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Grunderwerb ist der Grundstuckskaufvertrag uber ein Grundstuck oder grundstucksgleiches Recht der durch einen Notar zu beurkunden ist Die Eigentumsubertragung erfolgt durch die Grundbucheintragung Allgemeines BearbeitenIm allgemeinen Sprachgebrauch ist der Grunderwerb der Kauf eines Grundstuckes Im offentlichen Recht handelt es sich speziell um die mit der Strassenbaulast verbundene Verpflichtung des Strassenbaulasttragers Privateigentum an Grundstucken zwecks Aus oder Neubau von Verkehrswegen zu erwerben Beim Aus oder Neubau von Verkehrswegen BearbeitenAls Grunderwerb wird im Strassen und Wegerecht der Kauf von Flurgrundstucken fur den Bau von Verkehrswegen bezeichnet z B 6 Abs 1a Bundesfernstrassengesetz oder entsprechendem Landesrecht z B 10 Abs 2 Strassengesetz Baden Wurttemberg Bei Neubau oder Ausbau eines Verkehrsweges kann es erforderlich sein zusatzlichen Grund und Boden fur den Strassenbau zu erwerben Der Bedarf an Grunderwerb wird in der Bauplanung ermittelt auch mit Hilfe des so genannten Grunderwerbsplans und monetar bewertet Anschliessend erfolgen die Verhandlungen mit den Grundstuckseigentumern Diese erhalten fur den Ankauf des Grundstucks eine Entschadigung Scheitert die einvernehmliche Einigung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Enteignungsverfahren beantragt werden Weblinks BearbeitenWeiterfuhrende Informationen zum Grunderwerb Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grunderwerb amp oldid 168223187