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Das Gesetz uber die Nachrichten und Sicherheitsdienste 2017 niederlandisch Wet op de inlichtingen en veiligheidsdiensten 2017 Wiv 2017 auch abwertend als Sleepwet oder Sleepnetwet deutsch Schleppnetzgesetz bezeichnet ist ein Gesetz des niederlandischen Parlaments das den Rechtsrahmen fur die beiden niederlandischen Nachrichtendienste den Allgemeinen Nachrichten und Sicherheitsdienst AIVD und Militarischen Nachrichten und Sicherheitsdienst MIVD darstellt sowie die Kontrolle durch den Kontrollausschuss fur die Nachrichten und Sicherheitsdienste CTIVD regelt Es ersetzte das gleichnamige Gesetz aus dem Jahr 2002 Wiv 2002 BasisdatenTitel Wet van 26 juli 2017 houdende regels met betrekking tot de inlichtingen en veiligheidsdiensten alsmede wijziging van enkele wetten Gesetz vom 26 Juli 2017 mit Vorschriften in Bezug auf die Nachrichten und Sicherheitsdienste sowie Anderung einiger Gesetze Kurztitel Wet op de inlichtingen en veiligheidsdiensten 2017 Gesetz uber die Nachrichten und Sicherheitsdienste 2017 Abkurzung Wiv 2017Art Gesetz im formellen SinneGeltungsbereich NiederlandeRechtsmaterie Offentliche Ordnung und SicherheitsrechtErlassen am 17 August 2017 Stb 2017 317 Inkrafttreten am 1 September 2017 teilweise 1 Mai 2018 vollstandig Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Zunachst sollte das vollstandige Gesetz am 1 Januar 2018 in Kraft treten Da jedoch die Suche nach Kandidaten fur den neu zu grundenden Prufungsausschuss fur den Einsatz von Befugnissen TIB langer dauerte wurde das Datum des Inkrafttretens auf den 1 Mai 2018 verschoben 1 Die Teile die fur die Einstellung von Ausschussmitgliedern und Verwaltungspersonal das eine Sicherheitsuberprufung benotigt erforderlich waren gelten schon seit September 2017 Vor dem Inkrafttreten fand am 21 Marz 2018 ein ratgebendes nicht bindendes Referendum uber das Gesetz statt 2 Eine Mehrheit der Abstimmenden 49 44 stimmten gegen das Gesetz Mit einer Wahlbeteiligung von 51 54 war die Volksabstimmung gultig 3 4 Infolgedessen beschloss die Regierung am 6 April kleinere Anderungen am Gesetz vorzunehmen Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 1 1 Gesetzgebungsverfahren 2 Anderungen zum alten Gesetz 2 1 Erweiterung der Befugnisse 2 2 Verscharfung der Kontrolle 2 3 Verdeutlichung der Vorschriften 3 Koordination und die Integrierte Anordnung 4 Aufgaben der Dienste 4 1 AIVD 4 2 MIVD 5 Sonderbefugnisse 6 Zugang zu Datenbanken 7 Aufbewahrungsfristen 8 Datenbereitstellung und Kooperation 8 1 Im Inland 8 2 Im Ausland 9 Zustimmung und Prufung 10 Kontrollausschuss 11 Uberprufung des Gesetzes 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenIm Jahr 2011 sprach der Kontrollausschuss fur die Nachrichten und Sicherheitsdienste CTIVD der niederlandischen Regierung eine Empfehlung aus in der er unter anderem dazu riet zu untersuchen ob die Dienste eine breitere Befugnis zum Abfangen von Telekommunikation uber Kabel erhalten sollten Das entsprechende Gesetz aus dem Jahr 2002 sei etwas veraltet 5 Daraufhin verlangte die Zweite Kammer der Generalstaaten das Unterhaus des Parlaments eine Evaluierung Mit diesem Auftrag wurde im Februar 2013 die unabhangige Dessens Kommission gegrundet die am 2 Dezember desselben Jahres ihren Bericht vorlegte 6 Die Kommission empfahl kunftig auch das ungezielte Abhoren und Aufzeichnen leitungsgebundener Telekommunikation zu erlauben Aufgrund des wachsenden Misstrauens gegenuber den Geheimdiensten musse einer solchen Ausweitung der Befugnisse ein hoheres Mass an Leitung Kontrolle und Transparenz gegenubergestellt werden 7 Gesetzgebungsverfahren Bearbeiten Die niederlandische Regierung veroffentlichte am 2 Juli 2015 einen Vorschlagsentwurf zum neuen Nachrichtendienstgesetz 8 In den darauffolgenden zwei Monaten gab es fur jeden die Moglichkeit uber eine Internetkonsultation eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben 9 Dies fuhrte zu mehr als 1 100 meist kritischen Reaktionen unter anderem von den Telekommunikationsunternehmen KPN und Tele2 den Arbeitgeberverbanden MKB Nederland und VNO NCW sowie vom niederlandischen Gremium fur Menschenrechte einem auf gesetzlicher Grundlage geschaffenen unabhangigen Aufsichtsorgan Sie ausserten Bedenken zur Verletzung der Privatsphare der Burger und zur potenziellen Schwachung der Wettbewerbsposition der niederlandischen Wirtschaft insbesondere des Telekommunikationssektors Als Antwort auf diese Kritik anderte die Regierung den Vorschlagsentwurf im April 2016 nach dem ein zusatzlicher Prufungsausschuss eingerichtet