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Das Geschaftsjahr im Steuerrecht Wirtschaftsjahr in der Schweiz Steuerperiode englisch financial year ist der Zeitraum fur den Unternehmen oder andere Wirtschaftssubjekte das Ergebnis ihrer Geschaftstatigkeit in einem Jahresabschluss zusammenfassen und dabei den Zeitraum zwischen zwei Bilanzstichtagen berucksichtigen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rumpfgeschaftsjahr 3 Vom Kalenderjahr abweichendes Geschaftsjahr 4 Anderungen des Geschaftsjahres 5 Steuerrecht 6 Geschaftsjahr im Konzern 7 International Accounting Standards 8 Siehe auch 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Rechtsbegriff des Geschaftsjahres wird im Handelsgesetzbuch 242 HGB verwendet der Begriff des Wirtschaftsjahres im Einkommensteuergesetz 4a EStG und nach allgemeinem Sprachgebrauch auch im Recht der Wohnungseigentumergemeinschaft 28 Abs 1 Satz 1 WEG Der Begriff Fiskaljahr ist vornehmlich bei den Staatsfinanzen offentlicher Haushalte in Gebrauch Im Recht der Idealvereine geht das Burgerliche Gesetzbuch BGB davon aus dass jeder Verein ein Geschaftsjahr hat 39 Abs 2 BGB Im Sprachgebrauch insbesondere in Ansprachen Protokollen Presseartikeln wird es auch als Vereinsjahr bezeichnet Technisch beginnt das Geschaftsjahr mit der Eroffnungsbilanz und endet am Bilanzstichtag der hochstens 12 Monate nach dem Eroffnungsstichtag liegen darf 240 Abs 2 Satz 2 HGB Regelfall ist die Ubereinstimmung des Geschaftsjahres mit dem Kalenderjahr Abweichungen sind jedoch zulassig Dabei ist allerdings zu beachten dass das einmal gewahlte Geschaftsjahr in der Regel wegen des Grundsatzes der Bilanzkontinuitat beizubehalten ist Rumpfgeschaftsjahr BearbeitenBei einem Wechsel des Geschaftsjahres kommt es zwangslaufig zu einem Rumpfgeschaftsjahr 1 Das Rumpfgeschaftsjahr umfasst in der Regel einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten und soll die Anpassungsphase zwischen zwei vollstandigen Geschaftsjahren uberbrucken Deshalb darf ein Rumpfgeschaftsjahr kurzer aber nicht langer als 12 Monate dauern 240 Abs 2 Satz 2 HGB Grunde fur Rumpfgeschaftsjahre sind Neugrundungen Auflosungen Verausserungen und Umstellungen auf einen anderen regelmassigen Abschlussstichtag 2 Wird ein Unternehmen im Laufe eines Jahres gegrundet und das Geschaftsjahr soll mit dem Kalenderjahr identisch sein dann ergibt sich fur das Jahr der Grundung ein Rumpfgeschaftsjahr vom Zeitpunkt der Grundung bis zum 31 Dezember desselben Jahres Vom Kalenderjahr abweichendes Geschaftsjahr BearbeitenEin vom Kalenderjahr abweichendes Geschaftsjahr kann branchenabhangig gewahlt werden um etwa saisontypische Entwicklungen in Saisonbetrieben bilanziell besser erfassen zu konnen Es kann dann zweckmassig sein einen Bilanzstichtag zu wahlen der auf einen die Saisonspitze berucksichtigenden Zeitpunkt fallt an dem die Lagerbestande weitgehend abgebaut und Umsatzschwerpunkte berucksichtigt sind In der Landwirtschaft ist ein Wirtschaftsjahr ublich das abhangig von der Art der Tatigkeit entweder am 1 Mai hauptsachlich Grunland oder am 1 Juli beginnt In fruheren Zeiten begann das landwirtschaftliche Wirtschaftsjahr meist am Martinstag 11 November Die Feld und Viehwirtschaft im Freien war Anfang November i d R abgeschlossen so dass die oft zum Martinstag stattfindenden Feste und Kirchmessen die gunstigste Gelegenheit darstellten Pachten und Zinsen auszuzahlen und Vertrage abzuschliessen bzw zu erneuern Fur den Weinbau gilt wiederum ein anderes Wirtschaftsjahr Das einkommensteuerrechtlich zulassige Wirtschaftsjahr bei Land und Forstwirten ergibt sich im Einzelnen aus 8c EStDV Ahnliche saisonale Schwerpunkte weisen auch andere Branchen auf die ihre abweichenden Geschaftsjahre etwa nach dem Lagerzyklus oder Umsatzschwerpunkten ausrichten Als weitere Grunde fur ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschaftsjahr kommen in Betracht bei konzernangehorigen Unternehmen die Anpassung an das Geschaftsjahr der Konzernmutter die ihren Sitz oft im Ausland hat Anpassung an Dauerschuldverhaltnisse mit Abrechnungsperioden zum Beispiel an Mullverbrennungs und sonstige Entsorgungsvertrage bei Unternehmen der Abfallwirtschaft Ausnutzung temporarer Produktionseinstellungen z B durch regelmassige Wartungs und Reinigungsarbeiten da Inventurarbeiten erleichtert werden