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Die Kombinierte Nomenklatur KN ist eine EU einheitliche achtstellige Warennomenklatur fur den Aussenhandel im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik im Besonderen den Gemeinsamen Zolltarif sowie die Statistik seitens Eurostats und der nationalen statistischen Amter Verordnung EWG Nr 2658 87Titel Verordnung EWG Nr 2658 87 des Rates vom 23 Juli 1987 uber die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen ZolltarifBezeichnung nicht amtlich Kombinierte NomenklaturGeltungsbereich EURechtsmaterie Wirtschaftsrecht Amtliche StatistikGrundlage EWGV insbesondere auf Art 28 43 113 und 235Datum des Rechtsakts 23 Juli 1987Veroffentlichungsdatum 10 September 1987Inkrafttreten 13 September 1987Fundstelle ABl L 256 vom 7 September 1987 S 1 675Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Sie wurde mit der Verordnung EWG Nr 2658 87 des Rates vom 23 Juli 1987 uber die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie uber den Gemeinsamen Zolltarif eingefuhrt Inhaltsverzeichnis 1 Funktion und Geschichte 2 Aufbau 2 1 Allgemeine Vorschriften 2 2 Codenummer 3 Nationale Ubernahmen 4 Siehe auch 5 Literatur 5 1 Normen und Gesetze 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseFunktion und Geschichte BearbeitenKombinierte NomenklaturURL ec europa eu taxation customs dds2 taricAnbieter Europaische Kommission Zoll und Steuerbehorden der Mitgliedstaaten DDS Sprachen Amtssprachen der Europaischen UnionInhalte TARIC CodeDie KN dient hauptsachlich zum einen der Erfassung des innergemeinschaftlichen Handels Intrastat und des Aussenhandels der Gemeinschaft Extrahandel Extrastat Zum anderen spielt die Zolltarifnummer eine zentrale Rolle bei der Bewilligung von vereinfachten Zollverfahren Nur bewilligte Zolltarifnummern durfen entsprechend im vereinfachten Verfahren angemeldet werden Als Grundlage fur die Tarifierung wird die Kombinierte Nomenklatur auch von Staaten angewendet welche mit der EU bilaterale Handelsabkommen geschlossen haben wie z B die Turkei Die KN loste die NIMEXE Klassifikation Nomenklatur fur die Import und Exportstatistiken der Europaischen Gemeinschaften ab die bis 1988 gegolten hatte und diejenigen Codes und Warenbezeichnungen die auf der Grundlage der Nomenklaturen des Gemeinsamen Zolltarifs erstellt worden waren 1 Basis fur die KN ist seit Januar 1988 das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren der Weltzollorganisation dessen sechs Stellen auf acht um die KN Unterpositionen erweitert wurden Die KN wird grundsatzlich jahrlich spatestens zum 31 Oktober fur das Folgejahr aktualisiert Mit der Aktualisierung werden einige KN Positionen nicht mehr gefuhrt eine Neueinreihung der Waren ist damit notwendig Gegebenenfalls muss die Bewilligung fur das vereinfachte Zollverfahren neu angepasst werden Die entsprechend gultige Kombinierte Nomenklatur wird einmal im Jahr im Amtsblatt der Europaischen Gemeinschaften veroffentlicht Aufbau BearbeitenDie KN enthalt 21 Abschnitte welche mit romischen Ziffern betitelt werden Diese 21 Abschnitte werden wiederum in 97 zweistellige Kapitel unterteilt So lautet zum Beispiel Abschnitt XI Spinnstoffe und Waren daraus Kapitel 61 gehort zum Abschnitt XI und beinhaltet Kleidung und Bekleidungszubehor aus Gewirken und Gestricken Eine wichtige Rolle spielen die KN Abschnitte auch fur die Marktordnungsware und die zugehorige Erstattung bei der Ausfuhr Der TARIC der Zolltarif der Europaischen Gemeinschaften ist in den ersten acht Stellen identisch mit der KN Es findet also soweit eine einheitliche Kennzeichnung fur Zollzwecke und fur die Statistik statt Der Taric ist allerdings durch die Taric Unterpositionen ab der neunten Stelle tiefer untergliedert Allgemeine Vorschriften Bearbeiten Um eine Codenummer fur Waren in der Kombinierte Nomenklatur KN zu erhalten auch Einreihung genannt gelten einige Grundsatze Diese sind in den allgemeinen Vorschriften AV genannt Fur eine sichere Tarifierung bzw Einreihung kann bei Unsicherheiten oder Unklarheiten eine verbindliche Zolltarifauskunft eingeholt werden Nach AV 1 sind fur die Einreihung von Waren der Wortlaut der Positionen und die Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln und soweit in den Positionen oder in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist die weiteren Allgemeinen Vorschriften AV 2 bis AV 6 entscheidend Daraus folgt dass die weiteren allgemeinen Vorschriften nur anzuwenden sind wenn keine Spezialregelungen in der Position oder in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln vorgesehen sind Es ist immer zu fragen ob die AVn uberhaupt anwendbar sind Zum Beispiel ist die Anmerkung 1 zu Kapitel 71 eine Spezialregelung zur AV 2b Die AV 2b ist hier nicht anwendbar Codenummer Bearbeiten nbsp Aufbau der CodenummerSchreibweise der Codenummer 1001 10 00 Stelle 1 bis 4 Position der Nomenklatur des Harmonisierten Systems HS Stelle 5 und 6 Unterposition des HS Stelle 7 und 8 Code der Unterposition der KN uber die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif Wenn eine Position oder Unterposition des HS fur Gemeinschaftszwecke nicht unterteilt ist so sind die siebte und die achte Stelle mit 00 versehen Die Stellen 9 10 und 11 sind Codes der Unterposition des TARIC fur gemeinschaftliche und nationale Massnahmen Nationale Ubernahmen BearbeitenDie KN hat in der Bundesrepublik Deutschland ihre nationale Entsprechung im Warenverzeichnis fur die Aussenhandelsstatistik Siehe auch BearbeitenPRODCOM Europaisches System fur Produktionsstatistiken im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe der Herstellung von Waren fur die Statistik der Industrieproduktion in der EU CPC Central Product Classification Zentrale Gutersystematik der Vereinten Nationen BEC Broad Economic Categories Systematik der Guter nach grossen Wirtschaftskategorien Klassifikation der Vereinten Nationen fur die Gruppierung der Aussenhandelsguter nach grossen wirtschaftlich wichtigen Kategorien fur die Wirtschaftsanalyse SITC Standard International Trade Classification Internationales Warenverzeichnis fur den Aussenhandel der Vereinten Nationen HS Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung der Waren der Weltzollorganisationsowie EAN European Article Number Kennzeichnung des Individuellen Produkts nach Land Hersteller Wirtschaftszweig zu der Klassifikation der BranchenLiteratur BearbeitenCarsten Weerth Das Harmonisierte System 2012 In Aussenwirtschaftliche Praxis Bd 17 Heft 9 2011 ISSN 0947 3017 S 307 311 Normen und Gesetze Bearbeiten Verordnung EWG Nr 2658 87 des Rates vom 23 Juli 1987 uber die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif im Anhang I enthalten Amtsblatt Nr L 256 vom 7 September 1987 S 1 675 EUR Lex Verordnung EG Nr 1214 2007 der Kommission vom 20 September 2007 zur Anderung von Anhang I der Verordnung EWG Nr 2658 87 des Rates uber die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif Verordnung EG Nr 948 2009 der Kommission vom 30 September 2009 zur Anderung von Anhang I der Verordnung EWG Nr 2658 87 des Rates uber die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif Verordnung EU 2016 1821 der Kommission vom 6 Oktober 2016 zur Anderung von Anhang I der Verordnung EWG Nr 2658 87 des Rates uber die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarifen Verordnung EU 2017 1925 der Kommission vom 12 Oktober 2017 zur Anderung von Anhang I der Verordnung EWG Nr 2658 87 des Rates uber die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen ZolltarifWeblinks BearbeitenDie Online Datenbank des Integrierten Zolltarifs TARIC Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 12 Juni 2022 Datenbank EZT online Auskunftsanwendung der Generalzolldirektion Bonn TARIC Code Data Dissemination System DDS Europaische Kommission in Zusammenarbeit mit den Zoll und Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten der EU Download der einzelnen Kapitel aus dem Warenverzeichnis mit den statistischen Warennummern Statistisches Bundesamt Destatis tares ch Tarifnummernsuchseite der schweizerischen Zollverwaltung Anderungen der Warennummern zum 1 Januar 2018 Statistisches Bundesamt Destatis Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung EWG Nr 2658 87 Artikel 15 1 Normdaten Werk GND 1281738107 lobid OGND AKS Anmerkung Siehe auch GND 4199491 7 und 4514306 7 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kombinierte Nomenklatur amp oldid 234192239