werden soll und die Kosten fur die Telekommunikationsuberwachung nicht mehr an die Anbieter weitergeleitet werden sollen 10 Im Jahr 2016 wurde von der Regierung ein unabhangiges Privacy Impact Assessment PIA d h eine Analyse zu den Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Privatsphare von Burgern in Auftrag gegeben die von Wissenschaftlern der Niederlandischen Organisation fur Angewandte Naturwissenschaftliche Forschung TNO und des Tilburg Institute for Law Technology and Society TILT durchgefuhrt wurde Die Forscher urteilten kritisch uber den Gesetzentwurf und kamen zu dem Schluss dass die Risiken fur die Privatsphare nicht ausreichend erkannt wurden und dass die vorgeschlagenen Schutzmassnahmen oft nicht ausreichten um diese Risiken zu decken 5 Der Entwurf ging zur Begutachtung an den Staatsrat der der Regierung am 21 September 2016 ein ziemlich kritisches Gutachten ubermittelte 11 In diesem Gutachten urteilte der Rat dass der Gesetzentwurf zwar den Anforderungen der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK entspricht ausserte jedoch ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit des vorgeschlagenen Kontrollsystems So konnte der neu zu grundende Prufungsausschuss fur den Einsatz von Befugnissen TIB unbeabsichtigt eine Alibifunktion erfullen indem er ubervorsichtig arbeitet und standardmassig eine Genehmigung erteilt Der Staatsrat ausserte ebenfalls ernsthafte Zweifel an der Aufbewahrungsfrist fur Daten die die Dienste durch umfassende Telekommunikationsuberwachung sammelt 5 Das Urteil des Rates fuhrte erneut zu geringfugigen Anpassungen am Gesetzentwurf der Ende Oktober 2016 in die Zweite Kammer eingebracht wurde 12 Der standige Ausschuss fur Inneres hielt drei Anhorungen mit Interessentragern und Sachverstandigen ab 13 und wahrend der Plenardebatte am 7 Februar 2017 wurden mehr als 30 Anderungsantrage eingereicht die grosstenteils von der Regierung und von einer Parlamentsmehrheit abgelehnt wurden 14 Schliesslich wurde der Entwurf am 14 Februar 2017 von der Zweiten Kammer und am 11 Juli 2017 von der Ersten Kammer dem Senat angenommen 15 Die Ergebnisse beider Abstimmungen sehen wie folgt aus Abstimmungsergebnisse zum Wiv 2017 im ParlamentFraktion Zweite Kammer Anzahl Sitze 16 Erste Kammer Anzahl Sitze 17 VVD Fur 40 Fur 13 PvdA Fur 35 Fur 8 SP Gegen 15 Gegen 9 CDA Fur 13 Fur 12 PVV Fur 12 Fur 9 D66 Gegen 12 Gegen 10 CU Fur 5 Fur 3 GL Gegen 4 Gegen 4 SGP Fur 3 Fur 2 PvdD Gegen 2 Gegen 2 50PLUS Fur 1 Fur 2 Groep Bontes Van Klaveren Fur 2 Van Vliet Fur 1 Klein Gegen 2 Houwers Fur 1 Monasch Fur 1 OSF Fur 1 Fur 115 77 50 67 Am 26 Juli 2017 erfolgte die konigliche Ausfertigung und das Gesetz wurde am 17 August 2017 im Staatsblad dem offentlichen Verkundungsblatt des Konigreichs der Niederlande veroffentlicht Anderungen zum alten Gesetz BearbeitenErweiterung der Befugnisse Bearbeiten Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des alten Gesetzes uber die Nachrichten und Sicherheitsdienste im Jahr 2002 verlief die internationale Telekommunikation zum grossten Teil uber Funk und Satellitenverkehr Heutzutage wird weltweit mit Mobiltelefonen Laptops und anderen Mobilgeraten uber Glasfaser oder Kupferkabel kommuniziert Nach dem alten Gesetz durfen der AIVD und der MIVD nur diese leitungsgebundene Kommunikation abfangen wenn sie sich an eine bestimmte Person oder Organisation richtet Im Rahmen des neuen Gesetzes durfen die Dienste auch breiter leitungsgebundene Kommunikation abfangen ungezieltes Abfangen Diese Art von Uberwachung darf nur nach einem vorher formulierten und genehmigten Forschungsauftrag ausgefuhrt werden Das Gesetz spricht daher von einer forschungsorientierten Uberwachung Der wichtigste Grund fur diese Art von Erweiterung der Befugnisse ist dass der AIVD und der MIVD bei den Analysen zu bestimmten Bedrohungen manchmal keine bestimmten Personen im Blick haben Dafur brauche es eine Orientierungsforschung mit einer grosseren Menge an Kommunikationsdaten Verscharfung der Kontrolle Bearbeiten Um das Recht auf Privatsphare der Burger zu gewahrleisten wird die Kontrolle der Nachrichtendienste verscharft Ein neu zu grundender unabhangiger Prufungsausschuss fur den Einsatz von Befugnissen TIB soll die Rechtmassigkeit der vom Minister erteilten Zustimmung zur Ausubung bestimmter Sonderbefugnisse vor der tatsachlichen Ausubung prufen Nach dem alten Gesetz genugt die Erlaubnis des Ministers zur Ausubung einer Sonderbefugnis Daruber hinaus konnen im Rahmen der Wiv 2017 beim Kontrollausschuss fur die Nachrichten und Sicherheitsdienste CTIVD Beschwerden