www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel beschaftigt sich mit dem steuerrechtlichen Begriff Zum Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms siehe Eigenverbrauch Solarstrom Eigenverbrauch ist allgemein der Verbrauch von Gutern und Dienstleistungen fur eigene Zwecke anstelle des Verbrauchs durch Dritte oder speziell der Rechtsbegriff im Umsatzsteuerrecht fur die Abgabe von Leistungen ohne dass der Unternehmer eine Gegenleistung erhalt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Steuerrecht 3 Andere Rechtsgebiete 4 International 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Begriff des Eigenverbrauchs geht davon aus dass jemand beschaffte Leistungen Waren Dienstleistungen sonstige Gegenstande als Handler oder Wiederverkaufer veraussert und hierfur eine Gegenleistung in Form des Kaufpreises oder beim Tauschvertrag eine andere Leistung erhalt Wenn er die Leistung jedoch fur sich zum Zweck des privaten Verbrauchs behalt liegt Eigenverbrauch vor Unter Eigenverbrauch versteht man deshalb die Nutzung bzw Entnahme betrieblicher Vermogensgegenstande fur den privaten Gebrauch 1 Steuerrecht BearbeitenUnter Eigenverbrauch versteht man die Nutzung oder Privatentnahme betrieblicher Vermogensgegenstande fur den privaten Gebrauch des Unternehmers Darunter fallen zum Beispiel die Nutzung des betrieblichen Telefons fur Privatgesprache oder die privaten Fahrten mit dem Firmenwagen Der Eigenverbrauch wird seit April 1999 in Deutschland unter dem neuen umsatzsteuerrechtlichen Sammelbegriff unentgeltliche Wertabgabe den entgeltlichen Lieferungen gleichgestellt 3 Abs 1b UStG wobei auch unentgeltliche Zuwendungen eines Gegenstands durch einen Unternehmer an sein Personal fur dessen privaten Bedarf einbezogen sind Der Eigenverbrauch stellt umsatzsteuerrechtlich einen Umsatz des Unternehmens an den Unternehmer dar 2 Abzugrenzen ist der Eigenverbrauch von der Privatentnahme die die entsprechenden ertragsteuerlichen Konsequenzen herbeifuhrt Andere Rechtsgebiete BearbeitenDer Eigenverbrauch spielt im rechtlichen Rahmen der Energiewirtschaft eine wesentliche Rolle So darf der Inhaber eines Betriebs der andere Energieerzeugnisse als Kohle und Erdgas herstellt Energieerzeugnisse innerhalb des Betriebsgelandes steuerfrei verwenden wenn sie innerhalb des Betriebsgelandes selbst hergestellt worden sind und im Zusammenhang mit der Herstellung von Energieerzeugnissen verwendet werden 26 Abs 1 EnergieStG Das gilt auch gemass 27a EEG fur die Betreiber von Anlagen die den in ihrer Anlage erzeugten Strom zur Eigenversorgung nutzen durfen der unter anderem durch die Anlage selbst oder andere Anlagen verbraucht wird Hierfur entfallt gemass 61a Nr 1 EEG fur den Kraftwerkseigenverbrauch die EEG Umlage Nach 3 Nr 18 EnWG macht der Betrieb einer Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung den Betreiber nicht zum Energieversorgungsunternehmen Nettostromerzeugung ist gemass 3 Nr 20 KWKG die an den Generatorklemmen gemessene Stromerzeugung einer Anlage abzuglich des fur ihren Betrieb erforderlichen Eigenverbrauchs im Sinne des 61a Nr 1 EEG Eigenstandige Regelungen gibt es fur den Eigenverbrauch beim Solarstrom Das Betaubungsmittelgesetz BtMG sieht bei Strafen den Eigenverbrauch in geringer Menge vor Das Gericht kann demnach von einer Bestrafung absehen wenn der Tater die Betaubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut herstellt einfuhrt ausfuhrt durchfuhrt erwirbt sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt 29 Abs 5 BtMG International BearbeitenAls Eigenverbrauch wird im osterreichischen und schweizerischen Umsatzsteuerrecht die Abgabe eines Gegenstandes oder einer Leistung bezeichnet wenn keine Gegenleistung vereinbart ist oder die Wertabgabe in den Privatbereich erfolgt Da eine Lieferung oder Leistung der Umsatzsteuer nur unterliegt wenn ein Leistungsaustausch stattfindet ist es aus Grunden der Gleichmassigkeit der Besteuerung erforderlich dass unentgeltliche Wertabgaben in gleicher Weise besteuert werden Durch die Besteuerung wird der Vorsteuerabzug Vorsteuer Osterreich Vorsteuer Schweiz der beim Erwerb des Gegenstandes fur das Unternehmen eingetreten ist ruckgangig gemacht Gesetzliche Grundlage ist in Osterreich 1 Abs 1 Nr 2 UStG Die Schweiz hat in Art 9 des MWStG den Eigenverbrauch als mehrwertsteuerpflichtigen Tatbestand erfasst Der haufigste Fall des Eigenverbrauchs ist auch in diesen Staaten die private Nutzung eines Firmenwagens durch den Unternehmer oder die private Nutzung des betrieblichen Telefons Weblinks BearbeitenHinweise zum Eigenverbrauch im osterreichischen Steuerrecht Hinweise zum Eigenverbrauch im schweizerischen SteuerrechtEinzelnachweise Bearbeiten Jorg Woltje Schnelleinstieg Rechnungswesen 2008 S 86 Jorg Woltje Schnelleinstieg Rechnungswesen 2008 S 86Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4151199 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eigenverbrauch amp oldid 235952685