www.wikidata.de-de.nina.az
Als Erfrischungsgeld wird aus einer Wahltradition die Aufwandsentschadigung fur ehrenamtliche Wahlhelfer in Deutschland bezeichnet In Baden Wurttemberg ist hingegen von einem Zehrgeld die Rede Als Anerkennung fur den ehrenamtlichen Einsatz erhalt man eine pauschale Entschadigung die fur Essen und Getranke gedacht ist Bei bundesweiten Wahlen Bundestagswahl und Europawahl sind die Gelder in allen Bundeslandern gemass der jeweiligen Wahlordnung gleich hoch Die Stadtstaaten Berlin Bremen und Hamburg konnen jedoch abweichende Erfrischungsgelder festlegen 1 Das Erfrischungsgeld nach 10 der Bundeswahlordnung betragt im Regelfall 25 Euro fur den Vorsitzenden 35 Euro analog auch fur die Europawahl nach 10 der Europawahlordnung Bei Landes und Kommunalwahlen kann davon abgewichen werden So zahlt beispielsweise das Land Brandenburg seinen Wahlhelfern 15 Euro wahrend in Schleswig Holstein bis zu 40 Euro und in Berlin bis zu 120 Euro fur einen Wahlhelfereinsatz erstattet werden Baden Wurttemberg Sachsen Anhalt Rheinland Pfalz und Hessen zahlen 21 Euro wobei es den Gemeinden in Hessen erlaubt ist den Betrag auf eigene Kosten aufzustocken Die Gewahrung und die Hohe des Erfrischungsgeldes sowie des Zehrgeldes in den einzelnen Bundeslandern regeln die entsprechenden Landeswahlgesetze oder Landeswahlordnungen Komplexe Aufteilungen nach Wahlhelfer und Wahlvorstande sowie ob dies in einem Wahl oder Briefwahllokal erfolgt ergibt sich in den Stadtstaaten Berlin und Bremen Fur den Fall dass ein Wahlhelfer ausserhalb seines eigenen Wahlbezirks beauftragt wird konnen hierfur zusatzlich entsprechende Kosten gemass den jeweiligen Reisekostengesetzen erstattet werden Inhaltsverzeichnis 1 Ubersichtstabelle 2 Landesspezifische Regelungen 2 1 Baden Wurttemberg 2 2 Bayern 2 3 Berlin 2 4 Brandenburg 2 5 Bremen 2 6 Hamburg 2 7 Hessen 2 8 Mecklenburg Vorpommern 2 9 Niedersachsen 2 10 Nordrhein Westfalen 2 11 Rheinland Pfalz 2 12 Saarland 2 13 Sachsen 2 14 Sachsen Anhalt 2 15 Schleswig Holstein 2 16 Thuringen 3 Weitere Anwendungsbeispiele 3 1 Sozialgesetzbuch 3 2 Volksentscheide und Volksbegehren 4 Kostenerstattung 5 EinzelnachweiseUbersichtstabelle BearbeitenBundesland Euro BemerkungenBundestagswahl Europawahl 25 120 Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag oder zum Europaischen Parlament gelten einheitlich 25 35 Erfrischungsgeld jedoch konnen die Stadtstaaten Berlin Bremen Hamburg abweichende Hohen festlegen 25 120 Baden Wurttemberg 21 In Baden Wurttemberg wird das Erfrischungsgeld Zehrgeld genannt Bayern 30 50 Hohe legt die jeweilige Gemeinde fest Berlin 30 120 100 120 Euro in Wahllokalen 80 100 Euro in Briefwahllokalen abweichende Hohen fur Mitarbeiter im Offentlichen Dienst bei Freizeitausgleich Brandenburg 21 45Bremen 30 50Hamburg 30 60 Die Stadt Hamburg zahlt als Erfrischungsgeld einen hoheren Betrag Wahlbezirksleitungen 2 nur in HH Anstelle von Wahlvorsteher erhalten 60 Briefwahl 50 deren Stellvertreter 45 Briefwahl 35 und Beisitzer allgemein 30 3 Hessen 21 Das tatsachliche gewahrte Erfrischungsgeld liegt jedoch in vielen Fallen daruber die Mehrkosten tragen die Gemeinden selbst 4 Mecklenburg Vorpommern 21 45Niedersachsen 16 30 Mindestens 