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Die actio noxalis auch Noxalhaftung war eine auf das fruhromische Zwolftafelgesetz zuruckgehende Klage die auf der Haftung des Gewalthabers fur den Gewaltunterworfenen grundete 1 Ausgeglichen wurden mit ihr Schaden an und bei Dritten die der der patria potestas Unterworfene etwa Haussklaven servi oder Hauskinder filiifamilias bei Dritten verursacht hatten 2 Hierbei stellte die Noxalhaftung den Gewalthaber als Anspruchsgegner vor die Wahl entweder den Schaden auszugleichen so als hatte er selbst ihn verursacht oder aber den Gewaltunterworfenen an den Geschadigten Dritten auszuliefern noxae deditio 3 Das Tatbestandsmerkmal der Preisgabe an den Dritten anderte im Laufe der weiteren Entwicklung des republikanischen Rechts seine Bestimmung Der Gewaltunterworfene wurde nicht mehr zur freien Verfugung an den Dritten preisgegeben die mancipatorische Ubergabe diente nurmehr verkurzten Zwecken Es sollte lediglich die Schuld abgearbeitet werden und daran sollte sich dann die Freilassung anschliessen 4 Das Recht dass Gewaltunterworfene uberhaupt ubertragen werden konnten wurde damit begrundet dass es als unbillig empfunden wurde wenn der Gewalthaber einer Haftung unterworfen wurde die den Wert uberschritte den der Gewaltunterworfene fur ihn hat Der Gewalthaber war dem Geschadigten stets personlich verpflichtet Die Noxalklage war daher als actio in personam konzipiert wobei die Haftung an der Gewaltinhaberschaft klebte mithin akzessorisch war Wurde ein anderer Gewaltinhaber ubernahm er auch den Haftungsanspruch noxa caput sequitur 5 In einer Textstelle der spatantiken Digesten weist Ulpian darauf hin dass der Verkaufer eines Sklaven dem Kaufer mitzuteilen hatte ob auf ihm eine noch nicht erfullte Noxalhaftung laste 6 Im Falle einer Missachtung der Offenlegungspflicht hatte der Kaufer ein Wandlungsrecht 7 Siehe auch BearbeitenLegis actio per manus iniectionem Adjektizische KlageLiteratur BearbeitenJan Dirk Harke Romisches Recht Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57405 4 Grundrisse des Rechts 8 Rnr 31 S 133 f und 12 Rnr 17 S 203 Anmerkungen Bearbeiten Jan Dirk Harke Romisches Recht Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57405 4 Grundrisse des Rechts 12 Rnr 17 S 203 Heinrich Honsell Romisches Recht 5 Auflage Springer Zurich 2001 ISBN 3 540 42455 5 S 163 und 168 Max Kaser Begr Rolf Knutel Bearb Romisches Privatrecht 17 Aufl Beck Munchen 2003 S 315 ISBN 3 406 41796 5 Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Aufl 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 289 291 Max Kaser Romisches Privatrecht Kurzlehrbucher fur das juristische Studium Band 1 2 Auflage Gottingen 1971 S 164 631 Jan Dirk Harke Romisches Recht Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57405 4 Grundrisse des Rechts 8 Rnr 31 S 133 f Digesten 21 1 1 1 f Ulpian 1 ed aed cur Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Actio noxalis amp oldid 217608940