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Die Wirtschaftskammer Liechtenstein WKL fruher Gewerbe und Wirtschaftskammer GWK 1 ist ein privatrechtlicher Verein im Sinne von Art 246 ff PGR 2 Sie ist die freiwillige Interessensvertretungen der Wirtschaftstreibenden in Gewerbe Handel und Dienstleistung Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Aufgaben 3 Struktur der WKL 3 1 Jahreshauptversammlung 3 2 Prasidentenkonferenz 3 3 Verbandsvorstand 3 4 Prasidium 3 5 Sektionen 3 6 Sektionsvorstande 3 7 Revisionsstelle 3 8 Geschaftsfuhrung 4 Interessenvertretung 5 Rechtsservice 6 Publikationen 7 Finanzierung 8 Siehe auch 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Gewerbe und Wirtschaftskammer und nunmehrige Wirtschaftskammer Liechtenstein seit 2007 wurde 1936 gegrundet Die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Liechtenstein ist freiwillig Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in den Bereichen Gewerbe und Handwerk Handel Tourismus und Freizeitwirtschaft Dienstleistung Verkehr und Transport Industrie Information und Consulting 2022 hatte die Wirtschaftskammer Liechtenstein rund 900 Mitglieder 3 Die Wirtschaftskammer Liechtenstein hat den Sitz in Schaan In der Wirtschaftskammer Liechtenstein sind auch die Gemeinden Eschen Ruggell Schaan Triesen Triesenberg und Vaduz als Mitglieder aufgenommen 4 Aufgaben BearbeitenIm Mittelpunkt der Aufgaben steht die Vertretung der Mitglieder durch aktive Mitgestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Land 5 Dies wird durch Interessenvertretung Beratungs Service und Ausbildungsleistungen fur die Mitgliedsunternehmen erreicht Struktur der WKL BearbeitenDie umfassende Interessenvertretung der Liechtensteiner Wirtschaft besteht aus 6 Jahreshauptversammlung oder an deren Stelle die Delegiertenversammlung Prasidentenkonferenz Verbandsvorstand Prasidium Sektionen Sektionsvorstande Revisionsstelle Geschaftsfuhrung Eine Amtsperiode dauert grundsatzlich 3 Jahre 7 Jahreshauptversammlung Bearbeiten Die Jahreshauptversammlung ist nach Art 17 der Statuten das oberste Organ der Wirtschaftskammer und legt die wesentlichen Richtlinien fur die Verwirklichung des Zweckes der Wirtschaftskammer fest Die Jahreshauptversammlung kann nach Art 20 der Statuten die Einsetzung einer Delegiertenversammlung beschliessen Die Delegierten werden unter Einrechnung des Sektionsprasidenten von den Sektionen gewahlt Prasidentenkonferenz Bearbeiten Die Prasidentenkonferenz besteht nach Art 21 der Statuten aus dem Verbandsprasidenten und dem Verbandsvizeprasidenten sowie aus allen Sektionsprasidenten als ordentliche Mitglieder Weitere naturliche Personen als weitere Mitglieder konnen hinzu gewahlt werden Der Geschaftsfuhrer gehort der Prasidentenkonferenz mit beratender Stimme an Die Prasidentenkonferenz entscheidet nach Art 22 der Statuten uber alle Angelegenheiten der Wirtschaftskammer die nicht der Jahreshauptversammlung oder anderen Organen der Wirtschaftskammer ubertragen sind Insbesondere Wahl des Verbandsvorstandes Bestellung und Abberufung des Geschaftsfuhrers Festsetzung der Aufnahmegebuhren Genehmigung des Jahresvoranschlages Genehmigung von zusatzlichen Krediten die nicht im Jahresvoranschlag enthalten sind unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Jahreshauptversammlung Uberwachung und Bestellung von Delegierten und Stiftungsraten fur die der Wirtschaftskammer angehorenden Selbsthilfeeinrichtungen Entscheidung uber den Ausschluss von Mitgliedern Verbandsvorstand Bearbeiten Nach Art 23 der Statuten wird von der Prasidentenkonferenz zur Erledigung dringender Entscheidungsgeschafte ein achtgliedriger Vorstand aus den Mitgliedern der Prasidentenkonferenz bestellt Dem Vorstand gehoren der Verbandsprasident und der Verbandsvizeprasident an Der Geschaftsfuhrer gehort dem Verbandsvorstand mit beratender Stimme