16 Euro bei der Bundestagswahl 2017 zuletzt bis zu 30 Euro Aufwandsentschadigung Nordrhein Westfalen 28 100Rheinland Pfalz 21Saarland 21Sachsen 15Sachsen Anhalt 21Schleswig Holstein 30 Bis zu 30 Euro Thuringen 16Landesspezifische Regelungen BearbeitenBaden Wurttemberg Bearbeiten Den Mitgliedern der Wahlausschusse kann fur die Teilnahme an einer Sitzung des Wahlausschusses den Mitgliedern der Wahlvorstande fur den Wahltag ein Zehrgeld von je 21 Euro gewahrt werden 5 Bayern Bearbeiten Wahlhelfern kann ein Erfrischungsgeld als Aufwandsentschadigung gewahrt werden 6 Die Hohe legt die jeweilige Gemeinde fest Fur Europa Bundestags Landtags und Bezirkswahlen sowie Volksentscheide erhalt die Gemeinde vom Bund bzw Freistaat und Bezirk den Betrag je Wahlhelfer in pauschaler Hohe erstattet Die jeweilige Gemeinde entscheidet in eigener Verantwortung ob sie diesen Betrag aufstockt 7 Berlin Bearbeiten Fur die Tatigkeit im Wahlvorstand betragt das Erfrischungsgeld 120 Euro in einem Urnenwahllokal fur die Tatigkeit in einem Briefwahllokal sind es 100 Euro mit entsprechend kurzerer Schicht Stellvertretende Wahlvorstehende und stellvertretende Schriftfuhrende erhalten hierbei den jeweiligen Hochstsatz von 120 bzw 100 Euro Beisitzende und Hilfskrafte immer 20 Euro weniger Zusatzlich werden 40 Euro fur eine freiwillige Prasenzschulung vorgesehen fur Wahlvorstehende Schriftfuhrende oder 25 Euro fur eine freiwillige Online Schulung vorgesehen fur Beisitzende Hilfskrafte ausgezahlt sofern die Wahlhelfertatigkeit spater tatsachlich ausgeubt wird Reserve Wahlhelfende erhalten pauschal 20 Euro und bei Berufung in den Wahlvorstand die regulare Vergutung Fur den Hin und Rucktransport der Wahlunterlagen erhalt der Wahlvorstand im Regelfall die wahlvorstehende Person zusatzlich 20 Euro pro Transport bei tatsachlich hoheren Reisekosten sind auch diese erstattungsfahig Fur Mitarbeiter des Offentlichen Dienstes betragt das Erfrischungsgeld bei Freizeitausgleich fur Wahlvorstehende und Schriftfuhrende 70 Euro nur Urnenwahl Briefwahl immer 20 Euro weniger mit entsprechend kurzerer Schicht fur Beisitzende und Hilfskrafte immer 20 Euro weniger der Freizeitausgleich entspricht einem arbeitsfreien Tag Wird der Freizeitausgleich nicht gewahrt oder nicht in Anspruch genommen er ist freiwillig wahlbar gelten die allgemeinen Satze 8 Fur die Wiederholungswahl am 12 Februar 2023 wurden in Berlin rund 42 000 Wahlhelfer eingesetzt 9 Das waren rund 8 000 mehr als bei der Pannenwahl im September 2021 obwohl dieses Mal nur das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen und nicht zusatzlich noch der Bundestag gewahlt wurde Das Erfrischungsgeld betrug ausnahmsweise 240 Euro fur samtliche Wahlvorstande bei Urnenwahl fur Briefwahlvorstande 200 Euro Fur den Volksentscheid Berlin 2030 klimaneutral am 26 Marz 2023 sind regular 100 120 Euro Urnenwahl bzw 80 100 Euro Briefwahl fur Wahlhelfer vorgesehen 10 Am 10 Januar 2023 wurde die Landeswahlordnung auf diese neuen Satze angepasst sie gelten ab sofort dauerhaft 11 Brandenburg Bearbeiten Ein Erfrischungsgeld von je 15 Euro kann den Mitgliedern der Wahlausschusse fur die Teilnahme an einer einberufenen Sitzung und den Mitgliedern der Wahlvorstande