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Unter Vollkommunalisierung versteht man eine Verwaltungsorganisation bei welcher der Staat im geographischen Geltungsbereich bestimmter Gebietskorperschaften auf den Ausbau eines vollstandigen Verwaltungsunterbaus auf einem bestimmten Gebiet der staatlichen Verwaltung durch Bildung eigener Unterbehorden verzichtet und an deren Stelle den betreffenden Gebietskorperschaften staatliche Verwaltungsaufgaben zur selbstandigen Erledigung ubertragt ubertragener Wirkungskreis in Landern in denen nach dem monistischen Modell die Gemeinden alle Aufgaben der ortlichen Verwaltung innehaben bedeutet Vollkommunalisierung den Verzicht des Landes auf Entzug von Aufgaben aus dem Bereich der gemeindlichen Selbstverwaltung In der Regel wird die Vollkommunalisierung auf dem Gebiet der allgemeinen und inneren Verwaltung und der Bauverwaltung vorgenommen Je nach Ausgestaltung behalt sich der Staat insoweit als er der Korperschaft Aufgaben ubertragen hat eine Fachaufsicht oder nur eine Rechtsaufsicht uber die Verwaltungstatigkeit der Selbstverwaltungskorperschaft vor Neben der Errichtung eigener Unterbehorden besteht als eine weitere Alternative zur Vollkommunalisierung das Modell der Organleihe Inhaltsverzeichnis 1 Umsetzung 2 Vorteile 3 Nachteile 4 LiteraturUmsetzung BearbeitenIn den Landern mit kreisfreien Stadten ist eine Vollkommunalisierung fur die kreisfreien Stadte auf vielen Gebieten der Verwaltung z B allgemeine und innere Verwaltung Baupolizei und Baugenehmigungswesen verwirklicht Daneben unterhalt der Staat auch eigene Unterbehorden fur besondere Fachgebiete z B Polizeibehorden Finanzamter Ausserhalb der kreisfreien Stadte sind je nach Bundesland unterschiedliche Wege eingeschlagen worden Die meisten Bundeslander haben sich dafur entschieden in den Landkreisen auf eine Vollkommunalisierung zu verzichten Abgesehen von einigen Fachverwaltungen als eigenen staatlichen Unterbehorden besteht aber ebenfalls keine eigene untere staatliche Verwaltung Vielmehr bedient sich der Staat des Landrats bzw Landratsamtes der ein Kreisorgan ist Der Unterschied zur Vollkommunalisierung liegt darin begrundet dass hier der Landrat nicht als Kreisorgan staatliche Aufgaben zu selbstandigen Erledigung ubertragen bekommen hat sondern als Vertreter des Staates tatig wird Der Landrat ubt hier eine Doppelfunktion als untere Staatsbehorde Kreisverwaltungsbehorde und als Kreisbehorde aus Die Lander Niedersachsen Saarland Sachsen und Sachsen Anhalt hingegen ubertragen auf weiten Gebieten der Verwaltung staatliche Aufgaben auf die Landkreise zur eigenen Erledigung Damit verwirklichen diese Bundeslander die Vollkommunalisierung auch in den Landkreisen Das Landratsamt wird zu einem rein kommunalen Amt Diese Organisationsform des Landratsamtes existiert in Niedersachsen auf Initiative der britischen Besatzungsmacht seit der Nachkriegszeit Die Junge Union Oberbayern der grosste Bezirksverband der Nachwuchsorganisation der bayerischen Regierungspartei CSU fordert die Einfuhrung der Vollkommunalisierung auch fur Bayern Die Grossen Kreisstadte und sonstige Gemeinden mit Sonderstatus z B die leistungsfahigen kreisangehorigen Gemeinden in Bayern die in einigen Bundeslandern neben den kreisfreien Stadten vorhanden sind nehmen einen Zwischenstand ein Bei ihnen wird nur ein Ausschnitt der allgemeinen und inneren Verwaltung der Bauverwaltung oder sonstiger Gebiete ubertragen Vorteile Bearbeitender Staat erspart sich den personellen und finanziellen Aufwand fur die Errichtung und Unterhaltung eigener Unterbehorden dieses Ziel lasst sich auch uber die Organleihe erreichen durch den Ruckgriff auf bewahrte ortliche Einrichtungen ist eine burgernahere Verwaltung gewahrleistet die den Burgern vertraut ist und auf die sie einen starkeren demokratischen Einfluss ausuben konnen die selbst fur Fachleute oft schwierige Einteilung der Aufgaben des Landratsamtes in staatliche und kommunale Aufgaben und damit die Frage inwieweit eine Zustandigkeit der demokratischen Gremien des Landkreises Kreistag Kreisausschuss weitere Ausschusse besteht entfallt Je nach der Ausgestaltung der Vollkommunalisierung haben die Kreisgremien eine Richtlinienkompetenz oder sogar eine Ruckholkompetenz auch fur Verwaltungsvorgange von weniger grosser Bedeutung Geschafte der laufenden Verwaltung Nachteile BearbeitenDadurch dass bei einer Vollkommunalisierung zahlreiche kommunale Korperschaften selbstandig die Gesetze vollziehen ist die Einheitlichkeit der Verwaltungspraxis auf dem gesamten Staatsgebiet nicht mehr in demselben Masse gewahrleistet wie sie durch den Vollzug durch eine staatliche Verwaltung vorhanden ware Durch die Ubertragung staatlicher Aufgaben auf die Kommunen sind die Kommunen mit Aufgaben belastet die nicht Angelegenheit der ortlichen Gemeinschaft sind sondern im gesamtstaatlichen Interesse stehen Das erfordert einen zusatzlichen Verwaltungsaufwand der die Pflege des eigenen Wirkungskreises je nach Leistungsfahigkeit der Kommune unter Umstanden erschwert Den Kommunen wird haufig die Moglichkeit geboten Aufgaben des ubertragenen Wirkungskreises im Wege kommunaler Zusammenarbeit wahrzunehmen Verwaltungsgemeinschaften Samtgemeinden Inwiefern dies wirklich einen Nachteil stellt ist dabei umstritten In solchen Bundeslandern in denen nach dem monistischen Modell die Gemeinden alle Aufgaben der ortlichen Verwaltung innehaben ist die Wahrnehmung solcher Aufgaben die im dualistischen Verstandnis ubertragene Aufgaben darstellen der Normalfall Zwar findet sich in diesen Bundeslandern typischerweise eine nicht unerhebliche Ansichziehung einiger uberortlicher Aufgaben an die staatliche Verwaltung doch nichtsdestoweniger lasst sich dort keine Uberforderung der Gemeinden konstatieren Deshalb wird dem obigen Argument entgegengebracht dass eine erhebliche Kommunalisierung von Aufgaben fur eine Gemeinde problemlos tragbar sei solange sie mit der Zuweisung der notigen Sach und vor allem Personalmittel fur die nunmehr von der Kommune wahrgenommenen Aufgaben einhergehe Da mittlerweile alle Bundeslander das Konnexitatsprinzip in ihren Landesverfassungen verankert haben kann auch keine Kommunalisierung ohne Bereitstellung der notigen Mittel mehr erfolgen Literatur BearbeitenWolfgang Mayer Empfiehlt sich eine Kommunalisierung des Gefahrenabwehrrechts der Bayerischen Bauordnung Dissertation Julius Maximilians Universitat Wurzburg 1999 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vollkommunalisierung amp oldid 210405574