an Prasidium Bearbeiten Das Prasidium der Wirtschaftskammer wird gemass Art 25 der Statuten durch den Verbandsprasidenten den Verbandsvizeprasidenten und den Geschaftsfuhrer gebildet und fuhrt gemass Art 26 der Statuten die laufenden Geschafte gemass dem Geschaftsreglement Das Prasidium vertritt die Wirtschaftskammer nach aussen Sektionen Bearbeiten Sektionen werden nach Bedarf durch die Jahreshauptversammlung eingerichtet Durch die Mitglieder kann selbstandig die Grundung von Sektionen beantragt werden Die Mitglieder bestimmen den Hauptzweck ihres Unternehmens und werden entsprechend einer Sektion zugeteilt Der Hauptzweck muss dabei zwingend im dazugehorigen Gewerbeschein aufgefuhrt sein In den Wirkungskreis der Sektionen fallen Mitwirkung bei der Gestaltung des Lehr und Fortbildungswesens Wahl des Sektionsprasidenten des Sektionsvizeprasidenten des Sektionsvorstandes und der Sektionsdelegierten Die naheren Bestimmungen insbesondere die Mitgliederzahl des Sektionsvorstandes werden von jeder Sektion selbst geregelt Schaffung von wirtschaftlich verantwortbaren Wettbewerbsverhaltnissen Abgabe von Stellungnahmen zu Vernehmlassungen Festlegung des Sektionsbeitrages und Genehmigung der Sektionsjahresrechnung die Mitwirkung beim Abschluss von Gesamtarbeitsvertragen Sektionsvorstande Bearbeiten Sektionsvorstande konnen gemass Art 30 der Statuten uber alle Angelegenheiten die in den Aufgabenbereich der Sektionen fallen nach eigenem Ermessen fur die Angelegenheiten die eine rasche Entscheid erfordern gultige Beschlusse fassen mit Ausnahmen Revisionsstelle Bearbeiten Die Revisionsstelle pruft die Ordnungsmassigkeit und Richtigkeit der Buchhaltung und berichtet daruber der Jahreshauptversammlung schriftlich Die Revisionsstelle wird auf Vorschlag des Verbandsvorstandes von der Jahresversammlung auf 2 Jahre bestellt Geschaftsfuhrung Bearbeiten Der Geschaftsfuhrung obliegt die Durchfuhrung der Beschlusse der Organe sowie die Fuhrung der Geschafte der Wirtschaftskammer und deren Sektionen Es ist ein hauptamtlicher Geschaftsfuhrer bestellt In den Aufgabenbereich des Geschaftsfuhrers fallen Ausfertigung und der Vollzug der Beschlusse der einzelnen Organe der Wirtschaftskammer Beratung der Mitglieder Fuhrung der Buchhaltung Fuhrung des Mitgliederregisters Um der sehr heterogen Struktur der Mitglieder gerecht zu werden und einen Interessenausgleich in den Wirtschaftskammern herzustellen und die gleichgerichteten aber auch die Vielzahl auseinanderstrebender ja sogar gegensatzlicher Interessen zu koordinieren ist die Wirtschaftskammer organisatorische in Sektionen Fachorganisationen gegliedert die wiederum fur eine Vertretung branchenbezogener Einzelinteressen sorgen Die 30 Sektionen vertreten die unterschiedlichsten Branchen Interessenvertretung BearbeitenDie Interessensvertretung wird von der Wirtschaftskammer Liechtenstein als ihre Kernaufgabe angesehen Als Interessensvertretung nimmt die Wirtschaftskammer Liechtenstein die Anliegen ihrer Mitglieder gegenuber anderen Interessensvertretungen der Regierung oder Behorden wahr Dies erfolgt zum Beispiel durch Mitwirkung bei der Begutachtung von Gesetzes und Verordnungsentwurfen in Arbeitsgruppen und Kommissionen beim Abschluss von Kollektivvertragen Gesamtarbeitsvertragen 8 Zur Interessenvertretung zahlen auch Massnahmen in den Bereichen Offentlichkeitsarbeit und Wirtschaftslobbyismus sowie die umfassende Information der Mitglieder sowie durch das Netzwerk Unternehmer fur Unternehmer Rechtsservice BearbeitenBeratungsleistungen werden durch die Wirtschaftskammer Liechtenstein fur deren Mitglieder in den Rechtsbereichen Arbeitsrecht und Sozialrecht Weitere Rechtsberatungen werden durch Vertragskanzleien der WKL erbracht Publikationen BearbeitenDie Wirtschaftskammer Liechtenstein gibt das verbandseigene Magazin unternehmer Wirtschaftsmagazin seit 2007 