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Cross Compliance ubersetzbar als ubergreifende Regeltreue im deutschsprachigen Raum auch als anderweitige Verpflichtungen bezeichnet Akronym CC ist die Bindung der Auszahlung offentlicher Gelder insbesondere von Agrarsubventionen an die Einhaltung rechtlicher oder ethischer Standards aus Bereichen ausserhalb des erklarten vorrangigen Zweckes dieser Fordermittel Cross Compliance wird seit Mitte der 1980er Jahre in der Agrarpolitik vieler Industrielander zunehmend zur Voraussetzung fur den Erhalt von Pramien die zunachst Zwecken wie der Steigerung von Produktion oder Konkurrenzfahigkeit der Preis und Marktregulierung oder Wirtschaftskraft dienten Inhaltsverzeichnis 1 Einfuhrung in der Europaischen Gemeinschaft 2 Cross Compliance Vorschriften der Europaischen Union Forderperiode 2014 2020 2 1 Umweltschutz Klimawandel und guter landwirtschaftlicher Zustand der Flachen 2 2 Gesundheit von Mensch Tier und Pflanze 2 3 Tierschutz 3 Kontroll und Sanktionssystem 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseEinfuhrung in der Europaischen Gemeinschaft BearbeitenIm Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP der Europaischen Gemeinschaft kamen Cross Compliance Bestimmungen mit den Reformen der Agenda 2000 und den Luxemburger Beschlussen von 2003 verstarkt zum Einsatz d h die Gewahrung von Pramienzahlungen wurde zunehmend an die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen geknupft Insbesondere mit den Reformen 2003 wurden die Bestimmungen verscharft und von Umweltstandards auf die Bereiche Lebensmittel und Futtermittelsicherheit Tiergesundheit und Tierschutz ausgedehnt Zugleich dienen Cross Compliance Verpflichtungen der Legitimation von Subventionen heimischer Wirtschaft da das damit im internationalen Vergleich hohere Schutzniveau hohere Erzeugungskosten bedeute und diese Benachteiligung gegenuber Konkurrenten aus Drittstaaten durch Direktzahlungen auszugleichen sei 1 Seit dem 1 Januar 2005 ist der Erhalt von Agrarfordermitteln an die Erfullung von Cross Compliance Vorgaben gekoppelt Die landwirtschaftlichen Betriebe werden zu einem gewissen Prozentsatz jedes Jahr kontrolliert 2 3 4 5 Diese Vor Ort Kontrollen fokussieren u a die Einhaltung folgende Bereiche Tierkennzeichnung Nitrat Richtlinie Vogelschutz Richtlinie Fauna Flora Habitat Richtlinie Erhalt von Landschaftselementen z B Feuchtgebiete Cross Compliance ergibt sich aus den sogenannten Grundanforderungen an die Betriebsfuhrung und den Standards zur Erhaltung landwirtschaftlicher Nutzflachen in gutem landwirtschaftlichem und okologischem Zustand 6 Cross Compliance Vorschriften der Europaischen Union Forderperiode 2014 2020 BearbeitenSeit 1 Januar 2014 sind anderweitige Verpflichtungen einzuhalten die sich 2015 und 2016 erganzt um Regelungen zur Erhaltung von Grunland Greening zusammensetzen aus 13 Grundanforderungen an die Betriebsfuhrung GAB die sich aus Unionsrecht ergeben und 7 Standards fur die Erhaltung von Flachen in gutem landwirtschaftlichem und okologischem Zustand GLOZ die national naher definiert sind 7 Es sind Regelungen aus den drei Bereichen Umweltschutz Klimawandel und guter landwirtschaftlicher Zustand der Flachen Bearbeiten zum Gewasserschutz betreffend GAB 1 den Schutz vor Nitratverunreinigung Nitratrichtlinie GLOZ 1 Pufferzonen an Wasserlaufen