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Der Goldfranken war zwischen 1920 und 2003 eine internationale Fiktiv Wahrung zur Abrechnung von Post und Fernmeldeleistungen Als Abkurzungen gab es Gfr sowie das ISO 4217 Symbol XFO Heutzutage werden zu diesem Zweck Sonderziehungsrechte verwendet GoldfrankenStaat Mitgliedslander der Internationalen Fernmeldeunion und des WeltpostvereinsUnterteilung 100 CentimesISO 4217 Code XFOAbkurzung Gfr Wechselkurs fix k A In den folgenden Absatzen fehlen noch folgende wichtige Informationen Die Darstellung endet mit den 1920er bzw 1950er oder 1960er Jahren Aus dem Einleitungssatz geht aber hervor dass der Goldfranken inzwischen Geschichte ist Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Einfuhrung 3 Rechtliches 4 Wechselkurse 5 Siehe auch 6 Literatur 7 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDer Goldfranken entsprach dem Franc germinal welcher von Napoleon Bonaparte am 7 Germinal XI 28 Marz 1803 gesetzlich festgelegt wurde 1 Der Goldfranken hat als Munze in Frankreich nie existiert die kleinste Goldmunze in Frankreich war die 5 Francs Munze ublich waren 10 und 20 Francs Munzen 1 Franc Munzen wurden in Silber gepragt 10 Francs entsprachen 2 9032 Gramm Feingold Bis zum Weltpostkongress in Madrid 1920 diente zwischen den Postvereinslandern die Frankenwahrung der Lateinischen Munzunion als Grundlage fur die Gebuhrenfestsetzung und die Abrechnung Man ging dabei von der Annahme aus dass dieser ein unveranderlicher Wertmassstab sei Bis vor dem Ersten Weltkrieg war dies auch der Fall gewesen unabhangig davon ob man sich bei Preisfestsetzungen und Zahlungen zum Beispiel des schweizerischen Franken oder des franzosischen Franc bediente Als sich infolge des Krieges der Wert der Munzeinheiten in den verschiedenen Frankenlandern vollig verschob und es schliesslich so viele Frankenwahrungen gab wie Frankenlander vorhanden waren entstanden Zweifel die auch dadurch nicht zu beheben waren dass man wie es zeitweilig meist geschah die im Wert am hochsten stehende Wahrung vorwiegend die Schweizer Wahrung grundlegend machte Zur Beseitigung der Schwierigkeiten nahm der Postkongress in Madrid 1920 nach langen Verhandlungen den Goldfranken als Grundlage fur die Gebuhrenfestsetzung und die Ausgleichung der Abrechnung an Nach dem Weltpostvertrag von Madrid sollte der Wert des Goldfranken gleich sein 2 der Menge Goldes nach Gewicht und Feingehalt wie sie dem Munzfuss der Lander die den Franken als Munzeinheit haben nach der geltenden Gesetzgebung entspricht Dem Werte des Goldfranken sollten alle Vereinslander die Gebuhren in der eigenen Wahrung zwar grundsatzlich so genau wie moglich anpassen doch war den Vereinslandern die Festsetzung der Gegenwerte fur die Gebuhrensatze im Briefverkehr weitgehend freie Hand gelassen dass die Gegenwerte uber den Goldwert nicht hinausgehen durften Zur Umrechnung des Goldfranken in die Wahrungen der einzelnen Lander musste nach den vom