9 heraus welches zehnmal jahrlich in einer Auflage von etwa 4 600 Exemplaren 10 erscheint Verantwortlicher Redakteur ist der Geschaftsfuhrer der WKL Jurgen Nigg Die redaktionelle Leitung liegt bei Isabell Schadler Geschaftsfuhrer Stellvertreterin Verbandsleitung Das Jahresabo unternehmer kostet CHF 50 Jahrlich werden von der liechtensteinischen Wirtschaftskammer Jahresberichte herausgegeben die frei zuganglich sind und kostenlos seit dem Jahr 2001 online zur Verfugung stehen Nur fur Mitglieder werden weitere Onlineservices Hilfsmittel zur Verfugung gestellt Finanzierung BearbeitenDie Wirtschaftskammer finanziert sich weitgehend uber Mitgliederbeitrag Der Mitgliederbeitrag der Wirtschaftskammer Liechtenstein berechnet sich nach Stellenprozenten im jeweiligen Unternehmen inklusive des Unternehmers ohne Berucksichtigung der Lehrlinge Der Grundmitgliedsbeitrag betragt CHF 250 11 bis 3 300 12 Als Aufnahmegebuhr sind CHF 200 zu entrichten Je nach Sektion in welche der Mitgliedsunternehmen eingestuft wird fallen weitere Beitrage an Neben der ordentlichen Mitgliedschaft 13 besteht die Moglichkeit der Wirtschaftskammer Liechtenstein als Freimitglied 14 beizutreten Diese Freimitglieder sind Unternehmen die uber keinen Gewerbeschein verfugen und nicht unbedingt im traditionellen gewerblichen Bereich tatig sind Voraussetzung ist jedoch dass der Sitz des Unternehmens in Liechtenstein ist Die Beitragshohe orientiert sich ahnlich wie bei der ordentlichen Mitgliedschaft Es besteht auch die Moglichkeit einer Fordermitgliedschaft 15 und der Ehrenmitgliedschaft 16 Weitere Einnahmequellen sind Ertrage aus Vermogen Subventionen und sonstige Zuwendungen des Landes oder dritter Personen oder Ertrage aus besonderen Dienstleistungen fur Mitglieder oder Dritte sowie Erlose aus Veranstaltungen 17 Siehe auch BearbeitenLiechtensteinische Industrie und HandelskammerWeblinks BearbeitenWirtschaftskammer Liechtenstein Statuten der Wirtschaftskammer Liechtenstein PDF 108 kB unternehmer magazin Jahresberichte der WKL Projekt Futuro PDF 461 kB Patrick Sele Wirtschaftskammer Liechtenstein fur Gewerbe Handel und Dienstleistung In Historisches Lexikon des Furstentums Liechtenstein Einzelnachweise Bearbeiten Siehe Praambel der Statuten der Wirtschaftskammer Liechtenstein WKL Der liechtensteinische Staatsgerichtshof hat Staatsgerichtshof Ende 2004 die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in der GWK als verfassungswidrig erklart und aufgehoben In weiterer Folge wurde die GWK als Korperschaft offentlichen Rechts mit Zwangsmitgliedschaft in die Liechtensteinische Wirtschaftskammer mit freiwilliger Mitgliedschaft uberfuhrt Art 1 Abs 1 der Statuten Holger Franke Eine Erfolgsgeschichte doch die Zukunft belastet in Liechtensteiner Volksblatt vom 7 September 2022 S 24 Die liechtensteinischen Gemeinden Gamprin Mauren Schellenberg Balzers Planken fehlen Siehe auch Art 2 der Statuten Art 7 der Statuten Art 11 der Statuten Ein Gesamtarbeitsvertrag GAV ist die vertragliche Grundlage fur samtliche Arbeitsverhaltnisse in einer bestimmten Branche Darin werden meist Arbeitszeiten Ferien Kundigungsfrist sowie Mindestlohne festgelegt Jeder GAV wird zwischen der Wirtschaftskammer Liechtenstein und dem Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverband auf eine bestimmte Zeit ausgehandelt GAK konnen von der Regierung allgemeinverbindlich erklart werden Diese sind dann fur alle Arbeitgeber in Liechtenstein verbindlich inlandische und auslandische Fruher als GWK Magazin bezeichnet Dieses erschien 11 mal jahrlich Eigenangabe Herausgeber unter unternehmer magazin Einzelunternehmen Ab 101 Mitarbeiter Siehe Art 3 der Statuten Art 3 Abs 2 der Statuten Art 3 Abs 3 der Statuten Art 6 der Statuten Siehe Art 34 der Statuten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wirtschaftskammer Liechtenstein amp oldid 226675498