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Eine kerntechnische Anlage auch Nuklearanlage Kernanlage oder Atomanlage ist eine technische Einrichtung aus dem Bereich der Kerntechnik insbesondere eine Anlage zur Verarbeitung Wiederaufarbeitung oder Lagerung von Kernbrennstoff Inhaltsverzeichnis 1 Begriff und Definition 2 Anwendungsbereich 2 1 Deutschland 2 2 Osterreich 2 3 Schweiz 2 4 Belgien 3 Sicherheit 4 Aufsicht 4 1 Deutschland 4 2 Schweiz 5 Meldepflicht 5 1 Deutschland 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseBegriff und Definition BearbeitenDas deutsche Atomgesetz unterscheidet die Begriffe kerntechnische Anlage und Kernanlage und kennt die anderen Begriffe nicht 1 Das schweizerische Kernenergiegesetz kennt hier nur den Begriff der Kernanlage 2 In engerem Sinn wird unter dem Begriff Kernspaltanlage der kerntechnische Teil einer solchen Anlage zum Beispiel ein Kernreaktor einschliesslich der prozesstechnisch damit verbundenen Anlagenteile beispielsweise einem Kuhlturm verstanden In Abgrenzung dazu sind die Nebeneinrichtungen diejenigen Teile der Anlage von denen keine Gefahrdung durch ionisierende Strahlung oder spaltbares Material ausgeht die aber dennoch zum sicheren Anlagenbetrieb erforderlich sind beispielsweise die Bewachung der Anlagenzaun sowie die Zu und Ableitungen Frischwasser elektrischer Strom Anwendungsbereich BearbeitenDeutschland Bearbeiten In Deutschland fallen unter den Begriff kerntechnische Anlage alle nach dem Atomgesetz genehmigten Anlagen Diese sind zum einen kommerzielle Kernkraftwerke zur Stromerzeugung sowie Forschungsreaktoren an Universitaten oder Forschungsinstituten und zum anderen Einrichtungen zur nuklearen Versorgung zum Beispiel Uran Anreicherungsanlagen und Brennelementefabriken und Entsorgung zum Beispiel Wiederaufarbeitungsanlagen und Zwischenlager 3 Osterreich Bearbeiten In Osterreich ist nach dem Bundesverfassungsgesetz fur ein atomfreies Osterreich der Bau von Anlagen zur Energiegewinnung aus Kernkraft sowie der Transport und die Lagerung von Kernbrennstoff verboten Nicht betroffen von diesem Gesetz sind Forschungsreaktoren und radiomedizinische Anlagen In Osterreich findet daher der Begriff Kernanlage nur in Staatsvertragen mit den Nachbarstaaten Nuklearinformationsabkommen Verwendung wobei dort darunter Kernreaktoren Anlagen des Brennstoffkreislaufs und radiomedizinische Einrichtungen fallen 4 Schweiz Bearbeiten In der Schweiz werden im Kernenergiegesetz kerntechnische Anlagen unter der Bezeichnung Kernanlage weitgehend identisch beschrieben wie in Deutschland Belgien Bearbeiten In Belgien wird der Begriff der kerntechnischen Anlage etwas weiter gefasst Neben den fur Deutschland genannten Anlagen umfasst die Terminologie dort auch das Institut national des RadioElements IRE in Fleurus das sich hauptsachlich mit der Herstellung radiopharmazeutischer Praparate Radiochemie befasst 5 Sicherheit BearbeitenSiehe auch Reaktorsicherheit Reaktor Sicherheitskommission und Atomaufsichtsbehorde Der Betreiber einer kerntechnischen Anlage muss jederzeit und in jedem Zustand der Anlage gewahrleisten dass alle erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Mensch und Umwelt getroffen sind Dabei durfen nicht nur bereits eingefuhrte Techniken umgesetzt werden was technische Vorkehrungen Personalschulung und Betriebsorganisation betrifft sondern es muss der aktuelle Stand der Wissenschaft und Forschung berucksichtigt werden Die Vorsorge umfasst insbesondere auch den Schutz gegen Einwirkungen Dritter auf die Anlage der durch die Anlagensicherung gewahrleistet werden muss 3 