Postkongress in Madrid gefassten Beschlusse der Devisenkurs eines Landes gewahlt werden dessen Wahrungssystem folgende Bedingungen erfullte Einlosbarkeit des Papiergeldes in das dem Nennwert dieses Geldes entsprechende eigentliche Goldgeld Freiheit der Goldausfuhr diese Bedingungen erfullte vor allem das Wahrungssystem der Vereinigten Staaten von Amerika so dass die Umrechnung der Goldfrankenbetrage in Betrage von Landeswahrungen und umgekehrt in der Regel uber den amerikanischen Dollar erfolgte Die Zahlung in Gold war grundsatzlich zulassig Bei Verwendung von Wechseln war zu unterscheiden ob das Glaubigerland beide Bedingungen erfullte oder nicht Im ersteren Falle war der Schuldbetrag stets in die Wahrung des Glaubigerlandes nach dem Pariverhaltnis der Goldmunzen d i des Goldfranken zum Goldgeld des Glaubigerlandes umzuwandeln und mit der so festgestellten Summe zu zahlen Im zweiten Falle war wenn die Verwaltungen nichts anderes vereinbart hatten der Schuldbetrag zunachst in die Wahrung eines die obigen Bedingungen erfullenden Landes nach dem Pariverhaltnis der Goldmunzen umzuwandeln die so berechnete Summe war dann in die Wahrung des Glaubigerlandes nach dessen Devisenkurs ausnahmsweise auch in die Wahrung eines anderen Landes umzurechnen und mit dem so ermittelten Betrage zu zahlen 2 Der Postkongress in Stockholm 1924 hatte den Goldfranken als Wertmassstab fur die Gebuhrenfestsetzung und die Begleichung der Abrechnungen beibehalten Gewicht und Feingehalt der zwischenstaatlichen Munzeinheit wurden jedoch im Vertrag festgelegt und es wurde um von der Bezugnahme auf eine bestimmte Landergruppe abzusehen der Begriff des Goldfranken dahingehend geandert dass als Goldfranken der Franken zu 100 Centimes im Gewicht von 10 31 Gramm und mit einem Feingehalt von 0 900 festgelegt wurde Fur die Gebuhrenfestsetzung wurde der Grundsatz beibehalten dass die in jedem Vereinsland festzusetzenden Gebuhren fur alle Gattungen von Postsendungen dem Werte des Goldfranken so genau wie moglich zu entsprechen haben Beim Briefverkehr wurde aber die Freiheit der Verwaltungen die Gebuhren weitgehend nach eigenem Ermessen festzusetzen dahin eingeschrankt dass sich die tatsachlich erhobenen Gebuhren innerhalb bestimmter Mindest und Hochstsatze zu halten haben Die Grundsatze uber die Begleichung von Schuldbetragen anderte der Postkongress in Stockholm dahin dass Schuldbetrage fortan grundsatzlich in Gold oder in der Wahrung eines Landes zu begleichen sind wo Papiergeld auf Sicht gegen Gold eingetauscht wird und wo Einfuhr und Ausfuhr des Goldes frei sind Nur wenn Schuldner und Glaubigerland einverstanden sind konnten kunftig Wechsel in der Wahrung des Glaubigerlandes benutzt werden in diesem Falle wurde der Goldfrankenbetrag uber die Wahrung eines Goldwahrungslandes in die Wahrung des Schuldnerlandes und aus dieser in die Wahrung des Glaubigerlandes umgewandelt 2 Einfuhrung BearbeitenAuf dem Weltpostkongress 1920 in Madrid wurde der fiktive