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Die Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt fur Arbeit zur Pflicht des Arbeitslosen Vorschlagen des Arbeitsamtes zur beruflichen Eingliederung zeit und ortsnah Folge leisten zu konnen kurz Erreichbarkeitsanordnung EAO 1 ist eine vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt fur Arbeit heute Bundesagentur fur Arbeit erlassene Anordnung in der die Anspruchsvoraussetzung fur das Arbeitslosengeld oder das Arbeitslosengeld II dass der Leistungsempfanger den Vorschlagen zur beruflichen Eingliederung zeit und ortsnah Folge leisten konnen muss konkretisiert werden soll Nach der Anordnung muss sich ein Arbeitsloser einmal werktaglich in seiner Wohnung oder unter einer anderen von ihm mitgeteilten Anschrift aufhalten um die Briefpost in Empfang und zur Kenntnis zu nehmen Er muss in der Lage sein die Arbeitsagentur oder einen potentiellen Arbeitgeber unverzuglich personlich aufsuchen zu konnen Will der Arbeitslose Urlaub machen benotigt er nach der Anordnung dafur die Zustimmung der Behorde die ihm in der Regel fur hochstens drei Wochen im Kalenderjahr erteilt werden kann Inhaltsverzeichnis 1 Anordnungsermachtigung 2 Adressaten 3 Inhalt der Anordnung 4 Rechtsfolgen 5 Literatur 6 Weblinks 7 NachweiseAnordnungsermachtigung BearbeitenDie Erreichbarkeitsanordnung wurde vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt fur Arbeit heute Bundesagentur fur Arbeit am 23 Oktober 1997 auf Grund der Anordnungsermachtigung nach 164 Nr 2 373 Abs 5 SGB III und mit Genehmigung des Bundesministeriums fur Arbeit und Sozialordnung erlassen Sie ist am 1 Januar 1998 in Kraft getreten Fur den Rechtskreis des SGB II ist mit dem neuen 7b SGb II ab dem 1 Januar 2023 eine eigene Regelung geschaffen worden 2 Adressaten BearbeitenDie Erreichbarkeitsanordnung gilt fur Personen die als Arbeitslose Leistungen nach dem SGB III insbesondere Arbeitslosengeld beanspruchen Nach 77 Abs 1 SGB II i V m 7 Abs 4a SGB II a F gilt sie so lange auch fur Empfanger von Arbeitslosengeld II bis eine Rechtsverordnung gemass 13 Abs 3 SGB II fur den Rechtskreis SGB II erlassen wurde Die Anwendbarkeit der Erreichbarkeitsanordnung ist jedoch fraglich bei Personen bei denen eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt von vornherein nicht in Betracht kommt Verneint wurde dies etwa bei Empfangern von Sozialgeld wie Kindern unter 15 Jahre 3 aber auch bei alleinerziehenden Muttern die wegen der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren nicht arbeiten konnen 4 In der Kommentarliteratur 5 und in der Fachlichen Weisung zu 7 SGB II 6 der Bundesagentur fur Arbeit wird die Auffassung vertreten dass im Einzelfall uber die Anwendbarkeit zu entscheiden ist 7 Ausschliesslich fur den Rechtskreis SGB II gilt die Beschrankung dass in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit eine Ortsabwesenheit nur in begrundeten Ausnahmefallen genehmigt werden soll Diese Beschrankung in der EAO entfiel zwar im Jahr 2009 dies hat aber keine Auswirkungen auf den Rechtskreis SGB II da das Gesetz ausdrucklich auf die Fassung von 2001 verweist Inhalt der Anordnung BearbeitenVoraussetzung fur den Anspruch auf Arbeitslosengeld ist die Arbeitslosigkeit Nach 138 Abs 5 Nr 2 SGB III ist arbeitslos nur wer den Vorschlagen der Agentur fur Arbeit zur beruflichen Eingliederung zeit und ortsnah Folge leisten kann In der Erreichbarkeitsanordnung wird diese Verpflichtung konkretisiert indem bestimmt wird dass der Arbeitslose in der Lage sein muss unverzuglich Briefpost der Arbeitsagentur personlich zur Kenntnis zu nehmen die Arbeitsagentur aufzusuchen mit einem moglichen Arbeitgeber oder Trager einer beruflichen Eingliederungsmassnahme in Verbindung zu treten und bei Bedarf personlich mit diesem zusammenzutreffen und eine vorgeschlagene Arbeit anzunehmen oder an einer beruflichen Eingliederungsmassnahme teilzunehmen Der Arbeitslose muss dazu fur die Behorde an jedem Werktag d h Montag bis Samstag in seiner Wohnung durch Briefpost erreichbar sein er muss also einmal werktaglich seine Wohnung aufsuchen um nach eingehender Post zu schauen und Briefe der Behorde zur Kenntnis zu nehmen Es besteht keine Verpflichtung sich daruber hinaus zu Hause aufzuhalten oder telefonisch erreichbar zu sein Wohnt der Arbeitslose