GLOZ 2 Genehmigungsvorschriften fur die Wasserentnahme zur Bewasserung und GLOZ 3 den Schutz des Grundwassers vor weiteren Schadstoffen zum Bodenschutz betreffend GLOZ 4 Bodenbedeckung GLOZ 5 Bodenerosion und den GLOZ 6 Erhalt organischer Substanz zur Biodiversitat aus der GAB 2 Vogelschutzrichtlinie und der GAB 3 FFH Richtlinie und zur Landschaftspflege GLOZ 7 Gesundheit von Mensch Tier und Pflanze Bearbeiten zur Lebensmittelsicherheit aus der Verordnung EG Nr 178 2002 GAB 4 und der Richtlinie 96 22 EG GAB 5 also zu Stoffen mit pharmakologischer Wirkung zur Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen GAB 6 Rindern GAB 7 und Schafen und Ziegen GAB 8 zum Schutz vor Tierseuchen konkret TSE GAB 9 und uber Verbote fur Pflanzenschutzmittel GAB 10 undTierschutz Bearbeiten zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere GAB 13 insbesondere gerichtet an Zuchter von Kalbern GAB 11 und Schweinen GAB 12 Kontroll und Sanktionssystem BearbeitenKontrollen dieser Cross Compliance Regelungen erfolgen systematisch aufgrund von Risikoanalysen bei jahrlich mindestens 1 der Begunstigten durch so genannte Anlasskontrollen und uber die Mitteilung von Verstossen durch Dritte wie die Veterinar oder Umweltbehorden Werden die festgelegten Verpflichtungen nicht erfullt kommt es je nach Schwere Ausmass Dauer oder Haufigkeit des Verstosses zur Kurzung von bis zu 100 Prozent der Beihilfezahlungen fur ein oder mehrere Kalenderjahre Dazu werden die Verstosse der unterschiedlichen Bereiche als leicht mittel oder schwer gewichtet als vorsatzlich oder fahrlassig bewertet und ausserdem hangt die Sanktion davon ab ob es ein erster oder wiederholter Verstoss war Wahrend es bei fahrlassigen Verstossen zu einer Kurzung von ca 1 bis 5 Kappungsgrenze fur alle Bereiche im Wiederholungsfall von bis zu 15 einer beantragten Subvention kommen kann betragt sie bei einem vorsatzlichen Verstoss mittlerer Schwere in der Regel 20 bei besonders schweren wiederholten Verstossen bis zu 100 8 Der Prufende hat dabei aber ein Ermessen Zu einer Kurzung der Pramie kommt es nur wenn die Prufung im Jahr der Bewilligung der beantragten Pramie erfolgt Die Ergebnisse der so genannten Cross Compliance Vor Ort Kontrollen werden in der zentralen Datenbank in Munchen erfasst Es ist geplant hier eine zentrale InVeKoS Datenbank aufzubauen die ihren Ursprung in der Rinderdatenbank der Bundesrepublik Deutschland hat 9 Die gesetzliche Umsetzung erfolgte durch ein InVeKoS Daten Gesetz InVeKoSDG 10 Die Umsetzung von Cross Compliance in Deutschland erfolgt durch das Agrarzahlungen Verpflichtungengesetz AgrarZahlVerpflG 11 und die Agrarzahlungen Verpflichtungenverordnung AgrarZahlVerpflV 12 In diesem Rahmen wird auch auf die Erhaltung der organischen Substanz im Boden Wert gelegt GLOZ 6 Wenn ein Betrieb auf seinen Ackerflachen mindestens drei Kulturen mit mindestens einem Anteil von jeweils 15 anbaut gelten die Anforderungen an die Erhaltung des Humusgehaltes als erfullt Ist dies nicht der Fall gibt es zwei Moglichkeiten Entweder wird vom landwirtschaftlichen Betrieb jahrlich bis zum 31 03 des Folgejahres eine Humusbilanz gerechnet oder es wird alle 6 Jahre der Humusgehalt auf allen Schlagen ab einer Grosse von 1 ha durch eine Bodenuntersuchung bestimmt In Abhangigkeit vom Tongehalt gelten dabei folgende Grenzwerte Tongehalt bis 13 Humusgehalt