Goldfranken im Gewicht von 10 31 Gramm mit 9 31 Gramm Feingehalt Gold als Vereinswahrung im Weltpostvertrag eingefuhrt In Goldfranken wurden alle Gebuhrensatze des Weltpostvertrages und seiner Nebenabkommen festgelegt In Goldfranken wurden die Abrechnungen im Briefpostdienst Briefdurchgangskosten und Gebuhren fur Antwortscheine sowie im Paketpostdienst Gebuhrenvergutungen von Land zu Land aufgestellt Die Rechnungseinheit diente dem Weltpostvertrag um Gebuhren und Vergutungssatze einheitlich auszudrucken 2 Als der Weltnachrichtenvertrag von 1932 den Welttelegraphenvertrag von 1875 abloste wurden Zweckbestimmung und Definition des Goldfranken als Artikel 32 in den Vertrag ubernommen Deutschland ging bis 1923 dazu uber auch die Gebuhrensatze fur den Verkehr mit den Nachfolgestaaten Osterreich Ungarns mit Luxemburg und auch mit Danzig in Goldfranken zu vereinbaren 3 Der Goldfranken als Rechnungsgrundlage fur den Internationalen Antwortschein wurde 1986 durch das Sonderziehungsrecht ersetzt 4 Auch im internationalen Eisenbahnverkehr wurde der Goldfranken als Verrechnungseinheit verwendet etwa wenn die Eisenbahngesellschaften die Gebuhren fur die Nutzung von Wagen anderer Gesellschaften im Rahmen des Regolamento Internazionale delle Carrozze RIC verrechneten 5 Rechtliches BearbeitenDie auf dem Weltpostkongress in Stockholm 1924 beschlossene Definition des Goldfranken ist von den folgenden Kongressen und auch vom Kongress 1952 in Brussel bestatigt worden Fur die Begleichung von Schuldbetragen gab es folgende Moglichkeiten 2 nach der Wahl der Schuldnerverwaltung in Gold oder mit im Glaubigerland auf Sicht zahlbaren Wechseln oder Schecks die in der Wahrung eines Landes ausgestellt sind in dem eine dazu befugte Notenausgabeanstalt Gold oder goldwerte Devisen gegen Landesgeld zu festgelegten Satzen kauft und verkauft Schecks und Wechsel konnen jedoch nach besonderer Vereinbarung in der Wahrung des Glaubigerlandes auch dann ausgestellt werden wenn diese den vorstehenden Bedingungen nicht entspricht nach Vereinbarung zwischen Schuldner und Glaubigerverwaltung durch Vermittlung einer Bank die dem Uberweisungsverkehr der Bank fur Internationalen Zahlungsausgleich in Basel angeschlossen ist oder durch jedes andere vereinbarte Verfahren nach den Bestimmungen besonderer etwa zwischen den Landern bestehender Zahlungsabkommen denen die betreffenden Verwaltungen unterliegen Zahlungen sind grundsatzlich so schnell wie moglich spatestens innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der festgestellten Abrechnungen zu leisten Fur die nach dem Zweiten Weltkrieg schrittweise wieder aufgenommenen abrechnungspflichtigen Auslandspostdienste konnte die Deutsche Bundespost einen geordneten internationalen Zahlungsausgleich erst mit Beginn des Jahres 1949 wieder durchfuhren Da die Deutsche Mark DM zu diesem Zeitpunkt noch keine eigene Goldparitat hatte sondern fest an den US Dollar gebunden war wurde nur dieser als Goldwahrung zur