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Wer Rechte aus dem Eigentum an einer Sache ableiten will muss sein Eigentum notfalls vor Gericht beweisen Da es praktisch unmoglich ist die Entwicklung der Eigentumsverhaltnisse von der Entstehung einer Sache bis zur Gegenwart luckenlos darzulegen erleichtert im deutschen Recht das Burgerliche Gesetzbuch BGB den Beweis des Eigentums durch Eigentumsvermutungen Bei beweglichen Sachen wird nach 1006 BGB vermutet dass der Besitzer einer Sache ihr Eigentumer sei Ausnahmen gelten im Verhaltnis zu einem fruheren Besitzer nur dann wenn die Sache abhandengekommen verloren oder gestohlen worden ist Diese Ausnahme gilt wiederum nicht fur Geld und Inhaberpapiere bei denen die Eigentumsvermutung deshalb stets greift Fur das Eigentum an Grundstucken wird nach 891 BGB vermutet dass derjenige der als Eigentumer im Grundbuch eingetragen ist auch wirklich Eigentumer des Grundstucks ist Zum Schutz der Glaubiger wird bei nicht getrennt lebenden Ehegatten gesetzlich vermutet dass bei beweglichen Sachen die sich im Besitz eines oder beider Ehegatten befinden Eigentumer jeweils der Ehegatte ist der Schuldner ist 1362 BGB vgl auch 739 ZPO Diese Vermutung gilt unabhangig vom Guterstand der Ehegatten nicht jedoch fur ausschliesslich zum personlichen Gebrauch eines Ehegatten bestimmte Sachen Der Besitzer beseitigt die fur ihn streitende Eigentumsvermutung dadurch dass er im Prozess unglaubhaft vortragt 1 Die Vermutungen konnen schliesslich durch den Beweis des Gegenteils also die Herstellung voller richterlicher Uberzeugung vom Eigentum des Nichtbesitzers widerlegt werden Bei der Zwangsvollstreckung ist hierfur eine Drittwiderspruchsklage zu erheben Literatur BearbeitenEntscheidungsrezensionen Bearbeiten Hadding Die Eigentumsvermutung nach 1006 I BGB im Herausgaberechtsstreit BGH FamRZ 1970 586 in Juristische Schulung JuS 1972 S 183 185Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Einzelnachweise Bearbeiten Urteil des OLG Koblenz vom 1 Juni 2015 12 U 991 14 NJW 2016 331 mit Anmerkung Markus Wurdinger Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eigentumsvermutung amp oldid 233660411