www.wikidata.de-de.nina.az
Anzeigepflichtige Tierseuchen sind Infektionserkrankungen von Haus und Wildtieren fur die in Deutschland nach der Verordnung uber anzeigepflichtige Tierseuchen eine Anzeigepflicht besteht Dabei ist bereits der Verdacht einer Erkrankung anzeigepflichtig Die Anzeigepflicht dient dazu sicherzustellen dass die zustandigen Veterinaramter unmittelbar Kenntnis von einem moglichen Seuchenausbruch erlangen um umgehend amtliche Massnahmen zur Bekampfung der Seuche und zur Verhinderung ihrer Ausbreitung einleiten zu konnen Inhaltsverzeichnis 1 Ziele der Anzeigepflicht 2 Diagnostik 3 Rechtsgrundlagen 4 Liste der anzeigepflichtigen Tierseuchen 5 EinzelnachweiseZiele der Anzeigepflicht BearbeitenBei den anzeigepflichtigen Tierseuchen handelt es sich um solche Tierseuchen die eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung haben oder die die menschliche Gesundheit gefahrden Zoonosen Zudem werden auch solche Tierseuchen unter Anzeigepflicht gestellt bei denen Bekampfungsmassnahmen Einzelner keine genugende Wirksamkeit haben wurden weshalb ein koordiniertes Vorgehen mehrerer Beteiligter zur Verhinderung der Ausbreitung notwendig ist 1 Sowohl im innerstaatlichen wie auch im internationalen Handels und Reiseverkehr mit Tieren stellt das Freisein von Tierseuchen eine wichtige Bedingung fur die Freizugigkeit dar Auch fur die moderne Tierzucht spielt die Gesunderhaltung der Tierbestande eine wichtige Rolle 2 Zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen gehoren auch solche Tierseuchen die in der Bundesrepublik Deutschland noch nie oder schon seit sehr langer Zeit nicht mehr aufgetreten sind Diese Seuchen werden trotzdem in die Liste anzeigepflichtiger Tierseuchen aufgenommen um dem geltenden EG Recht 3 den Vorgaben bilateraler Abkommen sowie den internationaler Meldepflichten der Bundesrepublik Deutschland 4 zu entsprechen Die Anzeigepflicht soll gewahrleisten dass ein Ausbruch einer Tierseuche fruhzeitig erkannt werden kann so dass die Seuche durch staatlich Massnahmen getilgt werden kann bevor es zu einer Weiterverbreitung kommt wird 2 Neben Tierhaltern und Tierarzten definiert das Tiergesundheitsgesetz einen weiten Kreis von Personen die im Falle eines Seuchenverdachts zur Erstattung einer Anzeige bei der zustandigen Behorde dem fur das Gebiet zustandigen Veterinaramt verpflichtet sind Dazu gehoren zum Beispiel auch Tierbetreuer Transporteure gewerbsmassige Schlachter und Tierkorperbeseitiger Hufschmiede und Klauenpfleger sowie Besamungstechniker 5 Dabei unterliegt bereits der blosse Verdacht der Erkrankung an einer anzeigepflichtigen Tierseuche der Anzeigepflicht Bei einer Verdachtsmeldung werden unmittelbar amtliche Probenentnahmen und diagnostische Untersuchungen eingeleitet um den Seuchenverdacht umgehend abklaren zu konnen 2 Neben anzeigepflichtigen benennt das Bundesministerium fur Ernahrung und Landwirtschaft auch meldepflichtige Tierkrankheiten per Verordnung Diese werden im Gegensatz zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen nicht durch staatlichen Massnahmen bekampft Die Meldepflicht soll gewahrleisten dass das Bundesministerium fur Ernahrung und Landwirtschaft BMEL als zustandige Bundesoberbehorde zu jedem Zeitpunkt uber einen zuverlassiger Kenntnisstand