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In Deutschland ist der Begriff erwerbsfahiger Leistungsberechtigter ELB ein Begriff aus dem Recht der Grundsicherung fur Arbeitsuchende im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II Der Begriff definiert den elementaren Tatbestand der vorliegen muss damit eine Person Leistungen nach dem SGB II beanspruchen kann Bis zu der ruckwirkend zum 1 Januar 2011 in Kraft getretenen Anderung der SGB II 1 wurde statt von einem Leistungsberechtigten von einem Hilfebedurftigen gesprochen Die Rechtslage wurde durch die Anderung der Begrifflichkeit nicht geandert Die Definition des alten Begriffs wurde unverandert fur den neuen Begriff ubernommen Inhaltsverzeichnis 1 Legaldefinition 1 1 Erwerbsfahigkeit 1 2 Hilfebedurftigkeit 1 3 Bedarfsgemeinschaft 2 Individuelle Ausschlussgrunde 2 1 Stationare Unterbringung 2 2 Bezug einer Altersrente 2 3 Verstoss gegen die Erreichbarkeitsanordnung 2 4 Auslander 3 Auszubildende 4 EinzelnachweiseLegaldefinition BearbeitenDie Legaldefinition eines erwerbsfahigen Leistungsberechtigten findet sich in 7 Abs 1 SGB II Demnach ist ein erwerbsfahiger Leistungsberechtigter wer das 15 Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze 7a SGB II noch nicht erreicht hat erwerbsfahig ist hilfebedurftig ist und seinen gewohnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat Auch wer diese Kriterien nicht erfullt kann Leistungen in Form von Sozialgeld erhalten wenn er mit einem erwerbsfahigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt siehe 7 Abs 2 SGB II Die Bundesagentur spricht hier auch von einem nichterwerbsfahigen Leistungsberechtigten Erwerbsfahigkeit Bearbeiten Erwerbsfahig ist nach 8 Abs 1 SGB II wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit ausserstande ist unter den ublichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden taglich erwerbstatig zu sein Dies schliesst sowohl Personen aus bei denen eine Minderung der Erwerbsfahigkeit auf unter 3 Stunden festgestellt wurde als auch Personen die nicht unter den ublichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstatig sein konnen sondern z B nur in einer Werkstatt fur behinderte Menschen Auslander gelten nach 8 Abs 2 SGB II als erwerbsunfahig im Sinne des Gesetzes wenn ihnen die Aufnahme einer Beschaftigung nicht erlaubt ist und auch nicht erlaubt werden kann Die Moglichkeit eine Beschaftigung vorbehaltlich einer Zustimmung nach 39 AufenthG aufzunehmen sogenannte Vorrangprufung ist fur die Feststellung der Erwerbsfahigkeit ausreichend Da es eine separate Arbeitserlaubnis nur noch in Ausnahmefallen gibt und eine erteilte Aufenthaltserlaubnis in fast allen Fallen mit einer Berechtigung zur Erwerbstatigkeit verbunden ist durfte dieser Ausschlussgrund bei Auslandern nur in sehr seltenen Fallen zutreffen Hilfebedurftigkeit Bearbeiten Hilfebedurftig ist nach 9 Abs 1 SGB II wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berucksichtigenden Einkommen oder Vermogen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen insbesondere von Angehorigen oder von Tragern anderer Sozialleistungen erhalt Demnach kann auch hilfebedurftig sein wer zwar erwerbstatig ist dessen Einkommen aber nicht ausreicht um sich und gegebenenfalls die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu versorgen sogenannter Aufstocker Nach 9 Abs 4 SGB II ist auch hilfebedurftig wem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berucksichtigendem Vermogen nicht moglich ist oder fur den dies eine besondere Harte bedeuten wurde In diesem Falle sollen Leistungen als Darlehen gewahrt werden 24 Abs 5 SGB II Leben Hilfebedurftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwagerten so wird nach 9 Abs 5 SGB II vermutet dass sie von ihnen Leistungen erhalten soweit dies nach deren