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Neuartige Rundfunkempfangsgerate ist ein deutscher Rechtsbegriff aus dem 8 Rundfunkanderungsstaatsvertrag vom 15 Oktober 2004 1 mit welchem der Rundfunkgebuhrenstaatsvertrag RGebStV in die ab dem 1 Marz 2005 geltende Fassung erganzt wurde Er umfasste nach dem Willen des Gesetzgebers alle Gerate mit denen die uber das Internet verbreiteten Rundfunkangebote genutzt werden konnen Dadurch wurde der Kreis der Rundfunkgebuhrenpflichtigen ausgedehnt Seit dem 1 Januar 2013 ist der Begriff fur die Erhebung von Abgaben nicht mehr massgeblich denn die Rundfunkgebuhr wurde durch einen gerateunabhangigen Rundfunkbeitrag ersetzt Inhaltsverzeichnis 1 Auswirkungen 2 Medienpolitischer Hintergrund 2 1 Internet und Rundfunk 2 2 Beliebiger Empfangsweg 3 Rechtsprechung 4 Kritik 4 1 Kritik am Begriff Neuartiges Rundfunkgerat 4 2 Kritik an der allgemeinen Gebuhrenpflicht 5 Literatur 6 EinzelnachweiseAuswirkungen BearbeitenFolgende Gerate waren betroffen Computer ausgebaute Soundkarten und nicht vorhandene DSL Anschlusse befreiten nicht von der Gebuhrenpflicht 2 Mobiltelefon mit InternetzugangNachdem bis Ende 2006 keine Gebuhren erhoben worden waren 11 Ubergangsbestimmungen 3 wurde von Januar 2007 bis Dezember 2012 fur die sogenannten Neuartigen Rundfunkempfangsgerate eine Gebuhr zuletzt 5 76 pro Monat erhoben Gleichzeitig trat eine umfassende Gebuhrenbefreiung fur Zweitgerate in Kraft 1 Fur neuartige Rundfunkempfangsgerate insbesondere Rechner die Rundfunkprogramme ausschliesslich uber Angebote aus dem Internet wiedergeben konnen im nicht ausschliesslich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebuhr zu entrichten wenn 1 die Gerate ein und demselben Grundstuck oder zusammenhangenden Grundstucken zuzuordnen sind und2 andere Rundfunkempfangsgerate dort zum Empfang bereitgehalten werden 2 Werden ausschliesslich neuartige Rundfunkempfangsgerate die ein und demselben Grundstuck oder zusammenhangenden Grundstucken zuzuordnen sind zum Empfang bereitgehalten ist fur die Gesamtheit dieser Gerate eine Rundfunkgebuhr zu entrichten Ziel war die Vermeidung der Gebuhrenpflicht fur jedes in einem Unternehmen genutzte Gerat gemass dieser Definition Die Gebuhrenpflicht wurde damit auf eine Gebuhr je Betriebsgelande reduziert was fur Filialisten jedoch nur eine geringfugige Erleichterung ist Der Rundfunkgebuhrenstaatsvertrag RGebStV regelte die Erhebung der Rundfunkgebuhren In diesem Gesetz fand der Begriff Internet PC keine Erwahnung Prinzipiell wurden darin alle Gerate die Rundfunkprogramme nicht zeitversetzt darstellen oder aufzeichnen konnen als gebuhrenpflichtige Rundfunkempfangsgerate definiert Neuartige Rundfunkempfangsgerate als die der Gesetzgeber besonders Rechner verstand die Rundfunkprogramme ausschliesslich uber Angebote aus dem Internet wiedergeben konnen waren nach der alten bis 31 Marz 2005 gultigen Fassung des RGebStVs zufolge von den Rundfunkgebuhren befreit In der neuen Fassung galt diese Befreiung nur noch bis 31 Dezember 2006 Laut 1 Rundfunkgebuhrenstaatsvertrag RGebStV genugte allein das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerates unabhangig von Art Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme Der Umfang der Gebuhrenpflicht wurde in der Begrundung zum RGebStV so definiert Nur wenn dort keine entsprechenden herkommlichen Rundfunkempfangsgerate zum Empfang bereitgehalten werden ist fur die Bereithaltung von neuartigen Geraten die Horfunkempfang ermoglichen eine Grundgebuhr und fur solche die Fernsehempfang ermoglichen zusatzlich eine Fernsehgebuhr zu entrichten Die zusatzlichen Ertrage aus den Gebuhren fur neuartige Rundfunkempfangsgerate wurden im 15 Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten auf rund 30 Mio Euro jahrlich geschatzt Einige gesellschaftliche Gruppen mogen starker betroffen gewesen sein als andere etwa die kleinen Selbstandigen