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Die Handelspolitik ist ein Teilbereich der staatlichen Wirtschaftspolitik der sich mit allen Rechtsnormen und Massnahmen befasst die den Umfang und die Richtung des Handels Aussenhandel und Binnenhandel eines oder mehrerer Staaten betreffen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Instrumente der strategischen Handelspolitik 2 1 Tarifare Massnahmen 2 2 Nicht tarifare Massnahmen 3 Internationale Regeln zur Handelspolitik 4 Gemeinsame Handelspolitik der EG 5 Siehe auchAllgemeines BearbeitenDie Handelspolitik setzt sich aus der Aussenhandels und Binnenhandelspolitik zusammen Zur Handelspolitik zahlen einerseits alle Massnahmen zur Forderung des internationalen Handels und internationalen Kreditverkehrs wie z B der Abschluss von Handelsabkommen die Bildung von Freihandelszonen die Errichtung einer Zollunion Schaffung eines freien Kapitalverkehrs aber auch Massnahmen die der Anbahnung von Aussenhandelsgeschaften dienen wie die Forderung von Auslandsmessen Im weitesten Sinne kann man auch die Integrationspolitik als Spielart der Handelspolitik verstehen Andererseits zahlen dazu auch Massnahmen des Protektionismus mit denen versucht wird in Abkehr vom Ideal des Freihandels den Aussenhandel gezielt im Interesse bestimmter Sektoren oder Produzenten zu beeinflussen Oft wird die Bedeutung von Handelspolitik auf diesen zweiten Sachverhalt eingeengt Auch die Binnenhandelspolitik gehort zur Handelspolitik und soll die wirtschaftlichen Austauschbeziehungen zwischen Wirtschaftssubjekten im Inland regeln Instrumente der strategischen Handelspolitik BearbeitenTarifare Massnahmen Bearbeiten Zolle sind das klassische Instrument der strategischen Handelspolitik Je nach ihrer Begrundung unterscheidet man Schutzzolle Der Zoll dient dem Schutz heimischer Anbieter Erziehungszolle Der Zoll soll einer im Aufbau befindlichen Industrie solange Schutz gewahren bis diese auf dem Markt wettbewerbsfahig ist Er ist idealerweise degressiv gestaltet d h er wird in dem Masse reduziert wie die Wettbewerbsfahigkeit der geschutzten Industrie steigt Finanzzolle Der Zoll dient allein der Erzielung staatlicher Einnahmen Antidumping und Retorsionszolle Der Zoll dient dem Ausgleich von Nachteilen die durch Dumping durch auslandische Anbieter oder durch Subventionen durch eine auslandische Regierung entstanden Diese Form von Zollen ist nach den Regeln der WTO zulassig sofern dort das Vorliegen einer Schadigung festgestellt wurde Exportsubventionen werden von einem Staat gewahrt um die Ausfuhren bestimmter Guter zu fordern In der Wirkung ahnlich wie Subventionen ist das Dumping Darunter versteht man den Verkauf von Waren im Ausland zu einem Preis der niedriger ist als die Herstellungskosten bzw deutlich unter dem Preis liegt zu dem ein Hersteller sein Produkt z B auf seinem Heimatmarkt absetzt Dumping stellt allerdings nur dann ein handelspolitisches Instrument dar wenn es durch staatliche Massnahmen ermoglicht wird Haufig ist es auch Ausdruck einer Unternehmensstrategie Sonderformen sind das partielle d h einige Guter betreffende oder vollige Verbot des Handels mit bestimmten Landern Embargo Dies gilt z B fur die Ausfuhr von Kriegswaffen oder Guter die der Herstellung von Waffen dienen konnen In Deutschland ist dies im Aussenwirtschaftsgesetz geregelt Ein volliges Verbot des Handels mit einem Land erfolgt in der Regel aus politischen Grunden zumeist auf Beschluss der UNO z B Embargo gegen den Irak Nicht tarifare Massnahmen Bearbeiten Als nicht tarifare Handelshemmnisse auch Grauzonenmassnahmen genannt bezeichnet