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Das Erneuerbare Energien Warmegesetz EEWarmeG ist ein deutsches Bundesgesetz das neben dem die Stromerzeugung betreffenden Erneuerbare Energien Gesetz EEG und dem die Verwendung von erneuerbaren Energien im Bereich der Kraftstoffe regelnden Biokraftstoffquotengesetz den Ausbau erneuerbarer Energien im Warme und Kaltesektor bei der energetischen Gebaudeversorgung vorantreiben soll Es trat am 1 Januar 2009 in Kraft Das Gesetz ist Teil des von der Bundesregierung am 5 Dezember 2007 beschlossenen Integrierten Energie und Klimaprogramms IEKP und fuhrt erstmals bundesweit eine Pflicht zur Verwendung von erneuerbaren Energien beim Neubau von Gebauden ein so genannte Nutzungspflicht gem 3 Abs 1 EEWarmeG BasisdatenTitel Gesetz zur Forderung Erneuerbarer Energien im WarmebereichKurztitel Erneuerbare Energien WarmegesetzAbkurzung EEWarmeGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Wirtschaftsverwaltungsrecht UmweltrechtFundstellennachweis 754 21Erlassen am 7 August 2008 BGBl I S 1658 Inkrafttreten am 1 Januar 2009Letzte Anderung durch Art 261 VO vom 19 Juni 2020 BGBl I S 1328 1358 Inkrafttreten derletzten Anderung 27 Juni 2020 Art 361 VO vom 19 Juni 2020 Ausserkrafttreten 1 November 2020Art 10 G vom 8 August 2020 BGBl I S 1728 1794 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz griff einer im selben Jahr zu den erneuerbaren Energien ergangenen Richtlinie der Europaischen Gemeinschaft vom 23 April 2009 1 vor die den Mitgliedsstaaten unter anderem bis zum 31 Dezember 2014 die Einfuhrung einer Nutzungspflicht fur erneuerbare Energien bei der Warme und Kalteerzeugung auferlegt die fur neu errichtete sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch fur bestehende Gebaude gelten soll Art 13 Abs 4 Das EEWarmeG wurde gegen die Stimmen der FDP und bei Stimmenthaltung der Grunen verabschiedet Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Ziel 2 Nutzungspflicht 3 Ersatzmassnahmen 4 Durchfuhrung 5 Fernwarmenetze 6 Regionale Regelungen 7 Marktanreizprogramm 8 Motive 9 Anpassung an die EG Richtlinie vom 23 April 2009 10 Kritik 11 Einzelnachweise 12 Literatur 13 WeblinksAnlass und Ziel BearbeitenWeniger als ein Viertel der rund 18 Millionen Feuerungsanlagen in Deutschland ist junger als zehn Jahre und damit auf dem Stand der Technik Mehr als 70 Prozent der Ol und Gasheizungen sind sogar alter als 15 Jahre Nach wie vor basieren heute rund vier Funftel aller Heizsysteme im Wohnungsbestand auf Verbrennungstechnologien Dadurch hat der Warmemarkt Raumwarme Warmwasser Prozesswarme mit rund 40 Prozent des Energieverbrauchs Deutschlands einen entsprechend hohen Anteil an den energiebedingten CO2 Emissionen 2 Obgleich die Halfte des Energieverbrauchs in Deutschland bei der Warmeerzeugung anfallt belauft sich ihr Anteil an erneuerbaren Energien im Jahre 2014 nur auf etwa 10 und ist zudem weitgehend auf die Verwendung von Holz als Brennstoff beschrankt Das EEWarmeG 1 stellte das gesetzliche Ziel auf bis im Jahr 2020 mindestens 14 des Warme und Kalteenergiebedarfs von Gebauden durch erneuerbare Energien zu decken Zur Durchsetzung dieses Ziels begrundet das Gesetz die allgemeine Pflicht Neubauten in Hohe eines vorgeschriebenen Prozentsatzes mit erneuerbaren Energien zu versorgen Dies betrifft pro Jahr etwa 150 000 neu errichtete Gebaude Fur Altbauten sieht das Gesetz eine Forderung fur Nachrustungen bestehender Anlagen vor 3 Eine in den Entwurfen ursprunglich