uber die Massnahmen der zustandigen Minister des AIVD des MIVD und des Koordinators der Nachrichten und Sicherheitsdienste eingereicht werden Der Ausschuss gliedert sich in eine Abteilung Kontrolle und eine Abteilung Beschwerdenabwicklung Die Abteilung Beschwerdenabwicklung kann zum Beispiel entscheiden dass der AIVD oder der MIVD eine Forschung oder die Ausubung einer bestimmten Befugnis einzustellen oder die verarbeiteten Daten zu vernichten hat Nach dem neuen Gesetz muss der Minister dieser Entscheidung Folge leisten Art 124 Eine weitere Anderung zum alten Gesetz besteht darin dass die Mitarbeiter des AIVD und des MIVD die Moglichkeit erhalten die Abteilung Beschwerdenabwicklung auf mutmassliche Missstande bei den Diensten hinzuweisen Grund fur diese neue Vorschrift ist die Bedeutung der Zuverlassigkeit und Integritat dieser Dienste Verdeutlichung der Vorschriften Bearbeiten Aufgrund der rasanten technologischen Entwicklungen und des Wunsches den Tatigkeiten der Nachrichtendienste eine klare rechtliche Grundlage zu geben wurde eine Reihe von Vorschriften bezuglich Hacken explizit in Worte gefasst Zum einen wird im Wiv 2017 die Befugnis uber einen Computer oder ein System einer anderen Person oder Organisation Zugang zum gewunschten Computer zu erhalten ausdrucklich genannt Zweitens beinhaltet das Wiv 2017 explizit die Befugnis technische Vorrichtungen auf einem Computer zu installieren zum Beispiel Software die es ermoglicht eine Kamera oder ein Mikrofon im Computer zu aktivieren Daruber hinaus bestimmt das Wiv 2017 dass die Dienste vor dem tatsachlichen Eindringen in einen Computer zunachst eine technische Aufklarung durchfuhren konnen Die im alten Gesetz Wiv 2002 erhaltenen Vorschriften zur DNA Analyse wurden erganzt Das alte Gesetz enthielt keine Bestimmungen uber die Lagerung von Zellmaterial und die Verwaltung einer DNA Analysedatei Das Wiv 2017 schreibt vor dass DNA Profile die die Nachrichtendienste auf Basis von Zellmaterial herstellen durfen mit anderen DNA Profilen in ihrer eigenen DNA Datenbank und anderen Datenbanken wie der DNA Datenbank fur Straftater verglichen werden durfen Die Dienste mussen das DNA Profil innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Zellmaterials erstellen Danach mussen sie das Zellmaterial innerhalb von drei Monaten vernichten Die DNA Profile durfen maximal funf Jahre aufbewahrt werden Mit der Zustimmung des Ministers kann diese Frist um jeweils funf Jahre mit einer Obergrenze von 30 Jahren verlangert werden Die gespeicherten DNA Profile konnen als Vergleichsmaterial fur neue Profile verwendet werden Sie konnen auch mit anderen Behorden beispielsweise mit auslandischen Sicherheitsdiensten geteilt werden Die Kriterien fur die Aufnahme einer Kooperationsbeziehung mit einem auslandischen Dienst die im alten Gesetz teilweise ausschliesslich in der Gesetzesbegrundung zu finden waren sind explizit im Gesetzestext des Wiv 2017 enthalten Das Gesetz sieht auch vor dass die Dienste nur noch mit Zustimmung des Ministers eine neue Kooperationsbeziehung eingehen durfen Die Aufnahme der Kriterien in den Gesetzestext soll die Transparenz und Sorgfalt fordern Koordination und die Integrierte Anordnung BearbeitenArtikel 3 des Gesetzes legt fest dass der Ministerprasident der Innenminister und der Verteidigungsminister sich regelmassig uber ihre Politik in Bezug auf den AIVD bzw den MIVD beraten Die Beratungen zwischen den zustandigen Ministern wird gemass Artikel 4 von einem Koordinator fur die Sicherheits und Nachrichtendienste vorbereitet Dieses Amt wird traditionell vom Generalsekretar des Ministeriums fur Allgemeine Angelegenheiten bekleidet und verfugt uber ein eigenes Sekretariat mit Fachberatern Der Koordinator ist ausserdem Vorsitzender des Ausschusses fur Sicherheits und Nachrichtendienste in den Niederlanden CVIN der aus Vertretern des Ministeriums fur Allgemeine Angelegenheiten des Ministeriums fur Inneres und Konigreichsbeziehungen des Verteidigungsministeriums des Ministeriums fur Auswartige Angelegenheiten und des Ministeriums fur Justiz und Sicherheit besteht Der Ausschuss hat die Aufgabe den Nachrichtenbedarf festzustellen und uber Prioritatsfragen zu entscheiden Aus diesem ergibt sich der Vorschlag fur eine Integrierte Anordnung fur die Nachrichten und Sicherheitsdienste die vom Ministerprasidenten Innenminister und dem Verteidigungsminister gemeinsam fur einen Zeitraum von vier Jahren ergeht Art 5 Jahrlich wird von den zustandigen Ministern gepruft ob die Integrierte Anordnung geandert werden muss Eine Anderung durfen sie nur nach