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Die Hilfen zur Erziehung sind in Deutschland staatliche kommunale Leistungen der Kinder und Jugendhilfe fur Familien mit Kindern Gesetzlich geregelt sind diese Hilfen in 27 40 des SGB VIII Kinder und Jugendhilfe Die Hilfen werden in 28 35a aufgefuhrt und werden meist nach Durchfuhrung des Hilfeplanverfahrens 36 von den ortlichen Jugendamtern gewahrt Bei Inanspruchnahme von Einrichtungen Diensten und Veranstaltungen anerkannter Trager der freien Jugendhilfe 4 SGB VIII entsteht im Leistungserbringungsrecht ein Dreiecksverhaltnis zwischen Leistungstrager Leistungserbringer und Leistungsberechtigtem Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsanspruch 2 Hilfearten 3 Kritik 4 Praktische Umsetzung 5 Durchfuhrung der Hilfen 6 Literatur 7 Siehe auchRechtsanspruch BearbeitenPersonensorgeberechtigte meist die Eltern gegebenenfalls ein Vormund oder Pfleger haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung fur sich und ihr Kind wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewahrleistet ist und die Hilfe fur seine Entwicklung geeignet und notwendig ist 27 Abs 1 SGB VIII Es besteht also kein Anspruch auf eine bestimmte Hilfeform sondern nur auf eine geeignete und notwendige Hilfeform Die Grundlage fur die Gewahrung entsprechender padagogischer Angebote ist das Hilfeplanverfahren in dem sowohl die Sorgeberechtigten die Kinder oder Jugendlichen sowie das Jugendamt beteiligt werden mussen Hilfearten BearbeitenEs existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote von ambulanten teil und stationaren Erziehungshilfen Das Kinder und Jugendhilfegesetz nennt beispielhaft die Leistungsformen 28 Erziehungsberatung Beratung von Kindern Jugendlichen Eltern und anderen Erziehungsberechtigten durch Fachkrafte 29 Soziale Gruppenarbeit Hilfe fur altere Kinder und Jugendliche bei der Uberwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen 30 Erziehungsbeistand Unterstutzung fur das Kind oder den Jugendlichen moglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds 31 Sozialpadagogische Familienhilfe intensive in der Regel auf langere Dauer angelegte Betreuung und Begleitung von Familien 32 Erziehung in einer Tagesgruppe Unterstutzung zur Sicherung des Verbleibs des Kindes oder des Jugendlichen in der eigenen Familie 33 Vollzeitpflege in einer anderen Familie zeitlich befristet oder auf Dauer 34 Heimerziehung oder betreute Wohnform unter Verbindung von Alltagserleben mit padagogischen und therapeutischen Angeboten 35 Intensive sozialpadagogische Einzelbetreuung langerfristige individuelle und intensive Unterstutzung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensfuhrung Eine Sonderstellung nimmt die Eingliederungshilfe fur seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 35a ein Diese gehort nicht zu den Hilfen zur Erziehung Der Paragraf beinhaltet einen eigenen Rechtsanspruch Anspruchsinhaber sind das Kind oder der Jugendliche selbst Flexible Erziehungshilfen werden rechtlich als Leistungen nach 27 Abs 2 SGB VIII gewahrt Es gilt dass Inhalt und Form des Hilfeangebotes dem jeweiligen Einzelfall so anzupassen sind dass schwierige Lebenssituationen insbesondere durch die Forderung und Starkung der vorhandenen Fahigkeiten und Kenntnisse der hilfesuchenden Menschen von diesen selbst bewaltigt werden konnen Auch junge Volljahrige konnen gemass 41 SGB VIII Hilfen zur Erziehung erhalten Hilfe fur junge Volljahrige Eine besondere Form der Familienhilfe sind sogenannte Familienklassen Eltern und Kinder besuchen unter psychologischer und padagogischer Anleitung einmal wochentlich eine besondere Schulklasse Kritik BearbeitenEin grundsatzliches Problem der gegenwartigen Rechtslage besteht darin dass