Einkommen und Vermogen erwartet werden kann Eine solche Haushaltsgemeinschaft liegt nur vor wenn diese Personen gemeinsam wohnen und auch wirtschaften die Beweislast hierfur liegt beim Grundsicherungstrager 2 Bedarfsgemeinschaft Bearbeiten Hauptartikel Bedarfsgemeinschaft Nach 7 Abs 3 SGB II bilden bestimmte Personengruppen eine Bedarfsgemeinschaft sodass sie stets zusammen veranlagt werden Dies sind der erwerbsfahige Leistungsberechtigte selbst die im Haushalt lebenden Eltern oder ein im Haushalt lebender Elternteil eines unverheirateten erwerbsfahigen Kindes das noch nicht 25 Jahre alt ist und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils als Partner der leistungsberechtigten Person der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner eine Person die mit dem erwerbsfahigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt dass nach verstandiger Wurdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist Verantwortung fureinander zu tragen und fureinander einzustehen die dem Haushalt angehorenden unverheirateten Kinder von den in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen wenn die Kinder noch nicht 25 Jahre alt sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermogen sichern konnen Reicht das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft nicht aus um die gesamte Bedarfsgemeinschaft zu versorgen gilt die gesamte Bedarfsgemeinschaft im Verhaltnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedurftig Dabei wird das Einkommen beider Ehegatten und der noch nicht 25 Jahre alten Kinder gemeinsam berucksichtigt 9 Abs 2 SGB II Dies gilt als problematisch insbesondere wenn keine burgerlich rechtlichen Unterhaltsanspruche bestehen und die vom Gesetz fingierten Unterhaltszahlungen an die Bedarfsgemeinschaft tatsachlich nicht realisiert werden konnen etwa im Verhaltnis von erwachsenen Kindern zu ihren Eltern oder im Verhaltnis von unechten nicht verheirateten Stiefeltern zu ihren Stiefkindern Eine Widerlegung der Bedarfsgemeinschaft ist im Gesetz nicht vorgesehen 3 Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch mit Beschluss vom 27 Juli 2016 die grundsatzliche Rechtmassigkeit der Einbeziehung volljahriger Kinder in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern bestatigt wobei es davon ausging dass bei ernstlicher Verweigerung der Unterstutzung durch die Eltern das Kind nicht in die Bedarfsgemeinschaft mit einzubeziehen sei 4 Diese Entscheidung wurde in der Offentlichkeit stark kritisiert sie fuhre faktisch zur Zerstorung des familiaren Bandes indem Eltern gezwungen wurden ihre Kinder auf die Strasse zu setzen damit diese Sozialleistungen erhalten Durch das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft sei Armut ansteckend wie Lepra die Betroffenen wurden ahnlich wie Leprakranke ausgegrenzt 5 Individuelle Ausschlussgrunde BearbeitenAuch wenn die Voraussetzungen erfullt sind um als erwerbsfahiger Leistungsberechtigter zu gelten konnen bestimmte Grunde dennoch zum Leistungsausschluss fuhren Stationare Unterbringung Bearbeiten Nach 7 Abs 4 SGB II besteht kein Anspruch auf Leistungen wenn die antragstellende Person in einer stationaren Einrichtung untergebracht ist Die Definition von stationare Einrichtung war in der Rechtsprechung umstritten Ursprunglich verwendeten die Gerichte hierzu den Begriff der gesetzlichen Fiktion der Erwerbsunfahigkeit War die Person so in den Tagesablauf der Einrichtung eingebunden dass eine theoretische Erwerbstatigkeit mit einem Umfang von mehr als drei Stunden nicht moglich schien galt der Leistungsausschluss 6 Dies fuhrte zu kuriosen Entscheidungen so wurden etwa auch Freigangern Leistungen nach dem SGB II zugesprochen obwohl diese leistungsrechtlich bereits vollstandig in das System des Strafvollzugsgesetzes eingebunden sind 7 Aufgrund