Absprache mit dem Minister fur Auswartige Angelegenheiten und dem Minister fur Justiz und Sicherheit vornehmen Art 6 18 Aufgaben der Dienste BearbeitenAIVD Bearbeiten nbsp Hauptsitz des AIVD in ZoetermeerFur den Allgemeinen Nachrichten und Sicherheitsdienst AIVD erwahnt das Gesetz die folgenden Aufgaben die nach den in Artikel 8 Absatz 2 genannten Buchstaben aufgefuhrt werden A Aufgabe die Durchfuhrung von Ermittlungen zu Organisationen und Personen bei denen der ernsthafte Verdacht besteht dass sie eine Gefahr fur die demokratische Rechtsordnung die Sicherheit des Staates oder andere schwerwiegende staatliche Interessen darstellen B Aufgabe die Durchfuhrung von Sicherheitsuberprufungen nach Kandidaten fur vertrauensvolle Funktionen diese Aufgabe wird in einem anderen Gesetz gesondert geregelt C Aufgabe die Forderung von Sicherheitsmassnahmen einschliesslich solcher zum Schutz von Teilen der Behorden und Wirtschaft die fur die Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Lebens von vitalem Interesse sind D Aufgabe die Durchfuhrung von Ermittlungen zu anderen Landern E Aufgabe die Erstellung von Bedrohungs und Risikoanalysen zu Personen Diensten und Objekten des Landes F Aufgabe die an verschiedenen Bedingungen geknupfte Bereitstellung von Daten die dem Dienst uber bestimmte Personen oder Einrichtungen bekannt sind MIVD Bearbeiten nbsp Hauptsitz des MIVD in Den HaagFur den Militarischen Nachrichten und Sicherheitsdienst MIVD erwahnt das Gesetz die folgenden Aufgaben die nach den in Artikel 10 Absatz 2 genannten Buchstaben aufgefuhrt werden A Aufgabe die Durchfuhrung von Ermittlungen zum militarischen Potenzial anderer Lander fur den richtigen Aufbau und zweckmassigen Einsatz der niederlandischen Streitkrafte sowie zu Faktoren die die Durchsetzung und Forderung der internationalen Rechtsordnung beeinflussen oder beeinflussen konnen sofern die Streitkrafte daran beteiligt sind oder voraussichtlich daran beteiligt sein konnen B Aufgabe die Durchfuhrung von Sicherheitsuberprufungen nach Kandidaten fur vertrauensvolle Funktionen beim Verteidigungsministerium und den Streitkraften sowie fur deren Zulieferer C Aufgabe die Beschaffung von Informationen zur Verhinderung von Aktivitaten die auf die Beeintrachtigung der Sicherheit oder der Einsatzbereitschaft der Streitkrafte abzielen zur Forderung des korrekten Ablaufs der Mobilmachung und des Zusammenziehens der Streitkrafte sowie zur ungestorten Vorbereitung und zum ungestorten Einsatz der Streitkrafte im Rahmen der Durchsetzung und Forderung der internationalen Rechtsordnung D Aufgabe die Forderung von Massnahmen zur Wahrung der Sicherheit und Einsatzbereitschaft der Streitkrafte einschliesslich Massnahmen zum Schutz von Informationen uber die Streitkrafte die der Geheimhaltung unterliegen E Aufgabe die Durchfuhrung von Ermittlungen zu anderen Landern in Bezug auf militarisch relevante Themen F Aufgabe die Erstellung von Bedrohungsanalysen zu Personen Diensten und Objekten von militarischem Interesse G Aufgabe die an verschiedenen Bedingungen geknupfte Bereitstellung von Daten die dem Dienst uber bestimmte Personen oder Einrichtungen von militarischem Interesse bekannt sind Sonderbefugnisse BearbeitenFur die Durchfuhrung der obigen Aufgaben weist das Gesetz sowohl dem AIVD als auch dem MIVD eine Reihe von Sonderbefugnissen zu Die Ausubung dieser Sonderbefugnisse ist nur erlaubt wenn die erforderlichen Informationen nicht oder nicht zeitnah durch offentlich zugangliche Quellen erhoben werden konnen Die Sonderbefugnisse werden in den Artikeln 40 bis 58 des Gesetzes abschliessend aufgefuhrt die Observierung und die Verfolgung von Personen mit oder ohne Einsatz von erforderlichen Geraten Art 40 der Einsatz von verdeckten Agenten zur gezielten Beschaffung von Daten zu Personen und Organisationen Art 41 die Durchsuchung von geschlossenen Orten und Gegenstanden mit oder ohne Einsatz eines technischen Hilfsmittels Art 42 die Durchsuchung einer DNA Analyse zur Feststellung oder Uberprufung der Identitat einer Person Das Zellmaterial muss spatestens drei Monate nach der Analyse vernichtet werden die DNA Profile durfen maximal funf Jahre mit der Moglichkeit zu weiteren Verlangerungen um jeweils funf Jahre aufbewahrt werden Art 43 das Offnen von Briefen und anderen Postsendungen jedoch nur nach Erlaubnis des Gerichts von Den Haag Art 44 das Eindringen in ein automatisiertes System Hacken mit oder ohne Einsatz eines technischen Hilfsmittels falscher Signale falscher Schlussel falscher Funktionen oder mit einem Computersystem eines Dritten Art 45 