fur den Tag der Wahl gewahrt werden Den Wahlvorstehern kann ein Erfrischungsgeld von 20 Euro gewahrt werden Das Erfrischungsgeld ist auf ein Tagegeld nach Absatz 1 anzurechnen 12 13 Fur die Landtagswahl 2014 liegt das Erfrischungsgeld je nach Wahlkreis zwischen 21 und 45 Euro 14 Bremen Bearbeiten Fur die Tatigkeit im Wahlvorstand wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld als Entschadigung gezahlt Im Land Bremen betragt es je nach Aufwand und Verantwortung bei Europa und Bundestagswahlen 15 fur Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher 70 Euro fur Schriftfuhrerinnen und Schriftfuhrer 65 Euro fur die ubrigen Mitglieder des Wahlvorstandes 60 Euro bei Landtags und Kommunalwahlen fur Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher in Urnenwahlvorstanden 70 Euro fur die ubrigen Mitglieder des Urnenwahlvorstandes bis zu 65 Euro fur Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher in Briefwahlvorstanden 70 Euro fur die ubrigen Mitglieder des Briefwahlvorstandes bis zu 65 Euro fur Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher in Auszahlwahlvorstanden 70 Euro fur die ubrigen Mitglieder des Auszahlwahlvorstandes 65 Euro Bei Landtags und Kommunalwahlen wird das Erfrischungsgeld fur die Brief und Auszahlwahlvorstande fur jeden Tag der Tatigkeit gezahlt Der Besuch einer Schulung ist fur bestimmte Funktionen z B Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher verpflichtend fur die ubrigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer freiwillig Fur die Teilnahme an einer Schulung erhalten Mitglieder der Urnenwahlvorstande 10 Euro extra Mitglieder der Brief und Auszahlwahlvorstande bei Landtags und Kommunalwahlen 20 Euro zusatzlich Bei den Landtags und Kommunalwahlen wird den Brief und Auszahlwahlvorstanden an Feiertagen oftmals auf Christi Himmelfahrt fallend das doppelte Erfrischungsgeld ausgezahlt Hamburg Bearbeiten Da bei den Burgerschafts und Bezirksversammlungswahlen in Hamburg 2008 das Digitale Wahlstift System DWS nicht zum Einsatz kam musste die Auszahlung der zirka 3 2 Millionen Stimmzetteln mit insgesamt rund 9 6 Millionen abgegebenen Stimmen per Hand bewaltigt werden Aus diesem Grund wurden die Erfrischungsgelder um jeweils mindestens das Zweieinhalbfache erhoht 16 Wahlbezirksleiter erhielten 120 Euro vorher 45 Euro Stellvertreter 110 Euro vorher 35 einfache Wahlhelfer 100 Euro vorher 30 Euro pro Einsatztag Hessen Bearbeiten Das Land erstattet den Kommunen 21 Euro pro Person Das tatsachliche gewahrte Erfrischungsgeld liegt jedoch in vielen Fallen daruber die Mehrkosten tragen die Gemeinden selbst 17 Mecklenburg Vorpommern Bearbeiten Je nach Wahlkreis liegt das Erfrischungsgeld zwischen 21 und 45 Euro 18 19 Niedersachsen Bearbeiten Der Gesetzgeber regelt den Mindestbetrag in Hohe von 16 00 Euro Hohere Betrage liegen im Ermessen der Gemeinde Bad Nenndorf zahlt beispielsweise seit einigen Jahren 25 00 Euro Die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter erhalten 30 00 Euro da diese einen hoheren Aufwand haben als die anderen Wahlhelfer Abholung der Unterlagen vor der Wahl Ruckgabe nach der Wahl Besuch der Vorbesprechung etc 20 Niedersachsische Landeswahlordnung NLWO Vom 1 November 