Die wichtigsten Regelungen zur Gewahrleistung der Sicherheit deutscher kerntechnischer Anlagen sind im Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz des Bundesamts fur Strahlenschutz siehe Literatur zusammengestellt Aufsicht BearbeitenDeutschland Bearbeiten Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen wird in Deutschland durch die Aufsichtsbehorden kontrolliert die dabei von unabhangigen technischen Gutachterorganisationen unterstutzt werden Uber die Kernreaktorfernuberwachung wird dabei die Abgabe radioaktiver Stoffe sowohl in der Anlage als auch in ihrer Umgebung von den Behorden laufend automatisch uberwacht 3 Zusatzlich zur laufenden Aufsicht mussen sich kerntechnische Anlagen regelmassig einer Sicherheitsuberprufung unterziehen Dabei wird nicht nur die Funktion einzelner Systeme uberpruft sondern auch das grundlegende Sicherheitskonzept und das Zusammenwirken der verschiedenen Systeme gepruft Die Sicherheitsuberprufung umfasst die drei Teile deterministische Sicherheitsstatusanalyse probabilistische Sicherheitsanalyse und deterministische Sicherungsanalyse 3 Schweiz Bearbeiten Alle Schweizer Kernanlagen fallen in den Aufsichtsbereich des Eidgenossischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI wahrend die nur in kleinerem Massstab vorhandenen industriellen und medizinischen Einrichtungen in den Aufsichtsbereich des Bundesamts fur Gesundheit BAG fallen letzteres uberwacht auch die Neutronenspallations Quelle am Paul Scherrer Institut Das CERN in Genf wird international uberwacht 6 Meldepflicht BearbeitenDeutschland Bearbeiten Nach der deutschen Strahlenschutzverordnung mussen meldepflichte Ereignisse also Vorfalle die sicherheitsrelevante Auswirkungen haben oder haben konnen durch den Betreiber der zustandigen Behorde und durch diese dem Bundesamt fur Strahlenschutz innerhalb bestimmter Zeitraume mitgeteilt werden Beim Bundesamt fur Strahlenschutz wird uberpruft ob dasselbe Ereignis auch in anderen Anlagen auftreten kann Ist dies der Fall mussen die Betreiber aller in Frage kommenden Anlagen Vorkehrungen zur Vermeidung treffen 3 Siehe auch BearbeitenListe von Kernkraftanlagen Liste der Kernkraftwerke Liste von Unfallen in kerntechnischen Anlagen INES Stufe 4 bis 7 Liste von Storfallen in europaischen kerntechnischen Anlagen INES Stufe 2 bis 3 Liste meldepflichtiger Ereignisse in deutschen kerntechnischen Anlagen INES Stufe 1 bis 3 Radioaktiver AbfallLiteratur BearbeitenSiehe auch Brennstoffkreislauf Wiederaufarbeitung und KerntechnikWeblinks BearbeitenHandbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Herausgegeben vor 2016 vom BfS jetzt BASE Einzelnachweise Bearbeiten AtG Gesetz uber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren Abgerufen am 9 August 2023 Kernenergiegesetz PDF 584 kB In Systematische Gesetzessammlung des Bundes Abgerufen am 12 Februar 2012 a b c d e Sicherheit Kerntechnischer Anlagen Bundesministerium fur Umwelt Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit 1 Februar 2010 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 8 April 2014 abgerufen am 3 April 2014 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmub bund de siehe z B das Abkommen uber den fruhzeitigen Austausch von Informationen aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes Nuklearinformationsabkommen Osterreich Schweiz PDF 64 kB vom 18 Juni 1999 Moniteur Belge Belgisch Staatsblad PDF 541 kB 2 Juni 2009 abgerufen am 25 Januar 2010 BAG Jahresbericht 2004 der Abteilung Strahlenschutz Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kerntechnische Anlage amp oldid 236271940