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Die Beratende Versammlung Mecklenburg Vorpommern war ein ernanntes Vorparlament im 1945 neu geschaffenen Land Mecklenburg Vorpommern entsprechend den Ernannten Landtagen in den anderen Landern Deutschlands Um den Wiederaufbau der staatlichen Ordnung nach dem Zweiten Weltkrieg in der Sowjetischen Besatzungszone zu ermoglichen wurden 1946 in den Landern der SBZ durch die Sowjetische Militaradministration in Deutschland SMAD Beratende Versammlungen ins Leben gerufen Die Beratende Versammlung Mecklenburg Vorpommerns wurde bereits im gleichen Jahr durch den Landtag Mecklenburg Vorpommern abgelost Inhaltsverzeichnis 1 Vorgehen und Prinzipien 2 Verteilung der Mandate 3 Arbeit 4 Literatur 5 EinzelnachweiseVorgehen und Prinzipien BearbeitenEine erste wichtige Grundlage fur den Aufbau neuer politischer Strukturen war das Potsdamer Abkommen vom 2 August 1945 Dieses sah die Wiederherstellung der lokalen Selbstverwaltung aber auch von Wahlvertretungen auf Gemeinde Kreis Provinzial und Landesebene vor Der Aufbau der staatlichen Strukturen nach dem Zusammenbruch erfolgte von der kommunalen Ebene uber die Landesebene und zuletzt auf Ebene der SBZ Am 9 Juli 1945 verfugte die SMAD die Grundung der Lander Mecklenburg Vorpommern spater in Mecklenburg umbenannt Sachsen und Sachsen Anhalt sowie der Provinzen Brandenburg und Thuringen innerhalb der SBZ Etwa ein Jahr spater folgte die Ernennung der Mitglieder und Einberufung der Beratenden Versammlung Mecklenburg Vorpommern gemass dem Gesetz Nr 2 uber die Bildung beratender Versammlungen bei der Landesverwaltung den Kreis Stadt und Gemeindeverwaltungen vom 5 Juni 1946 1 Die Auswahl der Mitglieder richtete sich nicht nach den Ergebnissen der Kommunalwahlen des Jahres 1946 sondern nahm wesentliche Prinzipien der Landtagswahlen nach Einheitslisten vorweg Der Anspruch der SED auf eine fuhrende Rolle wurde durch die Nominierung einer Mehrheit von SED Mitgliedern sichergestellt Die Mitglieder der SED traten formal zu einem grossen Teil nicht namens der SED sondern als Mitglieder der Massenorganisationen in die Beratende Versammlung ein Die Verteilung der Mandate auf Parteien und Massenorganisationen war vorab festgelegt Eine wirksame Oppositionsarbeit sollte verhindert werden 2 Verteilung der Mandate BearbeitenDie Verteilung der 70 Mandate wurde durch die SMAD am 13 Juni 1946 wie folgt festgelegt Partei SitzeSED 10 MandateLDPD 10 MandateCDU 10 MandateFDGB 10 MandateFDJ 5 MandateVdgB 5 MandateKulturbund 5 MandateDFD 5 MandateIndustrie und Handelskammer 5 MandateHandwerkskammern 5 MandateDie genannten Organisationen waren zwar frei darin Kandidaten vorzuschlagen Jedoch oblag es letztlich der SMAD den Vorschlagen zu folgen oder sie abzulehnen Instrument der Verweigerung war die Vorschrift dass nur Personen zum Mitglied ernannt werden durften die nachweislich eine entschiedene antifaschistische und demokratische Gesinnung aufwiesen 3 Arbeit BearbeitenDie Beratende Versammlung Mecklenburg Vorpommern trat nur zweimal zusammen Auf der konstituierenden Sitzung am 29 Juli 1946 wurde folgendes Prasidium gewahlt Vorsitzender Carl Moltmann SED Stellvertretender Vorsitzender Reinhold Lobedanz CDU Beisitzer Ernst Harzmann LDP Beisitzer Herta Geffke SED Beisitzer Friedrich Wehmer VdgB SED 4 Literatur BearbeitenMartin Broszat Gerhard Braas Hermann Weber SBZ Handbuch 1993 ISBN 3 486 55262 7 Einzelnachweise Bearbeiten Amtsblatt der Landesverwaltung Mecklenburg Vorpommern 1946 Seite 72 SBZ Handbuch Seite 325 SBZ Handbuch Seite 323 SBZ Handbuch Seite 326 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beratende Versammlung Mecklenburg Vorpommern amp oldid 228952365