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Ein Geschaft der laufenden Verwaltung ist im deutschen Kommunalrecht die Bezeichnung fur eine Routineangelegenheit die fur die betreffende Selbstverwaltungskorperschaft sachlich politisch und insbesondere finanziell nicht von grundsatzlicher Bedeutung ist und die daher im Regelfall von der Verwaltung nach feststehenden Regeln erledigt werden kann ohne dass sich ein Kollegialorgan gesondert damit befassen muss Es handelt sich um einen Sammelbegriff unter den alle Aufgaben fallen die nicht gesondert umschrieben und einem bestimmten Organ zugewiesen sind Auf die kommunalrechtliche Einordnung der Aufgabe kommt es nicht an Beispiele von der Gemeindeebene sind der Einkauf von Buromaterial und die Vergabe von Turnhallen aber auch der Erlass von Verwaltungsakten Der finanzielle Umfang hangt von der Finanzkraft und somit indirekt von der Grosse bzw der Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskorperschaft ab Regelmassig wird hierfur eine Wertgrenze festgelegt Diese liegt bei kleineren Gemeinden im Schnitt bei 10 000 bei der niedersachsischen Landeshauptstadt Hannover dagegen beispielsweise bei 125 000 1 Der Rat in Niedersachsen auch der Verwaltungsausschuss kann sich allerdings die Beschlussfassung uber einzelne Geschafte vorbehalten umgekehrt kann in Niedersachsen der Burgermeister einzelne Vorgange auch von sich aus dem Verwaltungsausschuss vorlegen Literatur BearbeitenSchwirzke Werner Sandfuchs Klaus Allgemeines Niedersachsisches Kommunalrecht 15 Auflage Koln 1997 ISBN 3 555 20257 X Einzelnachweise Bearbeiten nach Schlomer Sperl Verwaltungsrecht Besonderer Teil Niedersachsen Band II S 231Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geschaft der laufenden Verwaltung amp oldid 212546378