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Als AVNOJ Beschlusse korrekter Beschlusse des AVNOJ Prasidiums wird eine Reihe von Verfugungen Erlassen und Bescheiden bezeichnet welche die zukunftige staatliche Organisation Jugoslawiens nach Ende der Besatzung durch das Deutsche Reich und dessen Verbundete Italien Ungarn und Bulgarien im Zweiten Weltkrieg betreffen Benannt wurden sie nach dem Antifaschistischen Rat der Nationalen Befreiung Jugoslawiens serbokroatisch Antifasisticko v ij ece narodnog oslobođenja Jugoslavije abgekurzt AVNOJ Zur Erinnerung an dessen zweite Tagung Ende November 1943 in Jajce wurde spater der 29 November als Staatsfeiertag begangen Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung 1 1 Beschlusse vom November 1943 1 2 Beschlusse vom November 1944 1 3 Die sogenannte Verfugung von Jajce 1 4 Gesetze ab 1945 1 5 AVNOJ Beschlusse bezuglich der deutschen Minderheit 2 Siehe auch 3 Literatur 4 Anmerkungen 5 EinzelnachweiseEntwicklung BearbeitenNachdem deutsche und italienische Truppen im Zuge des Balkankrieges 1940 1941 das seit 1929 bestehende Konigreich Jugoslawien erobert hatten wurde das Land unter den Eroberern aufgeteilt Serbien wurde von deutschen Truppen besetzt und unter militarische Verwaltung gestellt Slowenien wurde zwischen Italien dem Deutschen Reich und Ungarn aufgeteilt Kroatien wurde mit einem Grossteil Bosnien Herzegowinas zum Unabhangigen Staat Kroatien kroatisch Nezavisna Drzava Hrvatska einem faschistischen Vasallenstaat vereinigt Montenegro wurde als Unabhangiger Staat Montenegro zu einem italienischen Vasallenstaat Mazedonien wurde zwischen Bulgarien und dem italienischen Marionettenstaat Albanien aufgeteilt Der AVNOJ war am 26 November 1942 in Bihac als Fuhrungsgremium der am Befreiungskampf gegen die Besatzer Beteiligten wie den jugoslawischen Partisanen und der Nationalen Befreiungsarmee gegrundet worden Als AVNOJ Beschlusse werden meist mehrere nacheinander von diesem Rat bzw dessen Prasidium gefasste Beschlusse und davon abgeleitete Gesetze bezeichnet Beschlusse vom November 1943 Bearbeiten Vom 21 bis zum 29 November 1943 trat der AVNOJ in der bosnischen Stadt Jajce zu seiner zweiten Konferenz zusammen Teilnehmer waren Delegierte aus allen Regionen Jugoslawiens nbsp Beschluss der zweiten Sitzung des antifaschistischen Rates der Volksbefreiung Jugoslawiens uber die Errichtung Jugoslawiens nach dem foderativen Prinzip 29 November 1943In erster Linie traf der kommunistisch dominierte Rat eine Reihe von Entscheidungen zur Zukunft Jugoslawiens nach einer moglichen Befreiung Der in London tagenden jugoslawischen Exilregierung wurde die Anerkennung entzogen und Konig Peter II die Ruckkehr verboten Das Land sollte als foderativer Staat neu aufgebaut werden Dazu verfugten die Delegierten im Beschluss Uber den Aufbau Jugoslawiens auf dem Foderationsprinzip in Praambel und weiteren funf Artikeln Auf der Grundlage des Rechts eines jeden Volkes auf Selbstbestimmung einschliesslich des Rechts auf Abtrennung von oder Vereinigung mit anderen Volkern und im Einklang mit dem wahren Willen aller Volker Jugoslawiens bekraftigt im Verlaufe des dreijahrigen gemeinsamen Volksbefreiungskampfes der die unerschutterliche Bruderlichkeit der Volker Jugoslawiens geschmiedet hat beschliesst der Antifaschistische Rat der Nationalen Befreiung Jugoslawiens Erstens Die Volker Jugoslawiens haben niemals anerkannt und anerkennen nicht die Zerstuckelung