dessen gilt seitdem ein ausdrucklicher Ausschluss fur Strafgefangene selbst wenn sie aufgrund von Vollzugslockerungen in der Lage sein sollten eine Erwerbstatigkeit in dem geforderten Umfang auszuuben 8 Schliesslich entschied sich das Bundessozialgericht dazu diesen Begriff aufzugeben Eine stationare Einrichtung ist nunmehr dadurch definiert dass sie Leistungen im Sinne des 13 Abs 2 SGB XII erbringt Pflege Behandlung usw diese auch tatsachlich stationar erbracht werden und nicht etwa ambulant und dass die Person auch tatsachlich untergebracht ist 9 Von diesem Leistungsausschluss macht das Gesetz zwei Ausnahmen Zum einen greift der Leistungsausschluss nicht wenn die Person fur einen Zeitraum von voraussichtlich bis zu sechs Monaten in einem Krankenhaus untergebracht ist Unter dem Begriff Krankenhaus fallen nicht nur Krankenhauser im engeren Sinne sondern auch Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen wie etwa Entzugskliniken wer Kostentrager der stationaren Unterbringung ist spielt fur die Frage des Leistungsausschlusses keine Rolle Massgeblicher Zeitpunkt fur die Prognose ist der Tag der Aufnahme in das Krankenhaus 10 Fuhrte eine vergangene stationare Unterbringung bereits zu einem Leistungsausschluss und erhielt die betroffene Person aus diesem Grund bereits Leistungen nach dem SGB XII so fuhrt eine unmittelbar anschliessende weitere stationare Unterbringung in einem anderen Krankenhaus nicht zur Leistungsberechtigung nach dem SGB II auf die voraussichtliche Dauer dieser Unterbringung kommt es nicht an 11 Zum anderen greift der Leistungsausschluss dann nicht wenn die Person von der stationaren Einrichtung aus eine Erwerbstatigkeit mit einem Umfang von mehr als drei Stunden am Tag tatsachlich ausubt Bezug einer Altersrente Bearbeiten Der Bezug einer Rente wegen Alters Knappschaftsausgleichsleistung oder einer ahnlichen Leistung offentlich rechtlicher Art fuhrt nach 7 Abs 4 SGB II zum Leistungsausschluss Dieser Personengruppe wird typisierend unterstellt dass sie mit Eintritt des Rentenbezugs endgultig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und keine Eingliederung in Arbeit mehr benotigen Als ahnliche Leistung offentlich rechtlicher Art konnen auch auslandische Renten zahlen wenn sie mit einer deutschen Altersrente vergleichbar sind selbst dann wenn das Renteneintrittsalter im Ausland niedriger ist als in Deutschland 12 Verstoss gegen die Erreichbarkeitsanordnung Bearbeiten Nach 7 Abs 4a SGB II ist von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen wer gegen die Erreichbarkeitsanordnung der Bundesagentur fur Arbeit verstosst Zwar enthalt der Gesetzestext inzwischen eine neuere Regelung nach 77 Abs 1 SGB II gilt jedoch die alte Regelung solange weiter bis eine spezielle Anordnung fur den Rechtskreis SGB II erlassen wurde Da die Erreichbarkeitsanordnung ursprunglich fur Bezieher von Arbeitslosengeld konzipiert war sind entgegen dem Wortlaut der Regelung bei bestimmten Personengruppen Ausnahmen von der Pflicht zur Erreichbarkeit zu machen So mussen sich Bezieher von Sozialgeld nicht der Erreichbarkeitsanordnung unterwerfen da bei dieser Personengruppe eine Vermittlung in Arbeit von vornherein ausgeschlossen ist 13 Ebenso ist die Erreichbarkeitsanordnung nicht anwendbar wenn ein Bezieher von ALG II nicht der Vermittlung zur Verfugung steht weil er alleinerziehend ist und ein Kind unter drei Jahren betreut 14 Auslander Bearbeiten Die Behandlung von Auslandern im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II ist eines der umstrittensten Regelungen die in der kurzen Geschichte bereits zahlreiche Anderungen erfahren hat Besonders durch die im EU Vergleich hohen Regelsatze und insbesondere die EU Osterweiterung im Jahr 2004 mit ihrem Einschluss zahlreicher armlicher Lander in den Schengen Raum