mit beruflich genutztem Internet PC Medienpolitischer Hintergrund BearbeitenInternet und Rundfunk Bearbeiten Die 2007 zur Richtlinie uber Audiovisuelle Mediendienste novellierte Fernsehrichtlinie bezieht auf europaischer Ebene uber das Internet ubertragene Medien in den bisher dem Fernsehen vorbehaltenen Regelungsrahmen mit ein aber nur wenn diese den Charakter von Massenmedien erreichen Untersuchungen in den letzten Jahren haben gezeigt dass uber das Internet oder als IPTV ubertragene Inhalte einen Massenmediencharakter haben konnen aber von dem bisherigen Regelungsrahmen nicht erfasst werden da dieser allein auf die technische Ubertragung Rundfunk abzielt 4 5 In Deutschland sah die Bayerische Landeszentrale fur neue Medien BLM bereits im Juli 2008 bereits ab 500 Zuschauern ein genehmigungspflichtiges Internet Fernseh Angebot In weiterer Folge wurden diese Uberlegungen auch den 12 Rundfunkanderungsstaatsvertrag ubernommen 6 7 Beliebiger Empfangsweg Bearbeiten Die Rundfunknutzung ist in 1 Abs 1 des RGebStV allgemein definiert Rundfunkempfangsgerate im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen die zur drahtlosen oder drahtgebundenen nicht zeitversetzten Hor oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen Horfunk und Fernsehen geeignet sind Dies umfasst begrifflich oder drahtgebundenen auch uber das Internet gestreamte Rundfunkangebote Internetradio Internetfernsehen Internet Protocol Television Mobiles Fernsehen auch wenn der Begriff Rundfunk dies erst einmal nicht beinhaltet Eine derartige Begriffsbestimmung findet sich auch im 5 Rundfunk Urteil von 1987 und in der Novelle der Fernsehrichtlinie zur Richtlinie uber audiovisuelle Mediendienste von 2007 Rechtsprechung BearbeitenNachdem es zu unterschiedlichen Ansichten und Urteilen auch bei den obersten Landergerichten zur Gebuhrenpflicht bei den neuartigen Empfangsgeraten kam 8 bestatigten das Bundesverwaltungsgericht am 27 Oktober 2010 9 und das Bundesverfassungsgericht am 22 August 2012 10 11 die grundsatzliche Gebuhrenpflicht auch bei ausschliesslich beruflich genutzten Geraten Kritik BearbeitenDas offentliche Internet konnte in Deutschland nur deswegen zum kostenpflichtigen sogenannten neuartigen Rundfunk deklariert werden da die Sendeanstalten ihre Inhalte freiwillig uber das Internet angeboten haben Waren die Inhalte nicht angeboten worden gabe es keine juristische Grundlage fur die Erweiterung Somit konnte von Haushalten die bisher kein klassisches Rundfunkempfangsgerat mehr bereithielten und somit auch kein Interesse an den Angeboten der Rundfunkanstalten hatten trotzdem die Rundfunkgebuhr eingefordert werden Eine bis dahin mogliche Rundfunkabstinenz wurde damit praktisch unmoglich gemacht Diese Kritik wird besonders offensichtlich wenn man sich vorstellt dass ein privater Inhalteanbieter wie zum Beispiel Netflix so vorgehen wurde indem er eine unbestellte Leistung erbringt Kritik am Begriff Neuartiges Rundfunkgerat Bearbeiten Der sogenannte neuartige Rundfunk ist kein Rundfunk im herkommlichen Sinne sondern Telekommunikation funktionsgleich mit dem Ubertragen von Rundfunkinhalten uber ein herkommliches Telefon bei dem die Auswahl des Teilnehmers Angebotes uber eine einer Telefonnummer funktionsidentische Internetadresse erfolgt Bei Rundfunk erfolgt die Auswahl des Programms hingegen uber die Auswahl der Sendefrequenz Die Rundfunkanstalten senden ihre Programme ohne besondere Anforderung Beim Internet werden Daten erst auf explizite Anforderung eines Teilnehmers gesendet Es gibt im Internet daher keine empfangbaren Darbietungen sondern lediglich individuelle Angebote zum Download Im Gegensatz zum Rundfunk bei dem alle Rundfunkteilnehmer alle Programme gleichzeitig empfangen konnen wird beim Internet jedes Datenpaket nacheinander individuell an den betreffenden Empfanger gesendet Zudem werden die Inhalte aus den Paketen mindestens so lange in einem