das gezielte Abhoren Empfangen Aufzeichnen und Abfangen jeglicher Form von Gesprach oder elektronischer Kommunikation Art 47 die ungezielte Uberwachung von elektronischer Kommunikation die anschliessende Feststellung der Art der Telekommunikation die Feststellung oder Uberprufung der beteiligten Personen oder Organisationen sowie die Anwendung einer automatisierten Datenanalyse und das gezielte Auswahlen der Inhaltsdaten zur weiteren Analyse Art 48 50 Das Gesetz nennt diese Befugnis ermittlungsgerichtete Untersuchung Gegner sprechen von einem Schleppnetz das Auffordern von Daten bei Anbietern eines Kommunikationsdienstes die fur die gezielte und ungezielte Uberwachung erforderlich sind sowie das Auffordern zur Mitwirkung bei der Durchfuhrung Art 52 53 das Auffordern von Daten bei Anbietern eines Kommunikationsdienstes die sich auf die gespeicherte Telekommunikation eines Nutzers beziehen Art 54 das Auffordern von Daten bei Anbietern eines Kommunikationsdienstes uber den Kommunikationsverkehr eines bestimmten Nutzers zum oder um den Zeitpunkt der Anforderung Art 55 das Auffordern folgender Daten bei Anbietern eines Kommunikationsdienstes Name Adresse und Nummer eines Nutzers Dies geschieht uber den Centraal Informatiepunt Onderzoek Telecommunicatie CIOT der als Vermittler fur die relevanten Daten von Telekommunikations und Internetanbietern dient Art 56 das Auffordern zur Mitwirkung beim Ruckgangigmachen einer eventuell vorhandenen Verschlusselung der Daten zum Zwecke der gezielten und ungezielten Uberwachung Art 57 Zugang zu allen Orten die die Mitarbeiter zur Ausubung ihrer Aufgaben und Befugnisse benotigt Art 58 All diese Befugnisse durfen gemass Artikel 26 und 28 nur ausgeubt werden sofern folgende Voraussetzungen erfullt sind Verhaltnismassigkeit das Ziel muss die Verletzung der Privatsphare aufwiegen und rechtfertigen Subsidiaritat das Ziel kann nicht mit weniger schweren Mitteln erreicht werden Zielgerichtetheit das Mittel muss im Einklang mit einem bestimmten Ziel stehen Falls bezuglich einer Person die Sonderbefugnisse im Sinne von Artikel 44 Offnen von Briefen Artikel 47 gezielte Untersuchung der Kommunikation oder Artikel 58 Zugang zu Wohnungen ausgeubt wurden muss funf Jahre nach dem Ende der Ausubung gepruft werden ob die Person daruber unterrichtet werden kann sofern keine schwerwiegenden Interessen der Dienste oder anderer Lander ernsthaft Schaden nehmen Dies wird als Prufpflicht bezeichnet Art 59 Die Beamten der AIVD und MIVD haben keine polizeilichen Exekutivbefugnisse sind also zum Beispiel nicht zum Fuhren einer Waffe oder zur Durchfuhrung von Festnahmen berechtigt Die Polizei kann jedoch ihre Befugnisse aufgrund von Informationen des AIVD einsetzen 19 Zugang zu Datenbanken BearbeitenAuf der Grundlage von Artikel 39 durfen AIVD und MIVD zur Unterstutzung der Ausfuhrung ihrer Aufgaben Daten von Verwaltungsbehorden Beamten und anderen Personen die als Informanten angesehen werden anfordern Dies beinhaltet beispielsweise die Bereitstellung kompletter Datenbanken oder die Gewahrung eines direkten automatisierten Zugriffs auf solche Datenbanken Es betrifft Daten die den Diensten freiwillig zur Verfugung gestellt werden und stellt daher keine Ausubung einer Sonderbefugnis dar so dass keine Zustimmung des Ministers erforderlich ist Der direkte automatisierte Zugriff auf Datenbanken erfolgt nach der Gesetzesbegrundung auf Basis eines sogenannten Hit No Hit Verfahrens d h nur dann wenn ein Suchbegriff zu einem Begriff in der betreffenden Datenbank passt ein Hit bzw Treffer konnen die Daten dem Geheimdienst bereitgestellt werden 20 Die Geheimdienste durfen eine Datenanalyse auf Daten aus offentlich zuganglichen Quellen aus ihren eigenen Datenbanken aus von Dritten bereitgestellten Datenbanken und aus Datenbanken auf welche direkter automatisierter Zugriff besteht anwenden Die Analyse beinhaltet den automatischen Datenabgleich aus diesen Datenbanken die Durchsuchung von Daten anhand von Profilen sowie den Datenabgleich zur Suche nach bestimmten Mustern Nach der Gesetzesbegrundung war ursprunglich beabsichtigt dass keine Massnahmen gegen Personen ergriffen werden durfen allein anhand der Ergebnisse die basierend auf der Anwendung eines Profils gewonnen wurden Jedoch wurde schliesslich in Artikel 60 Absatz 3 festgelegt dass eine menschliche Abwagung und Interpretation auf das Ergebnis aller Formen der Datenanalyse angewendet werden muss 21 Aufbewahrungsfristen BearbeitenDaten die durch Ausubung einer der Sonderbefugnisse beschafft wurden mussen gemass Art 27 so schnell wie moglich