Jugoslawiens seitens der faschistischen Imperialisten und haben im gemeinsamen bewaffneten Kampf ihren festen Willen bewiesen auch kunftig in Jugoslawien vereint zu bleiben Zweitens Zur Verwirklichung des Prinzips der Souveranitat der Volker Jugoslawiens damit Jugoslawien die wahre Heimat aller seiner Volker verkorpern moge und damit es niemals wieder zur Domane einer wie auch immer gearteten hegemonistischen Clique werden kann wird Jugoslawien auf foderativer Grundlage geschaffen und ausgestaltet die die volle Gleichberechtigung der Serben Kroaten Slowenen Makedonier und Montenegriner bzw der Volker Serbiens Kroatiens Sloweniens Makedoniens Montenegros und Bosnien Herzegowinas gewahrleistet 1 Als provisorische Regierung wurde ein Nationalkomitee unter dem Vorsitz von Josip Broz Tito eingerichtet 2 Das Konigreich Jugoslawien vor dem Zweiten Weltkrieg war durch einen grossserbischen Zentralismus gepragt aber so durch Nationalitatenkonflikte geschwacht dass schon Prinzregent Paul den Zentralismus nicht mehr hatte aufrechterhalten konnen In den Beschlussen von Jajce wurden daraus Konsequenzen gezogen Es wurde darauf verzichtet die verschiedenen Volker zu einem Volk von Jugoslawen zu erklaren und es wurde ein foderalistisches Staatskonzept zugrunde gelegt Ausserdem wurde die Grundung der Staatlichen Kommission zur Feststellung von Verbrechen der Okkupanten und ihrer Helfer beschlossen 3 Beschlusse vom November 1944 Bearbeiten Am 21 November 1944 verabschiedete das AVNOJ Prasidium einen Beschluss uber den Ubergang von Feindvermogen in das Eigentum des Staates uber staatliche Verwaltung des Vermogens abwesender Personen und die Sequestration des Vermogens das von den Besatzungsbehorden zwangsveraussert wurde 4 Die sogenannte Verfugung von Jajce Bearbeiten Wissenschaftlich umstritten ist die Bedeutung einer so genannten Verfugung von Jajce auch Jajce Erlass bzw Der kleine Jajce Erlass Dieser auch als Geheimerlass beschriebene Text wurde angeblich bereits am 21 November 1943 vom AVNOJ verabschiedet unter dem Titel Uber die Aberkennung der Burgerrechte Anm 1 5 Er hat folgenden Inhalt Alle in Jugoslawien lebenden Personen deutscher Volkszugehorigkeit verlieren automatisch die jugoslawische Staatsburgerschaft und alle burgerlichen und staatsburgerlichen Rechte Der gesamte bewegliche und unbewegliche Besitz aller Personen deutscher Volkszugehorigkeit gilt als vom Staat beschlagnahmt und geht automatisch in dessen Eigentum uber Personen deutscher Volkszugehorigkeit durfen weder irgendwelche Rechte beanspruchen oder ausuben noch Gerichte und Institutionen zu ihrem personlichen oder rechtlichen Schutz anrufen Andere Autoren ordnen diesen Text einem zweiten Beschluss auf der Sitzung des AVNOJ Prasidiums am 21 November 1944 in Belgrad zu der an diesem Tag etwas fruher gefasst worden sein soll als der veroffentlichte Beschluss uber den Ubergang von Feindvermogen 6 Der Titel dieses geheimen oder jedenfalls nicht im Amtsblatt veroffentlichten angeblichen Beschlusses lautet Uber die Aberkennung der Burgerrechte und damit genau so wie nach Karner die Verfugung von Jajce vom 21 November 1943 uberschrieben ist Der osterreichische Historiker Arnold Suppan gibt den von Karner apostrophierten Text exakt wieder und bezeichnet ihn wie Necak als zweiten nicht veroffentlichten Beschluss des AVNOJ Prasidiums vom 21 November 1944 7 Nach Portmann erlangte die Phantomverfugung von Jajce vom 21 November 