vorgesehene Nutzungspflicht fur Altbauten die in nicht nur unerheblichem Umfang renoviert werden wurde wieder gestrichen Nachdem aber zu diesem Zeitpunkt bereits feststand dass die am 23 April 2009 erlassene EU Richtlinie zu den erneuerbaren Energien eine entsprechende Pflicht enthalten wird durfte die mit der Streichung beabsichtigte Verschonung der Bestandseigentumer nur von vorubergehender Dauer sein 4 Vor der Verabschiedung des EEWarmeG trat bereits am 1 Januar 2008 das Erneuerbaren Energien Warmegesetz in Baden Wurttemberg in Kraft welches weiterhin Gultigkeit fur Altbauten besitzt vgl unten Nutzungspflicht BearbeitenEigentumer von Neubauten mit einer Nutzflache von mehr als 50 m sind verpflichtet den Energiebedarf fur Warme und Kalte im nach Energieart unterschiedlichen Umfang aus erneuerbaren Energien zu decken Nutzungspflicht nach 3 Abs 1 EEWarmeG Hauseigentumer konnen entscheiden welche erneuerbare Energiequelle sie hauptsachlich dafur verwenden wollen Erfasst wird der gesamte Energiebedarf eines Gebaudes ausgenommen sind bestimmte Gebaude wie Stalle fliegende Bauten offene Hallen aber auch Kirchen Ausgenommen sind ebenfalls Gebaude die Teil einer Anlage sind die nach dem Treibhausgas Emissionshandelsgesetz emissionshandelspflichtig sind Der Energiebedarf ist anhand der gleichen Vorschriften die auch der Energieeinsparverordnung EnEV zugrunde liegen zu errechnen Als erneuerbare Energien im Sinne des Gesetzes gelten die Geothermie Umweltwarme solare Strahlungsenergie und Biomasse 2 Abs 1 Bei Verwendung dieser Energien muss deren Anteil am Gesamtverbrauch mindestens betragen Solare Strahlungsenergie 15 aus Vereinfachungsgrunden muss bei Ein und Zweifamilienhausern die Flache der montierten Solarkollektoren mindestens 4 der beheizten Nutzflache bei Mehrfamilienhausern entsprechend 3 betragen Biomasse 50 bei der Verwendung von flussiger oder fester Biomasse z B Biool Holzpellets Scheitholz und 30 bei der Verwendung von Biogas Geothermie und Umweltwarme 50 beispielsweise Warmepumpen Ersatzmassnahmen BearbeitenStatt des Einsatzes der genannten erneuerbaren Energien kann die Nutzungspflicht auch durch Ersatzmassnahmen erfullt werden die Nutzung von technischer Abwarme wie in Abluft und Abwasserstromen enthalten zu 50 7 Nr 1a durch Nutzung von Warme aus Kraft Warme Kopplungs Anlagen KWK zu mindestens 50 soweit die Anlagen hocheffizient sind d h gegenuber einer getrennten Warme und Stromerzeugung eine Einsparung von mindestens 10 der eingesetzten Energie erbringen 7 Abs 1b durch Steigerung der Energieeffizienz von Gebauden wie beispielsweise durch Dammmassnahmen um mehr als 15 gegenuber den jeweils gultigen Anforderungen der EnEV 7 Nr 2 durch unmittelbaren Anschluss an Warmenetze die selbst Warme mindestens zur Halfte aus KWK Anlagen beziehen 7 Nr 3 Durchfuhrung BearbeitenDie einzelnen moglichen Massnahmen einschliesslich der Ersatzmassnahmen konnen kombiniert werden auch konnen sich mehrere Nutzungspflichtige Hauseigentumer Eigentumergemeinschaften zur Erfullung ihrer Pflichten zusammenschliessen so dass es auf den einzelnen Beitrag insoweit nicht ankommt 6 Die Hauseigentumer mussen die Erfullung der Nutzungspflicht nachweisen und die Vertreter der zustandigen Behorden sind zu Stichproben vor Ort befugt wozu ausdrucklich das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung Art 13 GG eingeschrankt wurde 11 Abs 2 Die Zustandigkeit richtet sich nach Landesrecht 12 wonach die unteren