Memento vom 17 November 2006 im Internet Archive e voting at papierwahl at Unabhangige Plattform die sich kritisch mit E Voting auseinandersetzt E Voting sollten wir nicht machen Vortrag von Prof Purgathofer TU Wien Einzelnachweise Bearbeiten Offizielle Website des Sensus Projekts auf lorrie cranor org Cryptography and Information Security Group Research Project Electronic Voting auf theory lcs mit edu BVerfG Urteil des Zweiten Senats vom 3 Marz 2009 2 BvC 3 07 auf www bverfg de Bernd Guggenheimer Estonian Internet voting system Memento vom 28 Oktober 2016 im Internet Archive auf estonia eu abgerufen am 28 Oktober 2016 Voting results in detail Abgerufen am 17 Dezember 2020 Art 8a des Bundesgesetzes uber die politischen Rechte auf admin ch Vote electronique Schweizerische Bundeskanzlei Memento vom 8 April 2009 im Internet Archive Florian Imbach Schwarzer Tag fur das E Voting in der Schweiz In srf ch 28 November 2018 abgerufen am 29 November 2018 Universitat Zurich Medienmitteilung mediadesk unizh ch 14 Dezember 2006 archiviert vom Original am 19 Februar 2009 abgerufen am 28 Oktober 2016 SERVE Jefferson Rubin Simons Wagner 2004 Simon Golz Michael P Heinl Christoph Bosch Trustworthy Elections Eine Ubersicht aktueller Verfahren amp Probleme von Internetwahlen in unkontrollierten Umgebungen In Open Access Repositorium der Universitat Ulm 29 November 2019 abgerufen am 26 Juli 2020 elektronische wahlen de Memento vom 26 Juni 2004 im Internet Archive PDF Bernd Guggenheimer Verflussigung der Politik was dann Essay Aus Politik und Zeitgeschichte 10 September 2012 abgerufen am 11 Februar 2013 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Internetwahl amp oldid 236761287