1943 oder der bei Necak und Suppan so genannte zweite AVNOJ Erlass vom 21 November 1944 nie Gesetzeskraft Diese Ansicht werde auch von den slowenischen Historikern Damijan Gustin und Vladimir Prebilic in einer jungeren Publikation vertreten Portmann begrundet seine Vermutung warum Karner und Suppan von einem solchen Beschluss ausgehen mit einer fehlerhaften Interpretation der Auslegung zum bekannten Beschluss des AVNOJ Prasidiums vom 21 November 1944 die am 8 Juni 1945 im Amtsblatt veroffentlicht wurde Anm 2 Gesetze ab 1945 Bearbeiten Am 3 Februar 1945 setzte ein Beschluss des AVNOJ Prasidiums alle wahrend der Okkupationszeit erlassenen Verordnungen und Gesetze ausser Kraft und zog die Vorkriegsgesetze heran sofern diese nicht mit den Errungenschaften der Volksbefreiungsbewegung in Konflikt standen 8 Im Zweifelsfall wurde daruber durch die offentlichen Anklager entschieden Damit bildeten die Militarstrafgesetze und das Strafgesetzbuch von 1929 die erste juristische Grundlage zur Abrechnung mit Kollaborateuren und Verratern 9 Die Rechtsprechung erfolgte in den von den Besatzern befreiten Gebieten wahrend oder kurz nach dem Krieg durch Mitglieder der Volksbefreiungsausschusse spater der Volksausschusse die nur uber unzureichende juristische Kenntnisse verfugten 10 Der britische Vertreter in Belgrad William Deakin berichtete am 7 November 1945 dass nur wenig Bezug zu den Vorkriegsgesetzen bestand 11 Subsidiar blieb die Vorkriegsgesetzgebung soweit sie den Zielen des Befreiungskampfes nicht entgegenwirkte bis zur Bestatigung aller AVNOJ Beschlusse am 1 Dezember 1945 durch das erste gewahlte Nachkriegsparlament gultig 11 12 Am 6 Februar 1945 wurde der Erlass vom 21 November 1944 in die Gesetzgebung der Republik Jugoslawien ubernommen Er fand auch Eingang in das Konfiszierungsgesetz vom 9 Juni 1945 und in das Gesetz zur Agrarreform vom 23 August 1945 Das Gesetz uber die Wahlerlisten vom 10 August 1945 legte fest dass Angehorigen der militarischen Formationen der Okkupanten und ihren einheimischen Helfershelfern welche dauernd und aktiv gegen das Volksbefreiungsheer Jugoslawiens bzw gegen die jugoslawische Armee oder gegen die Armeen der Bundesgenossen Jugoslawiens kampften das aktive Wahlrecht aberkannt wird Im Grundungsstatut der autonomen Provinz Vojvodina das durch Gesetzerlass des Prasidiums der serbischen Volksvertretung geschaffen wurde Sluzbeni Glasnik Srbije vom 9 September 1945 garantiert Artikel 4 allen Nationalitaten die volle Gleichberechtigung als Staatsburger Serbiens mit Ausnahme der deutschen Nationalitat Diese verlor nach Ausfertigung einer authentischen Auslegung am 8 Juni 1945 zum AVNOJ Prasidiumsbeschluss vom 21 November 1944 samtliche staatsburgerlichen Rechte drzavljanska prava 13 AVNOJ Beschlusse bezuglich der deutschen Minderheit Bearbeiten Der AVNOJ Erlass vom 21 November 1944 regelte die Enteignung und anschliessende Konfiszierung des gesamten deutschen Staats und Privatvermogens In der spateren gesetzlichen Fassung bezog er sich auch auf die Aberkennung der Burgerrechte von Personen deutscher Abstammung Am Tage des Inkrafttretens sollten in das Eigentum des Staates ubergehen 3 1 Samtliches Vermogen des Deutschen Reiches und seiner Staatsburger das sich auf dem Territorium von Jugoslawien befindet 2 Samtliches Vermogen von Personen deutscher Volkszugehorigkeit ausser dem derjenigen Deutschen die in den Reihen der Nationalen Befreiungsarmee und der