1997 8 Entschadigung fur die Ausubung von Wahlehrenamtern 1 Die Auslagen fur wahlehrenamtliche Tatigkeit werden unbeschadet des Absatzes 2 durch eine Pauschalentschadigung im Rahmen folgender Hochstsatze abgegolten 1 16 Euro je Sitzung fur die Mitglieder des Landeswahlausschusses und eines Kreiswahlausschusses und 2 25 Euro fur die Mitglieder eines Wahlvorstands dd 2 Notwendige Auslagen die den Inhaberinnen und Inhabern von Wahlehrenamtern in Ausubung des Ehrenamtes durch Fahrkosten ausserhalb des Wohnortes oder durch Fernsprechkosten entstanden sind werden auf Antrag gesondert ersetzt 3 Ein in Ausubung des Ehrenamtes nachweislich entstandener Verdienstausfall wird auf Antrag bis zum Hochstbetrag von 16 Euro je Stunde ersetzt 4 Fur die Festsetzung der Entschadigung nach den Absatzen 1 bis 3 sind zustandig 1 die Wahlleiterinnen oder Wahlleiter hinsichtlich der Mitglieder der Wahlausschusse 2 die Gemeinden hinsichtlich der Mitglieder der Wahlvorstande ihrer Wahlbezirke 3 die Kreiswahlleiterinnen oder Kreiswahlleiter hinsichtlich der Mitglieder der Briefwahlvorstande dd Nordrhein Westfalen Bearbeiten In Nordrhein Westfalen fallt je nach Gemeinde und Funktion im Wahlvorstand das Erfrischungsgeld unterschiedlich hoch aus und liegt zwischen 28 und 100 Euro 21 Rheinland Pfalz Bearbeiten Ein Erfrischungsgeld von je 21 Euro das auf ein Tagegeld anzurechnen ist kann gewahrt werden den Mitgliedern der Wahlausschusse fur die Teilnahme an einer Sitzung und den Mitgliedern der Wahlvorstande fur den Wahltag 22 Saarland Bearbeiten Ein Erfrischungsgeld von je 15 Euro das auf ein Tagegeld anzurechnen ist kann gewahrt werden den Mitgliedern der Wahlausschusse fur die Teilnahme an einer nach 3 einberufenen Sitzung und den Mitgliedern der Wahlvorstande fur den Wahltag 23 24 Sachsen Bearbeiten Ein Erfrischungsgeld von je 15 Euro das auf ein Tagegeld anzurechnen ist kann den Mitgliedern der Wahlausschusse fur die Teilnahme an einer einberufenen Sitzung und bis zur Hohe von 20 Euro den Mitgliedern der Wahlvorstande fur den Wahltag gewahrt werden 25 Sachsen Anhalt Bearbeiten 9 Auslagenersatz und Erfrischungsgeld 2 Den Beisitzern der Wahlausschusse kann fur die Teilnahme an einer nach 4 einberufenen Sitzung und den Mitgliedern der Wahlvorstande fur den Tag der Wahl ein Erfrischungsgeld in Hohe von 21 Euro gewahrt werden das auf ein Tagegeld nach Absatz 1 anzurechnen ist 3 Ein in Ausubung des Wahlehrenamtes nachweislich entstandener Verdienstausfall wird auf Antrag bis zum Hochstbetrag von 16 Euro je Stunde ersetzt 4 Fur die Festsetzung der Entschadigung sind zustandig 1 die Wahlleiter hinsichtlich der Beisitzer der Wahlausschusse 2 die Gemeinden hinsichtlich der Mitglieder der Wahlvorstande ihrer Wahlbezirke 3 die Kreiswahlleiter hinsichtlich der Mitglieder der Briefwahlvorstande 26 dd Schleswig Holstein Bearbeiten Ein pauschalierter Auslagenersatz bis zu 30 Euro kann den Mitgliedern 1 der Wahlausschusse fur die Teilnahme an einer nach 2 einberufenen Sitzung und 2 der Wahlvorstande fur den Wahltag gewahrt werden Der pauschalierte Auslagenersatz ist auf ein Tagegeld nach den Absatzen 1 und 2 anzurechnen 27 Thuringen Bearbeiten Ein Erfrischungsgeld von je 16 Euro das auf ein