uber die Art den Umfang sowie die Entwicklung dieser Krankheiten verfugt damit gegebenenfalls geeignete Bekampfungsmassnahmen fruhzeitig eingeleitet werden konnen wenn die Seuchensituation dies erforderlich macht 6 Diagnostik BearbeitenDas bereits der Verdacht der Erkrankung an einer anzeigepflichtigen Tierseuche zur Anzeige gebracht werden muss kommt einer zuverlassigen Diagnostik fur die Seuchenbekampfung und die Verhinderung der Ausbreitung der Erkrankung eine besondere Bedeutung zu Neben einer sofortigen Isolierung der verdachtigen Tiere ordnet die zustandige Behorde deshalb unverzuglich diagnostische Massnahmen an um den Seuchenausbruch zu bestatigen oder zu entkraften Dies kann auch die Anordnung der Totung und anschliessenden Sektion des oder der betroffenen Tiere umfassen wenn eine sichere Diagnose durch andere Untersuchungen nicht erbracht werden kann Gleichzeitig fuhrt die zustandige eine epidemiologische Untersuchung durch um die genaue Art der Erkrankung sowie die Ursache den Ausbreitungsweg und den genauen Zeitpunkt der Einschleppung zu ermitteln 7 Als nationales Referenzlabor fur die Diagnostik anzeige und meldepflichtiger Tierseuchen ist das Friedrich Loeffler Institut mit Hauptsitz auf der Insel Riems benannt 8 Im Rahmen dieser Aufgaben veroffentlicht das Friedrich Loeffler Institut eine Sammlung amtlicher Methoden die die zu Art und Weise der Probenentnahme sowie der Untersuchung des Probenmaterials vorschreiben 9 Rechtsgrundlagen BearbeitenDurch das am 1 Mai 2014 in Kraft getretenen Tiergesundheitsgesetzes Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekampfung von Tierseuchen TierGesG ist das Bundesministerium fur Ernahrung und Landwirtschaft ermachtigt durch Rechtsverordnungen anzeigepflichtige Tierseuchen zu benennen soweit dies zum Schutz von Tieren gegen die Gefahrdung durch Tierseuchen erforderlich ist Bei der Entscheidung ob eine Erkrankung als anzeigepflichtige Tierseuche eingestuft werden soll sind das Vorkommen das Ausmass und oder die Gefahrlichkeit der Erkrankung zu berucksichtigen Die erlassenen Rechtsverordnungen benotigen die Zustimmung des Bundesrates 10 Die jeweils anzeigepflichtigen Tierseuchen werden durch die Verordnung uber anzeigepflichtige Tierseuchen TierSeuchAnzV benannt 11 Das Tiergesundheitsgesetz ermachtigt das Bundesministerium fur Ernahrung und Landwirtschaft ausserdem zum Erlass von Verordnungen die das konkrete Vorgehen der Veterinaramter als zustandige Behorden beim Feststellen eines Ausbruchs oder eines Verdachts einer bestimmten anzeigepflichtigen Tierseuche vorschreiben 12 Diese Verordnungen schreiben fur einzelne Seuchen bestimmte Schutzmassnahmen wie die Abtrennung betroffener Tiere Verpflichtung zu Aufstallung von Tieren in einem bestimmten Umkreis oder die Einrichtung von Sperr und Schutzbezirken aus denen und in die die Verbringung von fur die jeweilige Erkrankung empfanglicher Tiere reglementiert wird Weiterhin konnen durch Verordnungen bestimmte Therapiemassnahmen vorgeschrieben oder untersagt und bestimmte durchzufuhrende Desinfektionsmassnahmen definiert werden Fur Tierseuchen die auf dem Gebiet der Bundesrepublik nicht vorkommen kann die Totung aller Tiere eines Bestandes Keulung in dem eine Seuche aufgetreten ist per Verordnung