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Als Ware tierischen Ursprungs bezeichnet man in der Warenkunde verschiedene Produktgruppen Diese wurden im Jahr 1988 durch die Vereinten Nationen im Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung der Waren international festgelegt In der Europaischen Union wurde dies in der Kombinierten Nomenklatur rechtlich detaillierter aufgeschlusselt Im Warenverzeichnis fur die Aussenhandelsstatistik ist es fur Hersteller wie Handel verbindlich Inhaltsverzeichnis 1 Lebende Tiere 2 Fleisch und geniessbare Schlachtnebenerzeugnisse 3 Fische Krebstiere Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere 4 Andere geniessbare Waren 5 Ungeniessbare Waren 6 LiteraturLebende Tiere BearbeitenPrinzipiell sind lebende Tiere keine Ware tierischen Ursprungs Sie werden im Kapitel 1 gesondert definiert Davon ausgenommen sind Speisefische Krebstiere Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere Tiere als Bestandteil von Zirkussen Tierschauen und ahnlichen Unternehmen werden nicht als einzelne Tiere betracht Ebenso werden Kulturen von Mikroorganismen nicht als Tiere oder tierische Waren behandelt Fleisch und geniessbare Schlachtnebenerzeugnisse BearbeitenHierzu gehort das geniessbare Fleisch und geniessbare Schlachtnebenerzeugnisse aller Tiere ausser Fische und Krebstiere Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere Nicht dazu gehoren Darme Blasen und Magen sowie Tierblut Fische Krebstiere Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere BearbeitenHierzu gehoren geniessbare Fische Krebstiere Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere Nicht dazu gehoren jedoch Zubereitungen den genannten Tieren z B Kaviar Andere geniessbare Waren BearbeitenMilch und Milcherzeugnisse Vogeleier naturlicher Honig Schildkroteneier aber nicht Schildkrotenol als Zubereitung Nester von Salanganen auch unzutreffend als Schwalbennester bezeichnet Darme Blasen und Magen sowie Tierblut Ungeniessbare Waren BearbeitenWeitere Waren tierischen Ursprungs werden gesondert definiert als unbearbeitet gilt auch gereinigt und gering bearbeitet Tierhaut Fell Pelz Kapitel 41 und 43 Spinnstoffe tierischen Ursprungs Rosshaar Abschnitt XI z B Seide Schweineborsten Dachshaare Tierhaare zur Herstellung von Bursten Besen und Pinseln Dazu gehoren auch Pinselkopfe der Pos 9603 unbearbeitete Vogelbalge Federn Daunen und andere Vogelteile Tierknochen und Stirnbeinzapfen Elfenbein Schildpatt Fischbein unbearbeitete Horner Geweihe Hufe Klauen Krallen und Schnabel unbearbeitete Korallen Schalen und Panzer von Weichtieren Krebstieren oder Stachelhautern Schulp von Tintenfischen Graue Ambra Bibergeil Zibet und Moschus Kanthariden Galle Drusen und andere tierische Stoffe die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden Kochenille und ahnliche Insekten z B Kermesschildlaus tierisches Sperma insbesondere Rindersperma Abfalle und ungeniessbare Teile die fur die Weiterverwendung bestimmt sind z B Tierfutter Ebenso wird in der Warenkunde Menschenhaar als Ware tierischen Ursprungs definiert z B als Rohstoff fur Perucken Filtertucher und Haarnetze Literatur BearbeitenWarenverzeichnis fur die Aussenhandelsstatistik 2015 mit Anmerkungen und Erlauterungen zum Harmonisierten System und der Kombinierten Nomenklatur ISBN 978 3 8246 1027 3 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ware tierischen Ursprungs amp oldid 234145358