Bauaufsichtsbehorden mit der Uberwachung beauftragt sind 5 Fernwarmenetze BearbeitenWeiteres Ziel des Gesetzes ist die Forderung des Ausbaus von erneuerbare Energien nutzenden Netzen zur Nah und Fernwarmeversorgung Zu diesem Zweck wird klargestellt dass die Gemeinden auch befugt sind aus Grunden des Klima und Ressourcenschutzes einen Anschlusszwang zur Nutzung von Warmenetzen zu verfugen 16 Im Ubrigen sieht das Gesetz eine Forderung der genannten Netze im Rahmen des sogenannten Marktanreizprogramms vor 14 Nr 4 Regionale Regelungen BearbeitenIn Baden Wurttemberg gilt das bereits am 1 Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Warmeenergie in Baden Wurttemberg hinsichtlich des Altbestands weiterhin 3 Abs 2 EEWarmeG Es sieht in dieser Anpassung nunmehr vor dass ab dem 1 Januar 2010 Altbauten zehn Prozent ihres Warmeenergiebedarfs durch regenerative Energien decken mussen sobald wesentliche Komponenten einer zentralen Heizungsanlage ausgetauscht werden 6 Als wesentliche Komponente gilt der Austausch des Kessels Alternativ kann auch die Gesamt Energieeffizienz des Gebaudes gesteigert werden Marktanreizprogramm BearbeitenMit dem Marktanreizprogramm zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei der Erzeugung von Warme 7 werden diesem Zweck dienende Massnahmen bis zum Jahre 2012 mit bis zu 500 Mio Euro jahrlich gefordert 13 14 Das bereits seit 2000 laufende Marktanreizprogramm erhalt damit eine gesetzliche Grundlage Die Fordermittel sollen den Erlosen aus der Verausserung von Emissionsberechtigungen entnommen werden 8 In Abweichung von dem subventionsrechtlichen Grundsatz wonach Massnahmen zur Erfullung gesetzlicher Pflichten wie hier der Nutzungspflicht nicht gefordert werden konnen 15 Abs 1 erlaubt das Gesetz die Forderung bestimmter die Nutzungspflicht erfullender Massnahmen wenn sie uber den ublichen Standard hinausgehen 15 Abs 2 Hierdurch wird u a die Forderung von Massnahmen bei Altbauten in Baden Wurttemberg ermoglicht obgleich dort insoweit eine Nutzungspflicht bereits besteht Im Zuge der allgemeinen Finanz und Wirtschaftskrise wurde das Marktanreizprogramm im Mai 2010 zunachst gestoppt 9 Die Sperre wurde nach massiver Kritik seitens betroffener Verbande 10 im Juli 2010 mit einigen Einschnitten wieder aufgehoben 11 Anfang 2015 wurde das Marktanreizprogramm novelliert und die Forderbedingungen verbessert Ziel ist bis zum Jahr 2020 14 des Warme und Kalteenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken Stand Anfang 2015 9 9 12 Motive BearbeitenKosteneinsparungen Erneuerbare Warme fuhrt nach Berechnungen des Zentrums fur Sonnenenergie und Wasserstoff Forschung Baden Wurttemberg ZSW zu Kostensenkungen bei den Nutzern 2009 mussten Besitzer einer Holzheizung Solarthermieanlage oder Warmepumpe durchschnittlich 595 Euro weniger fur Heizkosten ausgeben So stiegen nach einem Bericht der Landesregierung Schleswig Holstein zur Energiepreisentwicklung von 1988 bis 2012 die Heizolpreise um 280 Prozent und die Erdgaspreise um 110 Prozent 13 Die Hemmschwelle fur die Nutzung sind jedoch hohe Anfangsinvestitionen Laut ZDF Wiso lasst sich uber 20 Jahre mit einer Pelletheizung kombiniert mit Solarthermie im Vergleich zu anderen Heizsystemen mit Abstand am meisten Geld sparen 14 Eine Modellrechnung der Agentur fur Erneuerbare Energien zeigt ubereinstimmend dass der Weiterbetrieb einer alten Olheizung mehr als doppelt so teuer ist wie eine neue Pelletheizung oder eine Warmepumpe Auch der Umstieg