Partisaneneinheiten Jugoslawiens gekampft haben oder Staatsburger neutraler Staaten sind und sich wahrend der Okkupation nicht feindlich verhielten 3 Samtliches Vermogen von Kriegsverbrechern und ihren Helfershelfern ohne Rucksicht auf ihre Staatsburgerschaft und das Vermogen einer jeden Person die durch Urteil der Zivil und Militargerichte zum Vermogensverlust zugunsten des Staates verurteilt wurde Dies wurde dann vom AVNOJ per Gesetz vom 8 Juni 1945 wie folgt interpretiert 14 1 Vom Beschluss des Antifaschistischen Rates der Nationalen Befreiung Jugoslawiens vom 21 November 1944 werden jene jugoslawischen Staatsburger deutscher Volkszugehorigkeit betroffen die sich wahrend der Okkupation als Deutsche erklart oder als solche gegolten haben ohne Rucksicht darauf ob sie vor dem Krieg als solche aufgetreten sind oder als assimilierte Kroaten Slowenen oder Serben gegolten haben 2 Nicht entzogen werden die Burgerrechte und das Vermogen jener jugoslawischen Staatsburger deutscher Volkszugehorigkeit deutscher Abstammung oder mit deutschen Familiennamens a welche als Partisanen und Soldaten am nationalen Befreiungskampf teilgenommen hatten oder in der nationalen Befreiungsbewegung aktiv tatig waren b welche vor dem Kriege als Kroaten Slowenen und Serben assimiliert waren und wahrend des Krieges weder dem Kulturbund beigetreten noch als Angehorige der deutschen Volksgruppe aufgetreten sind c die es wahrend der Okkupation abgelehnt haben sich auf Verlangen der Besatzungs oder Quislingbehorden als Angehorige der deutschen Volksgruppe zu erklaren d welche sei es Mann oder Frau trotz ihrer deutschen Volkszugehorigkeit eine Mischehe mit Personen einer der jugoslawischen Nationalitaten oder mit Personen judischer slowakischer ukrainischer madjarischer rumanischer oder einer sonstigen anerkannten Nationalitat geschlossen haben 3 Den Schutz des vorangegangenen Artikels Punkte a b c und d geniessen jene Personen nicht welche sich wahrend der Okkupation durch ihr Verhalten gegen den Befreiungskampf der jugoslawischen Volker vergangen haben und Helfer des Okkupanten waren In der Batschka und im serbischen Banat wurde der AVNOJ Beschluss vom 21 November 1944 den Deutschen nicht bekannt gemacht und traf sie unvorbereitet In Kroatien sind solche Bescheide in zahlreichen Fallen zugestellt worden 15 Siehe auch BearbeitenInternationale Konflikte der Nachfolgestaaten Jugoslawiens zur aktuellen Entwicklung St Sava Kongress 1944 JugoslawiendeutscheLiteratur BearbeitenThomas Casagrande Die volksdeutsche SS Division Prinz Eugen Campus Verlag Frankfurt 2003 ISBN 3 593 37234 7 Klaus Schmider Partisanenkrieg in Jugoslawien 1941 1944 Mittler Verlag Hamburg 2002 ISBN 3 8132 0794 3 Zoran Janjetovic Die Donauschwaben in der Vojvodina und der Nationalsozialismus In Mariana Hausleitner Harald Roth Der Einfluss von Nationalsozialismus auf Minderheiten in Ostmittel und Sudeuropa IKS Verlag Munchen 2006 Online Version auf einer privaten Website Mirko Messner Zur Geschichte der AVNOJ Beschlusse Bozo Repe AVNOJ Historische Tatsache und aktuelle politische Frage In Ost West Gegeninformationen Heft 2 2002 Sonderbeilage S XII XVII PDF 3 35 MB Milan D Ristovic Nemacki novi poredak i jugoistocna evropa Sluzbeni glasnik Beograd 2005 ISBN 86 7549 397 5 Anmerkungen Bearbeiten Die Verfugung von Jajce wurde nach Angaben von Stefan Karner der in seinem Privatarchiv eine Kopie verwahrt nur vom Politburomitglied Mosa Pijade