ziehen verstarkt EU Auslander nach Deutschland um Leistungen nach dem SGB II zu beanspruchen Ende 2017 bezogen 438 850 EU Auslander Leistungen nach dem SGB II davon 164 851 aus Bulgarien und Polen 15 Relativ unproblematisch sind hierbei folgende beiden Falle Auslander die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben insbesondere Asylbewerber und Auslander mit einer Duldung nicht erwerbstatige Auslander und ihre Familienangehorigen fur die ersten drei Monate ihres Aufenthalts ausser sie haben einen Aufenthaltstitel aus volkerrechtlichen humanitaren oder politischen Grunden 7 Abs 1 Satz 3 SGB II nicht hierunter fallen auslandische Familienangehorige deutscher Staatsburger 16 Der Europaische Gerichtshof hat die Zulassigkeit dieser Regelung im Fall Garcia Nieto bestatigt 17 Sehr problematisch ist hingegen der dritte Fall hiernach sind Auslander ausgeschlossen deren Aufenthaltsrecht sich ausschliesslich aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt und ihre Familienangehorigen Dies betrifft insbesondere EU Burger die neu nach Deutschland einreisen und weder erwerbstatig sind noch ein anderes Aufenthaltsrecht etwa als Familienangehoriger eines Erwerbstatigen geltend machen konnen Nimmt der EU Auslander eine Erwerbstatigkeit oder eine selbstandige Tatigkeit im Inland auf und erwirbt er dadurch ein Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer entfallt der Ausschlussgrund und er hat einen Anspruch auf erganzende Leistungen nach dem SGB II Als Erwerbstatigkeit in diesem Sinne ist dabei jede Arbeit anzusehen die nicht vollig untergeordnet und unwesentlich ist Dabei spielen die Hohe des Gehalts und die Anzahl der Wochenstunden keine ausschlaggebende Rolle Ist jedoch die Wochenstundenanzahl geringer als 10 Stunden muss im Einzelfall gepruft werden ob es sich in diesem Fall noch um eine Erwerbstatigkeit im Sinne des EU Rechts handelt Anhaltspunkte hierfur konnen etwa eine langjahrige Betriebszugehorigkeit sein oder die Gewahrung von Arbeitnehmerrechten wie bezahlten Urlaub Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder ein gultiger Tarifvertrag 18 Nach einem Jahr erwirbt der EU Auslander ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer und kann auch im Falle der Arbeitslosigkeit zeitlich unbegrenzt Leistungen nach dem SGB II beziehen Dauerte die Erwerbstatigkeit weniger als ein Jahr an behalt der EU Auslander noch fur sechs Monate ein Aufenthaltsrecht als Verbleibeberechtigter 2 Abs 3 FreizugG EU Das Bundessozialgericht entschied im Oktober 2010 dass der Leistungsausschluss nicht fur EU Auslander gilt deren Herkunftsstaat Unterzeichner des Europaischen Fursorgeabkommens EFA ist Die Bundesregierung erklarte darauf jedoch einen Vorbehalt zum EFA wonach sie dieses fur das SGB II nicht mehr anwenden will Der Europaische Gerichtshof bestatigte den Leistungsausschluss in zwei Fallen Im Fall Dano entschied das Gericht dass der Leistungsausschluss fur Auslander erst recht zulassig ist wenn sie uberhaupt kein materielles Aufenthaltsrecht geltend machen konnen sogenannte Erst Recht Regelung 19 Im Fall Alimanovic entschied das Gericht dass auch der Leistungsausschluss fur Auslander deren Aufenthaltsrecht sich aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt zulassig ist 20 Das Bundessozialgericht entschied daraufhin dass der Vorbehalt zum EFA zwar zulassig ist Auslander stattdessen aber Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beanspruchen konnen wenn sie einen verfestigten Aufenthalt in Deutschland mindestens sechs Monate haben 21 Dies hat eine grosse Kontroverse in Deutschland ausgelost mehrere Gerichte haben sich ausdrucklich gegen die Entscheidung des Bundessozialgerichts gestellt Stadte wie Offenbach am Main kundigten an EU Auslander zukunftig in ihr Heimatland abzuschieben 22 Die