Umrechnung von Goldfrankenbetragen benutzt Die Umrechnung erfolgte nach dem vom Alliierten Kontrollrat im Circulaire Nr 43 1948 des Internationalen Buros des Weltpostvereins veroffentlichten Kurs von 1 US Dollar 3 060977 Goldfranken 3 060977 0 2903 1 XFO 0 8886 Gramm Gold entspricht dem damaligen Goldpreis von 35 US Dollar pro Feinunze Im Ubrigen wurde weitgehend von der im Weltpostvertrag gegebenen unter c erwahnten Moglichkeit Gebrauch gemacht nach den Bestimmungen der besonderen Zahlungsabkommen zu verfahren die die Bundesrepublik Anfang der 1950er Jahre mit zahlreichen Landern abgeschlossen hatte und wonach Schuldbetrage unter bestimmten Voraussetzungen auch in DM die insoweit schon als Devise anerkannt wurden beglichen werden konnte 2 Wechselkurse BearbeitenJede offentliche Verwaltung setzte den offiziellen Umrechnungskurs des Goldfranken zur nationalen Wahrung fest und teilte ihn der Internationalen Fernmeldeunion UIT mit die die Kurse regelmassig veroffentlichte Vor dem Ersten Weltkrieg hatte der Goldfranken einen offiziellen Gegenwert von 0 85 Goldmark ℳ Wahrend der Inflation erreichte der Goldfranken am 21 November 1923 mit einer Billion Papiermark den hochsten Wert Nach dem Munzgesetz vom 30 August 1924 ergab sich ein Gegenwert von 0 81 Reichsmark der von der deutschen Verwaltung fur Abrechnungszwecke benutzt wurde Zur Errechnung der Erhebungsgebuhr wurde jedoch der Goldfranken im Mittel mit 0 85 ℛℳ angesetzt nach dem 1 April 1937 mit 0 82 ℛℳ Am 21 Juni 1948 wurde der Gegenwert auf 1 089 DM festgesetzt am 1 November 1948 auf etwa 1 20 DM Von 1952 bis zum 4 Marz 1961 galt ein Gegenwert fur den Goldfranken von 1 372 DM der durch die Aufwertung der DM am 5 Marz 1961 auf 1 307 DM verbessert wurde 3 Preisentwicklung des Goldfranken je 1 00 zur jeweils gultigen deutschen Wahrung und zum inflationsbereinigten heutigen Euro Datum Wahrung Inflationsbereinigt wurde dies heute betragen 6 Anmerkungen1914 0 85 ℳ 5 21352 Euro1923 1 000 000 000 000 Papiermark 1 Billion Fur die Inflationsjahre 1922 und 1923 ist die Umrechnung mit Jahreswerten nicht sinnvoll Daher sind Preise aus der Zeit der Hyperinflation nicht sinnvoll umrechenbar Eine Billion Papiermark entsprach einer Rentenmark 30 August 1924 0 81 Reichsmark ℛℳ 3 79727 Euro Zur Errechnung der Erhebungsgebuhr wurde jedoch der Goldfranken im Mittel mit 0 85 ℛℳ 3 98478 Euro angesetzt 1925 0 81 ℛℳ 3 50301 Euro 0 85 ℛℳ 3 676 Euro 1926 0 81 ℛℳ 3 49602 Euro 0 85 ℛℳ 3 66866 Euro 1927 0 81 ℛℳ 3 35833 Euro 0 85 ℛℳ 3 52417 Euro 1928 0 81 ℛℳ 3 27322 Euro 0 85 ℛℳ 3 43487 Euro 1929 0 81 ℛℳ 3 22485 Euro 0 85 ℛℳ 3 3841 Euro 1930 0 81 ℛℳ 3 35224 Euro 0 85 ℛℳ 3 51778 Euro 1931 0 81 ℛℳ 3 6477 Euro 0 85 ℛℳ 3 82783 Euro 1932 0 81 ℛℳ 4 11704 Euro 0 85 ℛℳ 4 32035 Euro 1933 0 81 ℛℳ 4 20966 Euro 0 85 ℛℳ 4 41754 Euro 1934 0 81 ℛℳ 4 10298 Euro 0 85 ℛℳ 4 3056 Euro 1935 0 81 ℛℳ 4 03837 Euro 0 85 ℛℳ 4 23779 Euro 1936 0 81 ℛℳ 3 99048 Euro 0 85 ℛℳ 4 18754 Euro bis 31 Marz 1937 0 81 ℛℳ 3 97063 