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Die Statuta oder das Eygenlandrecht der Siebenburger Sachsen ist eine kodifizierte Rechtssammlung altdeutschen Gewohnheitsrechts in Rezeption romischen Rechts Es galt fur die Bewohner des Konigsbodens in Siebenburgen Bis zur Einfuhrung des Allgemeinen osterreichischen burgerlichen Gesetzbuches von 1811 welches in allen deutschen Erblandern der Osterreichischen Monarchie eingefuhrt worden war blieb das Eygenlandrecht in Kraft Es stellt den wichtigsten Bestandteil der Rechtsgeschichte der Siebenburger Sachsen dar Matthias Fronius aus Kronstadt gab 1583 die erste Ausgabe in deutscher und lateinischer Sprache heraus Titelseite des Erstdrucks von Der Sachsen inn Siebenburgen statuta von Matthias Fronius Kronstadt 1583 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgebiet 2 Grundlage 3 Gultigkeitsdauer 4 Literatur 5 Siehe auchRechtsgebiet BearbeitenDas Gebiet auf dem Statutarrecht angewandt wurde umfasste den gesamten Konigsboden Grundlage BearbeitenDie Rechtsgultigkeit des Eygenlandrechts grundeten sich auf drei Faktoren Die Privilegien des Goldenen Freibriefes von 1224 Die Bestatigung durch Konig Stephan Bathory von 1583 Diverse spatere landesrechtliche Urkunden die den Siebenburger Sachsen immer wieder die Gultigkeit ihres eigenen Rechtes anerkannten und bekraftigten Der Rechtszustand der Siebenburger Sachsen erwuchs mithin zum Teil aus ererbtem Gewohnheitsrecht welches in Inhalt und Form wenig systematisch aufgebaut war aber dennoch von der sachsischen Nation als den einheimischen Bedurfnissen entsprechend besonders geschatzt wurde Es bestehen zudem starke inhaltliche Bezuge zum romischen Recht Daruber hinaus sind Satzungen aus dem Magdeburger Stadtrecht sowie allgemeine Abschnitte und Satze aus dem Sachsenspiegel darin enthalten Gultigkeitsdauer BearbeitenDas Statutargesetzbuch galt nahezu drei Jahrhunderte in allen rechtlichen und sozialen Beziehungen fur die Bewohner des Konigsbodens Es regelte samtliche prozess privat und strafrechtlichen Angelegenheiten der Siebenburger Sachsen aber auch der anderen Nationen so sie auf Konigsboden lebten Bis 1803 galt das Statutarstrafrecht Das Statutarprivatrecht war bis 1853 in Gebrauch als es durch die osterreichische Gesetzgebung ersetzt wurde Literatur BearbeitenFelix Sutschek Das deutsch romische Recht der Siebenburger Sachsen Eigen Landrecht Aus der Rechtsgeschichte Siebenburgens Eigenverlag Stuttgart 2000 ISBN 978 975 993 923 6 Siehe auch BearbeitenZipser Willkur Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eygenlandrecht amp oldid 241002959