von einer alten Gasheizung auf erneuerbare Heizungstechnologien ist kostengunstiger 15 Gegenuber einer neuen Ol oder Gasheizung mit Brennwerttechnologie sind Warmepumpen Pelletheizungen und Solarwarmeanlagen in der Anschaffung teurer und werden deshalb mit offentlichen Fordermitteln bezuschusst Uber die gesamte Lebensdauer gerechnet wird dies jedoch uber die niedrigeren verbrauchsgebundenen Kosten mehr als ausgeglichen So kosten Holzpellets Anfang 2015 5 12 Ct kWh und Warmepumpenstrom ist laut Vergleichsportalen ab etwa 20 5 Ct kWh zu haben Eine Heizungsanlage die mittels Warmepumpe aus einer Kilowattstunde Strom etwa 3 5 Kilowattstunden Warme macht stellt ihre Heizenergie also fur umgerechnet 5 9 Ct kWh bereit Ol und Gas waren im Oktober mit 8 1 bzw 6 9 Cent je Kilowattstunde deutlich teurer Eine Studie des Instituts fur Wirtschaftsforschung ifo ergab dass das Marktanreizprogramm im Endeffekt mehr Staatseinnahmen bringt als es kostet Durch die Kurzung der Fordermittel im Jahr 2010 spart der Staat deshalb nur scheinbar Ausgaben ein Nach ifo Berechnungen entgehen dem Fiskus durch die Sperrung der Fordermittel rund 150 Mio Steuereinnahmen Zudem fallen Sozialversicherungsbeitrage und Arbeitsmarktentlastungen in ahnlicher Hohe aus Laut Gutachten hatte die gesperrte Fordersumme von 115 Millionen Euro private Investitionen in Hohe von 844 Millionen Euro auslosen konnen 16 Auf allen Stufen der Wertschopfungskette bei Fertigung Vertrieb und Installation der Heizungstechnik entstehen Steuereinnahmen Diese ubersteigen auch bei konservativen Annahmen die Forderausgaben Selbst wenn nur jede zweite Heizungsmodernisierung aufgrund des Forderstopps wegfiele rechnet das ifo noch mit einem deutlichen Steuerplus Das Marktanreizprogramm ist offensichtlich ein Beispiel dafur dass staatliche Forderung sich durchaus auch aus Sicht der Haushalter positiv auswirken kann indem Mittel zuruckfliessen heisst es in der ifo Studie Klimaschutz Ein zentrales Ziel der Nutzung erneuerbarer Warme ist der Klimaschutz und die Reduzierung von CO2 Heizsysteme auf Basis von Bioenergie Solarthermie oder Erd bzw Umweltwarme sind ihren fossilen Konkurrenten in puncto Treibhausgasemissionen deutlich uberlegen Tauscht ein Hausbesitzer seinen veralteten Heizolkessel beispielsweise gegen eine Holzpelletheizung kann er den durchschnittlichen Treibhausgas Ausstoss von 376 auf 25 Gramm CO2 Aquivalent je Kilowattstunde senken Und selbst bei einer modernen Gastherme mit Brennwerttechnik oder bei Fernwarmeversorgung je rund 250 Gramm CO2 Aquivalent je Kilowattstunde konnte ein Solarkollektor einen Teil des Warmebedarfs mit nur einem Zehntel der Emissionen produzieren Aufgrund dieser Treibhausgasbilanz jeder einzelnen Technologie sparten die Erneuerbaren mit ihrem Anteil von zehn Prozent am Warmemarkt 2012 rund 40 Millionen Tonnen Treibhausgase ein 17 Das entspricht ca 5 Prozent der jahrlichen CO2 Gesamtemissionen Deutschlands Als gesetzliches Ziel ist vorgesehen bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebaudestand zu schaffen der kaum noch Kohlendioxid ausstosst 18 Anpassung an die EG Richtlinie vom 23 April 2009 BearbeitenNach der genannten Richtlinie 2009 28 EG 1 sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet bis zum 31 Dezember 2014 fur neue Gebaude und solche bestehenden Gebaude an denen erhebliche Renovierungsarbeiten vorgenommen werden in Hohe eines Mindestmasses eine Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien einzufuhren Uber das Mass selber enthalt die Richtlinie keine Angaben wie sie auch die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten generell unter dem Vorbehalt der Angemessenheit stellt Art 13 Abs 4 Hieraus folgt fur Deutschland eine grundsatzliche Pflicht auch den Altbestand mit in den Anwendungsbereich des EEWarmeGs einzubeziehen 19 Daruber hinaus begrundet die Richtlinie moglicherweise einen Anpassungsbedarf hinsichtlich einiger Ersatzmassnahmen soweit dort die Verwendung von anderen als erneuerbare Energien erlaubt wird Kritik BearbeitenDas Gesetz differenziert nicht zwischen emissionsfreien und emissionsbehafteten erneuerbaren Energien Da schon jetzt mehr Feinstaub durch Gebaudeheizungen als durch den Strassenverkehr erzeugt wird 20 befurchten Kritiker die mit dem Gesetz erfolgende Forderung der Holzverbrennung zu Heizzwecken fuhre zu einem Anstieg von gesundheitsschadigenden Feinstaubemissionen 21 Durch strengere Anforderungen in der Kleinfeuerungsanlagenverordnung liessen sich die ausgestossenen Schadstoffmengen jedoch begrenzen Ein weiterer Kritikpunkt ist dass Strom aus erneuerbaren Energien im EEWG nicht genugend Berucksichtigung findet Im Jahr 2012 erfolgte eine Erweiterung des Geltungsbereiches von anfanglich nur Warme auf Warme und Kalte Seitdem werden die in Bezug auf die Kalte sehr eingeschrankten Versorgungsmoglichkeiten und die fur die Bauherren dadurch moglicherweise entstehenden Mehrkosten beanstandet Die Nutzung von Kalte aus Erneuerbaren Energien gilt nach EEWG Anhang IV s Weblinks nur dann als Erfullung der Pflicht wenn die Kalte technisch nutzbar gemacht wird entweder durch unmittelbare Kalteentnahme aus dem Erdboden oder aus Grund oder Oberflachenwasser oder durch thermische Kalteerzeugung mit Warme aus Erneuerbaren Energien Die unmittelbare Kalteentnahme aus Grund oder Oberflachenwasser ist aus geologischen und rechtlichen Grunden s Wasserschutzgebiet nicht uberall moglich bedarf in der Regel einer Genehmigung durch die zustandige Wasserbehorde und birgt Risiken allgemeiner s Geothermie Allgemeine Risiken und wirtschaftlicher Art s Geothermie Risiken fur die Wirtschaftlichkeit eines Geothermieprojekts Die thermische Kalteerzeugung mit Warme aus Erneuerbaren Energien ist in Absorptionskaltemaschinen AKM und Adsorptionskaltemaschinen moglich Fur die thermische Kalteerzeugung wird wegen des ungunstigen Warmeverhaltnisses s Absorptionskaltemaschine Warmeverhaltnis von etwa 0 6 bis 0 7 kW Kalteleistung pro kW Heizleistung bei Warmebereitstellung aus einem Blockheizkraftwerk oder Pelletkessel deutlich mehr Heizleistung benotigt als Kalte erzeugt werden kann Je 100 kW Kalte werden etwa 140 kW Heizleistung benotigt und rund 240 kW Abwarme muss zuruckgekuhlt werden Da das Warmeverhaltnis mit hoheren Ruckkuhltemperaturen stark absinkt werden AKM in der Regel mit Nasskuhlturmen ruckgekuhlt 22 Der Betrieb von Nasskuhlturmen birgt gesundheitliche Gefahren durch Legionellen Thermische Kaltemaschinen hatten bis 2012 einen sehr geringen Marktanteil in Deutschland 23 wegen der im Vergleich mit Kompressionskaltemaschinen hohen Anschaffungskosten und geringen Anzahl von Kuhlstunden Eine weitere Moglichkeit der Kaltebereitstellung aus erneuerbaren Energien beispielsweise mittels Kompressionskaltemaschinen KKM mit Strom aus erneuerbaren Energien und dem gleichzeitigen moglichen Einsatz naturlicher Kalte Umlaufmitteln bspw Kohlendioxid R 744 ist zwar aus Umweltschutzsicht sinnvoll