auf ihre Relevanz gepruft und sobald diese nicht mehr gegeben ist vernichtet werden Fur den Rest gelten folgende Aufbewahrungsfristen Die meisten Daten die auf Grund dieses Gesetzes von den Diensten beschafft und innerhalb eines Jahres Moglichkeit zur Verlangerung bis 1 5 Jahre nicht benutzt wurden mussen vernichtet werden Die vertrauliche Kommunikation zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandanten muss unverzuglich vernichtet werden es sei denn das Gericht Den Haag hat seine Zustimmung erteilt Daten aus der ermittlungsgerichteten Telekommunikationsuberwachung ungezielte Uberwachung durfen maximal drei Jahren aufbewahrt werden mit Ausnahme des Teils der inzwischen verwendet wurde DNA Material das nach drei Monaten Moglichkeit zur Verlangerung bis 6 Monate nicht getestet wurde muss vernichtet werden Artikel 76 ermoglicht Burgern einen Antrag auf Einsichtnahme in die personenbezogenen Daten die die Dienste uber sie verarbeitet haben zu stellen Artikel 80 gibt dieses Recht auch fur nicht personenbezogene Daten uber eine bestimmte Verwaltungsangelegenheit Vorschriften zur Beantragung Erteilung und Verweigerung solcher Antrage sind in Kapitel 5 des Gesetzes Art 74 bis 85 festgelegt worden Datenbereitstellung und Kooperation BearbeitenIm letzten Absatz des dritten Kapitels Art 62 bis 70 regelt die Wiv 2017 die Bereitstellung der von AIVD und MIVD verarbeiteten Daten Gemass Artikel 62 konnen die Dienste Daten an ihren Minister an Verwaltungsorgane und andere Personen oder Einrichtungen sowie an auslandische Nachrichten und Sicherheitsdienste mit denen sie zusammenarbeiten weitergeben Die Vorschriften zur in und auslandischen Kooperation sind in Kapitel 6 des Gesetzes Art 86 bis 96 enthalten Fur alle Daten die bereitgestellt werden konnen die Dienste vorschreiben dass sie nicht an Dritte weitergegeben werden durfen Art 65 International wird dies als die Drittparteiregel bezeichnet Im Inland Bearbeiten Die Kooperation zwischen AIVD und MIVD ist in den Artikeln 86 und 87 geregelt worden Beide Dienste arbeiten seit 2014 gemeinsam im Joint Sigint Cyber Unit JSCU fur die Durchfuhrung von Hack Operationen und von gezielter und ungezielter Uberwachung Falls einer der Dienste auf Informationen stosst die fur die Ermittlung von Straftaten relevant sein konnten kann der Minister oder der Chef des Dienstes gemass Art 66 die Staatsanwaltschaft daruber schriftlich informieren Personenbezogene Daten durfen nur weitergegeben werden wenn der Empfanger auch befugt ist Massnahmen gegen den Betroffenen zu ergreifen Art 68 Umgekehrt muss die Staatsanwaltschaft dem AIVD oder dem MIVD Daten mitteilen die fur diese Dienste von Interesse sein konnen Art 93 Gemass Artikel 91 konnen die Nationalpolizei die Konigliche Marechaussee das Finanzamt die Einwanderungs und Einburgerungsbehorde IND sowie die Inspektion fur Soziales und Arbeit Aufgaben fur den AIVD wahrnehmen Die Polizei setzt hierfur die Regionalen Nachrichtendienste RID Wiv ein Ebenso kann die Marechaussee Aufgaben fur den MIVD wahrnehmen Art 92 Solche Aufgaben werden unter der Verantwortung des Innen bzw Verteidigungsministers nach den Anordnungen des Chefs des AIVD bzw des MIVD durchgefuhrt Der AIVD und der MIVD durfen der Polizei und anderen mit der Aufklarung von Straftaten betrauten Instanzen auf Antrag technische Unterstutzung leisten Art 95 Im Ausland Bearbeiten Vor der Aufnahme einer Kooperationsbeziehung mit einem auslandischen Dienst ist die Zustimmung des Ministers erforderlich Zunachst muss jedoch unter der Berucksichtigung der folgenden Kriterien abgewogen werden ob eine solche Aufnahme moglich ist und falls ja in welche Art und Intensitat die demokratische Einbettung der Schutz der Menschenrechte die Professionalitat und Verlasslichkeit die gesetzlichen Befugnisse und Moglichkeiten sowie das Datenschutzniveau Art 88 Diese Kriterien werden in einer sogenannten Abwagungsnotiz festgelegt Auslandischen Diensten mit denen eine solche Kooperationsbeziehung besteht durfen Daten bereitgestellt werden sofern dadurch die Interessen und die ordnungsgemasse Ausfuhrung der Aufgaben der niederlandischen Dienste nicht beeintrachtigt werden Art 89 Abs 1 Geht es jedoch um unausgewertete Daten ist eine vorherige Zustimmung des Ministers erforderlich Art 89 Abs 2 Diese Zustimmung muss nicht vom TIB gepruft werden Unausgewertete Daten sind oft grossere Datenmengen deren Relevanz fur den Dienst noch nicht beurteilt wurden 22 Handelt es sich um Daten die bei der ungezielten Uberwachung von Telekommunikation gesammelt wurden muss ausserdem der