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Die Eidgenossenschaft als abstrakter Rechtsbegriff bezeichnet die Verbindung von gleichberechtigten Genossen durch einen auf bestimmte Zeit oder fur alle Ewigkeit bei Gott geschworenen Eid als hochste Form der Selbstverpflichtung des Menschen In dieser Bedeutung steht die Eidgenossenschaft im Gegensatz zur Feudalherrschaft mit ihrer hierarchisch asymmetrischen Organisation Im Mittelalter waren es vor allem die Stadte die im Widerspruch zum vorherrschenden Feudalismus den jeweiligen Landes und Stadtherren mehr und mehr Rechte und Privilegien abtrotzten und so zunehmend die Moglichkeit zur Selbstverwaltung erhielten Auch sie grenzten sich deshalb durch die Installation sogenannter Eidgenossen von der klassischen Feudalherrschaft ab Ein Eidgenosse in diesem Sinne war ein Geschworener oder Stadtschoffe der dem Burgermeister oder einem Stadtrichter beigeordnet sein konnte Entsprechend war ein Eidgeselle jemand der unter dem gleichen Eid stand insbesondere ein Mitschoffe Der Begriff Eidgeselle wurde mit ahnlicher Bedeutung auch fur einen Handwerksgesellen einen geschworenen Freund oder die eigene Ehefrau verwendet Im Verlauf des 16 Jahrhunderts wurde das Wort Eidgenosse in der Form von eiguenot beziehungsweise enguenos ins Franzosische entlehnt und wurde dort in Anlehnung an den Namen des Genfer Burgermeisters Besancon Hugues Fuhrer der Protestanten zu huguenot vgl Hugenotten Siehe auch BearbeitenAlte Eidgenossenschaft SchweizWeblinks BearbeitenAndreas Wurgler Eidgenossenschaft In Historisches Lexikon der Schweiz 8 2 2012 Deutsches Rechtsworterbuch auf der Homepage der Forschungsstelle Deutsches Rechtsworterbuch der Heidelberger Akademie der Wissenschaften Norbert Domeisen Die Eidgenossen und ihr Eid Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eidgenossenschaft Rechtsbegriff amp oldid 217519506