wird aber im EEWG nicht als Versorgungsmoglichkeit berucksichtigt vgl Anhang VII Absatz 3 Die Nichtberucksichtigung der KKM mit Strom aus erneuerbaren Energien im EEWG ruft auch deshalb Kritik hervor weil KKM als Kompressions Warmepumpen nach EEWG zwar fur die Warmebereitstellung im Winter berucksichtigt werden nicht aber fur die Kaltebereitstellung aus erneuerbarer Energie im Sommer mitverwendet werden durfen selbst wenn im Kuhlbetrieb Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt wird Das EEWG fordert damit auch von Besitzern einer Kompressions Kaltemaschine Warmepumpe 24 fur den Heizbetrieb die Anschaffung einer zusatzlichen thermischen Kaltemaschine fur den Kuhlbetrieb Dies kann fur Betroffene beispielsweise Bauherren in Wasserschutzgebieten u U zu erheblichen Mehrkosten fuhren Einzelnachweise Bearbeiten a b Richtlinie 2009 28 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 23 April 2009 zur Forderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Anderung und anschliessenden Aufhebung der Richtlinien 2001 77 EG und 2003 30 EG abgerufen am 12 Dezember 2009 In Amtsblatt der EU L140 S 15 vom 5 Juni 2009 Das CO2 Minderungspotenzial im Warmemarkt Memento des Originals vom 24 Oktober 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bdew de PDF 563 kB Volker Oschmann Neues Recht fur Erneuerbare Energien In NJW 2009 S 267 Guido Wustlich Das Erneuerbare Energien Warmegesetz Ziel und praktische Auswirkungen In NVwZ 2008 S 1041ff Volker Oschmann Neues Recht fur Erneuerbare Energien In NJW 2009 S 267 4 Abs 2 BW EWarmeG Archivierte Kopie Memento vom 2 Dezember 2008 im 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Pressemitteilung 12 November 2013 sonnewindwaerme de Alte Heizungsanlagen verschlechtern Deutschlands Klimabilanz Memento des Originals vom 26 August 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www unendlich viel energie de PM Agentur fur Erneuerbare Energie 12 Juni 2012 1 2 Vorlage Toter Link www unendlich viel energie de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Wieland Lehnert Jens Vollprecht Neue Impulse von Europa Die Erneuerbare Energien Richtlinie der EU In Zeitschrift fur Umweltrecht 2009 S 314 EEA European Community emission inventory report 1990 2007 Robert Kunde Bayerisches Zentrum fur angewandte Energieforschung Feinstaubemissionen bei der 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2010 ISBN 978 3 406 58503 6 Alexander Milkau Ansatze zur Forderung der erneuerbaren Energien im Warmemarkt Schriften zum Umweltenergierecht Band 2 2009 ISBN 978 3 8329 4969 3 Weblinks BearbeitenText des Gesetzes Warmegesetz des Landes Baden Wurttemberg Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Warmeenergie in Baden Wurttemberg Erneuerbare Warme Gesetz EWarmeG Vom 20 November 2007 Studie zur Ausgestaltung und Bewertung eines marktbasierten und haushaltsunabhangigen Verpflichtungsansatzes zur CO2 Minderung im Warmemarkt durchgefuhrt vom Wuppertal Institut im Auftrag des BMF PDF 526 kB Joachim Nitsch Szenarien der deutschen Energieversorgung auf der Basis des EEG Gesetzentwurfs insbesondere Auswirkungen auf den Warmesektor Kurzexpertise fur den Bundesverband Erneuerbare Energien e V PDF 674 kB Erneuerbare Warme Pramie Hintergrundpapier zum Vorschlag eines verlasslichen Ausbauinstruments fur Erneuerbare Energien im Warmesektor PDF 741 kB Hans Josef Fell Licht und Schatten bei EEG Novelle und 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