gezeichnet Sie habe eine Richtschnur fur spatere rechtliche Massnahmen gegen die deutschsprachige Bevolkerungsgruppe abgegeben Karner meint dass die Kurze des Textes auch auf ein Flugblatt schliessen lassen konnte Michael Portmann entgegnet dass es sich in diesem Falle kaum um ein geheimes Dokument gehandelt habe da es wenig sinnvoll erscheine Geheimerlasse per Flugblatt zu verbreiten weitere Einzelheiten dazu bei Portmann Die kommunistische Revolution in der Vojvodina 1944 1952 Politik Gesellschaft Wirtschaft Kultur Verlag der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften 2008 ISBN 978 3 7001 6503 3 Abschnitt Die AVNOJ Beschlusse Irrtumer und Missverstandnisse Einzelnachweise Bearbeiten Prvo i drugo Zasjedanje AVNOJa Belgrad 1963 zit nach Ernstgert Kalbe Nationwerdung und nationale Konflikte in Sudslawien In UTOPIE kreativ Heft 95 September 1998 S 48 64 PDF 117 kB Dunja Melcic Abrechnungen mit den politischen Gegnern und die kommunistischen Nachkriegsverbrechen In Der Jugoslawien Krieg Handbuch zur Vorgeschichte Verlauf und Konsequenzen 2 Auflage Verlag fur Sozialwissenschaften Wiesbaden 2007 ISBN 978 3 531 33219 2 a b Stefan Karner Die deutschsprachige Volksgruppe in Slowenien Aspekte ihrer Entwicklung 1939 1997 Klagenfurt Ljubljana Wien 1998 S 125 ff Michael Portmann Kommunistische Abrechnung mit Kriegsverbrechern Kollaborateuren Volksfeinden und Verratern in Jugoslawien wahrend des Zweiten Weltkriegs und unmittelbar danach 1943 1950 GRIN Verlag 2007 ISBN 978 3 638 70864 7 S 62 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Michael Portmann Die kommunistische Revolution in der Vojvodina 1944 1952 Politik Gesellschaft Wirtschaft Kultur Verlag der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften 2008 ISBN 978 3 7001 6503 3 Abschnitt Die AVNOJ Beschlusse Irrtumer und Missverstandnisse so der slowenische Historiker Dusan Necak Die Deutschen in Slowenien 1938 1948 S 387 388 Arnold Suppan Deutsche Geschichte im Osten Europas Zwischen Adria und Karawanken Wien 1989 S 416 Sluzbeni List Demokratske Federativne Jugoslavije 13 Februar 1945 Nr 4 51 Ekkehard Volkl Abrechnungsfuror in Kroatien In Klaus Dietmar Henke Hans Woller Hrsg Politische Sauberung in Europa Die Abrechnung mit Faschismus und Kollaboration nach dem Zweiten Weltkrieg Munchen 1991 ISBN 3 423 04561 2 S 373 Mosa S Pijade Slobodan Nesovic Prvo i drugo Zasedanje Antifasistickog veca narodnog oslobođenja Jugoslavije 1983 S 374 ff a b Robert Jarman Yugoslavia Political Diaries 1997 S 576 Leon Gerskovic Historija narodne vlasti Geschichte der Volksmacht Belgrad 1957 S 133 ff pauschal wurden die AVNOJ Beschlusse am 1 Dezember 1945 zu Gesetzen erklart E Zellweger Staatsaufbau und Gesetzgebung der Foderativen Volksrepublik Jugoslawien 1945 1948 In Osteuropa Handbuch Jugoslawien S 122 ff vgl das Zitat von B Kidric S 129 u ebda S 133 sowie die Belgrader Politika vom 24 November 1944 Michael Portmann Die kommunistische Revolution in der Vojvodina 1944 1952 Politik Gesellschaft Wirtschaft Kultur Verlag der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften 2008 ISBN 978 3 7001 6503 3 S 336 Sluzbeni List Demokratske Federativne Jugoslavije I 1945 Nr 39 Pos 347 Dokument 103E Enteignung und Entzug der Burgerrechte In Bundesministerium fur Vertriebene Hrsg Das Schicksal der Deutschen in Jugoslawien Bonn 1961 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title AVNOJ Beschlusse amp oldid 233509634