Schwierigkeit in diesem Fall liegt darin dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2013 zum Asylbewerberleistungsgesetz entschieden hat dass das Grundrecht auf ein menschenwurdiges Existenzminimum nicht migrationspolitisch relativierbar ist Auslandern das Existenzminimum also nicht verweigert werden darf um den Anreiz zu senken nach Deutschland zu emigrieren bzw bereits in Deutschland befindliche Auslander dazu zu ermutigen in ihr Heimatland zuruckzukehren Es ist zu erwarten dass es zu diesem Thema noch weitere Reaktionen vonseiten den Gerichten oder der Politik geben wird 23 Mit dem Gesetz zur Regelung von Anspruchen auslandischer Personen in der Grundsicherung fur Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwolften Buch Sozialgesetzbuch regelte die Bundesregierung mit Wirkung zum 29 Dezember 2016 die Leistungsberechtigung von EU Auslandern neu Diese sollen nunmehr erst nach einem rechtmassigen Aufenthalt von funf Jahren Leistungen beziehen konnen anderenfalls werden ausschliesslich die Kosten der Ruckreise ins Heimatland sowie Uberbruckungsleistungen als Sachleistung bis zur Ruckreise erbracht Ein Ruckgriff auf das SGB XII ist nunmehr ausgeschlossen 24 Ausserdem sind nunmehr auch solche EU Auslander ausgeschlossen deren Aufenthaltsrecht sich aus dem Schulbesuch oder der Berufsausbildung eines Kindes in Deutschland ergibt die Vereinbarkeit dieser Regelung mit Europarecht ist allerdings umstritten 25 Auszubildende BearbeitenAuszubildende sind ebenfalls erwerbsfahige Leistungsberechtigte Betreiben sie jedoch eine Ausbildung die nach dem Bundesausbildungsforderungsgesetz BAfoG zumindest dem Grunde nach forderungsfahig sind sind sie nach 7 Abs 5 SGB II von Leistungen ausgeschlossen und konnen lediglich die Leistungen fur Auszubildende beanspruchen Hierbei kommt es lediglich auf die abstrakte Forderfahigkeit an ob der Auszubildende tatsachlich einen Anspruch auf diese Leistungen hat oder ob er aus individuellen Grunden ausgeschlossen ist z B wegen eines Fachrichtungswechsels spielt keine Rolle 26 Auch ein Studium an einer Fachhochschule fur offentliche Verwaltung lost einen Leistungsausschluss aus obwohl eine solche Ausbildung aufgrund von 2 Abs 6 BAfoG ausdrucklich von der Forderung ausgeschlossen ist 27 Ob eine Ausbildung tatsachlich betrieben wird kann in Grenzfallen strittig sein etwa bei einem Student wahrend eines Urlaubssemesters Hier kommt es darauf an ob der Student noch in eine bestimmte Fachrichtung eingeschrieben ist und damit an Veranstaltungen teilnehmen und Prufungen ablegen kann und ob er tatsachlich wahrend des Urlaubssemesters als Student tatig ist Ist mindestens eine der beiden Kriterien nicht gegeben wird die Ausbildung nicht betrieben und der Student kann Leistungen nach dem SGB II beanspruchen 28 Dies hat dann aber zur Folge dass der Student wahrend des Urlaubssemesters auf die Aufnahme einer Vollzeittatigkeit verwiesen werden kann 29 Mit dem Neunten Gesetz zur Anderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wurde der zuvor geltende strikte Leistungsausschluss fur Auszubildende erheblich gelockert Auszubildende deren Ausbildung nach den 51 57 oder 58 SGB III Berufsausbildungsbeihilfe forderungsfahig ist sind anders als bisher nicht langer von Leistungen ausgeschlossen ausser sie sind beim Ausbilder oder in einem Internat untergebracht Erhalten Personen Bafog fur den Besuch einer Schule Leistungen nach 12 BAfoG oder studieren sie und leben noch bei den Eltern konnen sie das erhaltene Bafog mit Leistungen zum Lebensunterhalt aufstocken Das gilt auch wenn der Antrag noch in Bearbeitung ist oder allein wegen zu hohem eigenen Einkommen oder Einkommen der Eltern abgelehnt wird Ob der Leistungsausschluss auch auf Personen zutrifft die Ausbildungsgeld beziehen war in der Rechtsprechung