Tagegeld anzurechnen ist kann den Mitgliedern der Wahlausschusse fur die Teilnahme an einer einberufenen Sitzung sowie den Mitgliedern der Wahlvorstande fur den Wahltag gewahrt werden An Stelle eines Erfrischungsgeldes soll offentlichen Bediensteten ein entsprechender Freizeitausgleich gewahrt werden 28 Weitere Anwendungsbeispiele BearbeitenSozialgesetzbuch Bearbeiten Erfrischungsgeld wird auch fur die Wahlhelfer der Wahlorgane im Sinne des 53 Abs 1 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch 29 gezahlt Die Mitglieder von Wahlleitungen und andere Wahlhelfer die wahrend der Zeit und an der Statte ihrer regelmassigen Beschaftigung tatig sind erhalten fur diese Zeit anstelle einer Aufwandsentschadigung bei einem Zeitaufwand wahrend der regelmassigen Arbeitszeit von uber funf Stunden ein Erfrischungsgeld von 16 Euro Erstreckt sich ihre Inanspruchnahme auch auf eine Zeit ausserhalb ihrer regelmassigen Arbeitszeit erhalten sie hierfur eine nach diesem Zeitaufwand berechnete Aufwandsentschadigung Die Leistungen durfen zusammen den Betrag nicht ubersteigen der sich nach Absatz 3 fur den gesamten Zeitaufwand ergibt 9 Abs 4 SVWO Entschadigung der Mitglieder der Wahlleitungen und anderer Wahlhelfer 30 Volksentscheide und Volksbegehren Bearbeiten Bei Volksentscheiden 31 und bei Volksbegehren 32 wird ebenfalls ein Erfrischungsgeld ausgelobt In beiden Fallen sind die Vorschriften der Bundeswahlordnung uber Ehrenamter und den Auslagenersatz fur Inhaber von Wahlamtern und uber das Erfrischungsgeld anzuwenden Kostenerstattung BearbeitenDie Kosten fur die Erfrischungsgelder die den einzelnen Kommunen entstehen werden bei bundesweiten Wahlen den Landern durch den Bund ersetzt Finden gleichzeitig Landtags oder Kommunalwahlen statt werden diese Kosten anteilig ersetzt 33 Bei den letzten Bundestagswahlen 2009 und 2013 wurden zwischen 500 000 und 600 000 Wahlhelfer benotigt 34 35 Einzelnachweise Bearbeiten 10 BWO Einzelnorm Abgerufen am 6 Marz 2023 Online Dienst Einstiegsseite HamburgService Abgerufen am 12 September 2017 Wahlhelfer Abgerufen am 12 September 2017 Archivierte Kopie Memento des Originals vom 4 November 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www wahlen hessen de Baden Wurttemberg 9 Absatz 2 Landeswahlordnung LWO Entschadigung fur Inhaber von Ehrenamtern Zehrgeld abgerufen am 19 Oktober 2020 Bayern Wahlordnung fur Landtagswahlen Volksbegehren und Volksentscheide Landeswahlordnung LWO Vom 16 Februar 2003 9 Auslagenersatz und Erfrischungsgeld Absatz 2 Bayern online im Internet 8 Mai 2014 Sechzehnte Verordnung zur Anderung der Landeswahlordnung 4 Februar 2023 abgerufen am 19 Februar 2023 dpa Wahl in Berlin Zahl der Wahlhelfer soll deutlich aufgestockt werden 18 November 2022 abgerufen am 11 Januar 2023 Informationen fur Wahlhelfende 9 Januar 2023 abgerufen am 11 Januar 2023 Anderung der Landeswahlordnung Erfrischungsgeld wird dauerhaft erhoht 17 Januar 2023 abgerufen am 19 Januar 2023 Brandenburg 7 Auslagenersatz und Erfrischungsgeld Absatz 2 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung BbgKWahlV Vom 4 Februar 2008 GVBl II 08 Nr 04 S 38 zuletzt geandert durch Verordnung vom 8 Januar 2014 GVBl II 14 Nr 01 Auf Grund des 88 