Lagerbestande Fertigwaren Halbfertigprodukte Betriebsmittel Rohstoffe etc lassen sich dann einfacher und genauer erfassen als bei laufender Produktion Anpassung an das Wettbewerbsumfeld Erleichterung einer verlasslicheren und fruhzeitigeren Beurteilung der Gesamtjahresperformance eines Unternehmens wenn rund 50 des Jahresergebnisses im ersten und nicht im vierten Geschaftsjahresquartal erwirtschaftet werden Anpassung an witterungsbedingte saisonale Ablaufe im Agrar Forst und Sportbereich Sportjahr darunter fallt z B die Anpassung an den Spielplan der Bundesliga von August bis Mai oder die Wahl des Geschaftsjahres von Marz bis Februar im Motorsportbereich Andere saisonale Anpassungen z B an das Weihnachtsgeschaft oder zur Vermeidung saisonaler Spitzenzeiten bei Finanzbehorden und Steuerberatern Anderungen des Geschaftsjahres BearbeitenEine Anderung des Geschaftsjahres bedarf einer Satzungsanderung Bei Kapitalgesellschaften hat dies zur Folge dass die Satzungsanderung im Handelsregister eingetragen werden muss weil eine Satzungsanderung bei Kapitalgesellschaften erst mit ihrer Eintragung im Handelsregister wirksam wird Bei dieser Satzungsanderung ist nach herrschender Meinung ein Ruckwirkungsverbot zu beachten Hierzu hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden 3 dass die Eintragung der Anderung eines GmbH Gesellschaftsvertrages hinsichtlich des Geschaftsjahres jedenfalls dann unzulassig sei wenn das gebildete Rumpfgeschaftsjahr im Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits abgelaufen war Wegen der konstitutiven Wirkung der Eintragung 54 Abs 3 GmbHG konne die Anderung eines GmbH Gesellschaftsvertrages grundsatzlich keine Ruckwirkung haben Der Beschluss bezieht sich auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 1997 4 Die Anderung des Geschaftsjahres muss aus Grunden der Rechtssicherheit und des Glaubigerschutzes vor Beginn des neuen Geschaftsjahres im Handelsregister eingetragen sein 5 Steuerrecht BearbeitenBei Gewerbebetrieben muss das Finanzamt einer Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum zustimmen damit das geanderte Wirtschaftsjahr auch steuerlich wirksam wird 4a Abs 1 Nr 2 S 2 EStG 8b EStDV Bei Gewerbetreibenden gilt der Gewinn des abweichenden Wirtschaftsjahres als in dem Kalenderjahr bezogen in dem das Wirtschaftsjahr endet 4a Abs 2 Nr 2 EStG bei Land und Forstwirten findet eine Aufteilung statt Geschaftsjahr im Konzern BearbeitenWahrend das Geschaftsjahr von Konzern und Mutterunternehmen zwingend identisch sein muss 299 Abs 1 HGB braucht dies bei den konsolidierten Tochtergesellschaften nicht der Fall zu sein Liegt jedoch der Abschlussstichtag eines Konzernunternehmens um mehr als drei Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses so ist dieses Unternehmen auf Grund eines auf den Stichtag und den Zeitraum des Konzernabschlusses aufgestellten Zwischenabschlusses Rumpfgeschaftsjahr in den Konzernabschluss einzubeziehen 299 Abs 2 HGB International Accounting Standards BearbeitenDie IAS setzen das Geschaftsjahr englisch financial year als Regelfall voraus und befassen sich ausfuhrlich mit dem Rumpfgeschaftsjahr Zielsetzung von IAS 34 ist die Regelung der Mindestbestandteile fur einen Zwischenbericht und die Regelung der Bilanzierungs und Bewertungsgrundlagen fur Abschlusse die fur eine Zwischenberichtsperiode aufgestellt werden Nach IAS 34 4 ist der Zeitraum eines Rumpfgeschaftsjahres englisch interim period kurzer als ein vollstandiges Jahr wobei ein Zwischenabschluss englisch interim report mit kompletten oder zusammengefassten Zahlen erstellt wird Wer einen solchen Zwischenabschluss wann zu erstellen hat uberlasst IAS 34 1 der nationalen Gesetzgebung 6 Siehe auch BearbeitenBerichtsmonatWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Geschaftsjahr Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Ernst Heymann Norbert Horn Kommentar HGB 1999 S 482 Ernst Heymann Norbert Horn Kommentar HGB 1999 S 86 OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 9 Marz 1999 GmbHR 1999 S 484 BFH GmbHR 1997 S 670 Gunter Henn Jurgen Frodermann Dirk Jannott Handbuch des Aktienrechts 2009 S 152 IAS Standard IAS 34 Memento vom 30 August 2011 im Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4190058 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geschaftsjahr amp oldid 237535613