umstritten 30 Problematisch sind hier insbesondere die Falle in denen der Auszubildende in einem Internat z B eines Berufsbildungswerks untergebracht ist da hier zwar die Kosten der Internatsunterbringung ubernommen werden nicht aber die Kosten fur die Wohnung auf die die Auszubildenden an den Wochenenden und in den Ferien weiterhin angewiesen sind Dadurch droht den Auszubildenden die Obdachlosigkeit Mit der Gesetzesnovelle wurde aber nunmehr klargestellt dass es auf die Forderungsfahigkeit der Ausbildung anders als nach der bisherigen Rechtslage nicht mehr ankommt Allerdings kommt unter Umstanden ein Hartefalldarlehen in Betracht was das Bundessozialgericht konkret im Falle einer Berufsvorbereitenden Bildungsmassnahme gebilligt hat 31 Ein Leistungsausschluss tritt nicht ein bei Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung die nach dem Aufstiegsfortbildungsforderungsgesetz gefordert wird sogenanntes Meister BAfoG Allerdings mindern die als Unterhaltsbeitrag gewahrten Leistungen den Bedarf des Leistungsbeziehers und lassen so unter Umstanden die Hilfebedurftigkeit entfallen dies gilt entgegen der sonstigen Regeln zur Anrechnung von Einkommen auch bezuglich des als Darlehen gewahrten Teils 32 Angehorige von Auszubildenden die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben z B Kinder konnen weiterhin Sozialgeld beanspruchen 7 Abs 6 SGB II normiert einige Ausnahmen bei denen ein Anspruch auf SGB II weiterhin gegeben ist obwohl eine forderungsfahige Ausbildung betrieben wird Wer eine allgemeinbildende Schule Gymnasium Fachoberschule Berufsvorbereitungsjahr Berufsgrundbildungsjahr besucht und von Leistungen nach BAfoG deswegen ausgeschlossen ist weil er noch bei den Eltern lebt hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II Wer eine Abendschule besucht und alter als 30 Jahre alt ist sodass kein Anspruch auf Leistungen nach BAfoG besteht kann wahrend des Schulbesuchs Arbeitslosengeld II beziehen Einzelnachweise Bearbeiten Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Anderung des Zweiten und Zwolften Buches Sozialgesetzbuch vom 24 Marz 2011 BGBl I S 453 BSG 27 Januar 2009 B 14 AS 6 08 R BSG 13 November 2008 AZ B 14 AS 2 08 R BVerfG 27 Juli 2016 1 BvR 371 11 Hartz IV Urteil jetzt wird Armut ansteckend In Stern de 8 September 2016 BSG 6 September 2007 AZ B 14 7b AS 16 07 R BSG 7 Mai 2009 AZ B 14 AS 16 08 R BSG 24 Februar 2011 AZ B 14 AS 81 09 R BSG 5 Juni 2014 AZ B 4 AS 32 13 R BSG 2 Dezember 2014 AZ B 14 AS 66 13 R BSG 12 November 2015 AZ B 14 AS 6 15 R BSG 16 Mai 2012 AZ B 4 AS 105 11 R LSG Baden Wurttemberg 14 Juli 2010 AZ L 3 AS 3552 09 LSG Berlin Brandenburg 15 August 2013 AZ L 34 AS 1030 11 Jeder zehnte Hartz IV Bezieher stammt aus Syrien BSG 30 Januar 2013 AZ B 4 AS 37 12 R EuGH 25 Februar 2016 AZ C 299 14 EuGH 4 Februar 2010 AZ C 14 09 EuGH 11 November 2014 AZ C 333 13 EuGH 15 September 2015 AZ C 67 14 BSG 3 Dezember 2015 AZ B 4 AS 43 15 R Stadt reagiert auf Urteil des Sozialgerichts zu EU Auslandern Statt Sozialhilfe Entzug des Aufenthaltsrechts op online BSG zu Sozialleistungen fur EU Burger Minimalleistungen auch ohne Aufenthaltsrecht LTO Hartz IV Sozialleistungen fur EU Auslander erst nach funf Jahren Memento des Originals vom 6 September 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www zeit de Europarechtswidrigkeit des Leistungsausschlusses fur Unionsburger in Ausbildung BSG 6 September 2007 AZ B 14 7b AS 36 06 R BSG 19 August 2010 AZ B 14 AS 24 09 R BSG 22 Marz 2012 AZ B 4 AS 102 11 R BSG 22 August 2012 AZ B 14 AS 197 11 R Dirk Holzer Leistungsausschluss bei Ausbildung In info also Nr 4 2013 BSG 17 Februar 2015 AZ B 14 AS 25 14 R BSG 16 Februar 2012 AZ B 4 AS 94 11 RBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erwerbsfahiger Leistungsberechtigter amp oldid 214877511