vorubergehend woanders muss er die Anschrift der Behorde mitteilen Auch an seinem vorubergehenden Aufenthaltsort muss er die Post kontrollieren und von dem vorubergehenden Aufenthaltsort aus die Behorde oder einen potentiellen Arbeitgeber unverzuglich aufsuchen konnen so genannter zeit und ortsnaher Bereich Will der Arbeitslose diesen zeit und ortsnahen Bereich etwa fur eine Urlaubsreise verlassen muss er dies melden und darf nur dann verreisen wenn die Behorde zuvor zugestimmt hat Auf die Zustimmung besteht ein Rechtsanspruch wenn durch die Zeit der Abwesenheit die berufliche Eingliederung nicht beeintrachtigt wird Eine Zustimmung kann in der Regel nur fur bis zu drei Wochen im Kalenderjahr erteilt werden Eine Zustimmung benotigt der Arbeitslose auch fur Kuraufenthalte die Teilnahme an einer Veranstaltung die staatspolitischen kirchlichen oder gewerkschaftlichen Zwecken dient oder sonst im offentlichen Interesse liegt oder fur die Abwesenheit zur Ausubung einer ehrenamtlichen Tatigkeit Der Arbeitslose muss sicherstellen dass er wahrend einer solchen Teilnahme werktaglich personlich unter der der Behorde benannten Anschrift durch Briefpost erreichbar ist er muss die Teilnahme jederzeit abbrechen konnen und sich vor der Teilnahme fur den Fall der beruflichen Eingliederung glaubhaft zum jederzeitigen Abbruch bereit erklart haben Fur derartige Abwesenheitszeiten konnen weitere drei Wochen im Jahr genehmigt werden Der Erreichbarkeitsanordnung steht es nicht entgegen wenn der Arbeitslose lediglich uber das Wochenende das heisst von Freitagnachmittag bis Sonntagabend die Wohnung verlasst sodass er die am Samstag ankommende Post erst am Sonntag zur Kenntnis nehmen kann Eine Verpflichtung auch samstags zur Wohnung zuruckzukehren um die Briefpost zur Kenntnis zu nehmen ist unverhaltnismassig insbesondere da das Arbeitsamt sonntags geschlossen hat Auch wenn in der Branche in der der Arbeitslose zuvor gearbeitet hat Vorstellungsgesprache am Sonntag ublich sind lasst sich daraus keine Pflicht ableiten sich auch am Wochenende zuhause aufzuhalten um einer moglichen Einladung zu einem Vorstellungsgesprach am Sonntag die erst am Samstag zugestellt wird folgen zu konnen 8 In besonderen Fallen kann von der Pflicht der vorherigen Zusicherung abgesehen werden insbesondere bei einer plotzlichen Erkrankung eines Familienmitglieds am Wochenende bei der es dem Arbeitslosen nicht zuzumuten ist bis zum nachsten Geschaftstag des Arbeitsamts zu warten um eine Zusicherung einzuholen 9 Rechtsfolgen BearbeitenFur die Zeit einer nicht genehmigten Ortsabwesenheit oder die Zeit in der der Arbeitslose nicht sicherstellt dass die Agentur fur Arbeit ihn an jedem Werktag an seinem Aufenthaltsort durch Briefpost erreichen kann verliert der Arbeitslose mangels Verfugbarkeit seinen Leistungsanspruch Die fehlende Erreichbarkeit beendet die Arbeitslosigkeit und damit den Leistungsanspruch und zwar nicht nur fur die Zeit der Abwesenheit sondern bis zu dem Tag an dem sich der Arbeitslose nach Ruckkehr erneut personlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos meldet und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfullt 10 Literatur BearbeitenUte Winkler Die Erreichbarkeit in SGB II und III In info also Nr 1 2007 S 3 9Weblinks BearbeitenArbeitsagentur EAO als PDF 140 kB Nachweise Bearbeiten Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt fur Arbeit 1997 Seite 1685 berichtigt Seite 1100 geandert durch 2 Anderungsanordnung zur EAO vom 26 September 2008 Amtliche Nachrichten der Bundesagentur fur Arbeit Nr 12 S 5 Burgergeld Gesetz vom 16 12 2022 Artikel 1 Nr 8 S 2329f LSG Baden Wurttemberg 14 Juli 2010 AZ L 3 AS 3552 09 LSG Berlin Brandenburg 15 August 2013 AZ L 34 AS 1030 11 vgl Hackethal in juris PK SGB II 3 Aufl 7 Rn 70 Fachliche Weisungen 7 SGB II vom 04 04 2018 S 50f 5 4 2 siehe auch LSG Hessen 10 10 2013 AZ L 6 AS 675 13 B ER BVerfG 09 11 2015 1 BvR 3460 13 Das LSG Bayern sieht alle Leistungsberechtigten den Erfordernissen der EAO unterworfen Bayerisches LSG Urteil vom 26 02 2015 L 11 AS 393 14 Rn 21 BSG 3 Mai 2001 AZ B 11 AL 71 00 R Bayerisches LSG 18 November 2004 AZ L 11 AL 88 04 Bundessozialgericht Urteil vom 13 Juli 2006 B 7a AL 16 05 RBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erreichbarkeitsanordnung amp oldid 238406540