Kontrollausschuss CTIVD unverzuglich daruber informiert werden Aus einem dringenden und wichtigen Grund durfen sowohl ausgewertete als auch unausgewertete Daten mit auslandischen Diensten geteilt werden mit denen keine Kooperationsbeziehung besteht Dies bedarf ebenfalls der Zustimmung des Ministers ohne Prufung durch den TIB Art 64 Der AIVD und der MIVD durfen auf Antrag eines auslandischen Dienstes technische Unterstutzung leisten sofern dies nicht die Interessen und die ordnungsgemasse Ausfuhrung der Aufgaben der niederlandischen Dienste beeintrachtigt Ausserdem darf es nicht dazu fuhren dass ein auslandischer Dienst selbst Daten in den Niederlanden sammelt Es bedarf ebenfalls einer vorherigen Zustimmung des Ministers oder des Chefs des Dienstes Art 89 Abs 4 bis 6 Umgekehrt durfen die niederlandischen Dienste auch Hilfe von auslandischen Partnerdiensten beantragen Artikel 90 enthalt weitere Vorschriften dazu Zustimmung und Prufung BearbeitenFur die systematische Beschaffung von Daten zu bestimmten Personen aus offentlich zuganglichen Quellen ist die Zustimmung des Ministers erforderlich die jedoch auch im Mandat vom Dienstchef oder im Untermandat von einem Bediensteten des Dienstes erteilt werden kann Art 38 Zustimmung des MinistersFur die Ausubung einer der Sonderbefugnisse ist eine vorherige Zustimmung des zustandigen Ministers erforderlich fur den AIVD des Innenministers fur den MIVD des Verteidigungsministers Auf schriftlichen Antrag des Chefs des zustandigen Dienstes kann der Minister diese Zustimmung fur einen Zeitraum von bis zu drei Monaten erteilen woraufhin ein Antrag auf Verlangerung um denselben Zeitraum gestellt werden kann Art 29 und 30 Die Zustimmung des Ministers ist auch fur die verschiedenen Formen der Kooperation mit auslandischen Diensten erforderlich Zustimmung des GerichtsWenn es jedoch um die Ausubung einer Sonderbefugnis gegen einen Rechtsanwalt oder einen Journalisten geht in der vertrauliche Kommunikation mit seinem Mandanten bzw Daten uber eine Quelle gesammelt werden konnen muss das Gericht von Den Haag die Zustimmung erteilen Dies geschieht auf Antrag des Ministers fur einen Zeitraum von bis zu vier Wochen mit der Moglichkeit auf Verlangerung Art 30 Werden in anderen Fallen Daten uber die Kommunikation zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandanten durch Ausubung einer Sonderbefugnis erhoben mussen diese unverzuglich vernichtet werden Art 27 Abs 2 Prufung durch den TIBFur die meisten Sonderbefugnisse schreibt das Gesetz vor dass die Zustimmung des Ministers durch den neugegrundeten Prufungsausschuss fur den Einsatz von Befugnissen TIB auf ihre Rechtmassigkeit gepruft werden muss Der Prufungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern die auf Vorschlag des Ministers fur sechs Jahre ernannt werden Mindestens zwei der drei Mitglieder darunter der Vorsitzende mussen seit mindestens sechs Jahren als Richter tatig gewesen sein Der TIB verfugt uber ein eigenes Sekretariat Art 32 bis 37 Kontrollausschuss BearbeitenIn den Artikeln 97 bis 134 regelt das Gesetz den Kontrollausschuss fur die Nachrichten und Sicherheitsdienste CTIVD Mit Wirkung dieses Gesetzes besteht der Ausschuss aus einer Abteilung Kontrolle und einer Abteilung Beschwerdenabwicklung Die Abteilung Kontrolle kontrolliert die Rechtmassigkeit der Ausfuhrung des Gesetzes uber die Nachrichten und Sicherheitsdienste 2017 und des Gesetzes uber Sicherheitsuberprufungen Wvo Auf dieser Grundlage werden sowohl das Handeln des AIVD als auch des MIVD gepruft bei dem die Abteilung uber umfangreiche Untersuchungsbefugnisse verfugt Der CTIVD erteilt dem Minister unverbindliche Ratschlage Die Abteilung Beschwerdenabwicklung untersucht und beurteilt Beschwerden uber den AIVD den MIVD die zustandigen Minister und den Koordinator der Nachrichten und Sicherheitsdienste sowie Meldungen mutmasslicher Missstande bei den Diensten Das Urteil der Abteilung Beschwerdenabwicklung ist verbindlich Der Kontrollausschuss besteht aus vier Mitgliedern darunter einem Vorsitzenden die auf Vorschlag der Zweiten Kammer in einem koniglichen Erlass fur eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt werden Der Vorsitzende des Ausschusses ist zugleich Vorsitzender der Abteilung Kontrolle Ein Mitglied des Ausschusses fungiert als Vorsitzender der Abteilung Beschwerdenabwicklung Beide Abteilungen zahlen drei Mitglieder einschliesslich ihres Vorsitzenden Der Kontrollausschuss wird von einem eigenen Sekretariat unterstutzt Uber die vom CTIVD durchgefuhrten Untersuchungen werden Berichte erstellt Daruber hinaus