man alle Versuche durch Vorschriften ausserhalb des Aussenhandelsrechtes auslandischen Anbietern den Marktzugang zu erschweren Dazu zahlen z B Kontingente sind mengenmassige Beschrankungen die ein Staat fur die Einfuhren bestimmter Guter in selteneren Fallen auch der Ausfuhren verhangt Kennzeichnungspflichten Die Bezeichnung Made in Germany war ursprunglich von Grossbritannien erdacht worden um deutsche Waren von heimischen deutlich zu unterscheiden Besondere technische Normen und Zulassungsprozeduren Gesetzliche Erfordernisse auf die nur inlandische Hersteller Patente besitzen z B CO2 Messung im Innenraum eines Autos Diskriminierende Massnahmen bei der Zollabwicklung Androhung von handelspolitischen Massnahmen Oft lassen sich auslandische Anbieter bereits durch Androhung eines Zolls dazu bewegen entweder ihre Preise zu erhohen oder die Importmenge zu beschranken z B Selbstbeschrankungsabkommen abzuschliessen Anforderungen an die Qualifikation von Dienstleistungsanbietern Zum Beispiel durften vor Inkrafttreten einer entsprechenden EU Regel deutsche Ingenieure mit Fachhochschulabschluss in Frankreich keine Baustelle leiten was deutschen Baufirmen den Marktzugang erschwerte Hinzu konnen etwaige nichtstaatliche Handelsbarrieren kommen Hierzu gehoren z B das Konsumverhalten buy national kulturelle Gewohnheiten der Verbraucher oder undurchsichtige Eigenheiten des nationalen Wettbewerbs etwa im Grosshandel In dem Masse wie tarifare Hemmnisse durch internationale Abkommen des GATT bzw der WTO an Bedeutung verloren haben waren nicht tarifare Hemmnisse auf dem Vormarsch Internationale Regeln zur Handelspolitik BearbeitenDie internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Handelspolitik und die Schlichtung von Streitigkeiten waren bis 1994 im 1947 gegrundeten Allgemeinen Zoll und Handelsabkommen GATT geregelt In seinem Rahmen wurden bis 1994 in acht Welthandelsrunden ein deutlicher weltweiter Abbau der Zolle erreicht 1995 wurde es abgelost durch die Welthandelsorganisation WTO in der zum Teil das alte GATT weiter lebt das aber auch Regeln fur den internationalen Handel mit Dienstleistungen GATS und internationale Regeln fur den Umgang mit geistigen Eigentum TRIPS enthalt Fruher das GATT und heute die WTO sind auch Adressaten falls sich ein Land durch ein anderes beim Aussenhandel benachteiligt fuhlt Falls einer dort erhobenen Klage stattgegeben wird und der Verursacher die Behinderung nicht beendet durfen Retorsions oder Antidumpingzolle erhoben werden Gemeinsame Handelspolitik der EG Bearbeiten Hauptartikel Gemeinsame Handelspolitik Die Mitgliedsstaaten der EG haben ihre gesetzgeberische Kompetenz in der Handelspolitik an die europaische Ebene abgegeben Als Zollunion verfugt die EU uber einen gemeinsamen Zolltarif gegenuber Drittlandern Art 133 des EG Vertrages gibt der Europaischen Gemeinschaft die Kompetenz Massnahmen zur Verfolgung einer einheitlichen europaischen Handelspolitik einzuleiten Die Gemeinsame Handelspolitik besteht aus der autonomen Handelspolitik interne Massnahmen der EG z B Anti Dumping Verordnung und der vertraglichen Handelspolitik Aussenhandelsabkommen mit Drittstaaten Die Europaische Kommission beraten und unterstutzt durch den 133er Ausschuss besitzt das Vorschlags und Verhandlungsmonopol Sie vertritt auch die EU Staaten bei den Verhandlungen der WTO Die Abkommen werden vom Rat geschlossen Siehe auch BearbeitenHandelshemmnis Assoziierungspolitik Entwicklungspolitik AussenwirtschaftNormdaten Sachbegriff GND 4023248 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Handelspolitik amp oldid 231275373