vorgeschrieben werden 12 Durch die Tierseuchengesetzgebung setzt die Bundesrepublik Deutschland das geltende EU Tiergesundheitsrecht 13 14 15 16 auf nationaler Ebene um EU weit sind die Bekampfungsmassnahmen zu den wichtigsten Tierseuchen einheitlich geregelt wobei auch entsprechenden Tilgungs und Uberwachungsprogramme definiert sind Die Umsetzung und Durchfuhrung dieser Vorschriften liegt dabei im Verantwortungsbereich der einzelnen EU Mitgliedstaaten 17 Liste der anzeigepflichtigen Tierseuchen BearbeitenFur folgende Tierseuchen besteht eine Anzeigepflicht Stand April 2020 11 Die Nummerierung orientiert sich dabei an der Nummerierung in der jeweils geltenden Verordnung uber anzeigepflichtige Tierseuchen Diese ist nicht durchgangig da durch Anderungen der Verordnung in der Vergangenheit fur einzelne Erkrankungen die Anzeigepflicht entfallen ist bzw auf weitere Erkrankungen ausgedehnt wurde die dann entsprechend der alphabetischen Reihenfolge in die Liste einsortiert wurden Nr Tierseuche Tierart Erreger1 Affenpocken Affen Orthopoxvirus simiae1a Afrikanische Pferdepest Pferde African Horse Sickness virus2 Afrikanische Schweinepest Schweine Afrikanisches Schweinepest Virus2a Amerikanische Faulbrut Bienen Paenibacillus larvae3 Ansteckende Blutarmut der Einhufer Pferde Equine infectious anemia virus3a Ansteckende Blutarmut der Lachse Fische Lachse Infectious Salmon Anemia virus5 Aujeszkysche Krankheit Hausrind Hausschwein Suid Herpesvirus 15a Befall mit dem Kleinen Bienenbeutenkafer Bienen Aethina tumida5b Befall mit der Tropilaelaps Milbe Bienen Tropilaelaps clareae und Tr koenigerum6 Beschalseuche Pferde Trypanosoma equiperdum7 Blauzungenkrankheit Wiederkauer Blauzungenvirus8 BHV 1 Infektion IBR IPV Rinder Bovines Herpesvirus 18a Bovine Virusdiarrhoe Rinder Bovines Virusdiarrhoe Virus9 Brucellose der Rinder Rinder Brucella abortus9 Brucellose der Schafe und Ziegen Schafe Ziegen Brucella melitensis9 Brucellose der Schweine Schweine Brucella suis9a Ebolafieber Affen Ebolavirus9b Epizootische Hamorrhagie der Hirsche Hirsche Epizootic hemorrhagic disease virus9c Epizootische Hamatopoetische Nekrose Regenbogenforelle Flussbarsch Epizootic hematopoetic necrosis virus10 Enzootische Leukose der Rinder Rinder Buffel Bovines Leukamie Virus11 Geflugelpest Vogelgrippe Vogel Aviares Influenzavirus12 Infektion mit Bonamia exitosa Austern Bonamia exitosa12a Infektion mit Bonamia ostreae Austern Bonamia ostreae12b Infektion mit Marteilia refringens Austern Miesmuscheln Marteilia refringens12c Denman Island Disease Austern Microcytos mackini12d Perkinsose Austern Perkinsus marinus12e West Nil Virus Infektion Pferde Vogel West Nil Virus12f Infektiose Epididymitis Schaf Brucella ovis13 Infektiose Hamatopoetische Nekrose Fische Lachse Infectious hematopoietic necrosis virus14 Koi Herpesvirusinfektion Fische Karpfen Koi Herpesvirus15 Lumpy skin Krankheit Dermatitis nodularis Wiederkauer Capripoxvirus bovis nodularis16 Lungenseuche der Rinder Rinder Mycoplasma mycoides17 Maul und Klauenseuche Paarhufer Maul und Klauenseuche Virus19 Milzbrand viele Bacillus anthracis20 Newcastle Krankheit Vogel Newcastle Disease Virus20a Niedrigpathogene aviare Influenza bei gehaltenen Vogeln Vogel Aviares Influenzavirus21 Pest der kleinen Wiederkauer