der Rechtsanspruch ausschliesslich bei den Sorgeberechtigten liegt Kinder und Jugendliche sind zwar oft primare Hilfeempfanger zum Beispiel bei Heimunterbringung Soziale Gruppenarbeit etc sie haben aber fast keine Moglichkeit eine Hilfeleistung einzufordern und werden erst im Hilfeplanverfahren mit einbezogen Zudem bestehen Probleme mit unbestimmten Rechtsbegriffen Kindeswohl ist zwar ein juristisch relativ gut definierter Begriff nicht aber Eignung und Notwendigkeit Gerade bei schlechter finanzieller Situation des Leistungstragers Kommune kommt es deshalb immer wieder zu langwierigen Konflikten Auch fallt es betroffenen Familien oftmals schwer ihren Rechtsanspruch durchzusetzen Praktische Umsetzung BearbeitenIn den letzten Jahren wurde die Hilfe zur Erziehung vor allem im ambulanten Bereich stark ausgebaut besonders in grossen Stadten um im Vorfeld noch kostenintensivere Massnahmen wie eine stationare Unterbringung zu vermeiden In diesem Bereich wurde zusatzlich eine Flexibilisierung der Hilfen eingefuhrt so dass einzelne Sozialpadagogen mehrere Hilfeformen in einer Person anbieten konnen mussen In der Praxis der kleineren Stadte und landlichen Regionen wird die Umsetzung und der Rechtsanspruch der einzelnen Hilfen relativ unflexibel gehandhabt und durchgesetzt Es werden oftmals einzelne Hilfearten in der Durchfuhrung bevorzugt obwohl dies nicht ganz dem erzieherischen Bedarf entspricht Vielerorts wird die Notwendigkeit niedrigschwelliger erzieherischer Hilfen von Seiten des Jugendamtes abgestritten und darauf verwiesen dass offentliche Freizeiteinrichtungen die entsprechenden Angebote dafur haben In manchen Regionen existieren einzelne Hilfeformen zum Beispiel die Soziale Gruppenarbeit uberhaupt nicht Gleichzeitig wird bei der Vergabe der Hilfen immer haufiger eine Hilfe gewahlt die in ihrer Intensitat eine Stufe niedriger liegt als es eigentlich notwendig ware Auf der anderen Seite wird die Laufzeit der Hilfeplane drastisch gekurzt was den Hilfeanbieter mitunter zur vollstandigen padagogischen Umgestaltung der anvisierten Hilfeart zwingt Begrundet ist dieses Vorgehen des offentlichen Leistungstragers mit der seit Jahren knappen Haushaltssituation der meisten deutschen Kommunen und einem allgemein gestiegenen Bedarf Ein weiteres Problem bringt die Budgetierung der entsprechenden Kassen mit sich So wird oft der Beginn einer Hilfeleistung wegen der angespannten Haushaltslage verschleppt ein im Eildurchgang verkurztes Hilfeplanverfahren weil gerade mal wieder Geld ausgegeben werden darf ist aber ebenfalls keine Seltenheit Durchfuhrung der Hilfen BearbeitenDie oben aufgefuhrten Hilfen werden in der Regel und laut Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendamter durch Sozialpadagogen Erzieher Pflegeeltern Heilpadagogen Psychologen oder Therapeuten verschiedenster Auspragung erbracht Literatur BearbeitenHans Ulrich Krause Friedhelm Peters Hrsg Grundwissen Erzieherische Hilfen Ausgangsfragen Schlusselthemen Herausforderungen Weinheim Munchen 2009 ISBN 978 3 7799 1779 3 Mechthild Seithe Matthias Heintz Ambulante Hilfe zur Erziehung und Sozialraumorientierung Pladoyer fur ein umstrittenes Konzept der Kinder und Jugendhilfe in Zeiten der Nutzlichkeitsideologie Leverkusen Opladen 2014 ISBN 978 3 8474 0623 5 Siehe auch BearbeitenFamilienhilfe Inobhutnahme Jugendarbeit Jugendhilfeausschuss Cochemer Modell Kindschaftsrecht Erziehungsauftrag Erziehungsberechtigter Beistandschaft Virtuelle Beratungsstelle der Bundeskonferenz fur Erziehungsberatung zur Webprasenz der HEZ Heim und ErzieherInnen Zeitschrift Ambulante Jugendhilfe des Berufsbildungswerks in Neckargemund bei Heidelberg nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hilfen zur Erziehung amp oldid 231743747