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10 Oktober 2001 GVBl I S 198 der zuletzt durch Artikel 1 Nr 70 des Gesetzes vom 18 Dezember 2007 GVBl l S 330 342 geandert worden ist verordnet der Minister des Innern Brandenburg Tatort Wahlburo Was passiert im Wahlvorstand online im Internet 10 Mai 2014 1 Erfrischungsgeld als Lockmittel Memento des Originals vom 4 Marz 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www steuerzahler baden wuerttemberg de Bund der Steuerzahler BaWu im Schwarzbuch 08 vom 9 Oktober 2008 Archivierte Kopie Memento des Originals vom 4 November 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www wahlen hessen de Mecklenburg Vorpommern Tatort Wahlburo Was passiert im Wahlvorstand online im Internet 10 Mai 2014 Wahlhelfer in Rostock gesucht 1 2 Vorlage Toter Link www mvpo de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis vom 3 April 2014 Archivlink Memento des Originals vom 25 Mai 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www badnenndorf de https nrw mehr demokratie de wahlhelfer html Landeswahlordnung Rheinland Pfalz LWO vom 6 Juni 1990 GVBl S 153 zuletzt geandert durch die Funfte Landesverordnung zur Anderung der Landeswahlordnung vom 18 Dezember 2009 GVBl S 4 8 Absatz 3 Auslagenersatz fur Inhaber von Wahlamtern Erfrischungsgeld Landeswahlordnung Saarland LWO Vom 23 Juni 1989 in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Januar 2009 Fundstelle Amtsblatt 2009 S 198 Geltungsbeginn 31 Januar 2012 Geltungsende 31 Dezember 2015 8 Auslagenersatz fur Inhaberinnen und Inhaber von Wahlamtern Erfrischungsgeld Absatz 2 SRKG vgl BS Nr 2032 10 7 Auslagenersatz fur Inhaber von Wahlamtern Erfrischungsgeld Absatz 2 Wahlordnung des Landes Sachsen Anhalt Landeswahlordnung LWO Vom 14 April 2010 Landesverordnung uber die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig Holstein Gemeinde und Kreiswahlordnung GKWO Vom 2 Dezember 2009 Gesamtausgabe in der Gultigkeit vom 29 Juni 2012 bis 31 Dezember 2014 5 Ersatz von Auslagen fur Mitglieder von Wahlorganen Absatz 3 Thuringer Landeswahlordnung ThurLWO Vom 12 Juli 1994 9 Absatz 2 Auslagenersatz fur Inhaber von Wahlamtern Erfrischungsgeld Aufwandsentschadigung des Landeswahlleiters und seines Stellvertreters 53 Wahlorgane IV SGB 9 Entschadigung der Mitglieder der Wahlleitungen und anderer Wahlhelfer Absatz 4 Wahlordnung fur die Sozialversicherung SVWO 8 Ehrenamter Auslagenersatz Erfrischungsgeld Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs 6 des Grundgesetzes Neugliederungsdurchfuhrungsverordnung NeuGlV 56 Ehrenamter Auslagenersatz Erfrischungsgeld Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs 6 des Grundgesetzes Neugliederungsdurchfuhrungsverordnung NeuGlV 50 Wahlkosten Absatz 2 Bundeswahlgesetz BWahlG Wie man einer von uber 500 000 Wahlhelfern wird bundestag de vom 9 Juli 2013 Wahlhelfer Bei bundesweiten Wahlen werden rund 600 000 Wahlhelfer in ca 80 000 Urnenwahlbezirken und rund 10 000 Briefwahlbezirken benotigt Memento des Originals vom 14 Mai 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundeswahlleiter de auf bundeswahlleiter de Stand Dezember 2009Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erfrischungsgeld amp oldid 233721765