Schafe Ziegen Peste des petits ruminants virus21a Pferdeenzephalomyelitis Pferde Alphaviren22 Pockenseuche der Schafe und Ziegen Schafe Ziegen Capripoxvirus ovis und Capripoxvirus caprae24 Rauschbrand der Rinder Wiederkauer Clostridium chauvoei25 Rifttalfieber Wiederkauer Rift Valley fever virus26 Rinderpest Rinder Rinderpestvirus27 Rotz Pferde Burkholderia mallei28 Salmonellose der Rinder Rinder Salmonella ssp 29 Schweinepest Schweine Schweinepestvirus32 Stomatitis vesicularis Huftiere Vesicular stomatitis virus32 Taura Syndrom Decapoden der Unterfamilie Penaeidae Taura Syndrome Virus33 Tollwut viele Rabiesvirus34 Transmissible spongiforme Enzephalopathien z B BSE viele Prion35 Trichomonadenseuche Rinder Tritrichomonas foetus36 Tuberkulose der Rinder Rinder Mycobacterium bovis und Mycobacterium caprae37 Vesikulare Schweinekrankheit Schweine Swine vesicular disease virus38 Vibrionenseuche Rinder Campylobacter fetus39 Virale Hamorrhagische Septikamie Fische Forellen Viral hemorrhagic septicemia virus40 Weisspunktchenkrankheit der Krebstiere Decapoden Zehnfusskrebse v a der Unterfamilie Penaeidae White spot disease virus41 Yellow Head Disease Decapoden Zehnfusskrebse YellowheadvirusEinzelnachweise Bearbeiten Anzeigepflichtige Tierseuchen auf der Homepage des Bundesministerium fur Justiz und Verbraucherschutz abgerufen am 17 Januar 2021 a b c Anzeigepflichtige Tierseuchen auf der Homepage des Bundesministeriums fur Ernahrung und Landwirtschaft abgerufen am 3 Juni 2016 Richtlinie 82 894 EWG des Rates vom 21 Dezember 1982 uber die Mitteilung von Viehseuchen in der Gemeinschaft Amtsblatt der EG Nr L 378 S 58 Bekanntmachung des Internationalen Ubereinkommens zur Einrichtung eines Internationalen Tierseuchenamtes in Paris vom 29 April 1974 Bundesgesetzblatt II S 676 4 Abs 1 bis 3 des Tiergesundheitsgesetzes Rechtliche Grundlagen auf der Homepage des Friedrich Loeffler Institutes abgerufen am 15 Marz 2020 5 des Tiergesundheitsgesetzes 27 Abs 3 des Tiergesundheitsgesetzes 27 Abs 5 des Tiergesundheitsgesetzes 4 Abs 4 des Tiergesundheitsgesetzes a b Verordnung uber anzeigepflichtige Tierseuchen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19 Juli 2011 BGBl I S 1404 geandert durch Artikel 3 der Verordnung vom 3 Mai 2016 BGBl I S 1057 a b 39 des Tiergesundheitsgesetzes RL 2003 99 EG zur Uberwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Anderung der Entscheidung 90 424 EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92 117 EWG des Rates zuletzt geandert durch RL 2006 104 EG RL 2006 88 EG mit Gesundheits und Hygienevorschriften fur Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse und zur Verhutung und Bekampfung bestimmter Wassertierkrankheiten RL 92 119 EWG mit allgemeinen Gemeinschaftsmassnahmen zur Bekampfung bestimmter Tierseuchen sowie besonderen Massnahmen bezuglich der vesikularen Schweinekrankheit zuletzt geandert durch RL 2008 73 EG RL 82 894 EWG uber die Mitteilung von Viehseuchen in der Gemeinschaft zuletzt geandert durch die Entscheidung 2008 650 EG Nationale Referenzlabore Rechtliche Grundlagen auf der Homepage des Friedrich Loeffler Instituts abgerufen am 4 Juni 2016Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anzeigepflichtige Tierseuchen Deutschland amp oldid 231082987