www.wikidata.de-de.nina.az
Armenrecht ist eine veraltete Bezeichnung fur den Anspruch auf die einstweilige Befreiung von den Prozesskosten zugunsten von Personen die ohne Beeintrachtigung des fur sie selbst und ihre Familie notwendigen Unterhalts die Kosten eines Rechtsstreits nicht aufbringen konnten Inhaltsverzeichnis 1 Nationales Recht 1 1 Deutschland 1 1 1 Geschichte 1 1 2 Regelung in der Zivilprozessordnung 1 1 3 Besonderheiten 1 2 Osterreich 1 3 Schweiz 2 Europaisches Recht 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseNationales Recht BearbeitenDeutschland Bearbeiten Geschichte Bearbeiten Ausgehend vom romischen Recht wurde das Armenrecht uber den Schwabenspiegel und die Reichskammergerichtsordnung RKGO 1 bis in die preussischen Kodifikationen des 18 Jahrhunderts uberliefert Beispiele fur das 19 Jahrhundert sind die hessische Kammergerichtsordnung von 1836 die badische Prozessordnung von 1831 die bayerische Prozessordnung von 1869 sowie die hannoverischen Zivilprozessordnungen 2 27 RKGO lautete Damit niemand aufgrund seiner Armut rechtlos gelassen wird soll der jeweilige Kammerrichter die Sachen der Armen die ihre Armut nachgewiesen und beeidet haben bestimmten Advokaten und Rednern zuweisen die sich nach bestem Wissen und Gewissen einzusetzen haben Diese Redner oder Advokaten sind unter Androhung von Strafe und Amtsenthebung zur Annahme der Rechtssachen verpflichtet Jedoch soll der Kammerrichter die Rechtssachen gleichmassig und unvoreingenommen unter den Advokaten und Rednern verteilen und da es vorkommt dass die Armen sich leichtsinnig und mutwillig herumtreiben soll der Arme dem ein Advokat oder Redner zugewiesen wurde dem Kammergericht an Eides statt geloben dass er die Redner und Advokaten entlohnen wird sobald seine Armut behoben ist Regelung in der Zivilprozessordnung Bearbeiten Die erste reichsweite Regelung zum Armenrecht in Deutschland enthielt die Zivilprozessordnung vom 30 Januar 1877 106 bis 118 CPO Das Armenrecht ermoglichte bei Nachweis der Bedurftigkeit durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der obrigkeitlichen Behorde uber das Unvermogen zur Bestreitung der Prozesskosten 109 CPO Armutszeugnis genannt das vorlaufig kostenlose Fuhren eines Zivilprozesses wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig oder aussichtslos erschien 106 CPO Durch die Bewilligung des Armenrechts war die Partei einstweilen von der vorschussweisen Zahlung der Gerichts und Anwaltskosten freigestellt 107 CPO Auslander hatten auf das Armenrecht nur insoweit Anspruch als die Gegenseitigkeit verburgt war Mit Gesetz vom 27 Oktober 1933 wurde das Armenrecht reformiert und die Bewilligung in 114 Abs 4 ZPO auf inlandische juristische Personen ausgedehnt 3 4 5 Das Armenrecht behielt auch nach Inkrafttreten des Grundgesetzes seine Funktion jedem Burger eine chancengleiche Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung zu ermoglichen und die sog Rechtswegsperre durch Prozesskosten zu uberwinden 6 In der ZPO wurde zum 1 Januar 1981 das Armenrecht fur die Kosten der Prozessfuhrung jedoch durch das Recht der Prozesskostenhilfe ersetzt 114 ZPO 7 Der Begriff Armenrecht entsprach nicht mehr dem Sprachgebrauch des sozialen Rechtsstaates und sollte die davon ausgehende diskriminierende Wirkung beseitigten 8 Uber die Bewilligung der Prozesskostenhilfe entscheidet seitdem das Gericht nach eigener Prufung der Einkommens und Vermogensverhaltnisse des Antragstellers Fur Beratung und aussergerichtliche Vertretung wird Beratungshilfe gewahrt 2 BerHG Die Neuregelungen beruhten im Wesentlichen auf dem Bericht der Kommission fur das Zivilprozessrecht aus dem Jahr 1977 9 Bei der Prozesskostenhilfe handelt es sich um eine Form der Sozialhilfe die aufgrund des engen Sachzusammenhangs nicht bei der Verwaltung sondern bei den Gerichten angesiedelt ist 10 Fur andere als burgerliche Streitigkeiten verweisen die entsprechenden Verfahrensordnung insoweit auf die ZPO 173 VwGO 202 SGG 155 FGO 11a ArbGG 404 StPO Juristische Personen konnen gem 116 Satz 1 Nr 2 ZPO Prozesskostenhilfe beantragen wenn die Kosten weder von ihr noch von den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden konnen und wenn die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen wurde 11 Ist die wirtschaftliche Lage einer Partei durch die Belastung mit den Prozesskosten nach dem festgesetzten Streitwert erheblich gefahrdet gibt es die Moglichkeit einer Streitwertherabsetzung die ausserhalb der ZPO geregelt ist beispielsweise in 12 Abs 3 UWG 12 142 MarkenG oder 144 PatG Dies hat zur Folge dass die Verpflichtung der begunstigten Partei zur Zahlung von Gerichts und Anwaltskosten sich nur nach einem ihrer Wirtschaftslage angepassten Teil des Streitwerts bemisst 13 Die Partei braucht die Gebuhren ihres Anwalts nur aus dem geminderten Streitwert zu entrichten hat und hat die Kosten der Gegenseite nur in der Hohe zu erstatten wie sie bei dem niedrigeren Streitwert entstanden waren Auf die Kostentragungspflicht der Gegenseite sowohl gegenuber ihrem Anwalt als auch gegenuber dem Gericht hat die Anordnung dagegen keine Auswirkung Besonderheiten Bearbeiten Die uberkommenen Prinzipien aus der Reichskammergerichtsordnung von 1495 finden sich zum Teil noch in der Zivilprozessordnung Im Bewilligungsverfahren wird der Partei ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt beigeordnet 121 ZPO Beigeordnete Rechtsanwalte mussen im gerichtlichen Verfahren die Vertretung der Partei ubernehmen und konnen die Aufhebung der Beiordnung nur aus wichtigem Grund beantragen 48 BRAO 14 Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bewirkt dass die beigeordneten Rechtsanwalte Anspruche auf Vergutung gegen die Partei nicht geltend machen konnen 122 Abs 1 Nr 3 ZPO Die Partei geniesst zwar das Recht der freien Anwaltswahl ein Anwaltswechsel ist aber im Hinblick auf das Verbot mutwilliger Prozessverteuerung nur aus wichtigem Grund moglich 15 16 Das Vergutungsrecht ist im 8 Abschnitt des Rechtsanwaltsvergutungsgesetzes speziell geregelt 44 ff RVG Vertretungsbereite Anwalte erhalten ihre Vergutung aus der Staatskasse 45 RVG Bestimmen sich die Gebuhren nach dem Gegenstandswert erhalt der Anwalt anstelle der regularen Gebuhren nur verminderte Wertgebuhren gem 49 RVG Mit der Zahlung gehen die Vergutungsanspruche des Anwalts auf die Staatskasse uber 59 RVG Wird die Bewilligung im Nachhinein aufgehoben kann die Staatskasse die an den Anwalt gezahlte Vergutung von der Partei zuruckfordern Der Anwalt wiederum kann die Wahlanwaltsgebuhren bei seinem Mandanten einfordern 17 18 Eine Vergutungsvereinbarung uber eine hohere als die gesetzliche Vergutung zwischen dem beigeordneten Rechtsanwalt und der Partei ist nichtig 3a Abs 4 RVG Osterreich Bearbeiten Einer Partei die ausserstande ist die Kosten der Fuhrung des Verfahrens ohne Beeintrachtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten wird zur Ganze oder zum Teil Verfahrenshilfe bewilligt wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint 63 ZPO 19 20 21 Schweiz Bearbeiten Eine Person hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege wenn sie nicht uber die erforderlichen Mittel verfugt und ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint 117 ff ZPO 22 23 Europaisches Recht BearbeitenArt 6 der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK verlangt einen individuellen Zugang zu staatlichen Gerichtsverfahren unabhangig von der personlichen finanziellen Leistungsfahigkeit 24 Nach Art 47 der Charta der Grundrechte der Europaischen Union wird Personen die nicht uber ausreichende Mittel verfugen Prozesskostenhilfe bewilligt soweit diese Hilfe erforderlich ist um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewahrleisten Der Zugang zum Recht bei Streitsachen mit grenzuberschreitendem Bezug soll durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften fur die Prozesskostenhilfe in den Mitgliedstaaten der Europaischen Union aufgrund der Richtlinie 2003 8 EG uber Prozesskostenhilfe bei Streitsachen mit grenzuberschreitendem Bezug gewahrleistet werden vgl 1076 ZPO 25 26 Literatur BearbeitenRichard Schott Das Armenrecht der deutschen Civilprozessordnung Mit einem Beitrag zur Lehre vom Parteibegriff Verlag Jena Fischer 1900 Karl Arndt Das Armenrecht in England und die Verburgung der Gegenseitigkeit