Euro 0 85 ℛℳ 4 16671 Euro 1 April 1937 0 82 ℛℳ 4 01965 Euro1938 0 82 ℛℳ 4 00363 Euro1939 0 82 ℛℳ 3 98371 Euro1940 0 82 ℛℳ 3 86393 Euro1941 0 82 ℛℳ 3 77337 Euro1942 0 82 ℛℳ 3 67775 Euro1943 0 82 ℛℳ 3 62697 Euro1944 0 82 ℛℳ 3 55237 Euro1945 0 82 ℛℳ 3 4725 Euro1946 0 82 RM 3 17995 Euro1947 0 82 RM 2 97469 Eurobis 20 Juni 1948 0 82 RM 2 37728 Euro21 Juni 1948 1 089 DM 3 15715 Euro1 November 1948 1 200 DM 3 47895 Euro1949 1 200 DM 3 51765 Euro1950 1 200 DM 3 75817 Euro1951 1 200 DM 3 49272 Euro1952 1 372 DM 3 91121 Euro1953 1 372 DM 3 97885 Euro1954 1 372 DM 3 963 Euro1955 1 372 DM 3 90828 Euro1956 1 372 DM 3 80183 Euro1957 1 372 DM 3 72728 Euro1958 1 372 DM 3 64348 Euro1959 1 372 DM 3 62175 Euro1960 1 372 DM 3 56472 Eurobis 4 Marz 1961 1 372 DM 3 47777 Euroab 5 Marz 1961 1 307 DM 3 31301 Euro1962 1 307 DM 3 22277 Euro1963 1 307 DM 3 12891 Euro1964 1 307 DM 3 05557 Euro1965 1 307 DM 2 96083 Euro1966 1 307 DM 2 86624 Euro1967 1 307 DM 2 8128 Euro1968 1 307 DM 2 7685 Euro1969 1 307 DM 2 71955 EuroSiehe auch BearbeitenGoldstandard Liste der Wechselkurse Goldstandard Literatur BearbeitenRene Sedillot Le Franc Histoire d une monnaie des origines a nos jours Paris Sirey 1953 Handworterbuch des Postwesens 1 Auflage Berlin und Frankfurt Oder 1926 S 273 2 vollig umgearbeitete Auflage Frankfurt am Main 1953 S 334 Handworterbuch des elektrischen Fernmeldewesens 2 Auflage Bundesministeriums fur das Post und Fernmeldewesen Berlin 1970 S 749 Basse Deutsche Verkehrs Zeitung DVZ Berlin 1920 S 345 1921 S 57 und S 341 ff 1922 S 5 Denkschrift zu den Weltpostvereinsvertragen von Madrid DVZ 1921 S 341 ff Archiv 1925 S 221 ff Denkschrift zu den Weltpostvereinsvertragen von Stockholm Archiv 1925 S 232 ff Zeitschrift fur das Post und Fernmeldewesen ZPF mit Unterstutzung des Bundesministers fur das Post und Fernmeldewesen herausgegeben und verlegt im Josef Keller Verlag 1951 S 554 Zeitschrift fur Rechts Verwaltungs und Verkehrswissenschaft der Deutschen Bundespost Archiv fur das Post und Fernmeldewesen Bonn Heft 7 1967 Jean Davezac Joseph Pouilles Vom Goldfranken zu einer neuen Rechnungseinheit im Post und Fernmeldewesen Jahrgang 30 Heft 3 1978 S 213 219 Hans Friedrich Leinung Die Anpassung der Vereinswahrung des Weltpostvereins an die Wandlungen im Weltwahrungssystem Jahrgang 32 Heft 3 1980 S 209 218 Herzog S 24 Weltnachrichtenvertrage bzw Internationale Fernmeldevertrage Union Postale Nr 5 1951 S 72 ff Einzelnachweise Bearbeiten Rene Sedillot S 172 f a b c d e f Handworterbuch des Postwesens 2 Auflage S 334 a b Handworterbuch des elektronischen Fernmeldewesens 2 Auflage S 749 Michel Katalog Ganzsachen Deutschland 1999 S 421 Bundesbahndirektion Mainz Hrsg Amtsblatt der Bundesbahndirektion Mainz vom 30 Juli 1965 Nr 33 Bekanntmachung Nr 356 S 149 Diese Zahl wurde mit der Vorlage Inflation ermittelt und bezieht sich maximal auf das vergangene Kalenderjahr Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Goldfranken amp oldid 237947073