Puffer gehalten bis sich eine Ansammlung von Daten dekodieren lasst bei Videoubertragungen ein Keyframe bei Audio beispielsweise ein MP3 Frame Zur Vermeidung von stockender Wiedergabe bei schwankender Datenrate oder Leitungsauslastung wird ausserdem so gut wie immer noch deutlich mehr gepuffert mehrere Sekunden Das fuhrt zu einem Zeitversatz bei der Darstellung Es wurde daher mitunter bezweifelt dass ein Telekommunikationsgerat wie ein Computer mit Internetanschluss die Kriterien des Rundfunkgebuhrenstaatsvertrages uberhaupt erfullen kann Die Kosten fur die Verbreitung der Rundfunksendungen sind bei herkommlichem Rundfunk unabhangig von der Anzahl der Rundfunkteilnehmer Nicht so beim Abruf uber das Internet Insbesondere die Streamingkosten die bei einer intensiven Nutzung der Internetseiten der Rundfunkanstalten anfallen konnen zu einer zusatzlichen finanziellen Belastung der Rundfunkanstalten fuhren Kritik an der allgemeinen Gebuhrenpflicht Bearbeiten Gelegentlich wurde von den Kritikern angefuhrt dass es technisch generell moglich sei den Zugriff auf die im Internet bereitgestellten Inhalte zu kontrollieren beziehungsweise sogar ausschliesslich fur Gebuhrenzahler verfugbar zu machen zum Beispiel durch Zugangskontrolle per Kundennummer was beim Rundfunk im klassischen Sinne nicht moglich ist Der GEZ beziehungsweise dem Gesetzgeber wurde auf Grundlage dieser Kritik oftmals technisches Unverstandnis bezuglich des Internets vorgeworfen Literatur BearbeitenJohannes Zimmermann Die Rundfunkgebuhr fur Internet PCs nach den ersten verwaltungsgerichtlichen Urteilen In Kommunikation amp Recht K amp R Betriebs Berater fur Medien Telekommunikation Multimedia 11 Jg H 9 2008 ISSN 1434 6354 S 523 526 Einzelnachweise Bearbeiten Das 8 Rundfunkgebuhrenanderungsgesetz Memento des Originals vom 24 August 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www ard de pdf 215 kB Freie Presse vom 6 Marz 2007 auf der letzten Seite GEZ verwirrt Computernutzer Fur Betriebe kein Ausweg Der Staatsvertrag bei der GEZ Memento des Originals vom 28 Mai 2006 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www gez de pdf seit 2013 nicht mehr zuganglich heise de Neue Fernsehrichtlinie nach langer Diskussion verabschiedet 25 Mai 2007 Richtlinie 2007 65 EG Anderung der Fernsehrichtlinie im Jahr 2007 enthalt zu Beginn die Grunde fur die Ausweitung des Regelungsrahmens und Umbenennung in Richtlinie zur Koordinierung bestimmter Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste Richtlinie uber audiovisuelle Mediendienste Medienrat genehmigt Anderung der Fernsehsatzung BLM 10 Juli 2008 heise de Lizenzpflicht fur Internet TV sorgt weiter fur Unruhe 1 August 2008 Verwaltungsgericht Koblenz vom 15 Juli 2008 AZ 1 K 496 08 KO Memento des Originals vom 10 August 2008 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte 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Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot bundesverwaltungsgericht de Verfassungsgericht Rundfunkgebuhr fur Internet PC rechtens In Financial Times Deutschland 2 Oktober 2012 archiviert vom Original am 20 Dezember 2012 abgerufen am 4 Januar 2013 Fur internetfahige PC muss eine Abgabe entrichtet werden egal ob der Nutzer damit Fernsehen schaut oder nicht BVerfG Beschluss vom 22 8 2012 1 BvR 199 11 Lexetius com 2012 4202 Abgerufen am 4 Januar 2013 Begrundung im Volltext V DOffentlich rechtliche Fernsehprogramme und Mediatheken in der Bundesrepublik DeutschlandARD Das Erste ARD Mediathek DW TV ARD alpha BR Fernsehen HR Fernsehen MDR Fernsehen NDR Fernsehen One Radio Bremen TV rbb Fernsehen SR Fernsehen SWR Fernsehen Tagesschau24 WDR FernsehenZDF ZDF ZDFmediathek ZDFinfo ZDFneoARD und ZDF 3sat Arte Funk KiKA PhoenixEhemaligeProgramme ARD 2 EinsPlus Eins Plus RBB Berlin RBB Brandenburg ZDF 2 ZDF Musikkanal ZDFdokukanal ZDFkultur 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