Bemerkungen zu den Berichten des Committee on Legal Aid for the Poor von 1926 und 1928 Zeitschrift fur auslandisches und internationales Privatrecht 1929 S 695 704 Nora Block Das Armenrecht Der Funke 15 Januar 1932 Volltext online Felix M Wilke Einfuhrung in das Kostenrecht der ZPO ZJS 2014 S 365 370 Volltext online Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Civilprozessordnung Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Bekanntmachung betreffend die gegenseitige Zulassung von Staatsangehorigen des Deutschen Reichs und Italiens zum Armenrecht Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Ubereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und Luxemburg wegen gegenseitiger Zulassung der beiderseitigen Staatsangehorigen zum Armenrecht Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Ubereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und Belgien wegen gegenseitiger Zulassung der beiderseitigen Staatsangehorigen zum Armenrecht Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Ubereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich wegen Bewilligung des Armenrechts Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Ubereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und der Oesterreichisch Ungarischen Monarchie wegen Zulassung der beiderseitigen Angehorigen zum Armenrecht Quellen und VolltexteEinzelnachweise Bearbeiten vgl 27 der Reichskammergerichtsordnung vom 7 August 1495 Aus dem Fruhneuhochdeutschen ubertragen von Ralph Glucksmann und fruhneuhochdeutscher Originaltext abgerufen am 17 Oktober 2022 Matthias Humborg Das Armenrecht von der Zeit der Kammergerichtsordnungen bis heute Munster Univ Diss 1999 Rezension von Ulrike Dorn Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Germanistische Abteilung 2002 S 750 Gesetz zur Anderung des Verfahrens in burgerlichen Rechtstreitigkeiten vom 27 Oktober 1933 RGBl I S 780 784 BVerfGE 35 348 Armenrecht juristischer Personen Klaus Willenbruch Das Armenrecht der juristischen Personen Duncker und Humblot Berlin 1977 Inhaltsverzeichnis Erika Bokelmann Rechtswegsperre durch Prozesskosten Zeitschrift fur Rechtspolitik 1973 S 164 171 Gesetz uber die Prozesskostenhilfe vom 13 Juni 1980 BGBl I S 677 Entwurf eines Gesetzes uber die Prozesskostenhilfe BT Drs 8 3068 vom 17 Juli 1979 S 18 ff Bericht der Kommission fur das Zivilprozessrecht Deutscher Bundes Verlag 1977 BVerfG Beschluss vom 14 April 1959 1 BvR 12 58 1 BvR 291 58 BVerfGE 9 256 vgl PKH fur eine GmbH Bundesgerichtshof Beschluss vom 21 Januar 2015 VII ZB 65 14 Rechtslupe 26 Februar 2015 Hermann Josef Omsels Streitwertminderung Abgerufen am 18 Oktober 2022 vgl BGH Beschluss vom 28 Juni 2016 X ZR 5 15 vgl OLG Hamm Beschluss vom 14 November 2011 II 8 WF 256 11 Geimer in Zoller ZPO 32 Aufl 2018 121 Rn 14 Durbeck in Durbeck Gottschalk Prozess und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe 8 Aufl 2016 Rn 647 PKH Beratungshilfe Rechtsanwaltskammer Munchen abgerufen am 18 Oktober 2022 Das PKH Mandat optimal abrechnen rvg news de Deubner Verlag abgerufen am 18 Oktober 2022 Michael Bydlinski Kostenersatz im Zivilprozess Grundfragen des Kostenrechts und praktische Anwendung Manz Verlag Wien 1992 Peter Chvosta Prozesskostenrecht Wien Manz 2001 Heinz Barta E Das streitige Verfahren Zivilprozessrecht IX Prozesskosten und Verfahrenshilfe 2 Verfahrenshilfe 63 bis 73 ZPO onlineLehrbuch Zivilrecht abgerufen am 16 Oktober 2022 Unentgeltliche Rechtspflege Berner Konferenz fur Sozialhilfe Kindes und Erwachsenenschutz 26 August 2015 vgl zur aargauischen ZPO vom 22 Marz 1900 BGE 57 I 337 Armenrecht Aargau Meyer Ladewig Europaische Menschenrechtskonvention 3 Aufl 2011 Art 6 Rn 40 Valerius in Beck scher OnlineKommentar zur StPO Ed 18 Stand 24 Marz 2014 Art 6 EMRK Rn 5 Peter Gottwald Prozesskostenhilfe fur grenzuberschreitende Verfahren in Europa In Festschrift fur Walter H Rechberger zum 60 Geburtstag Springer Verlag Wien 2005 S 173 186 Prozesskostenhilfe Landesspezifische Informationen und Online Formulare gemass der Richtlinie 2003 8 EG Europaische Union 17 November 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Armenrecht amp oldid 234644023