wird den beiden Kammern der Generalstaaten jedes Jahr ein Tatigkeitsbericht vorgelegt Sowohl die Untersuchungsberichte als auch der Tatigkeitsbericht sind offentlich konnen jedoch einen geheimen Anhang enthalten der nur von den Mitgliedern des Ausschusses fur die Nachrichten und Sicherheitsdienste CIVD gelesen werden darf Uberprufung des Gesetzes BearbeitenArtikel 167 legt fest dass die Regierung alle funf Jahre einen Bericht uber die Zweckmassigkeit und die Folgen dieses Gesetzes an das Parlament senden wird Im Koalitionsvertrag des Kabinetts Rutte III wurde beschlossen dass nach zwei Jahren eine unabhangige Kommission mit einer ersten Uberprufung des Gesetzes beginnen wird Weblinks BearbeitenKompletter Text des Gesetzes niederlandisch Begrundung des Gesetzes niederlandisch Thema Ausgabe der Reihe Justitiele verkenningen des Ministeriums fur Justiz und Sicherheit niederlandisch englische Zusammenfassung Website des Kontrollausschusses fur die Nachrichten und Sicherheitsdienste CTIVD niederlandisch englisch Einzelnachweise Bearbeiten Invoering sleepwet uitgesteld tot 1 mei In Het Parool 31 Oktober 2017 abgerufen am 4 November 2017 niederlandisch Niederlander erzwingen Referendum zur Telefonuberwachung In Zeit Online 1 November 2017 abgerufen am 4 November 2017 Ina D hondt Referendum Niederlander hadern mit Spionagegesetz In ZDF heute 23 Marz 2018 archiviert vom Original am 3 Juli 2018 abgerufen am 19 Februar 2022 Uitslag referendum over Wiv meerderheid tegen Kiesraad 29 Marz 2018 abgerufen am 29 Marz 2018 niederlandisch a b c Ontstaan van de Wet op de inlichtingen en veiligheidsdiensten 2017 Nicht mehr online verfugbar In Referendumcommissie Archiviert vom Original am 25 Januar 2018 abgerufen am 25 Januar 2018 niederlandisch Commissie Dessens biedt evaluatierapport Wiv 2002 aan In AIVD 2 Dezember 2013 abgerufen am 4 November 2017 niederlandisch Michael Persson Commissie Dessens geef de AIVD meer bevoegdheden In de Volkskrant 2 Dezember 2013 abgerufen am 4 November 2017 niederlandisch Wet op de inlichtingen en veiligheidsdiensten in consultatie Nicht mehr online verfugbar In Rijksoverheid nl 2 Juli 2015 archiviert vom Original am 7 August 2015 abgerufen am 4 November 2017 niederlandisch Wet op de inlichtingen en veiligheidsdiensten 20 In Internetconsultatie nl 2 Juli 2015 abgerufen am 4 November 2017 niederlandisch Huib Modderkolk Kabinet houdt vast aan massaal aftappen internetverkeer In de Volkskrant 29 April 2016 abgerufen am 4 November 2017 niederlandisch Advies W04 16 0097 I In Staatsrat 21 September 2016 abgerufen am 4 November 2017 niederlandisch Wat is er gebeurd met het advies van de Raad van State op het voorstel voor de Wet op de inlichtingen en veiligheidsdiensten Nicht mehr online verfugbar In Rijksoverheid nl Archiviert vom Original am 13 Oktober 2017 abgerufen am 4 November 2017 niederlandisch Forse kritiek op wetsvoorstel inlichtingendiensten In Computable nl 3 Dezember 2016 abgerufen am 7 November 2017 niederlandisch Ingediende amendementen op het voorstel van wet op de inlichtingen en veiligheidsdiensten 20 In Officiele bekendmakingen 8 Februar 2017 abgerufen am 7 November 2017 niederlandisch Nieuwe Wet op de inlichtingen en veiligheidsdiensten Nicht mehr online verfugbar In AIVD Archiviert vom Original am 4 September 2017 abgerufen am 4 November 2017 niederlandisch Overzicht van stemmingen in der Tweede Kamer PDF In Erste Kammer der Generalstaaten 14 Februar 2017 abgerufen am 4 November 2017 niederlandisch Stemming Wet op de inlichtingen en veiligheidsdiensten 20 In Erste Kammer der Generalstaaten 11 Juli 2017 abgerufen am 4 November 2017 niederlandisch Hoofdstuk 2 De diensten en de coordinatie tussen de diensten artikel 3 t m 16 Nicht mehr online verfugbar In Referendumcommissie Archiviert vom Original am 25 Januar 2018 abgerufen am 25 Januar 2018 niederlandisch Mythes en misverstanden over de AIVD Nicht mehr online verfugbar In AIVD Archiviert vom Original am 15 Oktober 2017 abgerufen am 6 November 2017 niederlandisch Kamerstukken II 2016 17 34588 3 Memorie van toelichting In Officiele bekendmakingen 1 November 2016 S 58 abgerufen am 29 November 2017 niederlandisch Kamerstukken II 2016 17 34588 3 Memorie van toelichting In Officiele bekendmakingen 1 November 2016 S 132 133 abgerufen am 29 November 2017 niederlandisch CTIVD rapport nr 49 over uitwisseling van ongeevalueerde gegevens In AIVD 30 Juni 2016 abgerufen am 7 November 2017 niederlandisch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber die Nachrichten und Sicherheitsdienste 2017 amp oldid 220371754