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Das Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages uber die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten auslandischen Truppen vom 3 August 1959 kurz NATO Truppenstatut Zusatzabkommen NTS ZA BGBl 1961 II S 1183 1218 erganzt das NATO Truppenstatut von 1951 Es wurde von den Vertretern Belgiens Kanadas Frankreichs der Bundesrepublik Deutschland der Niederlande des Vereinigten Konigreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet Es betrifft die Fragen der Stationierung fremder NATO Streitkrafte darunter Privilegierungen Immunitaten zum Beispiel bei der Zivil Verwaltungs und Strafgerichtsbarkeit der Sozialversicherung der Zoll und Steuerpflicht oder dem Fuhren von Kraftfahrzeugen Inhaltsverzeichnis 1 Heutige Situation 2 Kritik 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseHeutige Situation BearbeitenDas Zusatzabkommen wurde mehrfach geandert durch das Abkommen vom 21 Oktober 1971 BGBl 1973 II S 1021 1022 die Vereinbarung vom 18 Mai 1981 BGBl 1982 II S 530 531 und das Abkommen vom 18 Marz 1993 BGBl 1994 II S 2594 2598 Der Artikel 3 Absatz 2 des Zusatzabkommens zum NATO Truppenstatut ZA NTS wurde durch eine Reihe von Vereinbarungen spezifiziert und insbesondere durch das Abkommen vom 18 Marz 1993 1 umfassend geandert 2 3 wobei die 1968 69 im Hinblick auf das G 10 Gesetz geschlossenen Verwaltungsvereinbarungen bis Anfang August 2013 in Geltung waren 4 Nach Anlage I Kapitel I Abschnitt I Ziffer 5 und 6 zum Einigungsvertrag sind auch das NATO Truppenstatut sowie das Zusatzabkommen von der Geltung in den funf neuen Bundeslandern ausgenommen Durch Notenwechsel BGBl 1990 II S 1250 1251 BGBl 1994 II S 26 29 sowie BGBl 1994 II S 3714 3716 wurde dann vereinbart dass seit 12 September 1994 die Truppen in den neuen Bundeslandern die gleichen Rechte haben mit der Ausnahme dass die deutsche Bundesregierung dies nun fur den jeweiligen Einzelfall neu genehmigen muss Neben der Rechtsstellung der NATO Truppen hat auch die Bundeswehr ein Recht zur Truppenstationierung im europaischen Ausland was durch das EU Truppenstatut vom 17 November 2003 ABl 2003 C 321 02 BGBl 2005 II S 18 geregelt ist 3 Kritik BearbeitenIn Art 3 Abs 2 Die in Absatz 1 vorgesehene Zusammenarbeit zwischen den deutschen und den Besatzungsbehorden erstreckt sich insbesondere a auf die Forderung und Wahrung der Sicherheit sowie den Schutz des Vermogens der Bundesrepublik der Entsendestaaten und der Truppen namentlich auf die Sammlung den Austausch und den Schutz aller Nachrichten die fur diese Zwecke von Bedeutung sind sieht der Historiker Josef Foschepoth die Erlaubnis der Uberwachung des Post und Fernmeldeverkehrs 5 unter anderem fur die US Amerikaner und kritisierte im Februar 2013 in einem Interview mit der Badischen Zeitung 6 Einerseits das was Brandt gesagt hat dass die Vorbehaltsrechte abgelost sind Andererseits dass das Zusatzabkommen zum NATO Truppenstatut weiterhin die Grundlage fur die alliierten Uberwachungsmassnahmen ist und bleibt Schliesslich dass es auch in Zukunft jedem alliierten Militarbefehlshaber unbenommen ist die zum Schutz der Truppen notwendigen Sicherungsmassnahmen zu treffen wozu auch die eigene Durchfuhrung von Uberwachungsmassnahmen des Post und Fernmeldeverkehrs gehort Als die SPD 1990 im Bundestag wissen wollte auf welcher Rechtsgrundlage die Special Forces der Amerikaner in Deutschland jetzt arbeiteten bekam sie vom Staatsminister im Auswartigen Amt zu horen auf dem Aufenthaltsvertrag von 1954 und dem Zusatzabkommen zum Nato Truppenstatut Das alliierte Recht zur Uberwachung des Post und Fernmeldeverkehrs ist weder in der alten noch der neuen Bundesrepublik ausser Kraft gesetzt worden Eingeschrankt wird diese Regelung im Truppenstatut wiederum durch Abs 3b Dieser Absatz verpflichtet eine Vertragspartei nicht zur Durchfuhrung von Massnahmen die gegen ihre Gesetze verstossen wurden 7 nbsp Der folgende Absatz ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Fur geheime Vereinbarungen und ggf tatsachliche Rechtswirkung fehlen uber dieses Interview hinausgehende Primar Quellen oder eine grundliche Einordnung der Behauptung Ebenfalls gilt laut Foschepoth dass aufgrund des Zusatzabkommens und einer weiteren geheimen Vereinbarung von 1955 den Drei Machten der Eingriff in das System der Strafverfolgung gestattet ist Falls es im Interesse der Alliierten sei konnten diese verhindern dass relevante Informationen im Rahmen eines Strafverfahrens an die Offentlichkeit gelangen Ausserdem sei der Strafverfolgungszwang der westdeutschen Polizei bei Personen aufgehoben worden die fur die Alliierten von Interesse waren Stattdessen habe die Polizei den Verfassungsschutz und dieser umgehend den amerikanischen Geheimdienst zu informieren so dass diese die Personen verhoren und gegebenenfalls ausser Landes schaffen konnten 8 Siehe auch BearbeitenStatus of Forces Agreement NATO Truppen Schutzgesetz Globale Uberwachungs und SpionageaffareWeblinks BearbeitenZusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages uber die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten auslandischen Truppen Gesetz zu dem Abkommen vom 18 Marz 1993 zur Anderung des Zusatzabkommens zum NATO Truppenstatut und zu weiteren Ubereinkunften NATOTrStatZAbkAndAbkG vom 28 September 1994 Informationen des Auswartigen Amtes zum TruppenstationierungsrechtEinzelnachweise Bearbeiten Gesetz zu dem Abkommen vom 18 Marz 1993 zur Anderung des Zusatzabkommens zum NATO Truppenstatut und zu weiteren Ubereinkunften vom 28 September 1994 Josef Foschepoth Uberwachtes Deutschland Post und Telefonuberwachung in der alten Bundesrepublik Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2012 ISBN 978 3 525 30041 1 S 299 a b Auswartiges Amt Hrsg Truppenstationierungsrecht Regelungen zum Truppenstatut und Anderungen nach 1993 online Pressemitteilungen des Auswartigen Amtes uber das Ausserkrafttreten der Verwaltungsvereinbarungen zum G10 Gesetz mit den USA und Grossbritannien einerseits und Frankreich andererseits vom 2 und 6 August 2013 Josef Foschepoth Uberwachtes Deutschland 3 Aufl Gottingen 2013 S 47 51 Stefan Hupka Historiker Josef Foschepoth uber den systematischen Bruch des Postgeheimnisses in der Bundesrepublik Badische Zeitung vom 9 Februar 2013 vgl auch RA Thomas Stadler Darf die NSA in Deutschland die Telekommunikation uberwachen In Internet Law 28 Oktober 2013 abgerufen am 15 August 2014 Die NSA darf in Deutschland alles machen Suddeutsche Zeitung vom 9 Juli 2013 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 1117968227 lobid OGND AKS VIAF 1424147871993575170008 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zusatzabkommen zum NATO Truppenstatut amp oldid 234448311