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Das Wiesbadener Abkommen ist eine am 4 August 1950 unterzeichnete Willenserklarung des Tschechischen Nationalausschusses und der Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Inhalt das Abkommens 3 Unterzeichner 4 Folgen 5 WeblinksVorgeschichte BearbeitenNach dem Munchener Abkommen 1938 der Errichtung des Protektorates Bohmen und Mahren 1939 und der deutschen Niederlage im Zweiten Weltkrieg wurden in den Jahren 1945 46 die meisten der bis dahin in der Tschechoslowakei lebenden etwa drei Millionen Sudetendeutschen aus ihrer Heimat vertrieben Eine grosse Anzahl von ihnen begann sich in Verbanden zu organisieren die schliesslich zur Bildung der Sudetendeutschen Landsmannschaft fuhrten Parallel hierzu grundete sich 1947 die Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen die vorwiegend aus prominenten Politikern bestand und 1950 in Sudetendeutscher Rat umbenannt wurde Sie versuchte Einfluss auf die Aussenpolitik der entstehenden Bundesrepublik Deutschland zu nehmen Gleichzeitig gelang es 1948 der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei unter Klement Gottwald und Rudolf Slansky im Februarumsturz die gesamte Macht im Land an sich zu reissen und ein von der Sowjetunion vollig abhangiges totalitares Regime nach stalinistischem Muster zu errichten Einige ins Ausland emigrierte tschechische Gegner dieser Entwicklung suchten daraufhin Kontakt zu sudetendeutschen Politikern um eine moglichst breite Basis im Kampf gegen den gemeinsamen Feind die kommunistische Regierung der Tschechoslowakei herzustellen Bekanntester Vertreter dieser Exilpolitiker war der General Lev Prchala der schon wahrend des Zweiten Weltkrieges in Opposition zum Exilprasidenten Edvard Benes stand und dem Tschechischen Nationalausschuss einer Art Exilregierung vorsass Inhalt das Abkommens BearbeitenIm Abkommen wird der Wunsch beider Seiten bekundet in der Tschechoslowakei demokratische Verhaltnisse herzustellen und den Sudetendeutschen die Ruckkehr in ihre Heimat zu ermoglichen Ahnlich wie in der Charta der deutschen Heimatvertriebenen wird eine Kollektivschuld fur das gegenseitig zugefugte Unrecht abgelehnt gleichzeitig aber eine Bestrafung der Hauptverantwortlichen gefordert Unterzeichner BearbeitenSeitens der Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen unterschrieben Rudolf Lodgman von Auen Hans Schutz und Richard Reitzner fur den Tschechischen Nationalausschuss neben Lev Prchala Vladimir Pekelsky Folgen BearbeitenDas Wiesbadener Abkommen wurde aufgrund der Umstande in der Bundesrepublik Deutschland deutlich starker als in der Tschechoslowakei wahrgenommen Da das Wiesbadener Abkommen jedoch von zwei Parteien geschlossen wurde die ohne spurbaren Einfluss auf die Geschehnisse in der Tschechoslowakei waren und blieben war es wirkungslos Weblinks BearbeitenText des Wiesbadener Abkommens 60 Jahre Charta der Vertriebenen und Wiesbadener Abkommen Meilensteine christlicher Aussohnungsbemuhungen Ein Beitrag des Kirchenhistorikers Prof Dr Rudolf Grulich General Prchala und das Wiesbadener Abkommen Versuch einer deutsch tschechischen Aussohnung Ein Beitrag des Kirchenhistorikers Prof Dr Rudolf Grulich Zwei Meilensteine der Aussohnung Bernd Posselt CSU Vorsitzender und Sprecher der Sudetendeutschen Landsmannschaft uber das Wiesbadener Abkommen und die Charta der deutschen Heimatvertriebenen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wiesbadener Abkommen 1950 amp oldid 235458347