uber 1 0 Tongehalt uber 13 Humusgehalt uber 1 5 Weblinks BearbeitenEuropaische Kommission Cross Compliance Europaische Kommission Landwirtschaft und landliche Entwicklung Bundesministerium fur Ernahrung und Landwirtschaft Deutschland Erlauterung des CC Gedankens Bayerisches Landwirtschaftsministerium Checkliste mit den zu erfullenden Anforderungen Stand 2020 Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen Hrsg Checkliste CC 2020 als Bestandteil von GQS NRW Hof Check Gesamtbetriebliche Qualitats Sicherung fur landwirtschaftliche Unternehmen in Nordrhein Westfalen Sachsen Cross Compliance 2021 Broschure zum Herunterladen pdf Einzelnachweise Bearbeiten so das BMEL zur EU Agrarpolitik 2 Absatz Verordnung EG Nr 1782 2003 des Rates vom 29 September 2003 mit gemeinsamen Regeln fur Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stutzungsregelungen fur Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Anderung der Verordnungen EWG Nr 2019 93 EG Nr 1452 2001 EG Nr 1453 2001 EG Nr 1454 2001 EG Nr 1868 94 EG Nr 1251 1999 EG Nr 1254 1999 EG Nr 1673 2000 EWG Nr 2358 71 und EG Nr 2529 2001 Artikel 3 5 mit Anhang III und IV Verordnung EG Nr 796 2004 der Kommission vom 21 April 2004 mit Durchfuhrungsbestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen zur Modulation und zum Integrierten Verwaltungs und Kontrollsystem nach der Verordnung EG Nr 1782 2003 des Rates mit gemeinsamen Regeln fur Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stutzungsregelungen fur Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe Verordnung EG Nr 73 2009 des Rates vom 19 Januar 2009 mit gemeinsamen Regeln fur Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stutzungsregelungen fur Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Anderung der Verordnungen EG Nr 1290 2005 EG Nr 247 2006 EG Nr 378 2007 sowie zur Aufhebung der Verordnung EG Nr 1782 2003 Artikel 4 6 mit Anhang II und III Verordnung EU Nr 1306 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 17 Dezember 2013 uber die Finanzierung die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen EWG Nr 352 78 EG Nr 165 94 EG Nr 2799 98 EG Nr 814 2000 EG Nr 1290 2005 und EG Nr 485 2008 des Rates Artikel 91 95 mit Anhang II N Schoof R Luick A Ackermann S Baum H Bohner N Roder S Rudolph T Schmidt H Hotker H Jeromin Auswirkungen der neuen Rahmenbedingungen der gemeinsamen Agrarpolitik auf die Grunland bezogene Biodiversitat BfN Skript Nr 540 BfN Bonn Bad Godesberg 2019 ISBN 978 3 89624 278 5 S 234 researchgate net abgerufen am 26 November 2020 hierzu und zu folgendem Artikel 93 Abs 1 und Abs 2 der Verordnung EU Nr 1306 2013 mit Liste in Anhang II betreffend Greening Art 93 Abs 3 und 4 dieser Verordnung beispielhaft Sachsische Staatsministerium fur Umwelt und Landwirtschaft Cross Compliance 2019 S 73 78 Rinderdatenbank der Bundesrepublik Deutschland InVeKoS Daten Gesetz InVeKoSDG mit der konkretisierenden InVeKoS Verordnung InVeKoSV Agrarzahlungen Verpflichtungengesetz AgrarZahlVerpflG bis 1 Januar 2015 geregelt im Direktzahlungen Verpflichtungengesetz DirektZahlVerpflG Agrarzahlungen Verpflichtungenverordnung AgrarZahlVerpflV bis 1 Januar 2015 geregelt in der Direktzahlungen Verpflichtungenverordnung DirektZahlVerpflVNormdaten Sachbegriff GND 4998436 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Cross Compliance amp oldid 234121905