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Dieser Artikel befasst sich mit den Kosten eines Rechtsstreits Zum wirtschaftlichen Begriff der Prozesskosten als Teil der Gemeinkosten siehe Prozesskostenrechnung Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Prozesskosten sind die Aufwendungen der Parteien fur die Fuhrung eines Rechtsstreits Sie setzen sich aus Gerichtskosten und aussergerichtlichen Kosten zusammen Regelungen uber die Prozesskosten finden sich insbesondere in den 91 107 der Zivilprozessordnung ZPO Aussergerichtliche Kosten sind die sonstigen Kosten die den Parteien entstehen insbesondere die Anwaltskosten die Reisekosten der Partei und die Kosten fur Sachverstandigengutachten soweit diese nur zur Vorbereitung eines Prozesses erforderlich waren nicht aber im Prozess selbst Bei Streitigkeiten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes Patentrecht Gebrauchsmusterrecht Markenrecht kommen meistens auch noch die Gebuhren mitwirkender Patentanwalte hinzu Diese entsprechen denen der Rechtsanwaltskosten so dass sich die Anwaltsgebuhren in diesen Bereichen verdoppeln konnen Das Gericht spricht am Ende eines Gerichtsverfahrens in seiner abschliessenden Entscheidung aus welche Partei welchen Anteil der Prozesskosten zu tragen hat Diese sog Kostengrundentscheidung folgt dem Prinzip der Unterliegenshaftung 91 Abs 1 Satz 1 ZPO Soweit der Ausspruch allgemein uber die Kosten des Rechtsstreits geht betrifft er sowohl Gerichtskosten als auch aussergerichtliche Kosten In manchen Fallen wird uber Gerichtskosten und aussergerichtliche Kosten getrennt entschieden Die Entscheidung uber die Gerichtskosten fuhrt dazu dass dem Kostenschuldner nach dem Gerichtskostengesetz eine Kostenrechnung uber die von ihm zu tragenden Gebuhren und Auslagen zugeht Die Entscheidung uber die aussergerichtlichen Kosten fuhrt dazu dass der obsiegenden Partei gegenuber derjenigen Partei der die Kosten auferlegt wurden wegen ihrer aussergerichtlichen Kosten ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch entsteht Geltend gemacht wird dieser Anspruch indem auf der Basis der Kostenentscheidung die den Anspruch nur dem Grunde nach feststellt ein Kostenfestsetzungsbeschluss nach 104 ZPO beantragt wird der beim Gericht des ersten Rechtszugs vom Rechtspfleger erlassen wird Im Kostenfestsetzungsbeschluss werden die zu erstattenden Kosten nach Prufung ob sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren der Hohe nach festgesetzt Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist Vollstreckungstitel Siehe auch BearbeitenBaumbachsche Formel ProzesskostenhilfeLiteratur BearbeitenRiehl Jurgen Prozesskosten und die Inanspruchnahme der Rechtspflege Eine okonomische Analyse des Rechtsverhaltens Berlin 2003 ISBN 3 936749 59 0Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Prozesskosten Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Europaisches Justizportal Kosten Prozesskosten in den Mitgliedstaaten der Europaischen Union Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Prozesskosten amp oldid 238081498